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Kriege & Konflikte

24.01.2026

Ukrainischem Kriegsdienstverweigerer droht Zwangsrekrutierung durch das Militär

Dem Geschäftsführer der 2024 mit dem Ludwig-Baumann-Preis des Carl-von-Ossietzky-Solidaritätsfonds der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ausgezeichneten „Ukrainischen Pazifistischen Bewegung“ droht die zwangsweise Einziehung in das Militär. Friedensorganisationen weltweit (Liste siehe unten) protestieren dagegen.

Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre tiefe Besorgnis über die anhaltende Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, der aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert. Er ist derzeit der alarmierenden Gefahr ausgesetzt, verhaftet und im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen Wehrpflicht, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Inhaftierungen und Zwangsüberstellungen an Wehrpflichtämter durchgesetzt wird, zwangsweise zur Armee eingezogen zu werden. Derartige Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen effektiv dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und verstoßen direkt gegen Artikel 18(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Zwangsmaßnahmen verbietet, die die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.

Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kurz vor Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Mitteilungen von mehreren Behörden. [1]  Alle erklärten in schriftlicher Form, dass in der Ukraine in Kriegszeiten keine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird. Das Sekretariat des parlamentarischen Ombudsmannes für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine diesbezügliche Beschwerde:

„Die Mobilisierung durch den ukrainischen Staat ist die einzige notwendige und dringende Maßnahme, um den Angriff eines anderen Staats zu verhindern. In dieser Zeit ist die Option eines Alternativdienstes ausgeschlossen (da die Mobilisierung nicht nur auf die Ableistung des Wehrdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung die Haftung von Personen vor, die gegen die Gesetze über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.“

Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte derjenigen dar, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern. Tatsächlich lassen sich in der Geschichte anderer Länder bewährte Verfahren für Bestimmungen zu einem alternativen Dienst während bewaffneter Konflikte nachweisen. [2]

Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 ICCPR über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [3] und in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.

Gemäß der internationalen Gesetzgebung und den Standards zu Menschenrechten gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie der Menschenrechtsausschuss festgestellt hat.[4]  Artikel 4 Absatz 2 des ICCPR lässt keine Abweichung eines Vertragsstaates von den Verpflichtungen hinsichtlich Artikel 18 über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu, selbst in Zeiten eines öffentlichen Notstands, der die Existenz der Nation bedrohet.[5]

Berichten des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert. [6]

Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann auch demokratische Prinzipien untergraben. Diese sichern das Überleben einer inklusiven Gesellschaft, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die nach Alternativen zum Krieg suchen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Wir fordern die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der sich seit 1998 öffentlich zur Kriegsdienstverweigerung bekannt hat. Und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung derjenigen einzustellen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.

Wir fordern die ukrainischen Behörden außerdem nachdrücklich auf, die Anschuldigung der angeblichen „Rechtfertigung der russischen Aggression” gegen Herrn Sheliazhenko [7] aufgrund seiner pazifistischen Äußerungen, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese zusammen mit allen anderen Kriegen verurteilte, zurückzuziehen und sicherzustellen, dass seine Meinungsfreiheit und seine Rechte in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch die ukrainischen Gesetze geschützt werden.

Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandate des Sonderberichterstatters für das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen und des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit behandelt. [8] Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter und die Antwort der ukrainischen Behörden wurden auch vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in seinem Bericht über die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel „Verzicht auf eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte derjenigen, die die Rechte von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen vertreten oder für sie eintreten”. [9] Sein Fall wurde auch im Jahresbericht 2023/2024 von Amnesty International hervorgehoben. [10]

Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit kriminalisiert werden. Darüber hinaus muss das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Einklang mit internationalen Standards vollständig umgesetzt werden, und Kriegsdienstverweigerer*innen müssen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland oder Asyl erhalten.

*Dr. Yurii Sheliazhenko ist Jurist, Wissenschaftler, Geschäftsführer der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung (Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten War Resisters International) und Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung [11] sowie von World Beyond War.

