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Zivilcourage

08.09.2026

Rekrutierung in der Schule

von Mark Ellmann

Die bayerische Landesregierung darf Hochschulen nicht zur Kooperation mit der Bundeswehr verpflichten, so ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts über die Popularklage eines breiten Bündnisses aus 200 Klägerinnen und Klägern, darunter die Bayerischen Landesverbände der DFG-VK und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Damit wurde ein Erfolg gegen das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr errungen: In der für nichtig erklärten Regelung hieß es, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssten, „wenn und soweit das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Antrag der Bundeswehr die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt“ (siehe Pressemitteilung der GEW Bayern 13.03.2026).

Die richterliche Feststellung, dass eine Landesregelung, wie sie in Bayern versucht wurde, einen Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes darstellt, ist mit Blick auf andere Bundesländer, deren Regierungen sich am Bayerischen Bundeswehr-Fördergesetz ein Vorbild nehmen wollten, ein Erfolg.

Die Militarisierung der Schulen und Hochschulen in Bayern jedoch wurde vom Gericht nicht gestoppt, sondern vielmehr bestätigt. So bezeichnet das Bayerische Verfassungsgericht den Einsatz von Jugendoffizieren in Schulen als „sehr maßvollen Eingriff, der mit Blick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr und der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gerechtfertigt sei“ (zitiert aus oben genanntem Urteil, Aktenzeichen Vf. 3-VII-25).

Zu unserer Kritik, dass hier die pädagogischen Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses gebrochen werden, übernimmt das Gericht die Argumentation der Staatsregierung: „Die Jugendoffiziere seien bei ihren Auftritten an Schulen an die Grundsätze des ‚Beutelsbacher Konsenses‘ (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Zielgruppenorientierung) gebunden, zu deren Einhaltung sich das Landeskommando Bayern in der Kooperationsvereinbarung (…) ausdrücklich verpflichtet hat.“ Wie es dem Offizier möglich sein soll, sowohl die Position der Armee als auch Kritik zum Beispiel aus der Friedensbewegung zu vermitteln, lässt das Gericht offen.

Das Gericht stellt fest, dass hier weder die Glaubens- und Gewissensfreiheit von Schüler*innen, Lehrer*innen oder Eltern verletzt werde, noch das Erziehungsrecht der Eltern, denn: „Die Verfassung schützt nicht vor der Konfrontation mit Fakten, auch wenn diese möglicherweise für die Bildung oder Bestätigung eines Weltbilds von Bedeutung sein können.“ Mit Blick auf die Hochschulen in Bayern, an denen die Zivilklausel verboten wurde, wiederholt das Gericht die Argumentation der regierenden CSU, nach der vielmehr die Zivilklausel eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit darstelle, nicht deren Verbot.

Mit dem bayerischen Vorstoß im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr wird der Einsatz der Jugendoffiziere in Schulen zur Pflicht und damit die laufende Rekrutierung von Minderjährigen (siehe Kasten) ins Klassenzimmer geholt. Dafür wurden bisher anerkannte Prinzipien der politischen Bildungsarbeit, wie der Beutelsbacher Konsens, entkernt. Wenn ein Vertreter der Armee als Fakten-Checker auftreten kann, droht eine Situation, in welcher Kritik an staatlicher Politik nicht als Meinung, sondern als wahr oder falsch bewertet wird. Die Militarisierung der gesamten Gesellschaft mitsamt von Schulen und Hochschulen ist reaktionär und das bayerische Urteil sollte in anderen Bundesländern eine Motivation sein, die Einführung so eines Gesetzes von vornherein zu verhindern.

Zur Werbung von Minderjährigen in Bildungseinrichtungen

2016 gingen schockierende Bilder vom Tag der Bundeswehr durch die Medien. Der damalige Präsident des Reservistenverbands, Roderich Kiesewetter, erklärte dazu: „Kinder sind von Waffen fernzuhalten. (…) Warum dieser Grundsatz, der übrigens auch Vorschrift in der Bundeswehr ist, in diesem Fall offenbar missachtet wurde, können wir nicht nachvollziehen“ (Reservistenverband Pressemitteilung 16.06.2016).

2025, nur neun Jahre später, zeigte die ARD-Tagesschau ein Foto von einem Jungen, am Boden liegend, den Blick konzentriert auf das Zielfernrohr, die rechte Hand am Abzug eines Gewehres. Und in der Berliner Zeitung werden Eindrücke über den Tag der Bundeswehr beschrieben: Es geht um „Bobbycars“, „Sportbeutel mit Flecktarnmuster“ und „eine Hüpfburg, ebenfalls in Tarnfarben“ (Berliner Zeitung 3.07.2025).

Rekrutierung minderjähriger Soldaten

Ebenso normal wie die Berichterstattung über derartige Auftritte der Bundeswehr in der Öffentlichkeit scheint auch die Tatsache, dass die Bundeswehr mittlerweile 17-Jährige rekrutiert. Diese werden wie Erwachsene ausgebildet, der einzige Unterschied: „Sie werden vor der Volljährigkeit nicht in Auslandseinsätze geschickt und machen keinen bewaffneten Wachdienst“, so das zivil-gesellschaftliche Bündnis „Unter 18 nie!“. Dabei stellen minderjährige Soldaten einen eindeutigen Verstoß gegen die Bestimmungen der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen von 2007 dar, welche von über hundert Staaten ratifiziert wurde, darunter auch von der Bundesrepublik Deutschland.

Die Pariser Prinzipien definieren Kindersoldaten wie folgt: „‚Ein Kind, das mit einer Streitkraft oder bewaffneten Gruppe in Verbindung steht‘ bezeichnet jede Person unter 18 Jahren, die von einer Streitkraft oder bewaffneten Gruppe in irgendeiner Funktion rekrutiert oder eingesetzt wird (…). Dies bezieht sich nicht nur auf Kinder, die direkt an Feindseligkeiten beteiligt sind oder waren. (…) ‚Streitkräfte‘ bezieht sich auf die Streitkräfte eines Staates.“

Die Zahlen zur Rekrutierung von Minderjährigen stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich. Während bundesweit jeder zehnte neue Rekrut unter 18 Jahre alt ist, waren es in Bayern im Jahr 2023 – also noch vor Einführung des oben genannten Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern – bereits 13,9 Prozent (BR24: Erneut mehr minderjährige Bundeswehr-Rekruten in Bayern, 31.03.2024). Seit einem Schuljahr sieht das Bayerische Unterrichtsgesetz vor, dass die Schulen mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten. Vor Einführung des Gesetzes warnte die GEW Bayern in einer Stellungnahme vor der verdeckten Rekrutierungspraxis an Schulen. Die Bildungsgewerkschaft sieht einen Zusammenhang „zwischen der gestiegenen Informations- und Werbearbeit der Bundeswehr bei Heranwachsenden und dem skandalösen Umstand, dass seit fünf Jahren jeweils ein Viertel aller minderjähriger Soldat*innen in Bayern rekrutiert wird“ (zit. nach Stellungnahme GEW Bayern 2024). Wir lehnen den Einsatz von sog. „Jugendoffizier*innen“ und allgemein jeden Werbeversuch für die Bundeswehr an Schulen strikt ab.

Deutsche Außenhandelsinteressen

Auch die speziell zum Vortrags-Einsatz vor jungen Menschen ausgebildeten „Jugendoffiziere“ der Bundeswehr sind keine „Experten“ wie jeder andere. So informiert die deutsche Armee auf ihrer Website über diese besonderen Offiziere: „Als Staatsbürger in Uniform bringen sich Jugendoffiziere und -offizierinnen – wie viele Bürgerinnen und Bürger – aktiv in die demokratische Willensbildung ein. (…) Außerdem verfügen sie über militärische Führungserfahrung – manchmal auch in Auslandseinsätzen – und können somit ‚aus erster Hand‘ berichten“ (Bundeswehr). Dabei ist eben dies ohne Gegenposition aus Sicht der politischen Bildung nicht zulässig.

