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Drohnenkriege

11.11.2021

Air Base Ramstein: Klage gegen Verteidigungsministerium

Hermann Theisen, Mitglied der DFG-VK, hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesministerium der Verteidigung erhoben. Dabei geht es um ein Auskunftsersuchen zur Rolle der Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen, das vom Ministerium abgelehnt worden ist.

Theisens Anfrage

Im Frühjahr hatte der Friedensaktivist Theisen (Foto) das Verbindungskommando der Luftwaffe in Ramstein-Miesenbach, das Luftwaffentruppenkommando in Köln-Wahn, das Kommando Luftwaffe in Berlin sowie das Bundesministerium der Verteidigung in Bonn und Berlin angeschrieben und um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche konkreten Erkenntnisse hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) über die Hintergründe und die Funktion der US Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen?

2. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) in diesem Zusammenhang seinen Einfluss geltend gemacht und gegenüber der US-Army die Einhaltung der in Deutschland geltenden Straf- und Verfassungsnormen eingefordert?

3. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) die deutschen Strafverfolgungsbehörden über die in diesem Zusammenhang in Rede stehenden Rechtsverstöße informiert?

Ministerium lehnt Anfrage ab

Das Bundesverteidigungsministerium hat daraufhin sämtliche Anfragen an sich gezogen und einen Informationsanspruch mit der Begründung abgelehnt, dass dort „in der Gesamtschau faktisch keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen“ vorlägen. Theisen sieht sich deshalb in seinen Rechten aus dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Landestransparenzgesetz sowie aus seinen Grundrechten aus Art. 5 GG u. Art. 20 GG verletzt, weshalb er Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben hat. Damit will er erreichen, dass das Bundesverteidigungsministerium zur Herausgabe der von ihm erbetenen Informationen verpflichtet wird.

Rechtsstaatlichkeit achten

Der Friedensaktivist ist „erstaunt darüber, dass das Bundesverteidigungsministerium derart rigoros sämtliche Auskünfte zur Causa Ramstein verweigert, denn extralegale Tötungen, die über die in Ramstein stationierte Relaisstation mitgesteuert werden, sind nichts anderes als Hinrichtungen von Menschen ohne jeglicher Rechtsgrundlage. So etwas rüttelt an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation, weshalb die Zivilgesellschaft einen Anspruch auf Zugang zu solchen Hintergrundinformationen hat“, so Theisen.

Recht auf Informationen

Roland Blach, Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg erklärt hierzu: „Die Bundesregierung darf diese völkerrechtswidrigen Praktiken der USA nicht weiter stillschweigend hinnehmen und muss Informationen für eine ernstzunehmende öffentliche Diskussion bereitstellen. Erst jüngst haben KI ExpertInnen nicht nur aus Deutschland der Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr eine klare Absage erteilt. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit Tausenden Toten und der großen Gefahr einer Verschärfung durch vollautonome Waffensysteme“.

Pressemitteilung der DFG-VK Baden-Württemberg


Kontakt


Hermann Theisen
DFG-VK Mitglied

Tel.: 0151/54727508


Roland Blach
Geschäftsführer
DFG-VK Landesverband
Baden-Württemberg

Tel.: 0177/2507286

Kategorie: Drohnenkriege, Militärstützpunkte Stichworte: Air Base Ramstein, Bundesverteidigungsministerium, Drohnenkrieg, Hermann Theisen, USA

08.11.2021

Race und Intersektionalität in humanitärer Abrüstung

Wir sind Teil der internationalen Campaign to Stop Killer Robots.
Die Kampagne setzt sich für ein völkerrechtliches Verbot von autonomen Waffensystemen ein.

Die Kampagne hatte Anfang Oktober die Möglichkeit vor dem ersten Ausschuss der UN-Vollversammlung zum Thema Race* und Intersektionalität in humanitärer Abrüstung zu sprechen.

Zum Statement (deutsche Übersetzung)

Zum Statement (Englisch)

Zum Video (Englisch)

Stellungnahme der Zivilgesellschaft zu Race* und Intersektionalität in humanitärer Abrüstung

Erster Ausschuss (Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit) der UN-Vollversammlung
New York, 8. Oktober 2021

Als der Mord an George Floyd im letzten Jahr weltweite Proteste und Diskussionen zum Thema Rassismus und insbesondere Rassismus gegen Schwarze entfachte, musste auch die Gemeinschaft auf dem Gebiet der humanitären Abrüstung ihren Blick nach innen wenden, um zu hinterfragen und zu untersuchen, wie wir Frieden und Sicherheit weiterentwickeln wollen.

