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KDV-Zahlen

14.07.2026

Zahl der Verweigerungen steigt deutlich an

Starker Anstieg der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung im ersten Halbjahr 2026

Hinweis: Eine Nachfrage beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr ergab, dass bis zum 30. Mai 2026 sogar 7.897 KDV-Anträge bei ihnen eingegangen sind, noch nicht alle wurden an das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. In unserem folgenden Artikel werden nur die Zahlen der KDV-Anträge genannt, die bereits beim BAFzA zur Entscheidung vorliegen. Die tatsächlich Zahl liegt allerdings, wie beschrieben, höher.

Immer mehr Menschen machen von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch. Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Zahlen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) berichtet, wurden allein im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 5.862 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt.

Damit liegt die Zahl bereits zur Jahresmitte deutlich über den Gesamtwerten des Jahre 2024. Allerdings, anders als berichtet, noch nicht über den Zahlen des Jahres 2025. Hier wurden 7.691 Anträge eingereicht. Hierbei wurden nur die eingegangen Anträge beim BAFzA und nicht beim Personalamt der Bundeswehr gezählt. Trotzdem werden die KDV-Anträge aus 2026 den Rekordwert aus 2025 bis zum Ende des Jahres deutlich übersteigen.

Selbst der Wert aus dem Jahr 2011, als die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt wurde, ist mit 4.348 Anträgen inzwischen überschritten.

Die Entwicklung fällt in eine Zeit, in der die Bundesregierung den Ausbau der Bundeswehr vorantreibt und erneut intensiv einen neuen Kriegsdienst vorbereitet. Verteidigungsminister Boris Pistorius verfolgt das Ziel, die Bundeswehr personell deutlich zu vergrößern. Zugleich müssen seit diesem Jahr alle 18-jährigen Männer einen Fragebogen zu ihrer Bereitschaft zum Kriegsdienst ausfüllen.

Für die DFG-VK sind die steigenden Zahlen ein deutliches Signal: Viele Menschen setzen sich angesichts der aktuellen politischen Debatten bewusst mit ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung auseinander und entscheiden sich gegen den Dienst an der Waffe.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht und in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Gerade in Zeiten zunehmender Militarisierung ist es wichtig, dass dieses Recht bekannt bleibt und uneingeschränkt geschützt wird.

Die DFG-VK unterstützt Menschen, die den Kriegsdienst verweigern möchten. Wer Fragen zum Verfahren der Kriegsdienstverweigerung hat oder Unterstützung benötigt, findet auf den Internetseiten (www.verweigern.info) der DFG-VK umfangreiche Informationen sowie Ansprechpartner*innen.

Die DFG-VK wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung uneingeschränkt erhalten bleibt und alle Menschen ihr Recht ohne Hürden wahrnehmen können.

Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:

Yannick Kiesel (kom. Geschäftsführer der DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de
+491578/3452092

Kategorie: Anti-Militarisierung, Atomwaffen abschaffen, Pressemitteilung, Waffen & Rüstung Stichworte: Bundeswehr, KDV, KDV-Zahlen, Kriegsdienstverweigerung, Pressemeldung

09.07.2026

Friedensbewegung lehnt Tomahawk-Kauf ab: Mehrheit in Deutschland spricht sich für Rüstungskontroll-Initiativen aus

Bonn, 9. Juli 2026 – Die Kampagne „Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!“ kritisiert den beim NATO-Gipfel vereinbarten Kauf von US-Tomahawk-Marschflugkörpern.

Vor zwei Jahren (am 10. Juli 2024) wurde die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Deutschland angekündigt. Der damalige US-Präsident Joe Biden und Bundeskanzler Olaf Scholz gaben die Vereinbarung offiziell bekannt. Zwar hat Donald Trump die Stationierung im Mai diesen Jahres abgesagt, doch nun kauft die Bundesregierung eigene landgestützte Mittelstreckenwaffen. Auch gibt es mehrere Projekte für die Entwicklung eigener Waffensysteme mit europäischen Partnern. Mit dem Erwerb und der Eigenentwicklung von landgestützten Mittelstreckenwaffen treibt die Bundesregierung ein teures und gefährliches Wettrüsten voran. Eine Verbreitung der Erstschlagwaffen erhöht wegen der kurzen Vorwarnzeit das Risiko von Fehleinschätzungen und einer militärischen Eskalation.