Im Schwäbischen Kellmünz werden diese Berichte aus erster Hand sogar spielerisch vermittelt. Dort geht es nicht um politische Bildung, dort können Eltern ihre Sechs- bis Zwölfjährigen in den Sommerferien zur zweitägigen Bundeswehr-Freizeit in der örtlichen Grundschule abgeben. Veranstaltet wird diese Freizeit in Kooperation mit der nahegelegenen Kaserne in Ulm: „Aus dem NATO-Kommando der Bundeswehr in Ulm, deren Gefechtsstandstaffel das Freizeitangebot mit dem Rathaus Kellmünz anbietet, werden Auslandseinsätze, wie z. B. in Litauen oder Norwegen koordiniert“ (PM GEW Bayern 02.07.2025).

Ob die Soldatinnen und Soldaten die Kinder beim Spielen und die Jugendlichen beim Diskutieren darüber aufklären, welche eigenen Risiken sie im Auslandseinsatz in Kauf nehmen und in wessen Interessen dort für „unsere Sicherheit in Deutschland“ gekämpft wird, wie es 2010 der damalige Bundespräsident Köhler ausdrückte, muss angesichts der unterkomplexen Werbestrategie der Bundeswehr im öffentlichen Raum bezweifelt werden.

Auszug aus: Ellmann, Mark: „Augen gerade aus“. Zeitenwende in Schule und Hochschule, Staat und Gesellschaft, In: Eifler, Ulrike: Gewerkschaften in der Zeitenwende. Was tun gegen Umverteilung nach oben, massive Angriffe auf den Sozialstaat, die Militarisierung des Alltags und den Rüstungswahnsinn? VSA: Verlag Hamburg 2025

Dieser Beitrag erscheint in der ZivilCourage Ausgabe 2/2026

Kategorie: Zivilcourage Stichworte: Minderjährige bei der Bundeswehr, Rekrutierung, ZivilCourage

25.08.2026

DFG-VK Historisch: Totalverweigerung

Die Frage der totalen Verweigerung begleitet die Friedensbewegung seit Jahrzehnten – auch innerhalb der DFG-VK wurde und wird sie intensiv diskutiert. Der folgende historische Beitrag beleuchtet eine Debatte aus den 1970er-Jahren, in der unterschiedliche Positionen zur vollständigen Ablehnung von Militär- und Zivildienst aufeinandertreffen. Viele der damals formulierten Argumente wirken bis heute nach und spiegeln Konfliktlinien wider, die auch gegenwärtig im Verband und in der antimilitaristischen Bewegung verhandelt werden. In unserer Rubrik „DFG-VK historisch“ werfen wir einen Blick zurück auf diese Auseinandersetzung und laden dazu ein, sie im heutigen Kontext neu zu betrachten. Dieser Meinungsbeitrag von Ulli Thiel erschien in der ZivilCourage Nr. 7/8, Juli/August 1975, im ersten Jahr des damals neu gegründeten Magazins.

Die Meinung –  Ulli Thiel – Totalverweigerung?

Seit letztem Jahr versucht eine Gruppe junger französischer, italienischer, deutscher, Schweizer und holländischer Pazifisten durch den Akt der totalen Verweigerung den Kampf gegen den Militarismus zu führen. Die Widerständler verweigern in ihren Ländern jegliche Zusammenarbeit mit dem Militär und lehnen sowohl den militärischen Zwangsdienst als auch dessen Ersatz in Form eines Zivildienstes ab. Ihr erklärtes Ziel ist es zudem, durch ihre internationale kollektive Widerstandskampagne die Diskussion über die Rolle der Armee und der staatlichen Zwangsdienste aufzunehmen. Ein wichtiger Aspekt in der Kampagne ist deren internationaler Charakter.

Angesichts der internationalen Verflechtung auf militärischer und wirtschaftlicher Ebene wie Militärbündnisse und multinationale Konzerne können wirkliche Veränderungen nur durchgesetzt werden, wenn wir die internationale Dimension erfassen und solidarisch über Grenzen hinweg handeln. Wichtig ist ebenfalls, dass die Kampagne nicht bei der Erörterung der Möglichkeit der totalen Verweigerung stehen bleibt, sondern konkrete internationale Aktionen durchführt.

Eine erste Aktion fand im Oktober 1974 in Straßburg statt, wo etwa 30 Antimilitaristen und Pazifisten einem Vertreter des Europaparlaments ihre Wehrpässe aushändigten. Bei einer Pressekonferenz am gleichen Tag verbrannten drei Totalverweigerer aus Frankreich öffentlich ihre Einberufungsbefehle. Die Reaktion auf die Widerstandskampagne vonseiten der Behörden ließ nicht lange auf sich warten, mehrere der Mitglieder wurden festgenommen und zum Teil auch schon zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.

Wenn wir heute zu einer nüchternen Einschätzung der Möglichkeiten der totalen Verweigerung kommen wollen, so sollten wir uns in erster Linie mit dem befassen, was von den Mitgliedern der Widerstandskampagne dargelegt und praktiziert wird. Jene Form der totalen Verweigerung, die sich lediglich auf die Verweigerung beider Dienste beschränkt und darüber hinaus keine politischen Perspektiven besitzt und keinen Widerstand gegen Militarismus und Kriegsvorbereitung einbezieht, steht hier nicht zur Diskussion. Wird aber mit der totalen Verweigerung pazifistisches und antimilitaristisches Engagement, und dies noch auf internationaler Ebene, verbunden, so scheint mir dieser Weg des Eintretens für friedliche Strukturen eine wichtige und ernst zu nehmende Kampfform zu sein.

In vielen Punkten ist dem, was die Totalverweigerer veranlasst, den Ersatz oder Zivildienst abzulehnen, zuzustimmen. Der heutige Zivildienst ist kein Friedensdienst, nicht bei uns und erst recht nicht in anderen europäischen Ländern. Gerade dort trägt er oft den Charakter des reinen Arbeitsdienstes. Auch langfristig ist nicht zu erwarten, dass der Staat die Kriegsdienstverweigerer in Stellen einsetzt, in denen unfriedliche Strukturen oder gar Kriegsursachen beseitigt werden können. Kriegsdienstverweigerer werden als billige Arbeitskräfte und Lückenbüßer im sozialen Bereich eingesetzt, in dem chronischer Arbeitskräftemangel herrscht.

Der Zivil- oder Ersatzdienst besitzt gegenüber dem Militärdienst keine Eigenständigkeit, sondern unterliegt den Bestimmungen und Bedürfnissen der herrschenden Militärpolitik. Mit anderen Feststellungen werden wir uns dagegen etwas differenzierter auseinandersetzen müssen, insbesondere die Frage nach dem Zwang des Dienstes lässt sich nicht so einfach beurteilen, wie es der amerikanische Totalverweigerer John Braxton tut, wenn er sagt, „ein Dienst an der Gesellschaft, der unter Zwang geleistet wird, ist überhaupt kein Dienst, sondern Knechtschaft, und dafür ist kein Platz in einer Demokratie“.

Der Argumentation mit dem Zwangsdienst, die sich wie ein roter Faden durch die Begründung für die totale Verweigerung zieht, scheint mir auch bei anderen Totalverweigerern sehr überzogen zu sein. Lehnt ein Kriegsdienstverweigerer den Ersatz oder Zivildienst nur deswegen ab, weil er vom Staat verordnet ist, so müsste er in letzter Konsequenz auch andere vom Staat verlangte Leistungen und Pflichten verweigern, wie Steuern oder Schulbesuch, dies geschieht aber nicht. Wichtig scheint mir auch eine Differenzierung bei der Einschätzung des Ersatzdienstes zu sein. Länder, in denen als Alternative ein Arbeitsdienst angeboten wird, der zudem die Dauer des Militärdienstes weit überschreitet, sollte man nicht unkritisch mit jenen Ländern gleichsetzen, die den Kriegsdienstverweigerern andere Möglichkeiten bieten.

