Hinweis (Stand 2026):
Mit dem Inkrafttreten des neuen Wehrdienstmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2026 haben sich die Regelungen zur Datenweitergabe an die Bundeswehr grundlegend geändert. Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der Meldedaten für wehrpflichtige Personen ist inzwischen nicht mehr möglich.
Die Informationen auf dieser Seite sind daher teilweise veraltet. Für aktuelle Informationen und Handlungsmöglichkeiten empfehlen wir, die Website der Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) zu besuchen.
Widerspruch!
Die Daten von Jugendlichen werden an die Bundeswehr weitergegeben. Du kannst Dich dagegen wehren!
Städte und Gemeinden geben die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden, an die Bundeswehr. Diese schickt denen dann Werbematerial für den Dienst in der Bundeswehr.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 58c des Soldatengesetz. Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Da es keine Wehrpflicht mehr gibt ist das eigentlich „völlig überflüssig“. Trotzdem wurde die Regelung aus dem Wehrpflichtgesetz unverändert so übernommen.