In der Auseinandersetzung um die immer enger werdende „Zivil-Militärische-Zusammenarbeit“ der Bundeswehr mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) hat die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) jetzt mit einer neuen Aktionswebsite – www.bleibt-zivil.de – nachgelegt. Eine erste Website der Friedensaktivisten hatte das DRK verboten.
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Rotes Kreuz geht mit Anwälten gegen Friedensgesellschaft vor
Als am Mittwoch, den 1. Juni 2016 um 14.58 Uhr ein seitenlanges Fax in der Bundesgeschäftsstelle der „Deutschen Friedensgesellschaft“ in Stuttgart einging, staunten die Anwesenden nicht schlecht: Eine vom „Deutschen Roten Kreuz“ beauftragte Rechtsanwaltskanzlei forderte, die Aktionswebsite www.deutsches-rotes-kreuz.net aus dem Internet zu nehmen, und drohte mit einer Vertragsstrafe von mindestens 5.100 Euro, so dies nicht bis zum 1. Juni, dem Tag an dem das Fax einging, geschehe. Eine Unterlassungserklärung sei dazu abzugeben. Den Gegenstandswert der Auseinandersetzung bemessen die vom DRK beauftragten Anwälte auf eine Höhe von 75.000 Euro. In jedem Fall soll die Friedensorganisation die Anwaltskosten von über 1.750 Euro tragen – ein hoher Betrag für die Aktivisten.
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