Die größten Schwierigkeiten bei der Kampagne für totale Verweigerung scheinen meiner Meinung nach darin zu bestehen, ihre Zielsetzung und Inhalte in der Öffentlichkeit zu vermitteln; da es schon für Zivildienst leistende Kriegsdienstverweigerer schwierig ist, nicht als Drückeberger diffamiert zu werden, dürfte es für den totalen Verweigerer noch weitaus aussichtsloser sein, von der Gesellschaft anerkannt und ernst genommen zu werden.

Alle Argumente, dass man keinen Zivildienst leisten wird, weil es kein echter Friedensdienst sei, werden als Vorwand ausgelegt dafür, dass man der Gesellschaft überhaupt keinen Dienst leisten und sich drücken wolle. Auch der Hinweis, dass man in eigener Regie einen Friedensdienst etwa in freiwilligen Alternativdienstprojekten oder Bürgeraktionen absolvieren werde, wird den ausgesprochenen Verdacht nicht entkräften. Es ließen sich wohl noch eine Reihe weiterer Argumente für oder gegen die Widerstandsform der totalen Verweigerung anführen. Das Ergebnis wird nach Abwägen des Pro und Contra auch dann wohl immer dies sein: Jeder Kriegsdienstgegner muss sich ausgehend von der ganz konkreten Situation in seinem Land selbst entscheiden, welchen Widerstand er für richtig hält. Empfehlungen zu geben oder gar einen Absolutheitsanspruch in dieser Frage zu erheben, würde eher schaden und droht außerdem die friedenspolitische Opposition in Europa zu spalten. Viel wichtiger als ein möglicher Streit um den richtigen Weg ist es in der gegenwärtigen Situation, dass sich Totalverweigerer und Zivildienstleistende auf gemeinsame Zielsetzungen besinnen und miteinander versuchen, die Kriegsursachen zu beseitigen.

Dieser Beitrag erscheint in der ZivilCourage Ausgabe 2/2026

Kategorie: Zivilcourage Stichworte: Totalverweigerung, ZivilCourage

27.07.2026

Seelsorge bleibt zivil! Nein zur Militarisierung kirchlicher und diakonischer Dienste! Eine Petition.

Der Hintergrund: Seit 2023 entwickelt das „Territoriale Führungskommando der Bundeswehr“ den „Operationsplan Deutschland“ (OPLAN). Das Ziel: Im Kriegs- und Krisenfall sollen zivile Behörden (Landkreise, Kommunen) und Organisationen (THW, DRK und andere) die Bundeswehr unterstützen. Der OPLAN wird kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst, ist „Verschlusssache“ und nur in Grundzügen bekannt. 

Ergänzend zum staatlichen OPLAN wurde dann unter Federführung der Militärseelsorge der „Geistliche OPLAN“ entwickelt, wobei dies nur der Arbeitstitel war. Offiziell heißt das Papier „Ökumenisches Rahmenkonzept Seelsorge und Akutintervention im Spannungs-, Bündnis- und Verteidigungsfall“; im Folgenden „Rahmenplan“ genannt.

Im Unterschied zum OPLAN ist dieser Plan öffentlich. Er wurde zuerst von einem DFG-VK-Mitglied veröffentlicht, das heißt, geleakt. Danach wurde er auch von den beiden großen Kirchen ins Internet gestellt. 

In dem Rahmenplan geht es auf 26 Seiten um konkrete Fragen: Wie bewältigen wir, die kirchlichen Mitarbeitenden, die hohe Zahl von Gefallenen und Trauerfeiern? Wer überbringt die vielen Todesnachrichten? Wer betreut die Hinterbliebenen seelsorgerlich? Im Rahmenplan wird erklärt, dass Vertreter*innen der jeweiligen Heimatkirchen für die Seelsorge an den Kriegsgefangenen zuständig sind, während die deutschen Kirchen für die seelsorgerliche Betreuung der Aufseher*innen zuständig sind.

Vor allem aber wird im Rahmenplan betont, dass wir, die Mitarbeitenden der großen Kirchen und diakonischen Einrichtungen, im Kriegsfall eng mit den Behörden zusammenarbeiten sollen. Die Aufgabe der Seelsorge in Kriegszeiten sei es, die Bevölkerung „emotional und seelisch zu stabilisieren, Halt und Orientierung“ zu vermitteln. Entscheidungen der kirchlichen Stäbe sollen „Ruhe, Ordnung“ und „Handlungsfähigkeit“ gewährleisten. Krisenstäbe entscheiden oben, was unten ausgeführt werden soll. Nicht erwähnt wird, dass wir im Kriegsfall eventuell die Aufgabe haben, den staatlichen Stellen zu widersprechen. Nicht erwähnt wird unsere Aufgabe, zur Völkerverständigung aufzurufen und Deserteuren beizustehen. Unsere Aufgabe kann es sein, die „Kriegsmaschine“ zu behindern. Der Rahmenplan trägt deutlich die Handschrift der Militärseelsorge. Auf evangelischer Seite passt der Rahmenplan zur neuen EKD-Friedensdenkschrift. Mit beiden Dokumenten unterstützen die Kirchen den Aufrüstungskurs der Regierung.

Vertreter mehrerer kirchlicher Friedensorganisationen und DFG-VK-Mitglieder entwickelten ab Januar 2026 eine Petition, das heißt, einen offenen Brief, an die kirchenleitenden Gremien und Personen der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Diözesen. Wer die Petition unterschreibt, verpflichtet sich, nicht an Kriegsvorbereitungen der Kirchen teilzunehmen. Für kirchliche Mitarbeitende bedeutet dies unter anderem, an keinen entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen.  

Alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden – im weitesten Sinne – der großen Kirchen sind eingeladen, die Petition im Internet aufzurufen und zu unterzeichnen. Wir sammeln die Unterschriften nicht postalisch, sondern über das Internet, und zwar bis zum 4. November 2026. Geplant ist, die Petition samt den Unterschriften dann an kirchenleitende Gremien und Personen zu senden. 

Titel der Petition: „Seelsorge bleibt zivil! NEIN zur Militarisierung kirchlicher und diakonischer Dienste!“

Link zur Petition: https://openpetition.org/DYLFQ  

Weitere Informationen: auf der Website des „Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie“ und auf der Website der „Ökumenischen Initiative zur Abschaffung bzw. Reform der Militärseelsorge“.

Kontakt: Kirche-ohne-Militaer@dfg-vk.de 

Autor: Rainer Schmid

Dieser Artikel erscheint in der ZivilCourage Ausgabe 2/2026

Kategorie: Zivilcourage

17.07.2026

Das FRIEDENSMUSEUM „Brücke von Remagen“

Das FRIEDENSMUSEUM „Brücke von Remagen“ befindet sich in den linksrheinischen Türmen der ehemaligen Ludendorffbrücke, die am Ende des Ersten Weltkrieges im Rahmen des Schlieffen-Plans als rein militärstrategische Eisenbahnbrücke gebaut wurde. Sie wurde aber zu spät für ihren eigentlichen Zweck fertiggestellt, militärischen Nachschub durch das Ahrtal an die Westfront zu transportieren.