Als Instrumente kolonialer und imperialistischer Macht, wirken sich Waffen, die Krieg und Konflikt schüren, disproportional auf marginalisierte und vulnerable Gruppen verschiedener races, Geschlechter, Fähigkeiten, sozioökonomischer Status, Glauben

Struktureller Rassismus und systematische Unterdrückung beschränken sich nicht auf individuelle Wahrnehmungen oder diskriminierende Handlungen in einigen wenigen Ländern, sondern offenbart sich in verschiedensten Formen in allen Staaten.

Daher ist die internationale Gemeinschaft weder immun gegen die Auswirkungen noch frei von einer Mitschuld und der Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Machtstrukturen.

Konkrete Folgen

Aufgrund von Atomwaffentests wurden indigene Völker und Gemeinden pazifischer Inselstaaten vertrieben indem durch die Tests ihr Land vergiftet, es unsicher und unbewohnbar gemacht wurde.

Gezielte Tötungen und Angriffe durch bewaffnete Drohnen verstetigen genderspezifische und rassistische Vorurteile in einem Vakuum rechtlicher Begründungen.

Algorithmische Voreingenommenheit in autonomen Waffensystemen birgt die Gefahr der Verankerung historischer Unterdrückungssysteme, die Verschärfung von Ungleichheit und die Erhaltung disproportionaler Machtstrukturen.

Die Produktion, Weitergabe und der Gebrauch von Waffen erleichtert und erhöht die Zahl von Vorfällen genderspezifischer Gewalt.

Die Bereitstellung von Opferhilfe ist wichtig, damit die Herausforderungen, denen die Opfer und nachhaltig geschädigten Überlebenden von Landminen und Streumunition bei ihrer Betreuung und Pflege ausgesetzt sind, angegangen werden können.

Gefahr für Menschenrechte

Rassismus, kombiniert mit anderen Unterdrückungssystemen, wird von imperialistischen, kolonialen und patriarchalen Machtstrukturen aufrechterhalten und ist damit sozusagen selbst eine Vernichtungswaffe.

Er ist Gefahr für die Menschenrechte, die Werte der Gleichberechtigung, des Frieden, der Sicherheit und Menschenwürde – allesamt zentrale, im Völkerrecht verankerte Werte.

Diese Werte werden bestärkt durch den Ansatz der humanitären Abrüstung, der die Freiheit von Not, Freiheit von Angst und Freiheit von Demütigung als die Säulen der menschlichen Sicherheit in den Fokus stellt.

Neue Ansätze

Humanitäre Abrüstung aus einer antirassistischen, intersektionalen Perspektive zu betrachten ist deshalb fundamental, um menschliche Sicherheit und Frieden in den Mittelpunkt zu stellen.

Indem nicht nur verstanden wird, wie sich der Einsatz von solchen Waffen auf Menschen auswirkt, sondern auch welche Gemeinschaften den Leidensdruck und die Folgen nach ihrem Einsatz ertragen müssen.

Es ist wichtig, dass wir fragen: wessen Stimmen werden gehört und ernst genommen, welche Menschen führen die Gespräche an und machen Abrüstungspolitik und wessen Stimmen, Erfahrungen und Expertise ist in diesen Räumen und Prozessen nicht präsent.

Rassistische Annahmen und unbewusste Vorurteile im Rechtswesen, in der Politik und in Entscheidungsfindungen haben ernstzunehmende Auswirkungen auf Abrüstungsprozesse.

Es ist ein erheblicher Missstand, dass bis heute antirassistische Ansätze keine wesentliche Rolle im Bereich der Abrüstung spielen.

Wenn über diese Annahmen und Vorurteile nicht gesprochen wird, werden vulnerable Gruppen und Menschen auch weiterhin unverhältnismäßig von durch Waffensystemen ausgeübter Gewalt betroffen sein.

Zukunft

Eine Zukunft von Frieden und Sicherheit, die die Werte der Menschenwürde und Gleichberechtigung hochhält, erfordert, dass wir Systeme von Unterdrückung und Rassismus, die Gewalt und Konflikte, antreiben, die durch den Gebrauch von Waffen weiter befeuert werden, dekonstruieren.

Auf diese Weise machen wir deutlich, dass sich die Zukunft, die wir uns wünschen, tatsächlich nicht um die Waffen dreht, sondern um die Menschen.


Diese Stellungnahme wurde verfasst von Farah Bogani, mit Beiträgen von Isabelle Jones, Clare Conboy und Ousman Noor von der Campaign to Stop Killer Robots, und Hayley Ramsay-Jones von Soka Gakkai International.


*Wir haben den englischen Begriff race bewusst nicht übersetzt.
Dass race oft mit Rasse übersetzt wird, ist sehr problematisch. Die Ungleichheit der zwei Begriffe wird zum Beispiel klar, wenn man sich überlegt, dass beim Sprechen über race als Rasse das gleiche Wort benutzt wird, mit dem Hunde in ihrer Art unterschieden werden.
Im Englischen gibt es dafür den Begriff breed, der als Gattungsbeschreibung für Tiere und nicht Menschen gilt.

Grund dafür, dass race und Rasse einfach nicht gleichzusetzen sind, ist unter anderem, dass hinter diesen zwei Begriffen deutlich unterschiedliche Diskurse stehen. Im Deutschen wird der Begriff Rasse nach wie vor mit etwas Biologischem verbunden, als würde es “echte” Menschenrassen geben.
Die gibt es natürlich nicht, und dennoch können wir nicht ganz auf ein Wort verzichten, das gelebte Realitäten abbildet, die durch Rassismus strukturiert sind.

Menschen, die sich mit den englischsprachigen Diskursen zu race, racism und critical whiteness auseinandergesetzt haben, wissen, dass diese auf soziale Konstruktionen verweisen sollen.
Deshalb benutzen einige Übersetzungen auch im Deutschen den Begriff race, der im Gegensatz zu Rasse dazu dient, gesellschaftliche Phänomene zu beschreiben und zu analysieren, die menschengemacht sind und von Institutionen aufrechterhalten werden.
(Erklärung von der Website des Goethe Instituts)

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Civil Society Statement on Humanitarian Disarmament

UN General Assembly First Committee on Disarmament and International Security
New York 8 October 2021

As protests and discussions of racism and anti-blackness swept across the world following the murder of George Floyd last year, the humanitarian disarmament community has had to turn its gaze inwards to question and investigate how we advance peace and security.

As tools of colonial and imperial power, weapons that fuel war and conflict disproportionately affect marginalized and vulnerable groups of different races, gender identities, sexual orientations, abilities, socioeconomic status, faiths, and other social identities.

Far from being limited to individual beliefs or acts of discrimination happening in some countries, structural racism and systemic oppression manifests in varied forms across all states.

As a result, the global community is neither immune to its effects nor absolved of its role in being complicit and upholding current structures of power.

Consequences

Nuclear weapons testing has displaced Indigenous and Pacific Islander communities, rendering their lands unsafe, uninhabitable, and toxic.

Targeted killings and strikes by armed drones perpetuate gendered and racial biases in a vacuum of legal justification.

Algorithmic bias in autonomous weapons systems risks entrenching historical systems of oppression, exacerbating inequality, and upholding disproportionate structures of power.

The production, transfer, and use of arms facilitates and increases incidences of gender-based violence.

Providing victim assistance is vital to address the challenges of care and support faced by victims and survivors with disabilities sustained from landmines and cluster munitions.

Possible effects

Racism, intersected with other systems of oppression, is upheld by structures of imperialist, colonialist, patriarchal, and white supremacist power. It is, in a manner of speaking, its own weapon of destruction.

It poses a direct threat to the values of human rights, equality, peace, security, and human dignity – all of which are core values that are enshrined in international law.

These values are strengthened by the humanitarian disarmament approach that centres freedom from want, freedom from fear, and freedom from indignity as the pillars of human security.

New approaches

Taking an anti-racist, intersectional perspective to humanitarian disarmament is therefore fundamental for centring human security and peace, by understanding not only how people are affected by the use of these weapons but which communities will bear the burden of suffering and the aftermath.

