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Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

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Theorie & Praxis

23.02.2026

Veranstaltung zum 4. Jahrestag des Ukraine-Kriegs

„Stoppt das Töten“ – Stimmen aus der Ukraine und Russland fordern Schutz für Kriegsdienstverweiger*innen und neue diplomatische Initiativen

Unter dem Titel „Stoppt das Töten – Stimmen aus der Ukraine und Russland“ lud das Aktionsbündnis „Stoppt das Töten“ zu einer vielbeachteten Online-Veranstaltung mit über 200 Teilnehmenden ein. Aktivistinnen, Wissenschaftlerinnen und Vertreterinnen der Friedensbewegung aus der Ukraine, Russland und Deutschland kamen zusammen, um über die humanitären Folgen des Krieges, die Situation von Kriegsdienstverweige*rinnen und Perspektiven für eine Beendigung der Gewalt zu sprechen.

Eindringlich schilderte Dr. Angelika Claußen, Vorsitzende der Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), die gesundheitlichen und psychosozialen Folgen des Krieges. Sie machte deutlich, dass bewaffnete Konflikte langfristige Traumatisierungen hinterlassen und zivile Infrastrukturen massiv zerstören: „Vier Jahre Krieg in der Ukraine. Vier Jahre Leid, Tod und Zerstörung.
Wenn wir den Blick auf das Leid zulassen, wird eines deutlich: Dieser Krieg muss beendet werden. Als Friedensbewegung fordern wir politische Konsequenzen und das bedeutet einen Strategiewechsel der deutschen und der europäischen Politik. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine muss angesichts der katastrophalen humanitären Folgen für die Soldaten, die Zivilbevölkerung und die Umwelt schnellstmöglich beendet werden.“

Aus der Ukraine berichtete Andrii Konovalov über die Lage von Kriegsdienstverweiger*innen in seinem Land. Er beschrieb die rechtlichen Einschränkungen, den gesellschaftlichen Druck und die schwierige Situation von Menschen, die sich dem Militärdienst entziehen wollen. Trotz aller Hindernisse gebe es weiterhin Stimmen, die auf zivile Konfliktlösungen und internationale Solidarität setzen:
„Nach dem UN-Zivilpakt darf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen weder eingeschränkt noch außer Kraft gesetzt werden. Dieses Recht ist auch in der Verfassung der Ukraine verankert.
Das ukrainische nationale Recht beschränkt jedoch dieses verfassungsmäßige Recht unzulässig auf bestimmte religiöse Überzeugungen und schließt andere aus, was den Verpflichtungen zu Gleichheit vor dem Gesetz und Nichtdiskriminierung gemäß dem UN-Zivilpakt widerspricht. Zwischen Januar und Juni 2025 registrierte die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine mehr als 125.000 Fälle von Männern, die wegen Desertion oder unerlaubten Verlassens einer Militäreinheit angeklagt wurden. Insgesamt stehen über 2 Millionen Personen wegen Wehrdienstentziehung zur Fahndung.“

Einen Einblick in die Situation in Russland gab Artem Klyga von Connection e.V. Er schilderte die zunehmende Repression gegen Deserteur*innen und Friedensaktivist*innen sowie die Risiken, denen sich Menschen aussetzen, die öffentlich gegen den Krieg auftreten. Gleichzeitig verwies er auf Unterstützungsstrukturen, die Betroffenen helfen, das Land zu verlassen oder sich rechtlich zu verteidigen: „Wer in Russland eine Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung will, muss unterschreiben, dass er Militärdienst leistet. Die Mobilisierung war 2022 nicht vorbei, sondern die Regierung sucht immer neue Wege, Menschen zu rekrutieren.           
Viele Russen werden mit falschen Versprechungen an die Front geschickt, z.B. angeblich um bestimmte Anlagen (z.B. Kraftwerk) zu schützen. In Russland gab es 2025 11.500 Strafverfolgungsfälle wegen Desertion oder Verlassen des Militärs.“

Dr. Anke Giesen von Memorial Deutschland hob hervor, wie stark unabhängige zivilgesellschaftliche Arbeit in Russland unter Druck steht. Dennoch gebe es weiterhin Engagement gegen Krieg und Militarisierung, das internationale Aufmerksamkeit und Unterstützung benötige:             
„Es gibt in Russland eine Erziehung hin zum Krieg. Wer den Krieg Krieg nennt, statt Spezialoperation, kann zu erheblichen Strafen verurteilt werden. Die Beschränkungen sind seit 2022 Stück für Stück eingeführt worden. Die russische Gesellschaft ist in gewisser Weise resilient gegen Repressionen. Sie versucht Blockaden zu umgehen und informiert zu bleiben. Man bringt selbstgemachte Plakate und Graffitis im öffentlichen Raum an. Über verschlüsselte Messenger wird Information weiter gegeben. Es gibt immer noch mutige Menschen, die sich auf Kanälen gegen den Krieg aussprechen. Es werden Briefaktionen für öffentlich Gefangene initiiert. Es gibt noch Leute, die Einzelmahnwachen machen. Es gibt ein Netzwerk zur Unterstützung politischer Verfolgter in Russland, z.B. für Kriegsdienstverweigerer oder verschleppte Ukrainer*innen.“