In den weltgeschichtlichen Fokus geriet Remagen, als am 7. März 1945 eine kleine Vorhut der 9. US-Armee unter dem Kommando des deutschstämmigen Leutnants Karl Heinrich Timmermann völlig überraschend und ungeplant die unzerstörte Brücke erobern konnte, da das deutsche Brückenkommando durch eine Verkettung verschiedener Pannen mit der vorgesehenen Sprengung gescheitert war. Die Amerikaner nutzten die Gelegenheit und bauten den Brückenkopf in wenigen Tagen massiv aus. Am 17. März 1945 stürzte die Brücke während Reparaturarbeiten plötzlich ein und riss mindestens 30 amerikanische Soldaten in den Tod. Hitler ließ fünf deutsche Offiziere, die er für den Verlust der Brücke verantwortlich machte, durch ein Fliegendes Standgericht zum Tode verurteilen. Vier von ihnen wurde hingerichtet, nur der Brückenkommandant Willi Bratge konnte dem entgehen, da er sich in amerikanischer Gefangenschaft befand.

Brücke von Remagen

Unabhängig von der historischen Bedeutung wurden die Ereignisse um die Eroberung der Brücke, auch schon mal als „Wunder von Remagen“ bezeichnet, schnell zu einem Mythos. Die Einnahme der Rheinquerung war zwar nicht kriegsentscheidend, die Westalliierten konnten aber schneller und weiter nach Osten vordringen als erwartet, was für viele Menschen, Soldaten wie Zivilisten, ein früheres Ende des Krieges bedeutete.

Weltweite Popularität erhielt „The Bridge at Remagen“ durch den 1968 gedrehten gleichnamigen amerikanischen Spielfilm, der aber mit den wahren Ereignissen wenig zu tun hat. Er machte aber die Brücke international bekannt und lockte Besucher aus aller Welt nach Remagen. Das rief den damaligen Bürgermeister Kürten auf den Plan. Nachdem er nach jahrelangen Verhandlungen den Bahndamm und die linksrheinischen Turmruinen erwerben konnte, ließ er diese renovieren und eröffnete dann am 7. März 1980 in ihnen das heutige FRIEDENSMUSEUM. Sein Anliegen war es, einen Ort schaffen, an dem sich ehemalige Feinde aussöhnen und zu Freunden werden konnten, was auch erfolgreich funktionierte.

Das FRIEDENSMUSEUM „Brücke von Remagen“ als historisches Monument dokumentiert am Originalschauplatz mit Fotos, Dokumenten, Exponaten sowie Filmen und Tonaufnahmen die Geschichte der Brücke vom Bau bis zu ihrem Einsturz. Die Ausstellung betrachtet die Ereignisse um die Eroberung der Brücke sowohl aus deutscher wie aus amerikanischer Sicht. Es wird aber auch dargestellt, wie die Remagener Zivilbevölkerung die Kriegszeit erlebte.

Eine Abteilung beschäftigt sich mit dem riesigen Kriegsgefangenenlager, das die Amerikaner von April bis Juli 1945 zwischen Remagen und Bad Breisig unterhielten. Die in Erinnerung an die Opfer dieses Lagers knapp einen Kilometer von den Brückentürmen entfernt errichtete Friedenskapelle „Schwarze Madonna“ ist Teil des Museums.

Neben Darstellungen dessen, was Krieg für die Menschen an Leid und Not bedeutet, thematisieren weitere Räume sowie wechselnde Sonderausstellungen die Notwendigkeit der aktiven Friedensarbeit. Bewusst nicht als Kriegs-, sondern als Friedensmuseum gegründet, soll es ein Lernort für Völkerverständigung und Friedensarbeit sein. Daher werden auch Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt, bei denen insbesondere junge Menschen eingebunden werden sollen.

International vernetzt, versteht sich das Museum als ein Ort der Befreiung von der Nazidiktatur, ist „Ort der deutschen Demokratiegeschichte“, gehört zur Liberation Route Europe und zu FORTE CULTURA, der Kulturroute europäischer Festungsmonumente. Im Jahr 2025 wurde es von 16 500 Gästen aus 56 verschiedenen Ländern weltweit besucht.

Das Museum ist von März bis Ende Oktober geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten und weitere Infos unter www.bruecke-remagen.de.

Text: Volker Thehos
Foto: Dan Hummel

Kategorie: Zivilcourage

03.07.2026

5 Fragen an Janina Rüther (ICAN)

Janina Rüther ist Vorständin von ICAN Deutschland und spricht im Interview über die 11. Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag in New York.

Wie hast du die Stimmung in New York erlebt – als eher von Blockaden geprägt oder gab es auch positive Signale?

Während unserer Anwesenheit in der ersten Konferenzwoche, die von der Generaldebatte, den ersten Sitzungen des Hauptausschusses 1 und den Statements der Zivilgesellschaft geprägt war, zeigte sich ein zwiespältiges Bild. Einerseits war eine formale Geschlossenheit spürbar: Nahezu alle Staaten unterstrichen in ihren Reden nachdrücklich, dass sie hinter dem NVV stehen und gewillt sind, gemeinsam an dessen Erhalt zu arbeiten. Doch dieser rhetorische Konsens täuscht oft über die mangelnde praktische Umsetzung hinweg.

Besonders am ersten Tag wurde deutlich, wie sehr die aktuelle geopolitische Lage die Gespräche prägt. Die Atmosphäre war durch die aktuellen nuklearen Drohungen und die fortlaufende Aufrüstung angespannt. Auch die Side-Events, die unter anderem zu neuen Technologien zur Verifikation von Abrüstung waren, können nicht davon ablenken, dass es auf politischer Ebene derzeit an ernsthaften Anzeichen für eine tatsächliche Reduzierung der Arsenale fehlt.

ICAN kritisiert seit Jahren die nukleare Abschreckungspolitik der NATO-Staaten. Wie wurde die Haltung Deutschlands auf der Konferenz wahrgenommen?

Wir haben die Haltung Deutschlands als linientreu innerhalb der NATO-Strategie wahrgenommen. In den Debatten positionierte sich die deutsche Delegation deutlich an der Seite ihrer Alliierten. Ein zentrales Thema war dabei die Verurteilung des russischen Angriffskrieges und der damit einhergehenden nuklearen Rhetorik. Deutschland nutzte die Bühne, um die Notwendigkeit der nuklearen Teilhabe als Teil der kollektiven Verteidigung zu betonen.

Welche Themen oder Konflikte haben die Verhandlungen aus deiner Sicht besonders bestimmt? Gab es Momente, die dich überrascht oder enttäuscht haben?

Die Verhandlungen waren stark von regionalen und globalen Konflikten geprägt. Neben der Verurteilung des Angriffs auf die Ukraine prägten die Spannungen, der Angriff der USA und Israels auf den Iran wegen des vermuteten Atomprogramms sowie Beschuldigungen, aufzurüsten, insbesondere Chinas durch Japan, die Diskussionen. Zwar bekundeten fast alle Akteur*innen den Wunsch nach gemeinsamer Abrüstung, doch niemand scheint bereit zu sein, den ersten Schritt zu wagen oder substanzielle Vorleistungen zu erbringen. Enttäuschend war vor allem die Diskrepanz zwischen der Einsicht in die humanitären Folgen von Atomwaffen und dem gleichzeitigen Festhalten an Aufrüstungsplänen durch die Atomwaffenstaaten.

Welche Rolle konnte die Zivilgesellschaft bei der Konferenz tatsächlich spielen? Hattet ihr als ICAN das Gefühl, politischen Druck aufbauen zu können?

Die Rolle ist herausfordernd, insbesondere im Vergleich zu den Konferenzen rund um den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV), bei denen deutlich mehr Zivilgesellschaft präsent ist. Zwar ist das zugewiesene Zeitfenster in der Generaldebatte für NGO-Statements ein wichtiges Instrument der Sichtbarkeit, doch die Wirkung kann man infrage stellen, wenn die Reihen der Delegationen während dieser Beiträge merklich ausgedünnt sind.