It is necessary that we question: whose voices are valued, who are the people that lead the conversations and make the policies on disarmament, and whose voices, experiences, and expertise are missing from these spaces and processes.

Racial assumptions and unconscious biases in law, policy, and decision-making have a serious impact on disarmament.

That a deliberate and intentional anti-racist approach has not been central to disarmament, even till today, is a monumental oversight.

Without addressing these assumptions and biases, vulnerable communities and people will continue to be disproportionately affected by violence caused by weapons systems.

Outlook

A future of peace and security that upholds human dignity and equality demands that we dismantle the systems of oppression and racism that both propel violence and conflict, and are perpetuated by the use of weapons.

In doing so, we make clear that the future we want is not about the weapons but truly about the people.

Farah Bogani
Project Officer
Campaign to Stop Killer Robots

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Statement read by Farah Bogani

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Kategorie: Abrüstung und Konversion, Allgemein, Drohnenkriege, Kriege & Konflikte, Waffen & Rüstung Stichworte: Abrüstung, autonome Waffensysteme, Killer Roboter Stoppen!, Vereinte Nationen

23.08.2021

Neues Mandat für Afghanistan?

Mitten in der der Sommerpause wird sich der 19. Deutsche Bundestag am 25. August 2021 zu einer Sondersitzung zusammenfinden. Die Bundestagsfraktionen werden sich in einer 90-minütigen Debatte mit dem Antrag der Bundesregierung über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan befassen.

Worum geht es?

Im Antrag geht es um die Evakuierung bestimmter Personengruppen aus Afghanistan. Einige Passagen lassen jedoch befürchten, dass damit einer neuen Eskalation Tür und Tor geöffnet wird. Unser Landesverband Nordrhein-Westfalen hat deshalb einen Brief verfasst und an Abgeordnete der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in NRW geschickt. Warum wir uns gegen das Mandat stellen, erfährst du im Brief.

Mach mit!

Melde dich bei den Abgeordneten in deiner Umgebung. Nutze dafür das vorgefasste Schreiben und passe es gegebenenfalls etwas an.

Das Schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Vorhaben der Bundesregierung, sich vom Bundestag ein neues Mandat für einen robusten Bundeswehreinsatz in Afghanistan bestätigen zu lassen, stößt bei der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) NRW auf strikte Ablehnung. Sie fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, dieses Mandat abzulehnen. Die zurzeit laufenden Maßnahmen zum Ausfliegen von Menschen können im Rahmen des im Frühjahr beschlossenen Mandats erfolgen.

Die augenblicklich besonders desaströse Situation derjenigen Menschen in Afghanistan, die für deutsche Organisationen, Firmen und die Bundeswehr gearbeitet haben, ist auf das Versagen der Bundesregierung zurückzuführen. Sie hat versäumt, die Entwicklung frühzeitig zu analysieren und ist auf entsprechende Warnungen und Hinweise nicht eingegangen. In dieser Situation nun die Ausreise dieser Personen möglicherweise auch durch Waffengewalt erzwingen zu wollen, zeugt von schlechtem Gewissen und soll letztendlich dazu dienen, das eigene Versagen zu verschleiern. Dazu soll die Verantwortung auf die Schultern der Soldat*innen der Bundeswehr verlagert werden.

Die Ausreise der bedrohten Afghan*innen kann zurzeit noch über den Flughafen in Kabul erfolgen, ohne das dazu der Bundeswehr ein neues Mandat erteilt werden muss. Darüber hinausgehende Pläne, mit Waffengewalt die Ausreise von Menschen eventuell  gegen den Widerstand der Taliban erzwingen zu wollen, birgt das Risiko, dass dies zu neuen Opfern auch unter Bundeswehrsoldat*innen führt. Auch die Gefahr, dass Zivilist*innen bei solchen Aktionen ums Leben kommen, wird nicht ausgeschlossen. Daher sehen wir diesen Weg der Gewalt als falsch an. Er trägt darüber hinaus die Gefahr weiterer Eskalation in sich, was zu einer weiteren Verschlimmerung der Situation der Menschen in Afghanistan führen würde.

