In den Jahren 2008 bis 2010 hat die Bundeswehr bei 20 Begräbnissen von Ritterkreuzträgern der Wehrmacht ein „militärisches Ehrengeleit“ gestellt. Nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs Kossendey vom 9. Februar 2011 lasse es die gültige Dienstvorschriftenlage zu, dass die „Träger von Tapferkeitsauszeichnungen des Zweiten Weltkrieges von der Stufe ‚Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes‘ an aufwärts“ mit militärischen Ehren durch die Bundeswehr beigesetzt werden könnten. Eine Genehmigung dazu erfolge durch das Bundesministerium der Verteidigung, das zuvor prüfe, „ob bei den zuständigen Stellen relevante Informationen zur verstorbenen Person vorliegen, die einer Teilnahme der Bundeswehr an der Trauerfeier entgegenstehen könnten.“
Auszug aus der Kleinen Anfrage im Bundestag auf Drucksache 17/4740
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