Obwohl wir Gespräche mit verschiedenen Akteur*innen führten und diese vergleichsweise einfach zu organisieren waren, hatten diese teilweise auch einen erklärenden Charakter. Wir konnten unsere Positionen zwar darlegen, hatten jedoch kaum das Gefühl, in dem Format der Überprüfungskonferenz unmittelbar politischen Druck ausüben zu können, der zu einer Kursänderung führt. Unser Fokus liegt daher nun verstärkt darauf, die Impulse aus New York mit nach Deutschland zu nehmen, um im Nachgang der Konferenz den politischen Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, vor allem im Hinblick auf den AVV.

Mit Blick auf die Ergebnisse der Konferenz: Woran wird sich zeigen, ob das Treffen ein Erfolg war oder eine vertane Chance geblieben ist?

Ein abschließendes Urteil lässt sich erst nach dem Ende der Konferenz fällen. Traditionell wird der Erfolg einer solchen Konferenz daran gemessen, ob es gelingt, ein gemeinsames Abschlussdokument zu verabschieden. In unseren Gesprächen mit der deutschen Delegation wurde jedoch betont, dass ein bloßes Dokument noch kein Garant für Fortschritt ist. Ein Erfolg wäre es erst dann, wenn über diplomatische Floskeln hinaus konkrete, überprüfbare Schritte zur Abrüstung vereinbart würden. Sollte es lediglich bei einer Bestätigung des Status quo bleiben, kann man auch hier nur von einer vertanen Chance sprechen.

Ein tatsächlicher Erfolg wäre die Konferenz erst, wenn die in diesem festgelegten Ziele auch tatsächlich erreicht werden oder zumindest Schritte in die Richtung getan werden. So lange die Abrüstung hier weiterhin eine Floskel bleibt und nicht in Taten umgesetzt wird, kann man wohl kaum von einem Erfolg sprechen.

Das Interview führte Yannick Kiesel

Kategorie: Zivilcourage

23.06.2026

Atomwaffen für Europa

Lügen, Leugnung, Verharmlosung, Vertuschung, Legenden, Täuschung, Illusionen und Selbstbetrug: In keinem anderen Politikfeld spielen diese Faktoren eine so starke Rolle wie bei der militärischen Rüstung. Und ganz besonders dann, wenn es – wie bereits 85 Jahre, seit der Entwicklung von Atombomben, zunächst in den USA – um atomare Massenvernichtungsmittel geht und auch im Zusammenhang damit um die sogenannte zivile Nutzung der nuklearen Technologie.

Fast alle genannten Faktoren aus den letzten 85 Jahren sind auch relevant für die anschwellende Debatte darüber, ob Europa sich eine eigenständige, von den USA möglichst unabhängige Atomwaffenkapazität anschaffen soll. Wobei mit Europa von jetzt ab immer gemeint sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also der EU, und die europäischen NATO-Mitglieder. Das sind ja bis auf wenige Ausnahmen dieselben Staaten.

Ein kurzer Überblick über die Geschichte:

1) Verharmlosung, Vertuschung, Leugnung.

Seit Anfang der 40er-Jahre des letzten Jahrhunderts wurden weltweit 2056 unterirdische und oberirdische atomare Explosionstests durchgeführt. Zunächst von den USA, ab 1949 auch von der Sowjetunion sowie in der Folge von Großbritannien, Frankreich und China. Der letzte Test fand 1980 statt. Viele Hunderttausend Menschen und ihre Umwelt sind durch die radioaktive Strahlung betroffen worden. Die Opfer dieser Atomwaffentests werden bis heute geleugnet oder verharmlost. Diese Menschen sind kaum jemals entschädigt worden.

Das 1996 von der UNO-Generalversammlung beschlossene umfassende Verbot von atomaren Explosionstests – der Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty (CTBT) – ist zwar bis heute nicht in Kraft getreten. Doch seit den 90er-Jahren gilt ein Testmoratorium und finden Atomwaffentests nur noch durch Computersimulationen statt. Aber das Pentagon, inzwischen unter Trump in „Kriegsministerium“ umbenannt, drängt schon lange darauf, wieder unterirdische oder gar überirdische Atomwaffentests zuzulassen, weil die angeblich notwendige „Modernisierung“ – ein euphemistischer, verharmlosender Begriff – der Atomwaffen, um sie noch schrecklicher, noch zerstörungsstärker, noch zielgenauer, noch weniger berechenbar für den Feind zu machen, sich nur mit unterirdischen oder gar oberirdischen Explosionstests bewerkstelligen lasse. Und Donald Trump hat vor wenigen Monaten angekündigt, dass er solche Tests wieder aufnehmen will. Wenn das tatsächlich passiert, muss man davon ausgehen, dass Russland genauso handeln wird und dann in Europa mindestens auch Frankreich. Und die anderen Atomwaffenstaaten – Israel, Indien, Pakistan sowie Nordkorea – könnten dann ebenfalls wieder atomare Explosionstests durchführen.

2) Lüge.

Die Atomwaffenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 mit den bekannten katastrophalen Folgen wurden und werden bis heute in der amerikanischen Geschichtsschreibung und in vielen Schulbüchern damit gerechtfertigt, sie seien notwendig gewesen, um Japan zur Kapitulation zu zwingen. Das ist eine glatte Lüge. Der japanische Kaiser hatte längst seine Kapitulationsbereitschaft nach Washington gemeldet, aber die beiden Atombomben wurden dennoch abgeworfen. Vor allem deswegen, weil die USA nicht wollten, dass die sowjetischen Truppen, die damals aus dem Norden Japans auf Tokio vorrückten, den Sieg in diesem Krieg reklamierten.

3) Verharmlosung.

In den 1950er-Jahren hat der damalige westdeutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer die Atomwaffen als „eine andere Form der Artillerie“ verharmlost und verlangt, dass die Bundeswehr Atomwaffen in nationaler Verfügung bekommen sollte. Das haben die USA zum Glück damals nicht zugelassen. Stattdessen wurde das Modell der sogenannten nuklearen Teilhabe etabliert, unter dem in der damaligen westdeutschen Bundesrepublik sowie in vier weiteren NATO-Staaten amerikanische Atomwaffen stationiert wurden, die im Ernstfall von den US-Militärs auch an die Streitkräfte der jeweiligen Stationierungsländer weitergegeben und von diesen eingesetzt werden können.

4) Täuschung.

Franz Josef Strauß, der Militärminister und Atomminister im Kabinett Adenauer, hat die Energiekonzerne der westdeutschen Bundesrepublik damals gegen deren bessere betriebswirtschaftliche Erkenntnis, gegen alle volkswirtschaftliche Vernunft sowie gegen alle ökologischen und Sicherheitsbedenken mit Milliardensubventionen dazu genötigt, auf die Atomenergie zu setzen. Das eigentliche Motiv von Strauß war, dass Westdeutschland alle Technologien und Anlagen erhält, die zur Entwicklung von Atomwaffen erforderlich sind – Atomkraftwerke und Anlagen zur Urananreicherung sowie schnelle Brüter oder Wiederaufbereitungsanlagen, um Plutonium zu beschaffen – also die beiden Verfahren, um waffenfähiges atomares Spaltmaterial zu gewinnen. Dieses Ziel hat Strauß ja auch fast vollständig erreicht – bis auf die zur Plutoniumgewinnung gedachte Wiederaufbereitungsanlage im bayerischen Wackersdorf, deren Bau durch massive Proteste und Widerstand der Anti-AKW-Bewegung verhindert werden konnte.

5) Selbstbetrug.

In den 1950er-Jahren gab es in Westeuropa eine große grundsätzliche Kampagne gegen Atomwaffen unter dem Motto „Kampf dem Atomtod“. Sie ging von Großbritannien aus, aber damals gingen auch in der westdeutschen Bundesrepublik und in den anderen NATO-Staaten Hunderttausende Menschen auf die Straße. In Westdeutschland ging diese Kampagne Ende der 1950er-Jahre zu Ende, im Wesentlichen, weil die Führungen der bis dahin aktiv beteiligten Sozialdemokratie, der Gewerkschaften und sowie großer Teile der evangelischen Kirche ihren Frieden mit der Atomwaffe schlossen.