Eine analytische Einordnung lieferte der Soziologe Dr. Volodymyr Ishchenko von der Freien Universität Berlin. Er sprach über gesellschaftliche Dynamiken in der Ukraine, die Rolle sozialer Bewegungen und die Spannungen zwischen Sicherheitslogik und zivilgesellschaftlichem Engagement:
„Die Stimmung in der ukrainischen Bevölkerung ändert sich. Zuerst waren sie enthusiastisch, aber nach 4 Jahren Krieg sind die Ukrainer*innen kriegsmüde. Eine Gruppe von Ukrainer*innen, die Einfluss haben, sind laut und bestimmen die Debatte und vertreten ihre Interessen, aber sie stellen nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Bisher sind die kritischen Stimmen aber nicht organisiert. Es gibt keine politische Vertretung dieser Stimmen. Selbst im engen Zirkel um Präsident Selensky gibt es die Meinung, dass die Ukraine nicht so weitermachen kann: weder politisch, ökonomisch noch gesellschaftlich. Es gibt Widerstand in der Ukraine, aber dieser ist nicht organisiert, eher spontan und wird nicht repräsentiert.“

In der Diskussion wurde deutlich: Wer sich dem Töten verweigert, braucht Schutz – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Das Aktionsbündnis „Stoppt das Töten“ forderte daher neben der Unterstützung und Stärkung demokratischer Strukturen in Russland und der Ukraine, auch sichere Aufnahmeprogramme für Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen sowie verstärkte diplomatische Bemühungen für einen Waffenstillstand.

Das Aktionsbündnis „Stoppt das Töten“ wird getragen von:

  1. Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
  2. attac Deutschland
  3. Bund für Soziale Verteidigung (BSV)
  4. Church and Peace
  5. Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
  6. Netzwerk Friedenskooperative
  7. NaturFreunde Deutschlands
  8. Ohne Rüstung Leben (ORL)   

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): +4917623575236, svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung des „Stoppt das Töten“-Bündnisses, Stuttgart, 22. Februar 2026

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Allgemein, Anti-Militarisierung, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Zivile Konfliktlösung Stichworte: Stoppt das Töten, Ukraine

23.02.2026

Gegen Antisemitismus

Einige ehemalige und aktive Mitglieder der DFG-VK werfen uns als Bundesverband unreflektierte Positionen im Israel-Palästina-Konflikt vor. Wir stellen uns dieser Kritik.

Der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem mehr als 1.100 Menschen – darunter viele Zivilist*innen – ermordet, über 5.000 verletzt und 250 in den Gazastreifen verschleppt wurden, war ein Ereignis, welches uns als Pazifist*innen ins Mark erschüttert hat. Es war der größte Massenmord an Jüdinnen und Juden seit dem Holocaust.

Als DFG-VK Bundesverband haben wir – nach dem Schock – am 12. Oktober 2023 erstmals ein Statement dazu veröffentlicht, welches hier nachzulesen ist. Wir verurteilten darin die Gewalt und forderten eine „sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln“. Als politische Pazifist*innen war es uns zudem wichtig auf die Sinnlosigkeit der Gewalt aufmerksam zu machen: „Der Angriff der Hamas wird die Lage der Palästinenser*innen ebenso wenig verbessern wie der Gegenschlag des israelischen Militärs den Menschen in Israel dauerhaft Sicherheit bringen wird.“ Die Bundesregierung forderten wir auf mäßigend einzugreifen und diplomatische Initiativen einzuleiten: „Die Lieferung von Waffen in Krisen- und Kriegsgebiete lehnen wir ab – auch in diesem Konflikt“, hieß es in dem Statement.

Im April 2024 veröffentlichten wir eine – hier vollständig nachzulesende – Pressemitteilung zum andauernden Krieg, in der wir abermals jede Gewalt verurteilten und uns über den „zunehmenden Antisemitismus sowie antimuslimischen und antipalästinensischen Rassismus“ besorgt zeigten. Abermals forderten wir von der Hamas die Freilassung der Geiseln.

Um unsere Gliederungen – Ortsgruppen und Landesverbände –, die Aktionen gegen den Krieg organisierten oder sich an welchen anderer Gruppen beteiligten, zu unterstützen, entwarfen wir ein Shalom/Salam-Motiv in den Farben der PACE-Friedensfahne und mit dem Aufruf (unserer Gründerin Bertha von Suttner): Die Waffen nieder! Damit bedruckten wir Fahnen, Plakate, Aufkleber und Buttons und boten (und bieten) sie über unseren Materialversand an.