Dabei sprechen sich 54 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Umfrage für Initiativen der Bundesregierung zur Begrenzung von landgestützten Mittelstreckenwaffen aus. Die von mehr als 50 Gruppen der Friedensbewegung getragene Kampagne hat die Umfrage bei dem Meinungsforschungsinstitut YouGov in Auftrag gegebenen. Die Zustimmung war bei Personen, die angaben, bei der Bundestagswahl 2025 die Parteien Bündnis 90/Die Grünen (69 %), CDU/CSU (64 %) sowie SPD (64 %) gewählt zu haben, überdurchschnittlich hoch. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Menschen sich von der deutschen Politik ein größeres Engagement für die Begrenzung der Waffen wünschen.

„Dieses Ergebnis gibt uns unserer Kampagne Rückenwind und zeigt, dass wir mit unserer Forderung nach neuen Rüstungskontrollinitiativen für landgestützte Mittelstreckenwaffen in Europa die Mehrheit der Bevölkerung hinter uns haben. Im Zuge der ‚Zeitenwende‘ darf Rüstungskontrolle als ein wichtiger Pfeiler für umfassende Sicherheit nicht aus dem Blick geraten! Es braucht dringend Auswege aus gesellschaftlich teuren Rüstungsspiralen und einer militärischen Logik, die eine falsche Sicherheit suggerieren.“, sagt Angelika Wilmen, Sprecherin der Kampagne.

Die Kampagne hat im Dossier „Rückkehr der Mittelstreckenwaffen“ der Fachzeitschrift Wissenschaft & Frieden Möglichkeiten aufgezeigt, wie solche Initiativen aussehen könnten: Zunächst braucht es eine Reaktivierung vertrauensbildender Maßnahmen durch Stärkung und Ausbau direkter Kommunikationskanäle zwischen den Konfliktparteien sowie gegenseitige Einblicke in Stationierungsorte und Bewaffnung. Im weiteren Verlauf sollten diese im Rahmen neuer Transparenz- und Verifikationsregime formalisiert und für die Beteiligten nachprüfbar werden. Letztlich müssen jedoch neue, idealerweise multilateralen Verträge zur Begrenzung von Mittelstreckenwaffen als Nachfolgeprozess zum 2019 gekündigten INF-Vertrag (Intermediate-Range Nuclear Forces) angestoßen werden.

Mit der Kritik und der Forderung nach einem stärkeren Engagement der Bundesregierung ist die Kampagne nicht alleine. Das kürzlich erschienene Friedensgutachten empfiehlt: „Deutschland sollte ein Stationierungsmoratorium für neue landgestützte Raketen im ehemaligen INF-Reichweitenbereich anstreben, verbunden mit reziproken Transparenzmaßnahmen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte auf seinem Bundeskongress 2026 eine Stationierung von Mittelstreckenwaffen, da durch sie „eine gefährliche Dynamik“ drohe und – anders als noch beim NATO-Doppelbeschluss von 1979 – „keinerlei Angebot an Russland für Abrüstungs- und Rüstungskontrollverhandlungen“ gemacht wurden. Durch eine Stationierung würde „keine Perspektive auf ein Nachfolgeabkommen zum inzwischen aufgekündigten INF-Vertrag“ eröffnet, so der DGB-Beschluss.

Weitere Informationen zur Kampagne „Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!“ finden Sie unter: friedensfaehig.de.