Die Führung der evangelischen Kirche in Deutschland – der EKD-Rat – veröffentlichte 1959 die sogenannte Heidelberger These „Die Kirche muss die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche christliche Handlungsweise anerkennen“.

Dieses „Heute noch“ von vor 65 Jahren ist seitdem immer wieder verlängert worden durch den Rat der EKD in einer Reihe vom Rat so bezeichneter „Friedensdenkschriften“. Die letzte Denkschrift wurde im November 2025 veröffentlicht.  Sie hat mit „Friedensdenkschrift“ überhaupt nichts mehr zu tun, sondern ist eine einzige Rechtfertigung der Aufrüstungspolitik, wie sie im Moment in Deutschland und anderen Ländern betrieben wird. Und mit Blick auf die Atomwaffen geht die Formulierung in der Denkschrift sogar noch weiter als bisher, indem sie auch die Option einer eigenständigen atomaren Bewaffnung Europas offenhält.

Der Selbstbetrug liegt darin, dass die Denkschrift einerseits weiterhin behauptet, die Bereithaltung von Atomwaffen zur Abschreckung und damit auch die Androhung ihres Einsatzes sei auch für Christen legitim.  Aber andererseits sei man gegen den Einsatz. Das geht natürlich nicht. Entweder – oder: Wenn man glaubwürdig abschrecken will und androht, ist man natürlich auch bereit, einzusetzen. Sonst verliert diese Androhung an Glaubwürdigkeit. Das ist Selbstbetrug. Damit hat sich zumindest die Führung der evangelischen Kirche in Deutschland weitgehend verabschiedet als glaubwürdiger Akteur in der friedenspolitischen Debatte.

An der Basis der evangelischen Kirche gibt es allerdings massiven Widerspruch und Gegenschriften mit guten theologischen, moralisch-ethischen und politischen Gegenargumenten zu der Denkschrift.

6) Illusion.

1949 zündete auch die Sowjetunion ihre erste Atomwaffe. Es begann der atomare Rüstungswettlauf zwischen den USA und der Sowjetunion. Doch 1962 erklärte der damalige Pentagonchef Robert McNamara in der Kennedy-Administration: „Jetzt haben wir und die Sowjets jeweils 400 atomare Sprengköpfe.  Das reicht zur gegenseitigen Abschreckung. Das reicht zur gegenseitigen Vernichtung. Mit diesen insgesamt 800 Atomsprengköpfen können wir sogar die ganze Welt mehrfach vernichten. Daher können wir aufhören mit dem atomaren Rüstungswettlauf.“

Eine schöne Illusion des Pentagonchefs. Denn seit Urzeiten ist dem Rüstungswettlauf inhärent ein tiefes gegenseitiges Misstrauen, die jeweils andere Seite würde immer mehr Waffen produzieren und wahrscheinlich heimlich neue, gefährlichere Waffen und Munitionen entwickeln.. Das begann in Urzeiten, als die Menschen zunächst nur ein Messer oder eine Streitaxt hatten. Dann entwickelt einer den Speer und ist damit in der Lage, den anderen auch aus sicherer Entfernung abzustechen. Der andere entwickelt auch einen Speer. Im Mittelalter entwickelt eine Seite Kanonenkugeln, um Stadtmauern zu überwinden, der andere dann natürlich auch. Einige Jahre nach McNamaras illusionären Worten entwickelten zunächst die USA und dann auch die Sowjetunion Mehrfachsprengköpfe für ihre Atomraketen. Zum Ende des Kalten Krieges, Mitte der 80er-Jahre, kurz bevor Michail Gorbatschow im März 1985 in Moskau Generalsekretär der Kommunistischen Partei und dann Präsident wurde, hatten allein die Sowjetunion und die USA 70 000 einsatzfähige Atomsprengköpfe. Dazu kamen noch die etwa über 2000 insgesamt von Großbritannien, Frankreich, Israel, Indien und Pakistan.

Diese inhärente Logik des Rüstungswettlaufes wurde im Bereich der Atomwaffen seit den späten 1960er-Jahren mehrfach durch Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge zeitweise unterbrochen, aber nie beendet. Und seit Anfang des Jahrtausends wurden alle relevanten Verträge zunächst von den USA und dann zum Teil auch von Russland aufgekündigt (ABM, INF), oder sie sind ausgelaufen (New START), derzeit ohne Aussicht auf Verhandlung über ein Nachfolgeabkommen.

7) Legende.

Die zentrale Rechtfertigung für die Existenz von Atomwaffen seit fast 80 Jahren ist die Behauptung,  die gegenseitige  Abschreckung und Vernichtungsdrohung habe in den 40 Jahren des Kalten Krieges (1949 – 1989) den Frieden gesichert.

Zu dieser Legende hier lediglich zwei von vielen möglichen Einwänden:

Erstens: Gab es jemals einen sicheren, gerichtsfesten Beweis, dass die Sowjetunion vorhatte, die Teilungslinie zwischen Ost- und Westeuropa, die Stalin, Roosevelt und Churchill im Februar 1945 in Jalta festgelegt hatten, durch einen militärischen Angriff auf das Territorium der NATO zu überschreiten? Ich kenne einen solchen Beweis nicht. Und umgekehrt kenne ich auch keinen sicheren, gerichtsfesten Beweis dafür, dass die USA jemals die Absicht hatten zu einem militärischen Angriff auf das Territorium des Warschauer Paktes.

Mein zweiter Einwand: Diese Legende von der Sicherung des Friedens durch gegenseitige atomare Abschreckung unterschlägt, dass die Welt in diesen 40 Jahren mindestens 31-mal – wie inzwischen veröffentlichte Dokumente belegen – schon mit anderthalb Beinen über dem Abgrund stand, weil entweder in Moskau oder in Washington die Fehlwahrnehmung bestand, die andere Seite habe bereits auf den roten Knopf gedrückt oder sei kurz davor.

In diesen 40 Jahren des Kalten Krieges konnten all diese Situationen noch gerade rechtzeitig entschärft werden, weil es Kommunikationskanäle zwischen Washington und Moskau gab, unter anderem das „Rote Telefon“. Und es gab immer noch ausreichende zeitliche Spielräume und damit Entscheidungs- und Eingriffsmöglichkeiten für Politiker und Militärs auf beiden Seiten. Das ist heute immer weniger der Fall angesichts der rüstungstechnologischen Entwicklung: Raketen und andere Waffen sowie Munitionen werden immer schneller, zielgenauer, zerstörungsstärker sowie flexibler einsetzbar. Damit werden sie immer bedrohlicher und immer weniger berechenbar für die tatsächliche oder vermeintlich angegriffene andere Seite. Zudem werden durch die zunehmende Automatisierung von Waffen und Munition die Entscheidungen über ihren Einsatz immer weiter der Kontrolle durch Menschen entzogen. Durch den Einsatz von KI wird diese hochgefährliche, weil destabilisierende Entwicklung noch weiter verschärft.

Ob für die Entschärfung gefährlicher Situationen notwendige Kommunikationskanäle zwischen den USA und Russland derzeit überhaupt noch existieren, ist unklar. Schließlich verstärken öffentliche Erwägungen westlicher Militärs – darunter Generäle der Bundeswehr – über einen präventiven/präemptiven Einsatz von Waffensystemen wie den zur Stationierung in Deutschland ab diesem Jahr vorgesehenen US-Mittelstreckenwaffen gegen Ziele in Russland die Nervosität in Moskau. Das gilt auch umgekehrt.

8) Widerlegte Legende.

Mit der Legende vom gesicherten Frieden durch gegenseitige atomare Abschreckung wird ja behauptet, Atomwaffen seien Instrumente zur Verhinderung von Kriegen. Diese Behauptung wird aktuell durch Russlands völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine widerlegt. Nur mit den Atomwaffen Russlands in der Hinterhand sowie mit gelegentlichen Drohungen, sie auch einzusetzen, konnte Putin diesen konventionellen Krieg gegen das Nachbarland überhaupt beginnen und bis heute fortsetzen. Denn Putin kalkulierte zutreffend, dass die militärische Unterstützung des Westens/der NATO- und EU-Staaten für die Verteidigungsstreitkräfte der Ukraine nicht so weit gehen würde, dass das in den westlichen Hauptstädten politisch postulierte und in Kiev als „Sieg“ definierte Ziel einer Niederlage Russlands durch Vertreibung aller russischen Truppen vom Territorium der Ukraine inklusive der Krim tatsächlich erreicht würde. Dabei ist die Drohung mit Atomwaffen, um einen konventionellen Krieg zu führen, keineswegs neu. Die USA hatten im Golfkrieg gegen den Irak vom Frühjahr 1991 auf ihren Kriegsschiffen im Persischen Golf Atomwaffen stationiert und dem irakischen Herrscher Saddam Hussein mit dem Einsatz dieser Atomwaffen gedroht, sollte Hussein die damals tatsächlich im Irak noch vorhandenen Chemiewaffen einsetzen. Das tat Hussein nicht. Die USA setzten auch keine Atomwaffen ein, dafür aber die damals neu entwickelten Raketen und Artilleriegeschosse, deren Sprengköpfe gehärtet waren durch abgereichertes Uran, auf Englisch: Depleted Uranium. Mit verheerenden Folgen für die Bevölkerung vor allem im Südirak, wo die Krebsrate unter der Bevölkerung um ein Vielfaches anstieg. Auch Tausende US-amerikanische und britische Soldaten, die im Krieg gegen den Irak eingesetzt wurden, erkrankten in der Folge. Die Chemiewaffenbestände des Irak wurden nach Ende des Golfkriegs im April 1991 unter UNO-Aufsicht vollständig zerstört.

9) Lüge.

Dennoch rechtfertigten US-Präsident George Bush und der britische Premierminister Tony Blair ihren völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak (Dritter Golfkrieg) vom Frühjahr 2003 mit der Lüge, der Irak habe weiterhin chemische und darüber hinaus auch biologische und atomare Massenvernichtungswaffen. Dieser völkermörderische Krieg hatte fürchterliche Folgen. Über eine Million Iraker*innen wurden unmittelbar im Krieg getötet oder starben in der Folge, weil die amerikanischen und britischen Streitkräfte in großem Ausmaß überlebensnotwendige zivile Infrastruktur im Irak (Wasserleitungen, Elektrizitätswerke und Stromleitungen, Produktionsstätten für Nahrungsmittel et cetera) zerstört hatten. Wenn es gerecht in dieser Welt zugehen würde, wären Bush und Blair vom Internationalen Strafgerichtshof zu lebenslanger Haft verurteilt worden und säßen jetzt im Gefängnis. Stattdessen spielt Blair als zweiter Mann hinter Donald Trump in dessen sogenanntem „Friedensrat“ für den Gazastreifen erneut eine unheilvolle Rolle im Nahen Osten.

Die USA und Großbritannien schufen mit dem Krieg gegen den Irak von 2003 und während der nachfolgenden achtjährigen Besetzung des Landes den Nährboden für die Entstehung des  sogenannten „Islamischen Staats“, der dann nach dem  Abzug der US-Besatzungstruppen ab 2014 ein Drittel des Iraks sowie über die Hälfte des syrischen Territoriums eroberte.

10) Gefährliche Legenden.

Hätte der Irak zumindest ein kleines Atomwaffenarsenal besessen, wäre das Land nie von den USA und Großbritannien angegriffen worden: So lautete damals in manchen Hauptstädten nicht nur des Globalen Südens die Schlussfolgerung aus dem Krieg, an dessen Ende Saddam Hussein von den US-Streitkräften gefangen genommen und ermordet wurde. Diese Schlussfolgerung stärkte die Militärs und Sicherheitspolitiker, die eine Beschaffung von Atomwaffen für ihr Land befürworten, weil sie darin die einzig verlässliche Versicherung sehen, niemals von einem anderen Land angegriffen zu werden. Diese Verarbeitung des Irakkrieges schwächt die politische Bindungskraft des Abkommens zur Nichtverbreitung von Atomwaffen, Non-Proliferation Treaty (NPT). Dasselbe gilt für die weitverbreitete Behauptung, die Ukraine wäre niemals von Russland angegriffen worden, wenn sie nicht mit Unterzeichnung des Budapester Memorandums im Jahr 1994 auf die damals noch auf ihrem Territorium lagernden Atomwaffen aus sowjetischen Zeiten verzichtet hätte. Diese Legende ist gefährlicher Unsinn. Denn die Atomwaffen, die damals noch in der Ukraine und auch in Weißrussland und in Kasachstan lagerten, waren zu jedem Zeitpunkt seit dem Ende der Sowjetunion im Dezember 1991 unter vollständiger Kontrolle Moskaus. Die Ukraine hatte zu keinem Zeitpunkt eine eigenständige Atomwaffenkapazität, mit der sie Russland hätte abschrecken und den im Februar 2022 begonnen Angriffskrieg gegen ihr Land verhindern können.

Wie 2003 im Krieg gegen den Irak dienen auch im aktuellen völkerrechtswidrigen Krieg Israels und der USA gegen den Iran angeblich vorhandene Atomwaffen als Rechtfertigung. Der Lüge von Netanjahu und Trump, der Iran habe kurz vor der Fertigstellung einer Atombombe gestanden und stelle daher eine unmittelbare Bedrohung vor allem für Israel dar, haben die US-Geheimdienste eindeutig widersprochen.  Dieser Krieg gegen den Iran wird möglicherweise noch gravierendere  Auswirkungen haben als der Irakkrieg von 2003: für die 90  Millionen Iraner*innen und für die Stabilität ihres Landes, in dem  es im  schlimmsten Fall zu einem blutigen Bürgerkrieg kommen könnte. Und darüber hinaus für die Stabilität und die weitere militärische und sicherheitspolitische Entwicklung in der ganzen Region Westasien (Naher und Mittlerer Osten). Und auch für den atomaren Nichtverbreitungsvertrag (NPT). Saudi-Arabien, Ägypten, die Türkei, der Irak, Syrien – sie alle werden ihre Schlussfolgerungen aus diesem israelisch-amerikanischen  Krieg ziehen. Und sie werden mit Sicherheit die unilaterale Atomwaffenhegemonie Israels in Westasien nicht auf Dauer dulden. Im schlimmsten Fall könnte es in Westasien zu einem Rüstungswettlauf mit atomaren, chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen kommen.

 

Atomwaffen in/ für Europa

Schon der aktuelle Status von Atomwaffen in den europäischen Mitgliedsstaaten der NATO sowie der Türkei stößt bei Staaten außerhalb Europas auf Kritik und Misstrauen. Und dies völlig zu Recht. Denn zwei dieser Staaten – Frankreich und Großbritannien – besitzen Atomwaffen und weigern sich, genau so wie die drei anderen „offiziellen“ Atomwaffenmächte USA, China und Russland, seit jetzt 65 Jahren beharrlich, ihrer Verpflichtung aus dem 1970 vereinbarten NPT zur Abrüstung ihrer atomaren Arsenale nachzukommen. Darüber hinaus sind in fünf weiteren Staaten – Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Italien und der Türkei – im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ Atombomben der USA stationiert, die im Kriegsfall auch an die Luftstreitkräfte dieser fünf Länder zum Einsatz übergeben werden können. Das ist aus Sicht vieler KritikerInnen – auch nach meiner Einschätzung – zumindest ein Verstoß gegen den Geist des NPT, wenn nicht sogar gegen den Buchstaben dieses Vertrages.

