Das Deutsche Bündnis Kindersoldaten legt im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens einen Schattenbericht zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und zum Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten vor
(von Dr. Hendrik Cremer)
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Inhaltsverzeichnis
04 – 1. Vorwort
06 – 2. Einleitung
08 – 3. Ausführungen zu einzelnen Vorschriften
08 – 3.1. Rekrutierung von 17-Jährigen in die Bundeswehr
09 – 3.2. Möglichkeit für Minderjährige, ihren Dienst bei den Streitkräften aus freien Stücken einzustellen
10 – 3.3. Stärkung der Menschenrechts- und Friedenserziehung
11 – 3.4. Werbung für den Einsatz der Bundeswehr im Ausland (Afghanistan)
durch die Bundeswehr an deutschen Schulen
13 – 3.5. Werbung für die Bundeswehr als Arbeitgeber und Berufsberatung, insbesondere im schulischen Bereich
16 – 3.6. Waffenexporte
19 – 3.7. Beachtung eingegangener Verpflichtungen gegenüber ehemaligen,
nach Deutschland geflohenen Kindersoldaten
21 – 4. Zusammenfassung mit Empfehlungen
24 – 5. Anhang: Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung
von Kindern an bewaffneten Konflikten
Hinweis
Im Schattenbericht Kindersoldaten 2007 wurden darüber hinaus zu folgenden Themen Ausführungen gemacht:
• Verhinderung und strafrechtliche Ahndung der Einziehung und des Einsatzes von Minderjährigen in Feindseligkeiten durch bewaffnete Gruppen (Artikel 4 des Zusatzprotokolls)
• Internationale Zusammenarbeit (Artikel 7)
• Deutsche Soldaten im Auslandseinsatz (Artikel 7)
Der Schattenbericht Kindersoldaten 2007 zum Download unter: