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Kleinwaffen ächten

10.02.2022

Red Hand Day: Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten gefordert

Anlässlich des 20-jährigen Jahrestages des Red Hand Day am 12. Februar fordern die Kinderrechtsorganisation terre des hommes Deutschland und das GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE (GN-STAT) konkrete Schritte der Bundesregierung zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten. Die Deutsche Friedensgesellschaft -Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist Kooperationspartnerin des GN-STAT.

250.000 Kindersoldat*innen

Schätzungsweise 250.000 Jungen und Mädchen werden derzeit in mindestens 24 Ländern der Welt als Soldat*innen ausgebeutet, jeden Tag werden Kinder als Soldat*innen zwangsrekrutiert, getötet, verstümmelt, als Spion*innen, Träger*innen oder Kämpfer*innen benutzt und sexuell missbraucht.

Deutsche Waffen in den Händen von Kindersoldat*innen

„Zum 20-jährigen Jahrestag des Red Hand Day fordern wir die neue Bundesregierung auf, einen Aktionsplan mit konkreten Schritten zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten zu beschließen. Die Ampel-Koalition kündigt im Koalitionsvertrag eine restriktive Rüstungsexportpolitik und ein Rüstungsexportkontrollgesetz an – das ist überfällig, denn deutsche Kleinwaffen landen auch in den Händen von Kindersoldat*innen. Es wird höchste Zeit, dass keine deutschen Waffen mehr in Kriegs- und Krisenregionen geliefert und keine Kinder unter 18 Jahren als Soldat*innen rekrutiert werden“, sagte Ralf Willinger, Kinderrechtsexperte von terre des hommes.

Deutschland liefert Waffen in Krisengebiete

„Deutschland ist der viertgrößte Waffenexporteur weltweit und hat in der letzten Legislaturperiode erneut mehr Rüstungsgüter exportiert als je zuvor. Ein erheblicher Teil davon geht direkt in Staaten, die an bewaffneten Konflikten und schweren Menschenrechtsverletzungen, wie der Tötung oder Rekrutierung von Kindern, beteiligt sind.

Dazu gehören die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten, Brasilien, Indien, Pakistan oder Thailand. Waffenexporte in solche Länder müssen dringend gestoppt und gesetzlich verboten werden, das muss zentraler Bestandteil des angekündigten Rüstungsexportkontrollgesetzes der neuen Bundesregierung sein.“

Neuer Bericht ‚Kindersoldaten und Waffenexporte‘

„Um das ganze Ausmaß der Verletzung von Kinderrechten deutlich zu machen, veröffentlichen terre des hommes und das GLOBAL NET die Fallstudie GN-CASE 07 ‚Kindersoldaten und Waffenexporte‘. Dort kommen ehemalige Kindersoldat*innen zu Wort, die mit deutschen Waffen gekämpft haben oder durch sie verletzt wurden“, sagte Dr. Helmut Lohrer von der Ärzteorganisation IPPNW, Sprecher des GN-STAT.

Forderung nach Opfer-Fonds

„Die traurige Realität ist, dass deutsche Kleinwaffen und Munition in großen Mengen über andere Länder in Kriegsregionen und in die Hände von Kindern gelangen, beispielsweise über die USA oder die Türkei. Exporte von Kleinwaffen und Munition müssen deshalb gesetzlich ganz verboten und dringend gestoppt werden.

Von den Konzernen, die mit Rüstungsexporten Profite erwirtschaftet haben, fordern wir die Einrichtung eines Opfer-Fonds, dessen Gelder auch für die Rehabilitation der durch den Kriegseinsatz schwer traumatisierten Kindersoldat*innen zur Verfügung stehen.“

Red Hand Day

Der Red Hand Day fand erstmals am 12. Februar 2002 in Genf zur Feier des Inkrafttretens des sogenannten „Kindersoldaten-Zusatzprotokolls“ der UN-Kinderrechtskonvention (Zusatzprotokoll zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten) statt.

terre des hommes und andere Kinder- und Menschenrechtsorganisationen benutzten damals bei einer Aktion in Genf erstmals das Symbol der roten Hand, um auf die Ausbeutung von Kindern als Soldat*innen aufmerksam zu machen. Das Zusatzprotokoll war von der unter anderem von terre des hommes gegründeten Coalition to Stop the Use of Child Soldiers initiiert und durchgesetzt worden. Seit 2003 wird die Aktion Rote Hand jährlich von terre des hommes und anderen Organisationen in Deutschland durchgeführt.

