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Für ein ziviles Europa

28.03.2004

Für eine zivile Verfassung Europas – Friedensbewegung lehnt diesen Verfassungsentwurf ab

Abschlussresolution der Konferenz „Für ein ziviles Europa“

Fakten zur Militarisierung der EU

Der Entwurf einer „Verfassung für Europa“ führt zu einer neuen Qualität in der Militär- und Rüstungspolitik der EU: So verpflichten sich „die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Artikel I-40); eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt. Sie wird unterstützt durch ein neues „Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ (Art. I-40 Abs. 3). Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch zu „Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-210), also etwa im Hindukusch – ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung. Weiter: „Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat“ (Art. I-40; III-205). Das EU-Parlament ist von Mitsprache und Mitentscheidung ausgeschlossen. Eine gerichtliche Kontrolle der Beschlüsse durch den Europäischen Gerichtshof ist durch die Verfassung untersagt (Art. III-282).

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Für eine zivile Verfassung Europas – Friedensbewegung lehnt diesen Verfassungsentwurf ab

Kategorie: Anti-Militarisierung, Militarisierung der EU Stichworte: Abschlussresolution, Für ein ziviles Europa, Militär- und Rüstungspolitik

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