Unterzeichnende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge)

  • Agir pour la Paix – Belgium
  • Aktive Arbeitslose Österreich – Austria
  • Anglican Pacifist Fellowship
  • Another Development Foundation
  • Artist for Peace – Sweden
  • Aseistakieltäytyjäliitto – Finland
  • Association of Conscientious Objectors – Greece
  • Associazione Nazionale Giuristi Democratici – Italy
  • Board of Green Alternative e.V.
  • BOCS Civilization Planning Foundation – Hungary
  • Bottna för Fred ( Bottna for Peace) – Sweden
  • Bund für Soziale Verteidigung (Federation for Social Defence)
  • Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. (Federal Association of Victims of Nazi) – Germany
  • Campaign for Nuclear Disarmament – UK
  • Center for Global Nonkilling
  • Center for Nonviolent Action, Lausanne – Switzerland
  • Center on Conscience & War – USA
  • Centre d’Estudis per la pau JM Delàs – Spain
  • Church and Peace e.V. (European Ecumenical Peace Network)
  • Community of Christ British Isles Mission Centre
  • Connection e.V.
  • Conscientious Objection Initiative – Cyprus
  • Conscientious Objection Watch – Turkiye
  • Coordinamento Fiorentino contro il Riarmo – Italy
  • Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience
  • De Nieuwe Vredesbeweging – The Netherlands
  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Frankfurt – Germany
  • DFG-VK – Germany
  • Dhesarme – Brazilian Action for Humanitarian Disarmament
  • DiEM25
  • European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)
  • Falu FN-förenings styrelse – Sweden
  • Falu United Nations Assosiation
  • Folk mot DCA – Sweden
  • Forum Friedensethik in the Protestant Church of Baden – Germany
  • Forum Nord-Sud – Belgium
  • Friedensinitiative Hersfeld-Rotenburg
  • Friedenszentrum Braunschweig e.V.
  • Gewaltfrei Grün e.V. (non-violent green association)
  • Global Veterans Peace Network
  • Halte aux guerres, halte à la guerre sociale – Belgium
  • Independent and Peaceful Australia network
  • Institute of Peace and Law – Ukraine
  • International Peace Bureau
  • Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)
  • Internationaler Versöhnungsbund – österreichischer Zweig (Austrian branch of IFOR)
  • Internationaler Versöhnungsbund e.V. (German branch of IFOR)
  • Iona Community
  • ISP VIENNA – AbFaNG – Austria
  • Kerk en Vrede – The Netherlands
  • La Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) – Colombia
  • Lay Down Your Arms – Norway & Sweden
  • Le Cercle de libre Pensée – Kring voor het Vrije Denken (CLP-KVD)
  • Lex Innocentium 21st Century – Ireland
  • Meeting of Friends of Ukraine
  • MERA25 – Italy
  • Mesarvot – Israel
  • MIR France (French branch of IFOR)
  • Montreal for a World Beyond War
  • Movimento Internazionale della Riconciliazione – MIR Italy (Italian branch of IFOR)
  • Movimento Nonviolento – Italy
  • Netzwerk Friedenssteuer e.V. – Germany
  • No to war – no to NATO
  • Nouveaux Droits de l’Homme – Cameroon
  • Observatorio de Militarismo
  • Our House – Belarus & Lithuania
  • Pax Christi England & Wales
  • Pax Christi Germany
  • Pax Christi Rhein-Main
  • Peace and Social Concerns committee of Ottawa Quakers
  • Post-Soviet Left
  • Presbyterian Peace Fellowship
  • Public Council of the South Coast of the Gulf of Finland
  • Quaker Council for European Affairs
  • Quakers in Flanders
  • Re-Imagining New Communities
  • School of the Americas Watch in Chile (SOAW-Chile)
  • SERAPAZ – México
  • Stop the War Coalition
  • STOP the War Coalition Philippines
  • Stop Wapenhandel – The Netherlands
  • Stoparmy Movement – Russia
  • Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)
  • Svenska fredskommitten Göteborg – Sweden
  • Swedish Peace and Arbitration Society – Sweden
  • Swedish Peace Committee
  • The Fellowship of Reconciliation England and Scotland
  • The Peace Committee of The Swedish Society of Friends – Sweden
  • The Peace Institute, Ljubljana – Slovenia
  • The Peace Movement of Orust – Sweden
  • Transnational Institute
  • Ukrainian Pacifist Movement
  • Vrede vzw (Belgian Peace organisation) – Belgium
  • Vredesactie – Belgium
  • Vredesbeweging Pais (Dutch section of War Resisters International)
  • War Resisters International
  • Women Against Nuclear Power – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • World Beyond War
  • World Without War