Zentrale Forderungen von GLOBAL NET und terre des hommes zum Red Hand Day:

Weltweit keine Rekrutierung von Kindern unter 18 Jahren als Soldat*innen – auch nicht für die Bundeswehr

Gesetzliches Verbot von Rüstungsexporten in Länder, die an bewaffneten Konflikten und schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind

Gesetzliches Verbot des Exports von Kleinwaffen und zugehöriger Munition

Keine Genehmigung für die Produktion deutscher Rüstungsgüter im Ausland oder Transfer von Know-How

Weitere Forderungen in den oben genannten Publikationen und Webseiten.

Weitere Informationen

Neue Fallstudie „Kindersoldaten und Waffenexporte“ (10.2.2022) Weiterleiten

Studie „Kleinwaffen in kleinen Händen – Deutsche Rüstungsexporte verletzen Kinderrechte (2020) Weiterleiten

Infos zum Thema Kindersoldaten Weiterleiten

Infos zum Red Hand Day Weiterleiten


Pressemitteilung von GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE und terre des hommes, 10.02.2022

Wir sind Partnerin des GLOBAL NET

Red Hand Day 2019: Kinder sind Keine Soldaten!
Kontakt

Ralf Willinger
terre des hommes

0541/7101108
r.willinger@tdh.de  


Dr. Helmut Lohrer
IPPNW und GLOBAL NET

0172/7773934
lohrer@ippnw.de

Kategorie: Kindersoldat*innen, Kleinwaffen ächten, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung, Stoppt den Waffenhandel Stichworte: GLOBAL NET - STOP THE ARMS TRADE, Kindersoldat*innen, Red Hand Day, Rüstungsexporte, Rüstungsexportkontrollgesetz, Rüstungsindustrie, terre des hommes, Waffenhandel

26.08.2021

Aktion gegen Rüstungsexporte

Leider muss die Aktion gegen Rüstungsexporte „Deutschlands größte Waffenkammer“ am Sonntag, den 29.8., in Berlin abgesagt werden. Aufgrund der „Anti-Coronapolitik“/Querdenker- Demonstrationen hat die Berliner Polizei kurzfristig die Sicherheitsmaßnahmen verschärft, wodurch der Kampagne die Durchführung der Aktion in der geplanten Form unmöglich gemacht wird.

Die Aktion wird im Herbst nachgeholt.

Am 29. August 2021 bringt die von uns unterstützte Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! in Kooperation mit der Hochschule Hildesheim (HAWK) Deutschlands größte Waffenkammer mittels eines Röntgenbildes an die Öffentlichkeit. Bei der interaktiven Kunstaktion macht die Kampagne auf die hohe Zahl der Rüstungsexporte aus Deutschland aufmerksam. Ein Videoscreen und Augmented-Reality stellt Aktivist*innen und Passant*innen als Skelette dar und regen somit zum Mitmachen an. Zudem werden beim „Die-In“ die tödlichen Folgen des Waffenhandels sichtbar.

Rüstungsexporte in Höhe von 122 Mrd.€

Gemeinsam mit der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! fordern wir seit Jahren mehr Transparenz in der deutschen Rüstungsexportpolitik. Nun wird das Geschäft mit dem Tod durchleuchtet und zum Vorschein kommt eine riesige Waffenkammer.

Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrer 16-jährigen Amtszeit Waffenexporte in Höhe von 122 Mrd. Euro genehmigt und ist damit Deutschlands Rekordhalterin bei Rüstungsexporten.

Mehr Rüstungskontrolle gefordert

Angesichts dieser skandalösen Bilanz und der anstehenden Bundestagswahl fordern wir den künftigen Bundestag auf, endlich ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg zu bringen.

Der künftigen Bundesregierung muss per Gesetz, rechtsverbindlich und einklagbar, verboten werden, Rüstungsexporte in Kriegs- und Krisengebiete sowie an menschenrechts- und völkerrechtsverletzende Staaten zu genehmigen.

Deutsche Rüstungsexporte gehen in Drittländer

Denn die bestehende Rechtslage konnte nicht verhindern, dass die Bundesregierung allein zwischen 2018 und 2020 mit 3 Mrd. Euro Exportgenehmigungen an vier Länder genehmigt hat, die an Kriegen beteiligt sind: Ägypten, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).

Das entspricht einem Drittel aller Genehmigungen für Drittländer in diesen Jahren (rund 9 Mrd. Euro). Saudi-Arabien erhält bis heute, trotz des Exportstopps, Rüstungsgüter aus Deutschland.  

Achtung, Zeit wurde geändert – die Aktion findet von 12:00-15:00 Uhr statt.

Redner*innen

Andrew Feinstein ist Buchautor von „Shadow World - Inside the Global Arms Trade“ und Gründer von „Shadow World Investigations“ (vormals „Corruption Watch“)

Andrew Feinstein

Buchautor von Shadow World – Inside the Global Arms Trade und Gründer von Shadow World Investigations

    Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)

    Jürgen Grässlin

    Sprecher der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! und Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)

      Koordinatorin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“

      Susanne Weipert

      Koordinatorin der Kampagne Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

        Rüstungsexporte stoppen – join us!

        Komm am Sonntag vor den Bundestag nach Berlin

        Stell dich hinter das Röntgenbild und lass dich als Skelett fotografieren

        Verbreite dein Foto in den Sozialen Medien und hilf uns dabei unsere Botschaft zu verbreiten!

        Project X-Ray

        Kontakt
        E-Mail: s.weipert@paxchristi.de
        Telefon: 0176 – 45 82 76 10

        Kategorie: Kleinwaffen ächten, Stoppt den Waffenhandel, Waffen & Rüstung Stichworte: Rüstungsexport, Stoppt den Waffenhandel, Waffenhandel, Waffenindustrie

        02.07.2021

        SIG Sauer muss 11 Millionen Euro zahlen

        SIG-Sauer-Pistolen werden in Kolumbien bei Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen eingesetzt.

        Im Fall illegaler SIG Sauer-Kleinwaffenexporte von Deutschland über die USA nach Kolumbien hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Unternehmen zu einer Zahlung von mehr als 11 Millionen Euro verpflichtet und damit das Urteil des Landgerichts Kiel weitestgehend bestätigt. Die Verurteilung zur Zahlung dieser historischen Summe ist ein riesiger Erfolg der “Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!”, die den Prozess mit ihrer Strafanzeige aus dem Jahr 2014 angestoßen hatte. 

        „Dies ist die höchste Summe, die je von einem Kleinwaffenhersteller eingezogen worden ist! Der Bundesgerichtshof hat damit bestätigt, dass illegaler Waffenhandel die Verantwortlichen teuer zu stehen kommt”, kommentiert Holger Rothbauer, der Anwalt der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!”, die Entscheidung. „Auch wenn die Gesetzgebung gegenüber Waffenhändlern weiterhin zu schwach ist, wird durch dieses Urteil gegen das Unternehmen SIG Sauer illegaler Waffenhandel endlich als das behandelt, was es ist: Organisierte Kriminalität”, so Rothbauer mit Bezug auf die Einziehung des gesamten Umsatzes nach einem seit 2017 bestehenden Paragrafen, der sich hauptsächlich gegen die organisierte Kriminalität richtet.

        „Nach Heckler & Koch ist SIG Sauer der zweite deutsche Kleinwaffenhersteller, der innerhalb weniger Monate vom Bundesgerichtshof zu Millionenzahlungen verurteilt wird. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg dahin, die Händler des Todes Made in Germany finanziell zur Verantwortung zu ziehen und ein Riesenerfolg der Kampagne ‘Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!’”, sagt Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne und Bundessprecher der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK).

        Die Kampagne hatte 2014, vertreten durch Rechtsanwalt Holger Rothbauer, Anzeige wegen der illegalen Waffenexporte durch SIG Sauer gestellt. In der Folge waren im Jahr 2019 drei Führungskräfte des Unternehmens aus Deutschland und den USA vom Landgericht Kiel zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Der BGH verhandelte jetzt nur noch die Revision des vom Landgericht geforderten Einzugs der Umsätze aus dem illegalen Waffengeschäft, bei dem mehr als 38.000 zunächst in die USA exportierte Pistolen von dort aus illegal in das damalige Bürgerkriegsland Kolumbien weiterverkauft worden waren. Die Revisionen wurden vom BGH weitgehend zurückgewiesen, eine Revision wurde an das Landgericht Kiel zu erneuter Bewertung verwiesen. Von der Neuverhandlung ist nur noch die Haftung für die Beträge innerhalb der Unternehmensgruppe betroffen.

