Mit einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München gestern den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) vom Vorwurf der Aufforderung zu Straftaten freigesprochen. Damit hat zum ersten Mal ein deutsches Strafgericht einen Freispruch ausdrücklich mit der EU-Richtlinie zum Whistleblowing begründet, die das Bundesjustizministerium bereits im Sommer des vergangenen Jahres hätte umsetzen müssen.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Landgericht München stärkt Recht auf WhistleblowingKriminalisierung von Kriegsgegner*innen
DFG-VK Jahresrückblick 2018
Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns: Mit Aktionen, Debatten und auch Erfolgen. So konnten wir die Rüstungsmesse ITEC aus Stuttgart vertreiben, einen zumindest temporären Stopp von Waffenexporten nach Saudi-Arabien erwirken und tausende junge Menschen davon abbringen zur Armee zu gehen und in Auslandseinsätze zu ziehen. Ein umfassender Jahresrückblick über alle Aktivitäten der DFG-VK ist bei 3.500 Mitgliedern und dutzenden aktiven Ortsgruppen unmöglich. Wir beschränken uns daher hier auf eine Aktion/ein Thema pro Monat und verweisen im gleichen Atemzug auf unsere Website sowie auf unseren YouTube-Kanal und unsere Auftritte bei Facebook, Instagram und Twitter, wo es viele weitere Informationen und Berichte über unsere Aktivitäten gibt.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin DFG-VK Jahresrückblick 2018Solidarität mit Thomas
Wann darf auf einer Messe gegen die Bundeswehr demonstriert werden?
Seit über zwei Jahren kämpft Thomas H. sich nun schon durch den Dschungel der Gerichte (vgl. GWR 411). Weil er bei einer Messe fünf Minuten sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen die massive Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum wahrnahm, will ihn die Staatsanwaltschaft bestrafen. Nun liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht mit einer hoffentlich guten Entscheidung, um die Bundeswehr in ihrem Nachwuchshunger in die Schranken zu weisen und das Recht auf freie Meinung und Versammlung zu stärken.
In Stuttgart, so der Vorwurf der dortigen Staatsanwaltschaft, habe der Aktivist Thomas H. bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Solidarität mit ThomasKehrtwende im Strafverfahren um H&K-Whistleblowing-Flugblätter
Überraschende Kehrtwende im Strafverfahren wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing. Staatsanwaltschaft Rottweil nimmt Anklage zurück und Amtsgericht Oberndorf hebt Verhandlungstermin auf.
Das Amtsgericht Oberndorf hat die für morgen terminierte Gerichtsverhandlung gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg) wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing aufgehoben und heute dem Angeklagten und seinem Verteidiger per Email mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil „die Klage gemäß § 411 Abs. 3 StPO zurück genommen“ habe.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Kehrtwende im Strafverfahren um H&K-Whistleblowing-FlugblätterLandgericht Koblenz entscheidet über einen atomwaffenkritischen Aufruf zum Whistleblowing
Staatsanwaltschaft Koblenz fordert die Verhängung einer Haftstrafe gegen Atomwaffengegner.
Das Landgericht Koblenz verhandelt am Dienstag, 12.07.2016, 13:30 Uhr (Karmeliterstraße 14, Koblenz, Sitzungssaal 49), über die Strafbarkeit eines atomwaffenkritischen Aufrufs zum Whistleblowing. Hintergrund dafür sind Flugblattaktionen des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist. Mit den Flugblättern hat er wiederholt Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 (Büchel) dazu aufgefordert, die Zivilgesellschaft über die Hintergründe der geplanten Aufrüstung jener Atomwaffen zu informieren, die auf dem Fliegerhorst Büchel stationiert sind.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Landgericht Koblenz entscheidet über einen atomwaffenkritischen Aufruf zum WhistleblowingAmtsgericht Stuttgart: Hausfriedensbruch nach Protest gegen Bundeswehr?
Friedensorganisationen erwarten Freispruch für Aktivisten
Am kommenden Dienstag, 26. Juli, findet ab 9 Uhr die Verhandlung gegen den Friedensaktivisten Thomas Haschke, am Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5 statt. Haschke wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Er soll bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen haben. Eine Vielzahl von Friedensorganisationen hat bereits im Vorfeld Solidarität erklärt und erwarten Freispruch. Das Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung ist in ihrer zentralen Bedeutung für die Demokratie dem Vorzug zu geben.