Den Verhandlungen zwischen den USA und Russland über ein neues START-Abkommen bleibt noch eine Restlaufzeit. Solange feilen beide an ihren Nukleardoktrinen
Zwar haben die START-Unterhändler Rose Gottemoeller und Anatoli Antonow seit Wochen pausenlos verhandelt, aber das versprochene Nachfolgeabkommen für den vor wenigen Tagen ausgelaufenen START-Vertrag zum Abbau der strategischen Offensivwaffen lässt auf sich warten. Beide Seiten streiten, wie verifiziert werden soll, was künftig an Obergrenzen für Atomsprengköpfe und Trägersysteme gelten könnte. Beim bisherigen START-Vertrag brauchte es 700 Seiten, um das Kontrollregime zu skizzieren. Für das anstehende Abkommen darf mit einem ähnlichen Kompendium gerechnet werden, wenn es gilt, die Zahl nuklearer Gefechtsköpfe auf jeweils 1.675 bis 1.500 und deren Träger auf maximal 1.100 zu reduzieren.
Gewiss hat sich in den Beziehungen zwischen Washington und Moskau in diesem Jahr einiges bewegt. Der Kreml übernahm die von Obama verkündete Vision einer atomwaffenfreien Welt – die Obama-Regierung befreite sich von Erblasten der vorherigen Administration und verzichtete auf Anti-Raketensysteme vor Russlands Westgrenze. Auch der nach dem Kaukasus-Krieg vom August 2008 eingeschläferte NATO-Russland-Rat ist reanimiert.
Waffen & Rüstung
US-russisches Abkommen läuft aus – Abrüstung muss warten
Das wichtigste US-russische Kontrollabkommen tritt außer Kraft. Ein Nachfolgevertrag ist weitgehend ausgehandelt. Doch es gibt Streit um die Zuständigkeiten für die Inspektion. VON ANDREAS ZUMACH
Letzte Nacht um Mitternacht ist der START-Vertrag über die Begrenzung weitreichender atomarer Waffen ausgelaufen. Der rechtzeitige Abschluss eines Nachfolgeabkommens bei den seit Mai in Genf geführten Verhandlungen zwischen den USA und Russland scheiterte am Streit über Verifikationsmaßnahmen.
In dem 1991 ausgehandelten und 1994 in Kraft getretenen START-Vertrag verpflichteten sich Washington und Moskau, die Zahl der strategischen Trägersysteme – das sind bodengestützte Langstreckenraketen mit Reichweiten von über 5.500 Kilometern, U-Boote sowie Fernbomber – auf jeweils 1.600 zu verringern.
Die Zahl der für diese Trägersysteme vorgesehenen atomaren Sprengköpfe sollte auf maximal 6.000 begrenzt werden. Tatsächlich haben beide Seiten ihre Sprengkopfarsenale in den letzten 15 Jahren sogar auf jeweils rund 2.200 reduziert.
Der von den Genfer Unterhändlern beider Seiten inzwischen zu 80 Prozent fertiggestellte Entwurf für ein Nachfolgeabkommen sieht eine Begrenzung der Zahl der strategischen Atomsprengköpfe auf jeweils 1.675 und der Trägersysteme auf jeweils 1.000 vor.
ZDF-Frontal 21: Millionengeschenk für die Rüstungsindustrie – Bundeswehr missbraucht Steuergelder
von Otfried Nassauer und Ulrich Stoll
Mit Auslandseinsätzen ganz besonderer Art unterstützt die Bundeswehr wichtige Rüstungsexportvorhaben. Der Luft- und Raumfahrtkonzern EADS profitierte wiederholt von großzügiger Unterstützung durch die Luftwaffe, wenn er den Eurofighter im Ausland vermarktete. Das ergeben Recherchen von Frontal21. Aus Steuergeldern erbrachte die Luftwaffe Leistungen im Wert von Millionen, die vor allem der EADS zum Exporterfolg verhelfen sollten.
Rüstung in Bremen: Bremer Waffen in alle Welt.