[1] Authorities including Mr. Stanislav Kulish -the Director of the Department for Monitoring the Observance of Rights in the Defence Sector and the Rights of Veterans and Military Personnel, Prisoners of War and Their Family Members in the Secretariat of the Commissioner for Human Rights of the Verkhovna Rada of Ukraine-, Colonel Serhii Kalugin -Commander of the Pechersk District Territorial Conscription Centre in Kyiv City- and Mr. Taras Kovalchuk -Deputy Head of Third Investigative Division of the Territorial Directorate of the State Bureau of Investigations Situated in Kyiv City.

[2] „Conscientious objection in time of war and other national emergencies“, EBCO 2024 annual report, pages 199-204. https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2025-06-05-EBCO_Annual_Report_2024.pdf

[3] UN Human Rights Committee, Communication No. 1642‐1741/2007, Jeong et al. v. Republic of Korea (CCPR/C/101/D/1642‐1741/2007), 27 April 2011, para. 7.3. https://juris.ohchr.org/casedetails/1637/en-US

[4] E.g. CCPR/CO/82/FIN, 2 December 2004, para. 14. http://undocs.org/CCPR/CO/82/FIN

[5] See also: Amy Maguire, “Why banning men from leaving Ukraine violates their human rights”, The Conversation, 8 March 2022.

https://theconversation.com/why-banning-men-from-leaving-ukraine-violates-their-human-rights-178411

And “Right to freedom of thought, conscience and religion or belief, Public sector guidance sheet”.

https://www.ag.gov.au/rights-and-protections/human-rights-and-anti-discrimination/human-rights-scrutiny/public-sector-guidance-sheets/right-freedom-thought-conscience-and-religion-or-belief#can-the-right-to-freedom-of-thought-conscience-and-religion-or-belief-be-limited

[6] https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/42nd-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-december-2024-31 (paras. 85, 86)

https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/41st-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-september-30 (paras. 90, 91)

https://rm.coe.int/memorandum-on-human-rights-elements-for-peace-in-ukraine-by-michael-o-/1680b678ec (paras. 49, 50)

[7] Herr Sheliazhenko wird gemäß Artikel 436-2 (2) des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt, der Strafen von bis zu 5 Jahren Haft und die Einziehung von Eigentum vorsieht, weil er dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, eine pazifistische Erklärung mit dem Titel „Friedensagenda für die Ukraine und die Welt” (https://www.civilni.media/235/) geschickt hat. Die Erklärung, in der die  Verurteilung der russischen Aggression durch die UN-Generalversammlung unterstützt wird, ruft alle Parteien des bewaffneten Konflikts auf, die Rechte von Kriegsdienstverweigerern zu respektieren, ihnen zu erlauben, sich gewaltfrei gegen den Krieg zu wehren, und den Feind nicht in einem Maße zu dämonisieren, das jegliche Verhandlungen ausschließt. Aus Sicht des Anklägers „rechtfertigt“ die Erklärung angeblich „die russische Aggression”. Yurii’s Haus wurde durchsucht, sein Smartphone und sein Computer wurden 2023 beschlagnahmt, er stand bis Februar 2024 unter Hausarrest, und der Prozess, der mehrfach verschoben wurde, dauert bis heute an.

[8] AL UKR 1/2023, 8 November 2023, p. 5-6. https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=28562

[9] A/HRC/56/30, 23 April 2024, para. 45. https://docs.un.org/en/A/HRC/56/30

[10] https://www.amnesty.org/en/documents/pol10/7200/2024/en/ p. 385.

[11] https://ebco-beoc.org/ebcoboard

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer):
svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 24. Januar 2026

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Theorie & Praxis Stichworte: KDV, Ukraine, Yurii Sheliazhenko

18.01.2026

Grönland-Konflikt: Gewaltfrei gegen die US-Aggression!

US-Präsident Donald Trump droht damit Grönland zu annektieren – so ein Kauf des Landes nicht zustande kommt. Gegen europäische Staaten, die Militär nach Grönland entsandt haben, will Trump ab Februar Strafzölle verhängen. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) fordert von der deutschen Regierung Konsequenzen auf das feindliche Gebaren des US-Präsidenten gegen Grönland.

„Der US-Präsident ist ein autoritärer Herrscher mit imperialen Bestrebungen, der sich weder an nationales US-Recht noch an internationales Recht hält“, verurteilt Ralf Buchterkichen, Bundessprecher der DFG-VK, die Politik Donald Trumps. Er fordert von der US-Regierung Abstand von ihren Annexionsplänen zu nehmen: „Die Bundesregierung muss ihr Zögern ablegen und deutliche Konsequenzen ziehen“, so Buchterkirchen. Von der Bundesregierung fordert die DFG-VK:

  • Die Schließung von US-Militärbasen in Deutschland – die Basen sind ein zunehmender Unsicherheitsfaktor, zumal Deutschland und Europa mit einer friedensfähigen Politik für ihre eigene Sicherheit sorgen können.
  • Den Abzug der US-Atomwaffen vom Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz.
  • Keine Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland sowie Verhandlungsinitiativen für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen.
  • Eine Auflösung aller Kooperationen mit der US-Armee und US-Geheimdiensten – die US-Institutionen haben (etwa in Venezuela) immer wieder völkerrechtswidrige Einsätze durchgeführt und sollten daher kein Partner für Deutschland sein, das genügend andere Kooperationspartner*innen hat.
  • Kein Kauf von US-Waffen, insbesondere der in Anschaffung befindlichen F-35-Kampfjets für die Bundeswehr (bei denen zudem ein Lahmlegen aus den USA mittels eines so genannten „Kill-Switch“ nicht ausgeschlossen ist).
  • Ein Ende deutscher Rüstungsexporte an die USA, insbesondere keine Erlaubnis für Bau und Betrieb von Waffenproduktions- und Munitionsfabriken durch deutsche Unternehmen (wie etwa aktuell von Rheinmetall und Sig Sauer) in den USA.
  • Den Einsatz der Bundesregierung für einen internationalen Vertrag, der militärische Aktivitäten in der Arktis – ähnlich wie im seit 1959 bestehenden Antarktis-Vertrag – untersagt.

„Auch auf gesellschaftskultureller Ebene könnte man den US-Aggressionen begegnen“, so Ralf Buchterkirchen: „Die Weltfußballorganisation FIFA hat sich bereits im Dezember letzten Jahres durch die Vergabe eines extra neu ausgerufenen Friedenspreises an US-Präsident Trump lächerlich gemacht. Deutschland sollte sich überlegen die Fußball-WM in den USA zu boykottieren“, so Buchterkirchen. Mindestens sollte die Bundesregierung verlangen spiele der Herren-Nationalmannschaft nur in den anderen an der WM beteiligten Ländern – Kanada und Mexiko – auszutragen.

