Abschlussresolution der Konferenz „Für ein ziviles Europa“
Fakten zur Militarisierung der EU
Der Entwurf einer „Verfassung für Europa“ führt zu einer neuen Qualität in der Militär- und Rüstungspolitik der EU: So verpflichten sich „die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Artikel I-40); eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt. Sie wird unterstützt durch ein neues „Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ (Art. I-40 Abs. 3). Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch zu „Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-210), also etwa im Hindukusch – ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung. Weiter: „Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat“ (Art. I-40; III-205). Das EU-Parlament ist von Mitsprache und Mitentscheidung ausgeschlossen. Eine gerichtliche Kontrolle der Beschlüsse durch den Europäischen Gerichtshof ist durch die Verfassung untersagt (Art. III-282).
Suchergebnisse für:
Peter Tobiassen: Das Verbot von Zwangs- und Pflichtdiensten – national und international
Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht wird in dem in diesem Jahr zu wählenden Bundestag ein wichtiges Thema sein. Hochgehalten wird die Idee vor allem von denen, die – wie man so schön sagt – von keiner Sachkenntnis getrübt sind. Abzüglich Dienstausnahmen und Untaugliche müßten jedes Jahr mindestens 600.000 Dienstpflichtige als ungelernte und zum größten Teil unmotivierte Hilfsarbeiter im sozialen, Umwelt und Gesundheitsbereich untergebracht werden. Das bedeutet eine vielfache Belastung statt Entlastung für die Berufstätigen in diesen Bereichen. Mindestens 15 Milliarden Mark müßte der Bund aufwenden, um die Dienstpflichtigen in den Dienst zu bringen. Die Einführung einer Dienstpflicht hätte zur Folge
* die Verlängerung der Ausbildungszeit, die man gerade verkürzen möchte, und den späteren Berufseinstieg;
* die Erhöhung der Bundesausgaben in einer Zeit, in der Milliarden gespart werden müssen;
* die Abnahme der Attraktivität der Arbeit im sozialen und Gesundheitsbereich, in dem ausgebildete Kräfte dringend gesucht werden.
Wehrpflicht ohne Zukunft – in Zukunft ohne Wehrpflicht
Dieser Artikel von Peter Tobiassen und Stefan Philipp erschien als Titelgeschichte im DFG-VK-Magazin ZivilCourage, Nr. 2, März/April 2004
Peter Tobiassen ist Geschäftsführer der Zentralstelle KDV,
Stefan Philipp ist Chefredakteur der ZivilCourage.
Nicht mehr „ob“, sondern nur noch „wann“ die Wehrpflicht fällt, ist die Frage. Peter Struck hat bei der Vorstellung seiner neuesten Reformpläne für die Bundeswehr im Januar noch einmal ein klares Bekenntnis zur Wehrpflicht abgelegt. Aber: Die derzeit noch knapp 70.000 Wehrpflichtigen in seiner „neuen“ Bundeswehr werden aus den normalen Truppenteilen ausgegliedert und zu besondern Ausbildungseinheiten zusammengefasst. Militärisch spielen sie damit überhaupt keine Rolle mehr, sie kosten nur noch. Weil aber sogar für Militär und Kriegszwecke das Geld nicht einfach nur beliebig gedruckt werden kann, hat Struck sein Bekenntnis zur Wehrpflicht mit der Aussage verbunden, er habe keine Probleme damit, auch ohne sie auszukommen. Deshalb ist die offizielle Bundeswehrplanung so angelegt, dass spätestens zum Ende des Jahrzehnts auf die Wehrpflicht verzichtet werden kann. Spätestens.
Versteck dich, wenn sie schießen. – Die wahre Geschichte von Samiira, Hayrettin und einem deutschen Gewehr
Als kleines Mädchen ist Samiira in Somalia aufgewachsen, mitten im Bürgerkrieg. Dann kam der Tag, der alles veränderte, der Tag, an dem ihre Mutter erschossen wurde. In der Türkei lebt Hayrettin, ein engagierter kurdischer Gewerkschafter. Dann kam der Tag, der alles veränderte, der Tag, an dem sein Heimatdorf dem Erdboden gleichgemacht wurde.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Versteck dich, wenn sie schießen. – Die wahre Geschichte von Samiira, Hayrettin und einem deutschen GewehrFakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Nach einem Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention vom 12. Februar 2002 ist der Missbrauch von Kindern als Soldaten verboten. Die Zahl von Kindersoldaten ist seit dem aber unverändert sehr hoch. Weltweit werden immer noch etwa 250.000 Kinder in den Kriegen der Erwachsenen ausgebeutet.
Bundesfinanzhof lehnt Friedenssteuer ab
Ein Beitrag von Gerlinde Rambow im FriedensForum 2/2002 vom Mai 2002:
Es ging um den Rechtsstreit eines Mitgliedes des Netzwerkes Friedenssteuer. Der Kläger wollte aus Gewissensgründen seinen Steueranteil, der in den Bundeshaushalt für Militär und Rüstung fließt, verweigern, bzw. umwidmen. Nach Ablehnung durch das Finanzamt und seiner Klage vor dem Finanzgericht wandte er sich an den Bundesfinanzhof.
Von dort kam die Ablehnung seiner Klage. Sie wird mit folgenden Worten des Bundesfinanzhofes begründet:
„Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, ob der Steuerbürger … jedenfalls dann die Steuerzahlung (anteilig) verweigern dürfe, wenn die Bundesrepublik einen verfassungswidrigen und völkerrechtswidrigen Krieg führe, ist nicht klärungsbedürftig.“