Für den 18. Oktober 2024 riefen wir zu einer u.a. von Amnesty International, terre des hommes, medico Deutschland, dem Weltfriedensdienst und CARE Deutschland getragenen Protestkundgebung unter dem Motto „Für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel“ in Berlin auf. Es war die erste vom DFG-VK Bundesverband unterstützte Aktion zu dem Thema. Über die Unterstützung des Aufrufs entschied der Bundessprecher*innenkreis (BSK) im September 2024 – zu dem Zeitpunkt waren sowohl ein Vorstandsmitglied des Landesverbands Berlin/Brandenburg als auch ein Vertreter der AG Jugend, die heute beide zu den Kritiker*innen der Unterstützung der „Gerechter Frieden“-Aktionen gehören, Mitglieder des BSK, haben damals aber keine Einwände gegen die Unterstützung geäußert. Im Aufruf – der hier vollständig nachzulesen ist – zu der Kundgebung hieß es u.a.:

„Wir verurteilen alle Kriegsverbrechen in diesem Krieg, sowohl die der Hamas und anderer bewaffneter palästinensischer Gruppen, als auch die der israelischen Regierung. Wir trauern um alle Opfer der Gewalt in Palästina und Israel. Wir bangen um die Tausenden, die in Israel willkürlich in Haft und oft Folter und Misshandlung ausgesetzt sind. Wir bangen um diejenigen, die als Geiseln nach Gaza verschleppt wurden. Wir solidarisieren uns mit allen, die sich für Frieden und gleiche Rechte für alle Menschen in der Region einsetzen.“

Der Bundessprecher*innenkreis fand den Aufruf u.a. deswegen unterstützenswert, weil er alle Gewalttäter*innen verurteilte und sich empathisch mit allen Opfern zeigte. Mit pax christi, der IPPNW, der Internationalen der Kriegsdienstgegner*innen (IdK) und der Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit (WILPF) hatten ihn zudem viele befreundete Organisationen unterstützt – und mit z.B. Sea Watch und Ende Gelände auch einige weitere junge, fortschrittliche Organisationen. Eine solch inhaltlich ausgewogene Aktion zum aktuellen Israel-Palästina-Krieg hatte es bis dahin auf bundesweiter Ebene noch nicht gegeben. Aufgrund mangelnder Kapazitäten konnten wir uns allerdings nicht tiefer in die Organisation der Kundgebung einbringen: Vom 4. bis 6. Oktober 2024 fand in Halle (Saale) unser 24. Bundeskongress statt, der in einer Erklärung „alle Gewaltakte des israelischen Militärs und der Geheimdienste, als auch die Angriffe der Hisbollah-Miliz und iranischer Streitkräfte auf Israel“ verurteilte.

Im sich durch die Organisation der ersten Kundgebung gebildeten „Gerechter Frieden“-Bündnis waren wir – zumindest am Rande – beteiligt. Da der Krieg im Gaza-Streifen fortgeführt wurde, gab es am 15. Februar 2025 Kundgebungen in Berlin, Köln und Nürnberg. Im Aufruf wurden abermals alle Gewalttäter*innen klar verurteilt:

„Wir verurteilen alle Kriegsverbrechen in diesem Krieg und alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowohl die der israelischen Regierung als auch die der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen. Wir trauern um alle Opfer der Gewalt in Palästina, im Libanon und in Israel. Wir bangen um die Tausenden, die in Israel ohne rechtsstaatliches Verfahren in Haft und oft Folter und Misshandlung ausgesetzt sind. Wir bangen um diejenigen, die als Geiseln nach Gaza verschleppt wurden. Wir solidarisieren uns mit allen, die sich für Frieden und gleiche Rechte für alle Menschen in der Region einsetzen.“

Unter diesem – wie schon unter dem ersten – Kundgebungsaufruf gab es zudem einen deutlichen Hinweis:

„Wir wollen mit der Veranstaltung einen Raum für friedlichen Protest schaffen, der frei ist von Diskriminierung und Gewalt. Rassistische, anti-palästinensische und/oder antisemitische Äußerungen oder Handlungen akzeptieren wir nicht.“

Zu den bisherigen Unterstützer*innen kamen dabei noch Oxfam Deutschland und unsere Freund*innen von Ohne Rüstung Leben hinzu. Auch diese Unterstützung des Aufrufs durch zahlreiche uns nahestehende Organisationen – die noch dazu staatlich als gemeinnützig anerkannt sind und daher zu Recht sehr penibel darauf achten, nichts Antisemitisches zu unterstützen – hat uns, nachdem wir uns selbst mit dem Aufruf auseinandergesetzt haben, darin bestärkt, Teil einer guten Aktion zu sein. Auch wenn wir diesmal mehr mobilisierten, waren unsere Kapazitäten bei der Mitorganisation abermals beschränkt (da der Zeitraum der Kundgebung mit weiteren Aktionsplanungen etwa zum Jahrestag des grausamen russischen Überfalls auf die Ukraine zusammenfiel).

Diesmal blieb es allerdings nicht nur bei Kritik an der Kundgebungsunterstützung des DFG-VK Bundesverbands: Der damalige Vorstand des DFG-VK Landesverbands Berlin/Brandenburg rief auch zum Protest gegen die „Gerechter Frieden“-Kundgebung auf. Zudem gab es auf der Website des Landesverbands einen Text, der den DFG-VK Bundesverband und einige am Bündnis beteiligte Organisationen – darunter Amnesty International, pax christi und die IPPNW – in die Ecke von Antisemit*innen stellte. Im Gewand des Friedens und der Menschenrechte schüre das „Gerechter Frieden“-Bündnis Antisemitismus und Hass auf Israel, so der Vorwurf.

Diese Darstellung weisen wir zurück: Als DFG-VK Bundesverband haben wir stets darauf geachtet uns zu dem Konflikt differenziert zu äußern und nur Aktionen unterstützt, die frei von antisemitischen Stereotypen und Formulierungen sind. So unterstützt unser Verband bspw. nicht die Kampagne BDS. Kritik an der von rechtsextremen gestützten israelischen Regierung sowie friedenspolitische Forderungen wie die nach mehr Diplomatie und einem Ende der deutschen Waffenexporte in die Region müssen unserer Überzeugung nach aber möglich sein.