Bremer Rüstungsunternehmen stehen in einer unheilvollen Tradition. Sie lieferten Waffen für zwei Weltkriege und sie liefern bis heute Waffen in alle Teile der Welt Ihre Produktion ist die Grundlage für eine zunehmend militarisierte Aussenpolitik, die Voraussetzung künftiger Kriege.
Im Zuge der Umstrukturierung und Neubewaffnung der Bundeswehr und im Zusammenhang mit dem Aufbau einer europäischen Armee kommt Bremen eine wichtige Rolle als Produktionsstandort und Exporthafen für Rüstungsgüter zu. Rüstungskonversion in Bremen wäre ein wichtiger Beitrag für eine zivile internationale Politik.
Deshalb sind wir auch vor Ort aufgefordert, die Rüstungsmaschinerie zu behindern. Kommunale Friedenspolitik heißt auch Konversionspolitik. Das 2001 beendete Rüstungskonversionsprogramm des Bremer Senats muss wieder aufgelegt und energischer als bisher betrieben werden. Erfolgreiche Konversion ist möglich, das zeigen die Erfahrungen der 90er Jahre. Wir wenden uns gegen Wirtschaftsförderung für rüstungsorientierte Betriebe und gegen die Ansiedlung neuer Rüstungsunternehmen.
Botschaft für Frieden
Im Wahlkampf versprechen Parteien und ihre KandidatInnen so Einiges. Mit einer E-Mail und Postkartenaktion wollen die Aktiven der Plattform Schritte zur Abrüstung die WahlkämpferInnen auf für uns dringende Fragen hinweisen.
Deutschland führt Krieg in Afghanistan!
70 % der BürgerInnen sind dagegen –
die Mehrheit im Bundestag ist dafür.
In Deutschland lagern 20 Atomwaffen!
90 % der BürgerInnen wollen sie weg haben –
Die Bundesregierung unternimmt nichts
Deutschland gibt jährlich 30 Mrd. Euro aus
für Rüstung, Bundeswehr und Kriegseinsätze!
Die BürgerInnen wünschen Frieden und Abrüstung.
Diehl erhält vor Landgericht München recht – Krieg ist Frieden, Streumunition ist Puderzucker
Der milliardenschwere Rüstungs-Konzern Diehl erhielt vor dem Landgericht München I recht: Der Regensburger Journalisten Stefan Aigner darf in Zukunft die von Diehl produzierte Munition SMArt 155 nicht mehr – wie dies von der österreichischen Regierung weiterhin getan wird – als Streumunition bezeichnen.
Die Rüstungsfirma wollte damit Orwellsches Neusprech gerichtlich und bei einem vermeintlich schwachen Gegner durchsetzen. Aigner beruft sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro stand im Raum. Die Anwältin des Journalisten, Britta Schön, bezeichnete das Vorgehen der Firma Diehl als „eklatanten Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit.“ Sie verweist darauf, daß selbst im Bundestag zur Sprache kam, was alles unter dem Begriff Streumunition zu verstehen sei und daß dabei auch der Nürnberger Rüstungs-Konzern namentlich genannt wurde. Mit der österreichischen Regierung kann sie sich auf eine kaum zu ignorierende Zeugin berufen: Diese hat die fraglichen Diehl-Produkte als Streumunition gewertet und verboten.
Die Verhandlung dauerte nur eineinhalb Stunden. „Die Sache ist erledigt“, meint Tobias Pichlmaier, Pressesprecher des Landgerichts München I. Durchaus als spannend dürfte es sich aber in Zukunft erweisen, ob gerichtlich gegen Formulierungen wie etwa Folgende vorgegangen werden kann: „Die vom Rüstungs-Konzern Diehl produzierte Munition SMArt 155 wird zwar sowohl von Fachleuten als auch von der österreichischen Regierung als ‚Streumunition‘ angesehen, darf aber in Deutschland nach einem Münchner Gerichtsurteil nicht mehr als solche bezeichnet werden.“ Ob sich also der zynische Journalisten-Spruch „Good news is bad news“ für den Diehl-Konzern auf ganz überraschende Weise erfüllen wird, muß sich erst noch zeigen.