Wir fordern die Bundesregierung auf, möglichst viele Menschen aus Kabul auszufliegen, solange dies möglich ist. Außerdem müssen Nachbarländer Afghanistans sowie die Türkei dringend aufgefordert werden, ihre Grenzen für Geflüchtete aus dem Land zu öffnen.  Daneben und darüber hinaus sollten umgehend Verhandlungen mit den Taliban aufgenommen werden, um im Gegenzug zu zukünftigen Entwicklungshilfeleistungen die Ausreise weiterer Personen zu ermöglichen.

Grundsätzlich gilt es, die Aufnahme aller geflüchteter Personengruppen aus Afghanistan in Deutschland, der EU aber auch in Nachbarstaaten Afghanistans zu ermöglichen. Nicht nur von Mitarbeiter*innen deutscher Einrichtungen. Dies würde von wirklicher humanitärer Verantwortung für die Situation in Afghanistan zeugen.


Weitere Informationen/Veröffentlichungen zum Thema

Abzug aus Afghanistan-DFG-VK Hamburg/Schleswig-HolsteinHerunterladen

Kategorie: Afghanistan, Aktuelle Kriegsgebiete, Auslandseinsätze beenden, Drohnenkriege

14.06.2021

Petition um Drohnen-Morde vor Gericht

Verwaltungsgericht Mainz verhandelt über Petition eines Friedensaktivisten zur Rolle der Air Base Ramstein in Rheinland-Pfalz bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen.

Das Verwaltungsgericht Mainz verhandelt am Donnerstag, 17.06.2021, 14:00 Uhr (Ernst-Ludwig-Str. 9, Mainz, Sitzungssaal 92) über eine Petition des Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) zur Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg, die er im September 2020 an den Landtag Rheinland-Pfalz gerichtet hat.

Mit der Petition wurden die Mainzer Landtagsabgeordneten einzeln angeschrieben und über die bereits seit mehreren Jahren anhaltende Kritik von Menschenrechtsorganisationen informiert, wonach „der auf dem Militärstützpunkt Ramstein stationierten Relaisstation eine zentrale Rolle bei der Steuerung von US-Drohnen zukommt, mit denen die US-Army und der US-Geheimdienst CIA extralegale Tötungen durchführen.“ Weiter heißt es in der Petition: „Extralegale Tötungen sind mit unserem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar und widersprechen fundamental dem Völkerrecht und unserem Grundgesetz!“ – „Auf diesem Hintergrund werden Sie als Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz mit dieser Petition aufgefordert: Setzen Sie sich im Rahmen Ihrer politischen Möglichkeiten dafür ein, dass die auf dem Militärstützpunkt Ramstein stationierte Relaisstation nicht weiter für extralegale Tötungen durch US-Drohnen genutzt wird. Informieren Sie die Medien und die Öffentlichkeit über den Ihnen bekannten Hintergrund zu diesem Themenbereich.”

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag Rheinland-Pfalz, der SPD-Abgeordnete Jörg Denninghoff, nahm hierzu folgende Haltung ein: „Ihre Schreiben an alle Abgeordneten des Landtags enthalten inhaltlich eine Meinungsäußerung, der sich der Landtag Rheinland-Pfalz anschließen soll. (…) Ich bitte um Verständnis, dass eine formelle Befassung des Petitionsausschusses mit diesen politischen Forderungen nicht möglich ist, da Ihre Ausführungen keine Petition im Sinne des Art. 11 der Verfassung für Rheinland-Pfalz darstellen.“ Der Petitionsausschuss hat sich daraufhin im Oktober 2020 dieser Auffassung angeschlossen und entschieden: „Der Petent begehrt zu der von ihm geschilderten Thematik die Abgabe einer allgemeinpolitischen Erklärung, vornehmlich durch das Landtagsplenum, sowie eine umfassende Information der Medien und der Öffentlichkeit zu diesem Themenbereich. Für dieses Anliegen ist der Petitionsausschuss nicht der richtige Adressat. (…) Ihre Eingabe wurde deshalb nicht einvernehmlich abgeschlossen.“

Der Friedensaktivist sieht sich durch dieses Vorgehen in seinem Grundrecht aus Art. 17 GG (Petitionsrecht) verletzt, da sein „Petitionsanliegen inhaltlich in vollkommen sinnentstellender Art und Weise behandelt worden“ sei, so Theisen, weshalb er vor dem Verwaltungsgericht Mainz Klage erhoben und darin „die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beklagten bei der Weigerung zur Annahme und Behandlung meines Petitionsbegehrens“ beantragt hat. Er habe von den Mainzer Landtagsabgeordneten „keine Meinungsäußerung erstrebt, sondern vielmehr eine willentliche Befassung des Landesparlaments mit der Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg. Genau das ist bisher verweigert worden“, so der Friedensaktivist.