Den Menschen in Grönland empfiehlt der Friedensverband sich über Soziale Verteidigung als gewaltfreie Methode des Widerstands gegen einen militärischen Besatzer zu informieren: „Militärisch mögen die USA Grönland erobern können, beherrschen täten sie Land und Leute damit aber noch lange nicht“, so Buchterkirchen. Er verweist auf aktuelle Informationen des „Instituts für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung“. Von Dänemark, zu dem das lediglich teil-autonome Grönland gehört, fordert Buchterkirchen den 2009 getroffenen Beschluss, ein Referendum über die Unabhängigkeit Grönlands durchzuführen, umzusetzen: „Die Menschen in Grönland sollten in einem fairen und sachlichen Prozess selbst entscheiden ob sie zu einem anderen Staat gehören wollen oder nicht“, meint der DFG-VK-Sprecher.

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer):
svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 18. Januar 2026

Kategorie: Auslandseinsätze beenden, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung, Theorie & Praxis, Zivile Konfliktlösung Stichworte: Grönland, Trump, USA

14.01.2026

Massenproteste: Deutsche Friedensorganisationen stehen an der Seite der Menschen im Iran

Friedensorganisationen fordern Ende der Gewalt und Freilassung aller politischen Gefangenen!

Deutsche Friedensorganisationen stehen an der Seite der Menschen im Iran in ihrem Kampf für Freiheit und Menschenrechte. Sie verurteilen die exzessive Gewalt der iranischen Regierung, mit der sie versucht, die Proteste gewaltsam niederzuschlagen. Die Friedensinitiativen fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen, einschließlich der Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi sowie ein Ende der Gewalt gegen die Protestierenden. Eine angedrohte militärische Intervention der USA lehnen die Organisationen entschieden ab.

Die jüngsten Proteste dauern seit Ende Dezember an. Ursprünglich war der Anlass die Abwertung der Landeswährung, inzwischen protestieren landesweit jeden Abend Tausende unter Lebensgefahr für Freiheit, Würde und grundlegende Menschenrechte.

Nach den einzelnen Presseberichten, die aus dem abgeschotteten Land nach außen dringen, wurden bisher mehrere Tausend Menschen getötet, über 90 Prozent davon Demonstrierende. Zehntausende wurden verhaftet, vielen davon droht die Hinrichtung. Erste Todesurteile sind bereits verhängt worden, die Exekutionen für die nächsten Tage angekündigt. Ein Augenarzt aus Teheran berichtet von mehr als 400 Augenverletzungen durch Schusswaffen in einem einzigen Krankenhaus. Das deutet nicht nur auf die Brutalität der iranischen Regierung hin, die offenbar gezielt in die Gesichter der Protestierenden schießen lässt. Es ist auch ein Hinweis darauf, dass die Opferzahlen viel zu niedrig geschätzt sein könnten.

Wenn sich die bisherigen Zahlen bestätigen, gibt es nach zwei Wochen jetzt schon vielfach mehr Tote als bei den „Frau-Leben-Freiheit“-Protesten 2022, auf die die Regierung bereits mit brutaler, systematischer Gewalt reagiert hatte.

Die internationale Gemeinschaft muss alle ihr zur Verfügung stehenden gewaltfreien Mittel nutzen, um die Protestierenden zu schützen, sie zu unterstützen und der Gewalt der iranischen Regierung ein Ende zu setzen.

Pressekontakt: Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsfürher der DFG-VK) – svg@dfg-vk.de

Gemeinsame Stellungnahme des Netzwerk Friedenskooperative, der IPPNW, von Ohne Rüstung Leben und der DFG-VK, Berlin/Bonn/Stuttgart 14. Januar 2026

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung, Theorie & Praxis, Zivile Konfliktlösung Stichworte: Iran, USA

09.01.2026

Venezuela-Konflikt: „Es geht darum völkerrechtliche Prinzipien zu verteidigen.“

Wir sprachen mit Prof. Dr. Stefan Peters, Professor für Internationale Beziehungen und Friedensforschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Leiter des deutsch-kolumbianischen Friedensinstituts CAPAZ, über die aktuelle Situation in Venezuela und Lateinamerika.