Fragestellung: „Der INF-Vertrag war ein bilaterales Rüstungskontrollabkommen zwischen den USA und der damaligen Sowjetunion bzw. dem späteren Russland. Seit 1987 verbot er beiden Seiten die Entwicklung, den Besitz und die Stationierung landgestützter Mittelstreckenwaffen. Im Jahr 2019 erklärten die USA ihren Austritt aus dem Vertrag und begründeten diesen mit dem Vorwurf, Russland habe gegen den Vertrag verstoßen. Russland wies diesen Vorwurf zurück und erklärte seinerseits, sich ebenfalls nicht mehr an den Vertrag gebunden zu fühlen. Seitdem gibt es kein entsprechendes Abkommen mehr. Würden Sie es befürworten oder ablehnen, wenn sich die Bundesregierung für neue internationale Vereinbarungen zur Begrenzung landgestützter Mittelstreckenwaffen einsetzen würde?“
15 % lehnten eine solche Initiative ab. 31 % der Befragten gaben „Weiß nicht“ an.


Kontakt: 
Angelika Wilmen, Sprecherin der Kampagne, „Friedensfähig statt erstschlagfähig. Für ein Europa ohne Mittelstreckenwaffen!“, Mobil 0162 2057943

Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:

Yannick Kiesel (kom. Geschäftsführer der DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de
+491578/3452092

Kategorie: Anti-Militarisierung, Atomwaffen abschaffen, Pressemitteilung, Waffen & Rüstung Stichworte: Bundeswehr, KDV, KDV-Zahlen, Kriegsdienstverweigerung, Pressemeldung

08.07.2026

30 Jahre IGH-Gutachten zu Atomwaffen – 55 Prominente fordern: „Atomare Abrüstung darf kein leeres Versprechen bleiben“

Pressemitteilung des Aktionsbündnis Atomwaffenfrei.jetzt – 7. Juli 2026

55 prominente Persönlichkeiten aus Kultur, Wissenschaft, Politik, Kirche und Zivilgesellschaft haben heute einen gemeinsamen Offenen Brief an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag veröffentlicht. Sie fordern neue politische Initiativen für nukleare Abrüstung, die Stärkung des Völkerrechts und die Vorbereitung eines deutschen Beitritts zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag.

Zu den Erstunterzeichnenden gehören unter anderem Gernot Erler (Staatsminister a.D.), Brigitte Lösch (ehem. Vize-Landtagspräsidentin), Michaela Wiezorek (Bürgermeisterin von Königs Wusterhausen), der Schauspieler Kai Schumann, die deutsch-französische Band „Zweierpasch“ sowie Phon van den Biesen (Co-Präsident der internationalen Juristenorganisation IALANA), der EKD-Friedensbeauftragte Friedrich Kramer und die Friedensforscherin Dr. Christine Schweitzer.

„Die Gefahr eines Atomkriegs ist heute wieder so groß wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Gerade deshalb dürfen die völkerrechtlichen Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung nicht in Vergessenheit geraten“, betont Dr. Inga Blum, Co-Vorsitzende der Internationalen Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) und ebenfalls Erstunterzeichnende.

Anlass für den Offenen Brief ist der 30. Jahrestag eines wegweisenden Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag (IGH) zur Völkerrechtswidrigkeit von Atomwaffen. Am 8. Juli 1996 stellte der IGH fest, dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts verstoßen.

Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen sehen die Unterzeichnenden darin einen unvermindert gültigen politischen Auftrag. Sie erinnern daran, dass Atomwaffen Massenvernichtungswaffen mit unkontrollierbaren humanitären Folgen sind und dass sich alle Vertragsstaaten des Vertrags zur Nichtverbreitung von Atomwaffen verpflichtet haben, ernsthafte Verhandlungen über vollständige nukleare Abrüstung zu führen.

„Das Versprechen, Atomwaffen weltweit zu ächten und abzuschaffen, muss eingelöst werden!“, betonen die Unterzeichnenden des Offenen Briefes. Sie appellieren daher an Bundesregierung und Bundestag, sich entschieden für nukleare Rüstungskontrolle und die Stärkung des Völkerrechts einzusetzen.

Der Offene Brief an die Bundesregierung und den Bundestag wurde initiiert und organisiert vom „Aktionsbündnis atomwaffenfrei.jetzt“ – einem Netzwerk von rund 80 deutschen Friedensorganisationen und ‑gruppen – in Kooperation mit ICAN Deutschland.

Ab sofort ist der Brief drei Wochen lang zur allgemeinen Unterzeichnung offen unter: https://nuclearban-tour.de/nuclearban-tour/30-jahre-igh/

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist Mitglied des Aktionsbündnis atomwaffenfrei.jetzt.

Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:

Yannick Kiesel (kom. Geschäftsführer der DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de
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Kategorie: Anti-Militarisierung, Atomwaffen abschaffen, Pressemitteilung, Waffen & Rüstung Stichworte: Bundeswehr, KDV, KDV-Zahlen, Kriegsdienstverweigerung, Pressemeldung

05.07.2026

EBCO fordert die Ukraine auf, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu achten

**english version below**

Ukraine: Folter, Inhaftierung und Verweigerung eines alternativen Dienstes – EBCO fordert die Ukraine auf, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu achten

Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) verurteilt die Folter und den Tod des ukrainischen Kriegsdienstverweigerers Dmytro Koval in Militärgewahrsam und fordert die Ukraine auf, die Verfolgung, willkürliche Inhaftierung und Misshandlung von Kriegsdienstverweigernden unverzüglich zu beenden, eine gesetzliche Regelung für einen zivilen Ersatzdienst auch im Kriegsrecht zu schaffen und alle während der Mobilisierung begangenen Menschenrechtsverletzungen umfassend aufzuklären.

Wir sind zutiefst besorgt über aktuelle Berichte ukrainischer Medien, wonach der Kriegsdienstverweigerer Dmytro Koval sowie weitere Personen – insgesamt mindestens 26 Menschen – im Sturmregiment „Skelya“ zu Tode gefoltert wurden. Wir begrüßen die angekündigte Einleitung offizieller Ermittlungen. Diese allein reichen jedoch nicht aus, um die Verantwortlichen für die Folter von Kriegsdienstverweigernden in diesem und anderen Fällen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Ukraine muss verhindern, dass sich derartige Vorfälle wiederholen. Dafür muss sie ihre derzeitige Praxis beenden, Menschen mit Gewalt dazu zu zwingen, ihre Religion oder Weltanschauung aufzugeben, wenn diese mit dem Dienst in den Streitkräften der Ukraine unvereinbar ist. Dies verstößt gegen Artikel 7 sowie Artikel 18 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, die auch im Krieg uneingeschränkt gelten und von denen nicht abgewichen werden darf.

Wir bedauern, dass die Ukraine ihre im Fahrplan zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit eingegangene Verpflichtung nicht eingehalten hat, bis zum zweiten Quartal 2026 ein Gesetz über einen alternativen zivilen Dienst im Kriegsfall zu verabschieden. Bereits diese Verpflichtung war unzureichend, da sie ausschließlich religiös motivierte Kriegsdienstverweigernde schützen sollte und nichtreligiöse Pazifist*innen diskriminierte. Besorgt sind wir zudem über den unzureichenden Gesetzentwurf, der am 17. Februar 2026 bei einer nichtöffentlichen Sitzung im Büro des Präsidenten unter dem Titel „Diskussion über die Zweckmäßigkeit der Einführung eines Mechanismus für einen alternativen (nichtmilitärischen) Dienst unter den Bedingungen des Kriegsrechts“ beraten wurde. Die Zivilgesellschaft war von dieser Beratung ausgeschlossen. Der Entwurf war restriktiv und diskriminierend, entsprach nicht den internationalen Standards und erreichte selbst in dieser abgeschwächten Form weder die Zustimmung der Regierung noch die Verabschiedung durch das Parlament. Noch besorgniserregender ist die Begründung für das Ausbleiben der Reform: Das Verteidigungsministerium und der Generalstab bestanden kategorisch darauf, einen „alternativen“ Dienst ausschließlich auf nicht kämpfenden Positionen innerhalb der Streitkräfte der Ukraine vorzusehen. Dies widerspricht den religiösen Überzeugungen einer erheblichen Zahl ukrainischer Kriegsdienstverweigernder.

Im vergangenen Jahr wurden aufgrund gerichtlicher Entscheidungen mehr als einhundert Kriegsdienstverweigernde inhaftiert. Tausende weitere werden gegen ihren Willen in militärischen Einheiten festgehalten. Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung, willkürliche Inhaftierungen und Gewalt wurden unter anderem von den Vereinten Nationen, dem Europarat, den ukrainischen Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zur Ukraine sowie weiteren Menschenrechtsinstitutionen dokumentiert.