Im Mai 2020 hatte Theisen hinsichtlich einer waffenkritischen „Heckler & Koch“-Petition einen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstritten, das in seinem schriftlich Urteil unmissverständlich feststellte: „Nach Art. 17 GG hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es steht jedermann frei, sich durch eine Petition für die Förderung welchen Anliegens auch immer einzusetzen. Das Petitionsrecht vermittelt dem Petenten einen Anspruch darauf, dass die angegangene Stelle seine Petition entgegennimmt, deren Inhalt zur Kenntnis nimmt, sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit prüft und sich nachvollziehbar und diskriminierungsfrei mit dem Anliegen befasst“ (BVerwG 8 C 12.19).

Für den Friedensaktivisten ist diese verfassungsrechtliche Verpflichtung auch auf sein Petitionsanliegen übertragbar, weshalb er vom Verwaltungsgericht Mainz die Feststellung der Rechtswidrigkeit im Umgang des Landtags Rheinland-Pfalz mit seiner Petition erwartet: „Bei extralegalen Tötungen handelt es sich um derart inakzeptable Vorgänge, dass sich niemand aus seiner gesellschaftspolitischen Mitverantwortung stehlen kann und darf, rütteln sie doch an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und an den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation“, so Hermann Theisen.

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit telefonisch zu Hermann Theisen Kontakt auf: +49151/54727508

Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart/Hirschberg an der Bergstraße/Mainz, 14. Juni 2021.

Kategorie: Drohnenkriege, Pressemitteilung, Waffen & Rüstung

26.03.2021

Unsere Spendenprojekte zu Ostern

Liebes DFG-VK-Mitglied und liebe*r Freund*in des Verbandes,

trotz der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen finanziellen Last für viele Menschen hat die Bundesregierung für das Jahr 2021 mit 46,9 Milliarden Euro den höchsten Verteidigungsetat in der Geschichte der Bundesrepublik beschlossen. Während viele Menschen finanzielle Probleme haben und Existenzen zugrunde gehen, plant die Bundeswehr Anschaffungen in Milliardenhöhe.
Dabei hat sie keine Antworten auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen der heutigen Zeit. Weder gegen die Pandemie noch gegen die Klimakrise kann sie etwas ausrichten. Ganz im Gegenteil stehen Militär und die Politik der Bundesregierung Lösungen im Weg, denn Geld für das Gesundheitssystem und den zivilen Katastrophenschutz fehlt.

Wir wollen das ändern und setzen uns dafür ein, dass endlich politische Konsequenzen aus der Pandemie gezogen werden. Es braucht ein Umdenken hin zu einer zivilen Sicherheitspolitik, die den Menschen wirklich hilft. Mit Aktionen auf der Straße und Gesprächen in den Parlamenten wollen wir Politiker*innen dazu bewegen.

Unterstütze uns dafür mit einer Spende und werde am besten gleich selbst aktiv! Beteilige dich – unter Beachtung der Hygienemaßnahmen – an den Ostermärschen oder schicke uns ein Oster-Selfie. Du kannst das Bild dann unter dem Hashtag #FundHealthNotWar in den sozialen Medien posten oder es in einer Mail an office@dfg-vk.de direkt an uns schicken. Wir veröffentlichen das Foto mit deiner Botschaft dann auf unserer Website und unseren Social Media-Kanälen.

Herzlichen Dank für deine Unterstützung,
frohe Ostern und gute Gesundheit,

Kathi Müller (Bundessprecherin der DFG-VK)

Du hast die Möglichkeit mit deiner Spende zu beeinflussen, in welchem Umfang wir an unseren zwei ausgewählten Projekten arbeiten und somit unsere angestrebten Ziele erreichen können. So einfach gehts:

1. Schau dir unsere beiden Spendenprojekte zu Ostern an.

2. Entscheide dich, welches Projekt dir wichtig ist und du gerne fördern möchtest – jeder Euro zählt!

3. Gehe auf unsere Spendenseite unter www.dfg-vk.de/spenden (per Lastschrift, GiroPay) oder klicke den PayPal-Link, um uns eine Spende zukommen zu lassen. Gib in dem Überweisungsformular das Stichwort des Projektes an, für das deine Spende eingesetzt werden soll.