        Seit April 2020 liegt die nächste Strafanzeige der Kampagne gegen SIG Sauer wegen illegaler Kleinwaffenexporte (diesmal nach Mexiko, Nicaragua, sowie erneut Kolumbien) vor, die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt.

        „Die Politik muss aus den Prozessen in den Fällen Heckler & Koch und SIG Sauer endlich Konsequenzen ziehen,” fordert Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei „Ohne Rüstung Leben“ und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“. „Die Weiterleitung der SIG-Sauer-Waffen über die USA nach Kolumbien hat wieder einmal gezeigt, dass der Endverbleib von Kleinwaffen nicht kontrollierbar ist. Ein strenges Rüstungsexportkontrollgesetz inklusive Kleinwaffenexportverbot ist daher mehr als überfällig! Zudem muss die Politik der Internationalisierungsstrategie von Rüstungsunternehmen entschieden entgegentreten. Es kann nicht sein, dass SIG Sauer über seine Standorte im Ausland in alle Welt exportieren kann, die Gewinne aus fragwürdigen Waffengeschäften jedoch weiterhin an die deutsche Holding fließen”, so Kehne.

        „Wir können mit Recherchen vor Ort und einem Dossier belegen, dass SIG-Sauer-Waffen in Kolumbien großen Schaden anrichten,” sagt Ralf Willinger, Kinderrechtsexperte bei „terre des hommes Deutschland“. „SIG-Sauer-Pistolen werden von Drogenbanden, Paramilitärs und Guerillagruppen bei Verbrechen eingesetzt, Kindersoldat*innen aufgezwungen und auch kriminelle Polizist*innen und Militärs haben sie bei schweren Menschenrechtsverletzungen und Straftaten benutzt. Kinder und Jugendliche aus unseren Projekten sind stark betroffen”, berichtet Willinger.

        Seit April 2021 finden in Kolumbien große Proteste für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit statt. Die Regierung von Präsident Iván Duque geht mit tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Polizei in Kolumbien ist vornehmlich mit SIG-Sauer Waffen ausgestattet. „Es ist ein wichtiges Zeichen für die kolumbianische Zivilgesellschaft, dass Rüstungsunternehmen in Deutschland erfolgreich der Prozess gemacht wird. Dennoch: diese Waffen hätten niemals in den Besitz der kolumbianischen Polizeieinheiten gelangen dürfen, egal ob auf illegalen oder legalen Wegen”, sagt María Cárdenas vom deutschen Kolumbianer*innen Kollektiv „Red Colombia Rhein-Main”. Gemeinsam veranstalteten Red Colombia Rhein-Main, die Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen und Colombia Viva e.V. vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe eine künstlerische Protestaktion, um auf die Menschenrechtslage in Kolumbien aufmerksam zu machen.

        Pressemitteilung der von uns mitgetragenen Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel, Berlin/Karlsruhe, 1. Juli 2021

        Kategorie: Kleinwaffen ächten, Pressemitteilung, Stoppt den Waffenhandel, Waffen & Rüstung

        30.03.2021

        Urteil mit Sprengkraft: Bankrotterklärung für die deutsche Rüstungsexportkontrolle

        Bundesgerichtshof urteilt im Fall illegaler Waffenexporte von Heckler und Koch nach Mexiko

        Im Fall der illegalen Rüstungsexporte von Heckler & Koch (H&K) nach Mexiko hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute die Revision der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten verworfen und damit das Urteil aus vorheriger Instanz bestätigt. Von Heckler & Koch werden mehr als drei Millionen Euro aus dem illegalen Mexiko-Geschäft eingezogen. Endverbleibserklärungen sind nicht Teil von Exportgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Dies ist ein wegweisendes Urteil mit Sprengkraft für die gesamte deutsche Rüstungsexportkontrolle.

        „Mit dem heutigen Urteil ist die bisherige deutsche Rüstungsexportkontrolle am Ende!,“ kommentiert Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.), den Verfahrensausgang. Grässlin fordert Konsequenzen aus dem Prozess: „Ein ‚Weiter-so‘ in der deutschen Rüstungsexportkontrolle ist nicht haltbar. Der Gesetzgeber muss umgehend ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen, das der bisherigen Exportpraxis einen Riegel vorschiebt und die Interessen der Betroffenen von Schusswaffengewalt endlich berücksichtigt.“ Rückenwind dafür ergebe sich auch aus dem Urteil: „Laut dem vorsitzenden Richter Dr. Schäfer, muss die Rechtslage gegebenenfalls geändert werden, das ‚wäre Aufgabe des Gesetzgebers’“.