Jegliche Form der Erweiterung dieses Status quo – sei es durch die Mitverfügung Deutschlands und anderer Staaten über die Atomwaffen Frankreichs oder Großbritanniens, durch die Ausweitung der Teilhabe an Atomwaffen der USA durch ihre Stationierung in Polen oder anderen bislang atomwaffenfreien Ländern oder gar durch die Entwicklung von eigenen Atomwaffen durch welches europäische Land auch immer – würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Ende des NPT führen.

Die Debatte über eine eigenständige, von den USA unabhängige atomare Abschreckungskapazität Europas wird ja nicht erst seit Russlands Krieg gegen die Ukraine geführt und unter Verweis auf die angebliche Absicht und angebliche militärische Fähigkeit Russlands, nach diesem Krieg die baltischen Staaten, Polen sowie spätestens zum Ende dieses Jahrzehnts auch Deutschland und andere NATO-Staaten anzugreifen. Dieses Bedrohungsszenario ist völlig überzogen und unseriös. Es gibt keinerlei Äußerungen Putins oder von Mitgliedern der Führung in Moskau, die diese Absicht erkennen lassen. Und die Regierung Putin wäre angesichts der militärischen Kräfteverhältnisse zwischen den NATO-Staaten und Russland auch gar nicht in der Lage, einen solchen Krieg zu führen. Die Friedensbewegung wird diesem überzogenen Bedrohungsszenario, das ja zur Rechtfertigung der derzeitigen Aufrüstung und zur innergesellschaftlichen Militarisierung dient, allerdings nur glaubwürdig und mit Erfolg in der Öffentlichkeit widersprechen können, wenn sie den tatsächlichen heißen Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt, genauso klar als völkerrechtswidrig verurteilt, wie sie auch völkerrechtswidrige Kriege des Westens verurteilt hat. Da gibt es in Teilen der Friedensbewegung leider ziemliche Defizite.

Die Debatte um Atomwaffen für Europa begann bereits, nachdem Donald Trump in seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf im Sommer 2016 die NATO für „obsolet“ erklärte. Bereits am Tag nach der ersten Amtseinführung Trumps im Januar 2017 erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter im ARD-Fernsehen, jetzt könne sich „Europa nicht mehr auf den nuklearen Schutzschirm der USA verlassen“, und erhob die Forderung nach Schaffung einer eigenständigen atomaren Bewaffnung der EU. Konkret schlug Kiesewetter eine Mitverfügung Deutschlands über Frankreichs Atomwaffen vor. Im Wahlkampf zum EU-Parlament Anfang 2024 erhob dann auch die damalige sozialdemokratische Spitzenkandidatin Katarina Barley diese Forderung. Entsprechende Forderungen und Vorschläge werden seitdem immer häufiger laut angesichts der offensichtlichen Kumpanei zwischen Trump und Putin mit Blick auf den Ukrainekrieg und weil die NATO-kritischen Äußerungen von Mitgliedern der Administration in Washington in Trumps zweiter Amtszeit seit Anfang 2025 deutlich zugenommen haben. In der Debatte über eine militärische Unterstützung für Trumps völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran beschimpfte der US-Präsident die unwilligen europäischen Verbündeten als „unzuverlässig“ und „undankbar“ und drohte mit einem Austritt der USA aus der Militärallianz. Doch es ist ein Fehler, all die diesbezüglichen Äußerungen aus Washington für bare Münze zu halten. Sie werden überbewertet und instrumentalisiert, um die militärische Aufrüstung der EU zu propagieren bis hin zu einer eigenständigen, von den USA unabhängigen atomaren Bewaffnung.

Natürlich verfolgt die Trump-Administration noch stärker als all ihre Vorgänger und – dank Russlands völkerrechtswidrigem Krieg gegen die Ukraine – auch viel erfolgreicher das Ziel, die finanziellen Lasten in der NATO umzuverteilen und die Europäer zu mehr Militärausgaben zu drängen. Doch davon abgesehen hat sich das grundlegende Interesse der USA an der NATO seit ihrer Gründung im Jahr 1949 auch unter Trump nicht verändert: Die Militärallianz ist für ihre Führungsmacht das wichtigste Instrument zur Einflussnahme in und Kontrolle über Europa. Auch die Existenz von US-Militärbasen in Deutschland und anderen Staaten Europas sowie deren Nutzung für Washingtons globale Kriege und Drohneneinsätze wären ohne die NATO nicht möglich. All das wird auch Trump nicht aufgeben.

Die deutsche Debatte über Atomwaffen für Europa bezog sich zunächst nur auf das Modell einer Mitverfügung Deutschlands über die atomaren Arsenale Frankreichs und/oder Großbritanniens. Wobei von Großbritannien seit dem EU-Austritt des Landes (Brexit) zumindest vorerst nicht mehr die Rede ist. Das Recht auf Mitverfügung reklamierte bereits Westdeutschlands sozial-liberale Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt. Als sie mit der Ratifizierung des NPT im Jahr 1972 den völkerrechtlichen Verzicht auf Atomwaffen erklärte, machte sie den Vorbehalt, dass dieser Verzicht nicht mehr gelte, wenn es im Zuge der europäischen Integration (wie sie inzwischen mit der EU erreicht ist) zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas komme. Dann müssten auch die dann noch in Europa existierenden Atomwaffen vergemeinschaftet werden und Deutschland eine Mitverfügung – einen „zweiten Schlüssel“ – über diese Waffen erhalten. Im 4+2-Abkommen vom September 1990 wurde lediglich der Verzicht des wiedervereinigten Deutschland auf „die Entwicklung, den Besitz, die Lagerung und die Weitergabe“ von Atomwaffen vereinbart. Das Begehren der DDR-Delegation bei den 4+2-Verhandlungen, auch den Verzicht auf „Mitverfügung über Atomwaffen anderer Staaten“ in den Vertrag aufzunehmen, wurde von der westdeutschen Verhandlungsdelegation abgelehnt.

Inzwischen ist den Befürwortern allerdings immer deutlicher geworden, dass eine Mitverfügung Deutschlands oder anderer Staaten über die Atomwaffen Frankreichs für Paris nicht infrage kommt. Präsident Emmanuel Macron schlug Anfang dieses Jahres lediglich vor, französische Atomwaffen vorwärts zu stationieren auf das Territorium Deutschlands. Diese Waffen sollen aber unter alleiniger Verfügung und Einsatzkontrolle durch Frankreich bleiben. Paris ist vor allem daran interessiert, dass sich Deutschland finanziell an der viele Milliarden teuren „Modernisierung“ der „Force de Frappe“ beteiligt. Daher werden in jüngster Zeit immer mehr Stimmen laut – vor allem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) – , die ähnlich wie Konrad Adenauer in den 1950er-Jahren für die nationale Beschaffung und Alleinverfügung Deutschlands von und über Atomwaffen plädieren. Sie argumentieren, da sich seit 1970 und erneut seit 1990 die geopolitischen Rahmenbedingungen grundlegend geändert hätten, sei auch eine Revision der im Rahmen des NPT und des 4+2-Abkommens eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zum Atomwaffenverzicht erforderlich – sei es durch Aufkündung beziehungsweise Austritt aus diesen Verträgen oder durch deren Neuverhandlung und Korrektur. Eine Aufkündigung oder der Austritt aus internationalen Verträgen ist grundsätzlich möglich unter Beachtung bestimmter Fristen und formaler Verfahrensregeln. Als Problem sehen die Befürworter eines solchen Vorgehens lediglich, dass nach einer Aufkündigung des 4+2-Vertrages milliardenschwere Reparationsforderungen auf die Bundesrepublik als Nachfolgestaat von NAZI-Deutschland zukommen könnten, die mit diesem Abkommen für endgültig abgegolten erklärt wurden.

Andreas Zumach

Kategorie: Zivilcourage

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