AUS DER COVID-19-PANDEMIE LERNEN – Für eine zivile Sicherheitspolitik!

Stichwort: Zivile Sicherheit
Spendenziel: 10.0000

Jede Sekunde verbraucht die Bundeswehr etwa 1.450 Euro an Steuergeldern. Und das in einer Zeit, in der schlecht bezahltes Kranken- und Pflegepersonal in Krankenhäusern, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, um das Leben vieler an COVID-19 erkrankten Patient*innen ringt. Statt in den zivilen Sektor, hat die Bundesregierung immer mehr Geld in das Militär gepumpt – der deutsche Verteidigungshaushalt ist in den letzten 10 Jahre um fast 50% gewachsen! Mit 46,9 Milliarde Euro ist er im Jahr 2021 so hoch wie noch nie zuvor. Dabei können Panzer, Kampfjets und andere militärische Mittel gegen heutigen Gefahren – die Pandemie und die Klimakrise – nichts ausrichten.

Wir setzen uns daher für ein grundlegendes Umdenken ein. Wir brauchen zivile Sicherheit und keine militärische Aufrüstung! Wir brauchen ein finanziell und personell gut ausgestattetes Gesundheitssystem und mehr Geld für den zivilen Katastrophenschutz. Mit Infomaterialien, Aktionen auf der Straße und direkten Gesprächen wollen wir Politiker*innen dazu im aktuellen Wahljahr bewegen.

BEWAFFNETE DROHNEN VERHINDERN – Keine Aufrüstung! Kein Töten per Knopfdruck!

Stichwort: Drohnen
Spendenziel: 7.500

Nach dem Willen vieler Regierungspolitiker*innen und Militärs soll die Bundeswehr bald über bewaffnete Drohnen verfügen. Nach Aussagen der Befürworter*innen sollen diese zum Schutz der deutschen Soldat*innen in Auslandseinsätzen dienen. Doch mit diesem Schritt wird die Bundeswehr über ein Waffensystem verfügen, welches überwiegend völkerrechtswidrig eingesetzt wurde, um Menschen aus der Ferne zu töten. Das Verteidigungsministerium strebt dennoch die Bewaffnung der schon vorhandenen „Heron TP“-Drohnen an. Bald soll die Bundeswehr zudem mit der Eurodrohne von Airbus ausgestattet werden. Das würde nicht nur Millionen von Euro kosten, sondern Militäreinsätze auch weiter eskalieren. Länder, die über Kampfdrohnen verfügen, setzen diese oft völkerrechtswidrig ein. Zudem droht durch ihre Verfügbarkeit die Hemmschwelle zur Ausübung militärischer Gewalt zu sinken. Wir setzen uns deshalb vehement gegen die Anschaffung der Eurodrohne und die Aufrüstung der „Heron TP“ ein.

Im vergangenen Dezember konnten wir durch zahlreiche Gespräche mit SPD-Politiker*innen und Proteste den Kauf von Waffen für die „Heron TP“ verhindern. Nachdem eine für März geplante Entscheidung aus unbekannten Gründen vertagt wurde, soll der Haushaltsausschuss im Bundestag nun am 14. April darüber entscheiden, wie es mit der Eurodrohne weitergeht. Wir werden, auch nach einem möglichen Beschluss, dagegenhalten – denn es wird in jedem Fall noch viele Jahre dauern, bis die Eurodrohne tatsächlich fliegen würde.

Kategorie: Anti-Militarisierung, Bundeswehr in Innern, Drohnenkriege, Pazifismus und Antimilitarismus

22.03.2021

Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr

Die Friedensorganisationen IPPNW und DFG-VK fordern die Bundestagsabgeordneten auf, die weitere Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Eurodrohne abzulehnen. Mit Blick auf den Bergkarabach-Krieg hat Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer die Ausrüstung der NATO mit Drohnen und Drohnenabwehrsystemen gefordert. Am 24. März 2021 soll der Haushaltsausschuss des Bundestags nach derzeitigem Stand im Rahmen einer 25-Millionen-Vorlage über die weitere Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Eurodrohne entscheiden, ein gemeinsames Projekt von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien.