        Jürgen Grässlin bei Prozessauftakt vor dem Landgericht Stuttgart am 15. Mai 2018.

        In dem Fall des illegalen Exports der G36 Sturmgewehre durch Heckler und Koch waren mehrere mexikanische Bundesstaaten, die die Bundesregierung offenbar als kritisch einstufte, nicht als Empfänger in den EVE aufgeführt. Dennoch gelangten die Gewehre dorthin. Anders als bislang üblich sah das Landgericht Stuttgart die EVE nicht als Bestandteil der Exportgenehmigung an. In der Genehmigung selbst war als Empfänger Mexiko benannt, weshalb die Angeklagten nur wegen des Erschleichens der Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz verurteilt werden konnten.

        Nach einer Strafanzeige von Grässlin und dem Tübinger Anwalt Holger Rothbauer im Jahr 2010 verhandelte zunächst das Landgericht Stuttgart zwischen 2018 und 2019 den Fall illegaler Waffenexporte von H&K. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Genehmigung für den Export von mehr als 4.200 Sturmgewehren nach Mexiko mit bewusst falschen Endverbleibserklärungen (EVE) erschlichen worden war. EVE sind ein Kernstück der deutschen und europäischen Rüstungsexportkontrolle. Sie dokumentieren gegenüber den deutschen Genehmigungsbehörden vorab, wo die exportierten Waffen eingesetzt werden sollen.

        „Dieses Urteil ist ein politisches Erdbeben. Bislang wird von Seiten der Bundesregierung argumentiert, Endverbleibserklärungen seien Teil einer Rüstungsexportgenehmigung und könnten sicherstellen, dass aus Deutschland exportierte Waffen nicht an unerwünschte Empfänger weitergegeben werden,” so Anwalt Holger Rothbauer. „Mit dem heutigen Urteil, das die Stuttgarter Einschätzung bestätigt, Endverbleibserklärungen seien kein Bestandteil der Exportgenehmigung, wird ein bisheriges Kernstück der deutschen Rüstungsexportkontrolle ad absurdum geführt. Damit wird bestätigt, was wir bereits seit Jahren kritisieren. Endverbleibserklärungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind und werden vielmehr als Feigenblatt für heikle Geschäfte genutzt“, so Rothbauer weiter.

        Protestaktion vor der Hauptversammlung von „Heckler & Koch“ im Juli 2019 in Rottweil am Neckar.

        „Das Urteil offenbart eine klaffende Lücke im Rüstungsexportrecht,“ ergänzt Stephan Möhrle vom RüstungsInformationsBüro. „Sowohl Landgericht als auch BGH argumentieren schlussendlich damit, sie müssten hinnehmen, dass der Gesetzgeber im Kriegswaffenkontrollgesetz – im Gegensatz zum Außenwirtschaftsgesetz – das Erschleichen von Genehmigungen nicht als strafbare Handlung bewertet. Eine Genehmigung, die erschlichen wurde, ist damit trotzdem erstmal gültig. Dieser Missstand muss umgehend vom Gesetzgeber behoben werden, endgültig geht das nur mit einem eigenen Gesetz, einem Rüstungsexportkontrollgesetz.“ so Möhrle.

        Die Leidtragenden der deutschen Rüstungsexportpraxis sind die Betroffenen in den Empfängerländern. „Die Exportbeschränkung der G36-Schnellfeuergewehre auf einige besonders konfliktive Bundesstaaten war auch damals aus menschenrechtlicher Sicht nicht haltbar. Vielmehr deutet es daraufhin, dass eine vermeintliche Kompromisslösung gefunden werden sollte, um die Exporte zu ermöglichen. Schon damals war das Land geprägt von Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Straflosigkeit. Es ist beschämend, dass die Opfer dieser verantwortungslosen Exportpraxis im gesamten Verfahren zu keinem Zeitpunkt berücksichtigt wurden“, kritisiert Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. „Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass Rüstungsexportkontrolle auch die Opfer von Schusswaffengewalt in den Empfängerländern zu schützen hat. Diese haben ein Recht darauf, an den Verfahren beteiligt zu werden,“ ergänzt Christian Schliemann von der Menschenrechtsorganisation ECCHR.