Im März 2025 befasste sich der DFG-VK Bundesausschuss (BA) mit den „Gerechter Frieden“-Kundgebungen und dem Protest sowie dem Text der DFG-VK Berlin/Brandenburg dagegen. Der Landesverband wurde dazu aufgefordert, den Text von seiner Website zu nehmen. Dem kamen die Verantwortlichen nach – veröffentlichten später aber eine abgewandelte Version des Textes (die sie wiederum kurz vor dem BA im Juli 2025 von ihrer Website nahmen). Innerhalb unseres Verbandes war die Frage, an welcher Antisemitismusdefinition sich orientiert werden soll, lange Zeit umstritten. Auf dem BA im Juli 2025 empfahl dieser den Gliederungen der DFG-VK, bei ihrer Verwendung des Begriffs „Antisemitismus“ die Definition der „Jerusalem Declaration on Antisemitism“ (2021) zu verwenden: „Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).“

Zuletzt unterstützte der DFG-VK Bundesverband zur Situation im Nahen Osten am 27. September die u.a. von Amnesty International und medico international initiierte Großkundgebung „All Eyes on Gaza – Stoppt den Genozid!“. Schwerpunkt der Kritik der Aktion in Berlin, an der bis zu 100.00 Menschen teilnahmen, war die Politik der israelischen Regierung – einseitig war die Kundgebung dennoch nicht, wie der Aufruf deutlich macht:

„Wir verurteilen alle Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen, unabhängig davon, ob sie von israelischen oder palästinensischen Akteur:innen begangen werden. Für uns gelten das Völkerrecht und die Menschenrechte immer und für alle.“

Nicht nur aufgrund unserer Geschichte, in der Mitglieder unseres Verbands auch aufgrund ihres jüdischen Glaubens verfolgt und in den Tod getrieben wurden, ist uns der Kampf gegen Antisemitismus ein zentrales Anliegen: Frieden kann es nur geben, wenn kein Mensch mehr aufgrund „seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seines Alters, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner sozialen Lage, seiner Herkunft, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner Behinderung benachteiligt wird“ – so heißt es auch in unserer Satzung. Gerade in der aktuellen Zeit, in der extrem rechte politische Positionen an Zustimmung gewinnen, ist der Kampf gegen Antisemitismus und aller weiterer Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit eine wichtige Aufgabe für uns als Friedensverband!

Wir nehmen geäußerte Kritik an unserer Arbeit ernst und setzen uns weiterhin damit auseinander. Alle Rückmeldungen aus unserem Verband und von außen prüfen wir sorgfältig und verantwortungsbewusst. Uns ist bewusst, dass in der öffentlichen Debatte über den Konflikt in Israel und Palästina schnell Missverständnisse entstehen und Positionen emotional aufgeladen werden können. Gerade deshalb achten wir bei allen Aktivitäten auf eine differenzierte Sprache und darauf, dass antisemitischen, antimuslimischen oder anderen diskriminierenden Haltungen kein Raum gegeben wird.

Wie bereits in der Vergangenheit geschehen, werden wir auch künftig unsere Beteiligung an gemeinsamen Veranstaltungen kritisch prüfen – und Unterstützungsanfragen gegeben falls ablehnen, wenn uns Aufrufe oder Inhalte zu einseitig erscheinen oder nicht im Einklang mit unseren friedenspolitischen Grundsätzen stehen. Unser Ziel bleibt, mit glaubwürdigen Partner*innen für einen gerechten und dauerhaften Frieden einzutreten, ohne dabei unsere klare Haltung gegen jede Form von Antisemitismus und Rassismus aufzugeben.

Während des Verfassens dieses Textes [Hinweis vom Februar 2025: Dieser Text wurde im Oktober 2025 erstveröffentlicht] wurde eine Waffenruhe im Gazastreifen vereinbart – dies begrüßen wir ebenso wie die langersehnte Freilassung der israelischen Geiseln durch die Hamas sehr. All das hätte schon viel früher geschehen müssen – und können. Dennoch sorgen wir uns weiter: Die Hardliner*innen auf beiden Seiten drohen bereits wieder mit einer Eskalation. Wir werden uns weiterhin für Frieden in der Region einsetzen!

DFG-VK Bundessprecher*innenkreis (Cornelia Mannewitz, Thomas Carl Schwoerer, Jürgen Grässlin, Marius Pletsch und Ralf Buchterkirchen), der politische Geschäftsführer (Michael Schulze von Glaßer) und der politische Referent (Yannick Kiesel)

Kategorie: Pazifismus und Antimilitarismus, Theorie & Praxis Stichworte: Antisemitismus, Israel, Nahost, Palästina

25.01.2026

Stoppt das Töten: Stimmen aus der Ukraine und Russland

Online-Veranstaltung zum vierten Jahrestag des Ukrainekrieges: Sonntag, 22. Februar 2026, 14:00-16.30 Uhr.

Am 24. Februar 2026 jährt sich der russische Angriff auf die Ukraine zum vierten Mal. Er verursacht weiter Leid, Tod und Verwüstung. Mit jedem Tag kommen immer mehr Menschen ums Leben, werden körperlich verletzt oder psychisch traumatisiert. Wir werden anlässlich des Jahrestages die andauernde Tragödie des Krieges und die Opfer auf beiden Seiten in den Vordergrund stellen.

Wir beleuchten die gesundheitlichen und psychischen Folgen des Krieges. Wir hören die Perspektiven von Vertreter*innen der Zivilgesellschaft aus der Ukraine und Russland. Wir erfahren von ihrem Engagement gegen den Krieg, von menschlichen Schicksalen und rechtlichen Konsequenzen für Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine und in Russland.

Referent*innen:

  • Die gesundheitlichen und psychischen Folgen: Dr. Angelika Claußen, IPPNW-Vorsitzende
  • Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine: Andrii Konovalov
  • Kriegsdienstverweigerung in Russland: Artem Klyga, Connection e.V.
  • Russen gegen Krieg, Möglichkeiten zivilgesellschaftlichen Engagements in Russland: Anke Giesen, Memorial Deutschland
  • Soziale Bewegungen in der Ukraine: Volodymyr Ishchenko, Soziologe an der Freien Universität Berlin
  • Moderation: Yannick Kiesel und Christine Schweitzer

Anmeldung bis zum 19. Februar 2026 hier beim Netzwerk Friedenskooperative!

Veranstalter*innen: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), attac Deutschland, Bund für Soziale Verteidigung e.V., Church and Peace – Europäisches Friedenskirchliches Netzwerk, Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Netzwerk Friedenskooperative, NaturFreunde Deutschlands, Ohne Rüstung Leben

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pazifismus und Antimilitarismus, Stoppt den Waffenhandel, Theorie & Praxis, Waffen & Rüstung, Zivile Konfliktlösung Stichworte: Russland, Ukraine

24.01.2026

Ukrainischem Kriegsdienstverweigerer droht Zwangsrekrutierung durch das Militär

Dem Geschäftsführer der 2024 mit dem Ludwig-Baumann-Preis des Carl-von-Ossietzky-Solidaritätsfonds der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ausgezeichneten „Ukrainischen Pazifistischen Bewegung“ droht die zwangsweise Einziehung in das Militär. Friedensorganisationen weltweit (Liste siehe unten) protestieren dagegen.

Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre tiefe Besorgnis über die anhaltende Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, der aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert. Er ist derzeit der alarmierenden Gefahr ausgesetzt, verhaftet und im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen Wehrpflicht, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Inhaftierungen und Zwangsüberstellungen an Wehrpflichtämter durchgesetzt wird, zwangsweise zur Armee eingezogen zu werden. Derartige Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen effektiv dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und verstoßen direkt gegen Artikel 18(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Zwangsmaßnahmen verbietet, die die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.

Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kurz vor Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Mitteilungen von mehreren Behörden. [1]  Alle erklärten in schriftlicher Form, dass in der Ukraine in Kriegszeiten keine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird. Das Sekretariat des parlamentarischen Ombudsmannes für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine diesbezügliche Beschwerde:

„Die Mobilisierung durch den ukrainischen Staat ist die einzige notwendige und dringende Maßnahme, um den Angriff eines anderen Staats zu verhindern. In dieser Zeit ist die Option eines Alternativdienstes ausgeschlossen (da die Mobilisierung nicht nur auf die Ableistung des Wehrdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung die Haftung von Personen vor, die gegen die Gesetze über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.“

Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte derjenigen dar, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern. Tatsächlich lassen sich in der Geschichte anderer Länder bewährte Verfahren für Bestimmungen zu einem alternativen Dienst während bewaffneter Konflikte nachweisen. [2]

Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 ICCPR über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [3] und in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.

Gemäß der internationalen Gesetzgebung und den Standards zu Menschenrechten gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie der Menschenrechtsausschuss festgestellt hat.[4]  Artikel 4 Absatz 2 des ICCPR lässt keine Abweichung eines Vertragsstaates von den Verpflichtungen hinsichtlich Artikel 18 über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu, selbst in Zeiten eines öffentlichen Notstands, der die Existenz der Nation bedrohet.[5]

Berichten des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert. [6]

Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann auch demokratische Prinzipien untergraben. Diese sichern das Überleben einer inklusiven Gesellschaft, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die nach Alternativen zum Krieg suchen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Wir fordern die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der sich seit 1998 öffentlich zur Kriegsdienstverweigerung bekannt hat. Und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung derjenigen einzustellen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.

Wir fordern die ukrainischen Behörden außerdem nachdrücklich auf, die Anschuldigung der angeblichen „Rechtfertigung der russischen Aggression” gegen Herrn Sheliazhenko [7] aufgrund seiner pazifistischen Äußerungen, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese zusammen mit allen anderen Kriegen verurteilte, zurückzuziehen und sicherzustellen, dass seine Meinungsfreiheit und seine Rechte in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch die ukrainischen Gesetze geschützt werden.

Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandate des Sonderberichterstatters für das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen und des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit behandelt. [8] Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter und die Antwort der ukrainischen Behörden wurden auch vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in seinem Bericht über die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel „Verzicht auf eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte derjenigen, die die Rechte von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen vertreten oder für sie eintreten”. [9] Sein Fall wurde auch im Jahresbericht 2023/2024 von Amnesty International hervorgehoben. [10]

Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit kriminalisiert werden. Darüber hinaus muss das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Einklang mit internationalen Standards vollständig umgesetzt werden, und Kriegsdienstverweigerer*innen müssen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland oder Asyl erhalten.

*Dr. Yurii Sheliazhenko ist Jurist, Wissenschaftler, Geschäftsführer der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung (Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten War Resisters International) und Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung [11] sowie von World Beyond War.

Unterzeichnende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge)

  • Agir pour la Paix – Belgium
  • Aktive Arbeitslose Österreich – Austria
  • Anglican Pacifist Fellowship
  • Another Development Foundation
  • Artist for Peace – Sweden
  • Aseistakieltäytyjäliitto – Finland
  • Association of Conscientious Objectors – Greece
  • Associazione Nazionale Giuristi Democratici – Italy
  • Board of Green Alternative e.V.
  • BOCS Civilization Planning Foundation – Hungary
  • Bottna för Fred ( Bottna for Peace) – Sweden
  • Bund für Soziale Verteidigung (Federation for Social Defence)
  • Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. (Federal Association of Victims of Nazi) – Germany
  • Campaign for Nuclear Disarmament – UK
  • Center for Global Nonkilling
  • Center for Nonviolent Action, Lausanne – Switzerland
  • Center on Conscience & War – USA
  • Centre d’Estudis per la pau JM Delàs – Spain
  • Church and Peace e.V. (European Ecumenical Peace Network)
  • Community of Christ British Isles Mission Centre
  • Connection e.V.
  • Conscientious Objection Initiative – Cyprus
  • Conscientious Objection Watch – Turkiye
  • Coordinamento Fiorentino contro il Riarmo – Italy
  • Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience
  • De Nieuwe Vredesbeweging – The Netherlands
  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Frankfurt – Germany
  • DFG-VK – Germany
  • Dhesarme – Brazilian Action for Humanitarian Disarmament
  • DiEM25
  • European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)
  • Falu FN-förenings styrelse – Sweden
  • Falu United Nations Assosiation
  • Folk mot DCA – Sweden
  • Forum Friedensethik in the Protestant Church of Baden – Germany
  • Forum Nord-Sud – Belgium
  • Friedensinitiative Hersfeld-Rotenburg
  • Friedenszentrum Braunschweig e.V.
  • Gewaltfrei Grün e.V. (non-violent green association)
  • Global Veterans Peace Network
  • Halte aux guerres, halte à la guerre sociale – Belgium
  • Independent and Peaceful Australia network
  • Institute of Peace and Law – Ukraine
  • International Peace Bureau
  • Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)
  • Internationaler Versöhnungsbund – österreichischer Zweig (Austrian branch of IFOR)
  • Internationaler Versöhnungsbund e.V. (German branch of IFOR)
  • Iona Community
  • ISP VIENNA – AbFaNG – Austria
  • Kerk en Vrede – The Netherlands
  • La Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) – Colombia
  • Lay Down Your Arms – Norway & Sweden
  • Le Cercle de libre Pensée – Kring voor het Vrije Denken (CLP-KVD)
  • Lex Innocentium 21st Century – Ireland
  • Meeting of Friends of Ukraine
  • MERA25 – Italy
  • Mesarvot – Israel
  • MIR France (French branch of IFOR)
  • Montreal for a World Beyond War
  • Movimento Internazionale della Riconciliazione – MIR Italy (Italian branch of IFOR)
  • Movimento Nonviolento – Italy
  • Netzwerk Friedenssteuer e.V. – Germany
  • No to war – no to NATO
  • Nouveaux Droits de l’Homme – Cameroon
  • Observatorio de Militarismo
  • Our House – Belarus & Lithuania
  • Pax Christi England & Wales
  • Pax Christi Germany
  • Pax Christi Rhein-Main
  • Peace and Social Concerns committee of Ottawa Quakers
  • Post-Soviet Left
  • Presbyterian Peace Fellowship
  • Public Council of the South Coast of the Gulf of Finland
  • Quaker Council for European Affairs
  • Quakers in Flanders
  • Re-Imagining New Communities
  • School of the Americas Watch in Chile (SOAW-Chile)
  • SERAPAZ – México
  • Stop the War Coalition
  • STOP the War Coalition Philippines
  • Stop Wapenhandel – The Netherlands
  • Stoparmy Movement – Russia
  • Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)
  • Svenska fredskommitten Göteborg – Sweden
  • Swedish Peace and Arbitration Society – Sweden
  • Swedish Peace Committee
  • The Fellowship of Reconciliation England and Scotland
  • The Peace Committee of The Swedish Society of Friends – Sweden
  • The Peace Institute, Ljubljana – Slovenia
  • The Peace Movement of Orust – Sweden
  • Transnational Institute
  • Ukrainian Pacifist Movement
  • Vrede vzw (Belgian Peace organisation) – Belgium
  • Vredesactie – Belgium
  • Vredesbeweging Pais (Dutch section of War Resisters International)
  • War Resisters International
  • Women Against Nuclear Power – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • World Beyond War
  • World Without War

[1] Authorities including Mr. Stanislav Kulish -the Director of the Department for Monitoring the Observance of Rights in the Defence Sector and the Rights of Veterans and Military Personnel, Prisoners of War and Their Family Members in the Secretariat of the Commissioner for Human Rights of the Verkhovna Rada of Ukraine-, Colonel Serhii Kalugin -Commander of the Pechersk District Territorial Conscription Centre in Kyiv City- and Mr. Taras Kovalchuk -Deputy Head of Third Investigative Division of the Territorial Directorate of the State Bureau of Investigations Situated in Kyiv City.