Aktion der IPPNW und der DFG-VK gegen die Anschaffung der „Eurodrohne“ am 18. März 2021 vor dem Bundestag in Berlin.

Die SPD-Führung will der nächsten Entwicklungsphase der Eurodrohne zwar zustimmen, über deren Bewaffnung aber erst später entscheiden. Die Eurodrohne sei seit Projektstart nie als ein reines Aufklärungssystem konzipiert worden – dass es nun nachträglich in ein solches umgewandelt werde, sei höchst unwahrscheinlich, kritisieren die Friedensorganisationen mit Verweis auf Pläne der europäischen Projektpartner wie Frankreich.

Bewaffnete Drohnen sind kein Mittel der Landesverteidigung. Bewaffnete Drohnen sind vielmehr Teil einer Militärstrategie, die auf robuste Auslandseinsätze zielt und auf die Einbindung in Militärbündnisse von EU und NATO. Die Hemmschwelle für die politischen Entscheidungsträger*innen, militärische Gewalt auszuüben, kann durch die Verfügbarkeit von bewaffneten Drohnen sinken, während die demokratische Kontrolle ihres Einsatzes in der Vergangenheit andere Staaten vor enorme Herausforderungen gestellt hat. Zudem fördern bewaffnete Drohnen die Rüstungsindustrie und den Exportwettbewerb von US-amerikanischen, israelischen, chinesischen und türkischen Konkurrenten. Von ferngesteuerten Waffen wie bewaffneten Drohnen bis hin zu voll-autonomen Waffen ist es ein schleichender Übergang. 68 Prozent der deutschen Bevölkerung lehnen autonome Waffen ab.

„Dieser Aufrüstungsschritt in Richtung autonomer Kriegsführung muss gestoppt werden. Stattdessen soll sich die Bundesregierung weiter für eine völkerrechtliche Ächtung von voll-autonomen Waffen einsetzen“, erklärt IPPNW-Vorstandsmitglied Susanne Grabenhorst.

Bundesgeschäftsführer der DFG-VK, Michael Schulze von Glaßer ergänzt: „Anstatt selber in die Aufrüstung und den Export mit bewaffneten Drohnen einzusteigen, sollte sich die Bundesregierung für die internationale Kontrolle und Eindämmung ferngesteuerter Systeme einsetzen, bestehende Instrumente überarbeiten und dort, wo sie unzureichend sind, neue schaffen.“

Stattdessen sind weitere Aufrüstungsschritte in Planung: Mitte des Jahres wird der Bundestag voraussichtlich über die deutsche Beteiligung an der Finanzierung des „Next Generation Weapon System” (NGWS) entscheiden, welches Frankreich, Deutschland und Spanien ab 2040 einsetzen wollen. Dabei handelt es sich um ein Luftkampfsystem, das aus einem neuen nuklearwaffenfähigen Kampfflugzeug nebst angedockten bewaffneten Drohnenschwärmen mit weitgehenden autonomen Funktionen bestehen soll. Dessen Gesamtvolumen wurde zuletzt auf 500 Milliarden Euro geschätzt. Das NGWS soll in das „Future Combat Air System“ (FCAS) eingegliedert werden, in dem auch weitere – neue und bereits bestehende – Waffensysteme, wie der Eurofighter oder die „Eurodrohne“ integrale Bestandteile werden sollen.

Unter dem Motto „Keine Kampfdrohnen für die Bundeswehr“ machten die IPPNW und die DFG-VK bereits vom Vorfeld auf die Debatte aufmerksam. Bilder zur Aktion finden Sie hier.

Außerdem interessant ist die Veranstaltungsreihe „Drohnen-Kampagne“ gegen die Etablierung von Drohnentechnologie für Krieg, Überwachung und Unterdrückung: https://drohnen-kampagne.de/

Kontakt: Lara-Marie Krauße, Tel. 030 / 69 80 74 15, Email: krausse@ippnw.de; Michael Schulze von Glaßer, Tel. 0176 23 57 52 36, Email: svg@dfg-vk.de

Gemeinsame Presseerklärung der IPPNW und der DFG-VK, Berlin/Stuttgart, 22. März 2021

Kategorie: Drohnenkriege, Pressemitteilung, Waffen & Rüstung

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