        Gemeinsame Pressemitteilung der von der DFG-VK mitgetragenen Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel, des ECCHR, von Ohne Rüstung Leben und des RüstungsInformationsBüros. Berlin, Freiburg, Stuttgart, Tübingen, 30. März 2021

        Kategorie: Kleinwaffen ächten, Pressemitteilung, Waffen & Rüstung

        19.09.2019

        Keine Rüstungsexporte für gesamte Jemen-Militärkoalition

        Über 56 deutsche und internationale Organisationen fordern: Rüstungsexportmoratorium muss ausgeweitet werden / 24 Millionen Zivilisten leiden seit 5 Jahren

        Nach jüngsten Meldungen, dass das Rüstungsexportmoratorium gegenüber Saudi-Arabien um weitere sechs Monate verlängert werden soll, fordert ein breites Bündnis von 56 zivilgesellschaftlichen Organisationen die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, noch einen Schritt weiterzugehen:
        Es braucht ein umfassendes und zeitlich nicht befristetes Rüstungsexportverbot für alle Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition, solange diese am bewaffneten Konflikt beteiligt sind oder die Gefahr besteht, dass auch deutsche Rüstungsgüter zu Menschen- und Völkerrechtsverletzungen im Jemen beitragen. Die jüngsten Eskalationen am Golf machen deutlich, dass die Region nicht mehr, sondern weniger Rüstung braucht. Die unterzeichnenden Friedens-, Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen fordern zudem die Abschaffung von bestehenden Ausnahmen für deutsche Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte und die Ausweitung des Verbots auf bereits erteilte Exportgenehmigungen. Neben 39 deutschen Organisationen und Bündnissen sind auch Unterzeichner unter anderem aus Frankreich, Großbritannien, Italien und Jemen vertreten.

        [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Keine Rüstungsexporte für gesamte Jemen-Militärkoalition

        Kategorie: Kleinwaffen ächten, Stoppt den Waffenhandel, Waffen & Rüstung Stichworte: Aufschrei, Jemen, Kleinwaffen ächten, Rüstungsexport

        28.02.2019

        Skandalöser Deal mit Waffenbauern im Sig-Sauer- Strafprozess am Landgericht Kiel

        Pressemitteilung zum Strafprozess gegen Verantwortliche von Sig Sauer vor dem Landgericht Kiel

        ++ Trotz Beihilfe zu Massenmord durch Export von 38.000 Pistolen in 99 Fällen ins Bürgerkriegsland Kolumbien Bewährungsstrafen angekündigt ++
        ++ Schlag ins Gesicht der Opfer des Einsatzes von Sig-Sauer-Waffen in Kolumbien ++
        ++ Keine abschreckende Wirkung für zukünftige illegale Waffenhändler ++
        ++ Bundesregierung muss Rüstungsexportkontrollgesetz verabschieden ++

        Angesichts des größten illegalen Rüstungsexports von Kleinwaffen in ein Bürgerkriegsland in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wären hohe Haftstrafen zu erwarten gewesen: Fünf Jahre gemäß Außenwirtschaftsgesetz und ggf. zehn Jahre bei Anerkennung gewerblichen Waffenhandels. Schließlich wird den drei Sig-Sauer-Managern zu Recht vorgeworfen, zwischen April 2009 und April 2011 summa summarum rund 47.000 Pistolen des Typs SP 2022 in die USA geliefert zu haben (was noch legal war). Doch gemäß der Anklage wurden davon mehr als 38.000 zu einem Preis von rund 14 Millionen Euro illegal ins Bürgerkriegsland Kolumbien weiterverkauft. „Waffen wandern, das zeigen meine langjährigen Vor-Ort-Recherchen in Kriegsgebieten“, so der Anzeigenerstatter gegen H&K und Sig Sauer, Jürgen Grässlin. „Das vermeintliche Argument, man liefere Kriegswaffen nur an die Guten, ist bestenfalls Barbiturat fürs Volk.“

        [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Skandalöser Deal mit Waffenbauern im Sig-Sauer- Strafprozess am Landgericht Kiel

        Kategorie: Kleinwaffen ächten, Waffen & Rüstung Stichworte: Aufschrei, Kleinwaffen, Kleinwaffen ächten

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