[2] „Conscientious objection in time of war and other national emergencies“, EBCO 2024 annual report, pages 199-204. https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2025-06-05-EBCO_Annual_Report_2024.pdf

[3] UN Human Rights Committee, Communication No. 1642‐1741/2007, Jeong et al. v. Republic of Korea (CCPR/C/101/D/1642‐1741/2007), 27 April 2011, para. 7.3. https://juris.ohchr.org/casedetails/1637/en-US

[4] E.g. CCPR/CO/82/FIN, 2 December 2004, para. 14. http://undocs.org/CCPR/CO/82/FIN

[5] See also: Amy Maguire, “Why banning men from leaving Ukraine violates their human rights”, The Conversation, 8 March 2022.

https://theconversation.com/why-banning-men-from-leaving-ukraine-violates-their-human-rights-178411

And “Right to freedom of thought, conscience and religion or belief, Public sector guidance sheet”.

https://www.ag.gov.au/rights-and-protections/human-rights-and-anti-discrimination/human-rights-scrutiny/public-sector-guidance-sheets/right-freedom-thought-conscience-and-religion-or-belief#can-the-right-to-freedom-of-thought-conscience-and-religion-or-belief-be-limited

[6] https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/42nd-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-december-2024-31 (paras. 85, 86)

https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/41st-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-september-30 (paras. 90, 91)

https://rm.coe.int/memorandum-on-human-rights-elements-for-peace-in-ukraine-by-michael-o-/1680b678ec (paras. 49, 50)

[7] Herr Sheliazhenko wird gemäß Artikel 436-2 (2) des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt, der Strafen von bis zu 5 Jahren Haft und die Einziehung von Eigentum vorsieht, weil er dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, eine pazifistische Erklärung mit dem Titel „Friedensagenda für die Ukraine und die Welt” (https://www.civilni.media/235/) geschickt hat. Die Erklärung, in der die  Verurteilung der russischen Aggression durch die UN-Generalversammlung unterstützt wird, ruft alle Parteien des bewaffneten Konflikts auf, die Rechte von Kriegsdienstverweigerern zu respektieren, ihnen zu erlauben, sich gewaltfrei gegen den Krieg zu wehren, und den Feind nicht in einem Maße zu dämonisieren, das jegliche Verhandlungen ausschließt. Aus Sicht des Anklägers „rechtfertigt“ die Erklärung angeblich „die russische Aggression”. Yurii’s Haus wurde durchsucht, sein Smartphone und sein Computer wurden 2023 beschlagnahmt, er stand bis Februar 2024 unter Hausarrest, und der Prozess, der mehrfach verschoben wurde, dauert bis heute an.

[8] AL UKR 1/2023, 8 November 2023, p. 5-6. https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=28562

[9] A/HRC/56/30, 23 April 2024, para. 45. https://docs.un.org/en/A/HRC/56/30

[10] https://www.amnesty.org/en/documents/pol10/7200/2024/en/ p. 385.

[11] https://ebco-beoc.org/ebcoboard

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer):
svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 24. Januar 2026

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Theorie & Praxis Stichworte: KDV, Ukraine, Yurii Sheliazhenko

18.01.2026

Grönland-Konflikt: Gewaltfrei gegen die US-Aggression!

US-Präsident Donald Trump droht damit Grönland zu annektieren – so ein Kauf des Landes nicht zustande kommt. Gegen europäische Staaten, die Militär nach Grönland entsandt haben, will Trump ab Februar Strafzölle verhängen. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) fordert von der deutschen Regierung Konsequenzen auf das feindliche Gebaren des US-Präsidenten gegen Grönland.

„Der US-Präsident ist ein autoritärer Herrscher mit imperialen Bestrebungen, der sich weder an nationales US-Recht noch an internationales Recht hält“, verurteilt Ralf Buchterkichen, Bundessprecher der DFG-VK, die Politik Donald Trumps. Er fordert von der US-Regierung Abstand von ihren Annexionsplänen zu nehmen: „Die Bundesregierung muss ihr Zögern ablegen und deutliche Konsequenzen ziehen“, so Buchterkirchen. Von der Bundesregierung fordert die DFG-VK:

  • Die Schließung von US-Militärbasen in Deutschland – die Basen sind ein zunehmender Unsicherheitsfaktor, zumal Deutschland und Europa mit einer friedensfähigen Politik für ihre eigene Sicherheit sorgen können.
  • Den Abzug der US-Atomwaffen vom Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz.
  • Keine Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland sowie Verhandlungsinitiativen für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen.
  • Eine Auflösung aller Kooperationen mit der US-Armee und US-Geheimdiensten – die US-Institutionen haben (etwa in Venezuela) immer wieder völkerrechtswidrige Einsätze durchgeführt und sollten daher kein Partner für Deutschland sein, das genügend andere Kooperationspartner*innen hat.
  • Kein Kauf von US-Waffen, insbesondere der in Anschaffung befindlichen F-35-Kampfjets für die Bundeswehr (bei denen zudem ein Lahmlegen aus den USA mittels eines so genannten „Kill-Switch“ nicht ausgeschlossen ist).
  • Ein Ende deutscher Rüstungsexporte an die USA, insbesondere keine Erlaubnis für Bau und Betrieb von Waffenproduktions- und Munitionsfabriken durch deutsche Unternehmen (wie etwa aktuell von Rheinmetall und Sig Sauer) in den USA.
  • Den Einsatz der Bundesregierung für einen internationalen Vertrag, der militärische Aktivitäten in der Arktis – ähnlich wie im seit 1959 bestehenden Antarktis-Vertrag – untersagt.

„Auch auf gesellschaftskultureller Ebene könnte man den US-Aggressionen begegnen“, so Ralf Buchterkirchen: „Die Weltfußballorganisation FIFA hat sich bereits im Dezember letzten Jahres durch die Vergabe eines extra neu ausgerufenen Friedenspreises an US-Präsident Trump lächerlich gemacht. Deutschland sollte sich überlegen die Fußball-WM in den USA zu boykottieren“, so Buchterkirchen. Mindestens sollte die Bundesregierung verlangen spiele der Herren-Nationalmannschaft nur in den anderen an der WM beteiligten Ländern – Kanada und Mexiko – auszutragen.

Den Menschen in Grönland empfiehlt der Friedensverband sich über Soziale Verteidigung als gewaltfreie Methode des Widerstands gegen einen militärischen Besatzer zu informieren: „Militärisch mögen die USA Grönland erobern können, beherrschen täten sie Land und Leute damit aber noch lange nicht“, so Buchterkirchen. Er verweist auf aktuelle Informationen des „Instituts für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung“. Von Dänemark, zu dem das lediglich teil-autonome Grönland gehört, fordert Buchterkirchen den 2009 getroffenen Beschluss, ein Referendum über die Unabhängigkeit Grönlands durchzuführen, umzusetzen: „Die Menschen in Grönland sollten in einem fairen und sachlichen Prozess selbst entscheiden ob sie zu einem anderen Staat gehören wollen oder nicht“, meint der DFG-VK-Sprecher.

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer):
svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 18. Januar 2026

Kategorie: Auslandseinsätze beenden, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung, Theorie & Praxis, Zivile Konfliktlösung Stichworte: Grönland, Trump, USA

14.01.2026

Massenproteste: Deutsche Friedensorganisationen stehen an der Seite der Menschen im Iran

Friedensorganisationen fordern Ende der Gewalt und Freilassung aller politischen Gefangenen!

Deutsche Friedensorganisationen stehen an der Seite der Menschen im Iran in ihrem Kampf für Freiheit und Menschenrechte. Sie verurteilen die exzessive Gewalt der iranischen Regierung, mit der sie versucht, die Proteste gewaltsam niederzuschlagen. Die Friedensinitiativen fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen, einschließlich der Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi sowie ein Ende der Gewalt gegen die Protestierenden. Eine angedrohte militärische Intervention der USA lehnen die Organisationen entschieden ab.

Die jüngsten Proteste dauern seit Ende Dezember an. Ursprünglich war der Anlass die Abwertung der Landeswährung, inzwischen protestieren landesweit jeden Abend Tausende unter Lebensgefahr für Freiheit, Würde und grundlegende Menschenrechte.

Nach den einzelnen Presseberichten, die aus dem abgeschotteten Land nach außen dringen, wurden bisher mehrere Tausend Menschen getötet, über 90 Prozent davon Demonstrierende. Zehntausende wurden verhaftet, vielen davon droht die Hinrichtung. Erste Todesurteile sind bereits verhängt worden, die Exekutionen für die nächsten Tage angekündigt. Ein Augenarzt aus Teheran berichtet von mehr als 400 Augenverletzungen durch Schusswaffen in einem einzigen Krankenhaus. Das deutet nicht nur auf die Brutalität der iranischen Regierung hin, die offenbar gezielt in die Gesichter der Protestierenden schießen lässt. Es ist auch ein Hinweis darauf, dass die Opferzahlen viel zu niedrig geschätzt sein könnten.

Wenn sich die bisherigen Zahlen bestätigen, gibt es nach zwei Wochen jetzt schon vielfach mehr Tote als bei den „Frau-Leben-Freiheit“-Protesten 2022, auf die die Regierung bereits mit brutaler, systematischer Gewalt reagiert hatte.

Die internationale Gemeinschaft muss alle ihr zur Verfügung stehenden gewaltfreien Mittel nutzen, um die Protestierenden zu schützen, sie zu unterstützen und der Gewalt der iranischen Regierung ein Ende zu setzen.

Pressekontakt: Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsfürher der DFG-VK) – svg@dfg-vk.de

Gemeinsame Stellungnahme des Netzwerk Friedenskooperative, der IPPNW, von Ohne Rüstung Leben und der DFG-VK, Berlin/Bonn/Stuttgart 14. Januar 2026

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung, Theorie & Praxis, Zivile Konfliktlösung Stichworte: Iran, USA

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