Wie ist die militärische Intervention der USA in Venezuela aus völkerrechtlicher Sicht zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf Souveränität, Gewaltverbot und internationale Normen?

Es ist ein klarer und eindeutiger Verstoß gegen das Völkerrecht. Es gilt das zwischenstaatliche Gewaltverbot: Mögliche Ausnahmen wären Selbstverteidigung oder eine Autorisierung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Beides liegt eindeutig nicht vor. Es ist auch keine polizeiliche Strafverfolgung, die übrigens auch die nationale Souveränität und die Immunität des venezolanischen Präsidenten verletzt hätte. 

Welche unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen hat die militärische Intervention – auch im Zusammenspiel mit Sanktionen – auf die soziale, wirtschaftliche und politische Situation der venezolanischen Zivilbevölkerung?

Das ist weniger eindeutig zu beantworten: Die aktuelle Situation ist noch unübersichtlich. Die wirtschaftliche und soziale Lage im Land war auch vorher katastrophal. Die Wirtschaft Venezuelas hängt am Tropf der Erdöleinnahmen. Die Einnahmen sind durch fehlende Investitionen in die Produktion, gefallene Preise und auch durch die Sanktionen ab etwa 2013 massiv eingebrochen. Was danach kam, war die schwerste wirtschaftliche und soziale Krise in der Geschichte Venezuelas. Knapp 8 Millionen Menschen haben das Land verlassen. Die direkten Auswirkungen der Intervention dürften gering sein. Was jetzt passiert ist weiter unklar. Doch: Wenn Trump seine Ankündigungen umsetzt, wird es Investitionen in die marode Ölindustrie, aber auch einen Ressourcentransfer in die USA geben. Soziale Gerechtigkeit oder gar eine Abkehr von der aus verschiedenen Gründen problematischen Fokussierung auf Erdöl sucht man vergeblich.

Welche Debatten werden gerade in den umliegenden Ländern, wie z.B. Kolumbien, im Hinblick auf die völkerrechtswidrige Intervention der USA, geführt?

Lateinamerika ist politisch gespalten. Einige Länder, darunter die venezolanischen Nachbarn Kolumbien und Brasilien haben die Intervention energisch verurteil, andere – z.B. Argentinien – gefeiert. Auch in der Bevölkerung sind die Reaktionen gemischt und diese Polarisierungen werden zunehmen. Es gibt auch Sorgen bezüglich weiterer Militärschläge der USA gegen Kuba, Mexiko, Kolumbien und Grönland. Die Neuauflage der Monroe-Doktrin von Trump zeigt die imperialistischen Ambitionen der aktuellen US-Regierung. Es wird Gefolgschaft eingefordert, während unbequeme Positionen eingeschüchtert werden. Eine zentrale Diskussion betrifft, wie man mit der Situation umgeht, ohne sich anderen Großmächten wie China zu nähern.

Welche Rolle sollten europäische Staaten sowie zivilgesellschaftliche Akteure und Friedensorganisationen angesichts interventionistischer Politik gegenüber Venezuela einnehmen?

Es geht darum völkerrechtliche Prinzipien zu verteidigen. Sie sind nicht perfekt, doch das einzige Mittel, dass wir haben um weitere willkürliche Aggressionen Einhalt zu gebieten. Das Völkerrecht ist in einem kritischen Zustand. Wir sollten sehr genau überlegen, was wir an ihm haben. Ist es erst obsolet, werden wir es bei Bedarf nicht so schnell reaktivieren können. Das bedeutet eben auch einen Bruch des Völkerrechts auch als einen solchen zu bezeichnen und zu verstehen, dass dies nicht etwa die Unterstützung eines autoritären Regimes wie in Venezuela, sondern der Verteidigung grundlegender Prinzipien der internationalen Politik geht.

Zivilgesellschaftliche Akteure und Friedensorganisationen sollten Brücken bauen in die Zivilgesellschaft in Lateinamerika, in Europa und nicht zuletzt in den USA. Es darf auch nicht darum gehen, die Standards nach politischem Kalkül anzuwenden. Und wir brauchen vielleicht mehr denn je Engagement für Demokratie, internationale Zusammenarbeit und gegen die wachsenden Spaltungen auf allen Ebenen.

Welche nicht-militärischen, diplomatischen oder zivilgesellschaftlichen Ansätze sehen Sie als realistische Alternativen zu Intervention und Eskalation im Umgang mit den Konflikten in Venezuela?

Dies ist eine ebenso wichtige wie schwierige Frage. Veränderungen müssen aus der venezolanischen Gesellschaft kommen. Die Bedingungen hierfür sind gleichzeitig ob der Repression gegen Regierungsgegner*innen schwierig. Es braucht deswegen gerade niedrigschwellige Solidarität und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Gruppen auch jenseits des inner circle von María Corina Machado, in der Kultur und nicht zuletzt die Rolle von Bildung und Wissenschaft sollte nicht unterschätzt werden. Zudem könnte gerade in enger Kooperation mit Ländern wie Brasilien, Mexiko und insbesondere Kolumbien entsprechende Prozesse unterstützt werden. Allerdings hat die US-Intervention die Möglichkeiten für solche Prozesse massiv verschlechtert. 

Prof. Dr. Stefan Peters besitzt seit 2024 eine Professur für Internationale Beziehungen und Friedensforschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen. (Foto: Rolf K. Wegst)

Das Interview führte Yannick Kiesel

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte Stichworte: Lateinamerika, Trump, USA, Venezuela

03.01.2026

Angriff auf Venezuela: US-Präsident Trump bricht einmal mehr das Völkerrecht

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) protestiert gegen den US-amerikanischen Angriff auf Caracas: Die militärische Gewalt gegen die Hauptstadt Venezuelas stelle eine schwerwiegende Eskalation dar und verletzte grundlegende Prinzipien des Völkerrechts, insbesondere des Gewaltverbots der UN-Charta. Die deutsche Regierung müsse klare Worte finden und Konsequenzen ziehen, fordert die DFG-VK.

„Mit dem willkürlichen Angriff hat Donald Trump internationales Recht einmal mehr mit Füßen getreten“, hält Thomas Carl Schwoerer, Bundessprecher der DFG-VK fest: „Man kann nicht einfach so einen souveränen Staat überfallen und dessen Staatschef entführen, wenn einem dieser nicht passt“, so Schwoerer. Bereits die Angriffe auf Schiffe vor der venezolanischen Küste sowie die Kaperung von Tankern seien Verstöße gegen internationales Recht gewesen, so der DFG-VK-Bundessprecher.

Der Friedensverband fordert von der deutschen Regierung Konsequenzen: „Eine glaubwürdige Außen- und Sicherheitspolitik muss alle Gewalttäter und Rechtsbrecher gleichbehandeln: Die Bundesregierung muss den Angriff deutlich verurteilen, Sanktionen gegen die USA erlassen und etwa den Kauf von US-Rüstungsgütern sofort einstellen“, so Schwoerer. Notwendig seien zudem Schritte zur Deeskalation: „Es ist aktuell unklar wie viele Menschen beim US-Angriff getötet wurden – klar ist aber, dass ein offener Krieg noch mehr Leben kosten würde“, erklärt Thomas Carl Schwoerer. Er befürchtet außerdem eine massive Aufrüstung vieler Staaten, die sich vor solchen Willkürangriffen der USA schützen wollen: „Einmal mehr bringt Donald Trump die Welt in Unruhe“, so der DFG-VK-Sprecher.

Pressekontakt: Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 3. Januar 2026

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung Stichworte: Trump, USA, Venezuela

20.11.2025

Aktion: Rote Karte für den Werbedeal zwischen Rheinmetall und dem BVB!

Protestaktionen vor der Mitgliederversammlung und der Aktionärshauptversammlung von Borussia Dortmund.

Warum: Im Mai 2024 hat der BVB-Vorstand einen Werbedeal mit Rheinmetall abgeschlossen: u.a. mit Bandenwerbung im „Westfalenstadion“ und im altehrwürdigen Stadion „Rote Erde“, sowie mit LED-Werbung an der Außenfassade des großen Stadions versucht der Rüstungskonzern die Fußballfans für sich zu begeistern. Doch Rheinmetall ist ein skrupelloser Waffenbauer, der sein Geld mit dem Tod anderer Menschen verdient. Nicht nur durch den neuen deutschen Aufrüstungskurs macht der Konzern Riesengewinne, auch die menschenrechtsverletzenden Staaten Katar und Saudi-Arabien werden beliefert. Zuletzt wurde zur Freude des autokratischen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán eine Panzer- und eine Munitionsfabrik in dem Land eröffnet – Orbán sucht immer wieder die Nähe zum russischen Präsident Wladimir Putin.

Rheinmetall passt nicht als Partner zum BVB und seinen Werten – in dem im November 2022 verabschiedeten Grundwertekodex des BVB heißt es: „Wir werden uns stets für das gesellschaftliche Gelingen einsetzen. Darunter verstehen wir ein Vereinsleben und eine Gesellschaft ohne Rassismus, Antisemitismus, LSBTI+-Feindlichkeit, Sexismus, Gewalt und Diskriminierung.“ Waffen sind aber pure Gewalt. Im Mai letzten Jahres gab es dazu schon eine Aktion (ein Video davon gibt es hier) und auch zum ersten BVB-Heimspiel der letzten Saison (hier ein Video davon). Auch bei der letzten Mitglieder- und Aktionärsversammlung (Videos hier) haben wir protestiert (was für zahlreiche Medienberichte gesorgt hat) – jetzt legen wir nochmal nach! Denn auf der Mitgliederversammlung möchte sich Hans-Joachim „Aki“ Watzke, der den „Rheinmetall“-Deal als BVB-Geschäftsführer eingefädelt hat, als Präsident des Vereins wählen lassen. Wir fordern: Keine Wahl ohne Absage des Werbedeals!

Protestaktion vor dem Westfalenstadion bei einem BVB-Heimspiel.

Was: Zwei als Hans-Joachim „Aki“ Watzke (der den „Rheinmetall“-Werbedeal 2024 eingefädelt hat und sich bei der Mitgliederversammlung zum BVB-Präsidenten wählen lassen will) und „Rheinmetall“-Chef Armin Papperger verkleidete Aktivisten (mit Masken der Gesichter von beiden) werden neben einem Sensenmann und einem mit BVB-Fanutensilien ausgestatteten Styropor-„Panzer“ posieren. Unsere Botschaften werden wir auf Transparenten und Schildern vor der Halle verbreiten.Am Folgetag wiederholen wir die Aktion: Bei der Aktionärsversammlung des BVB werden auch wieder die kritischen Aktionär*innen anwesend sein!

Wann:
Mitgliederversammlung:             Sonntag, 23. November 2025 von 9.30 Uhr bis ca. 11 Uhr

Aktionärshauptversammlung:    Montag, 24. November 2025 von 9.30 Uhr bis ca. 11 Uhr

Wo: Auf dem Platz vor der Westfalenhalle nahe Eingang 2/Eingang Nord (Strobelallee 41, 44139 Dortmund)

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): svg@dfg-vk.de

Organisiert wird die Aktion vom Bundesverband sowie Landesverband Nordrhein-Westfalen der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) sowie den Kritischen Aktionären

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Anti-Militarisierung, Kriege & Konflikte, Stoppt den Waffenhandel, Waffen & Rüstung Stichworte: Borussia Dortmund, BVB, Rheinmetall

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