In der jungen welt zeigt Frank Brendle (auch DFG-VK Landesgeschäftsführer des LV Berlin-Brandenburg) den aktuellen Umgang mit dem Widestand im Militär der Nazis heute auf.
Wer nach Auffassung der Nazis »Feindbegünstigung« beging, gilt heute noch als vorbestraft. Führende Militärhistoriker fordern in einer neuen Studie die Rehabilitierung der im Faschismus Verurteilten
In den kommenden Monaten entscheidet der Bundestag, ob Wehrmachtssoldaten, die im Faschimus wegen Kriegsverrats verurteilt worden waren, endlich rehabilitiert werden. Auf dieses Delikt stand im Zweiten Weltkrieg, der vor 68 Jahren von Deutschland vom Zaun gebrochen wurde, ausnahmslos die Todesstrafe. Bis heute rangieren die »Täter« offiziell in der Kategorie »Verbrecher«. Eine Initiative der Linksfraktion will das ändern und stützt sich auf eine jetzt erschienene Studie der Militärhistoriker Wolfram Wette und Detlev Vogel aus Freiburg im Breisgau.
Kriminalisierung von Kriegsgegner*innen
DER SPIEGEL 40/1968: BUNDESWEHR / DIENSTVERWEIGERER – Unbeirrt durchhalten
In den Arrestzeilen der Bundeswehr gedeihen Märtyrer. Schon mehr als 100 Krieger wider Willen warten darauf, daß der Bataillonskommandeur oder sogar der Amtsrichter sie nach einer ersten Arreststrafe gleich ein zweites Mal einsperrt, wegen ein und desselben Delikts: der Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen.
Die Hundertschaft besteht aus Staatsbürgern, die erst in Uniform Gewissens-Skrupel gegen den Dienst mit der Waffe verspürten und als Wehrdienstverweigerer um Entlassung einkamen. Solche späten Entschlüsse werden jetzt für die Verweigerer wie für die Bundeswehr immer mehr zum Problem.