Ein Beitrag von Gerlinde Rambow im FriedensForum 2/2002 vom Mai 2002:
Es ging um den Rechtsstreit eines Mitgliedes des Netzwerkes Friedenssteuer. Der Kläger wollte aus Gewissensgründen seinen Steueranteil, der in den Bundeshaushalt für Militär und Rüstung fließt, verweigern, bzw. umwidmen. Nach Ablehnung durch das Finanzamt und seiner Klage vor dem Finanzgericht wandte er sich an den Bundesfinanzhof.
Von dort kam die Ablehnung seiner Klage. Sie wird mit folgenden Worten des Bundesfinanzhofes begründet:
„Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, ob der Steuerbürger … jedenfalls dann die Steuerzahlung (anteilig) verweigern dürfe, wenn die Bundesrepublik einen verfassungswidrigen und völkerrechtswidrigen Krieg führe, ist nicht klärungsbedürftig.“
Pazifismus und Antimilitarismus
Pazifisten und die Bundestagswahl 2002: Wählen ja oder nein?
Streitgespräch zwischen Prof. Theodor Ebert und Rechtsanwalt Ullrich Hahn
(für ZivilCourage – Magazin für Pazifismus und Antimilitarismus)
Zivilcourage: Für den 1984 gestorbenen DFG-VK-Präsidenten Martin Niemöller war die Frage „Was würde Jesus dazu sagen“ eine zentrale Leitfrage für sein Urteil und sein Handeln. Ihr seid als Pazifisten beide auch in der evangelischen Kirche sehr aktiv. Was sagt Euch Niemöllers Leitfrage für die Beteiligung an staatlichen Wahlen?
Theodor Ebert: Spontan fällt mir dazu Jesu Ausspruch ein: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist.“ Er war sich also darüber im Klaren, dass er im römischen Rechts- und Besatzungssystem lebte und dass man, wenn man überleben wollte, sich arrangieren musste, also z.B. römisches Geld verwenden und Steuern zahlen musste. Ich vermute, dass er schon die Verantwortung sah, zum Gelingen gemeinschaftlichen Lebens beizutragen. Dazu gehört aus meiner Sicht, sich um das Zustandekommen von Gesetzen und Regierungen zu kümmern. Insofern denke ich, dass es für einen Christen – und Pazifisten – nicht bloß vertretbar, sondern sogar erwünscht ist, hierzulande Verantwortung wahrzunehmen.
Militärsteuerverweigerung. Individuelles Konzept und politisches Vorhaben – Internationale politische Geschichte
In der Ausgabe 4/00 der antimilitarismus-information ist ein Beitrag zur Militärsteuerverweigerung nachzulesen:
Während auch 1999 rund 165 000 junge Männer (ca. 34% der Wehrpflichtigen) den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigerten, gibt es im Bereich des „Kriegsdienstes mit der Steuer“ nach wie vor keine rechtlichen Möglichkeiten zur Gewissensentlastung. Seit Jahren arbeitet allerdings eine internationale Bewegung auf eine parlamentarisch-rechtliche Regelung von Rüstungssteuerverweigerung hin. Darüberhinaus lassen sich die bisherigen Erfahrungen zu konkreten Vorschlägen der Steuerverweigerung zusammenfassen.(1)