Wie auch unser Jahresbericht zeigt, müssen diese Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem zunehmend eingeschränkten Handlungsspielraum für pazifistische und antimilitaristische Stimmen in der Ukraine gesehen werden. Dazu gehört insbesondere die rechtswidrige Verfolgung von Yurii Sheliazhenko, dem Exekutivsekretär der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung. Yurii Sheliazhenko wurde selbst gegen seinen Willen zum Militärdienst eingezogen und wegen seines quäkerischen Glaubens misshandelt. Er hat eine Reihe von Reformvorschlägen vorgelegt, die von der ukrainischen Regierung ernsthaft geprüft werden sollten. Dazu gehören unter anderem die Verpflichtung der Rekrutierungsbehörden, festgehaltenen Personen den Zugang zu Telefonen zu ermöglichen, damit sie Angehörige oder Rechtsbeistände kontaktieren können, sowie gut sichtbare Informationen über die Rechte von Festgehaltenen auszuhängen, einschließlich des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Sein Fall zeigt, dass sich die Repression nicht nur gegen Menschen richtet, die den Militärdienst verweigern, sondern auch gegen diejenigen, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, Gewaltfreiheit fördern und sich für das Recht einsetzen, entsprechend ihrem Gewissen zu leben.

Im Länderbericht der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 wird hervorgehoben, dass die Ukraine Schutzmechanismen schaffen muss, die Kriegsdienstverweigernde vor strafrechtlicher Verfolgung bewahren. Dabei wird ausdrücklich auf die Stellungnahme (amicus curiae) der Venedig-Kommission vom März 2025 Bezug genommen. In seinem Memorandum zu den menschenrechtlichen Voraussetzungen für einen Frieden in der Ukraine empfiehlt Michael O’Flaherty, dass die Ukraine die internationalen Standards zur Kriegsdienstverweigerung entsprechend den Empfehlungen der Venedig-Kommission einhält. Außerdem fordert er die ukrainischen Behörden auf, einen Mechanismus einzurichten, der Menschenrechtsverletzungen während der Mobilisierung verhindert. Wir begrüßen die Eröffnung des ersten Verhandlungskapitels der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und hoffen, dass der gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union, der eine stärkere Angleichung des ukrainischen Rechts- und Institutionensystems an den EU-Besitzstand sowie an europäische Standards im Bereich der Grundrechte fordert, im weiteren Verlauf der Verhandlungen Wirkung entfalten wird.

EBCO fordert die Ukraine auf,

  • willkürliche Inhaftierungen, Folter und Misshandlungen von Kriegsdienstverweigernden unverzüglich zu beenden;
  • inhaftierte Kriegsdienstverweigernde und andere gewaltlose politische Gefangene freizulassen;
  • eine gesetzliche Regelung für einen echten zivilen Ersatzdienst auch während des Kriegsrechts im Einklang mit internationalen Standards zu verabschieden;
  • die Empfehlungen der Venedig-Kommission, der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen sowie der Organe des Europarats vollständig umzusetzen.

EBCO fordert die Europäische Union auf,

  • die Einhaltung internationaler Standards zur Kriegsdienstverweigerung zum Gegenstand der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu machen;
  • Kriegsdienstverweigernden, die Verfolgung droht, Zugang zu Asyl und humanitärem Schutz zu gewährleisten;
  • den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission zurückzuziehen, neu ankommenden Personen, denen die ukrainischen Behörden aufgrund ihrer Wehrpflicht die Ausreise verweigern, keinen humanitären Schutz mehr zu gewähren.

Für weitere Informationen:

Daniele Taurino
Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)
E-Mail: ebco@ebco-beoc.org
Telefon: +39 328 3736667

Sam Biesemans
Vizepräsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)
E-Mail: ebco.brussels@skynet.be
Telefon: +32 477 268893

Yurii Sheliazhenko
Ukrainische Pazifistische Bewegung
E-Mail: shelya.work@gmail.com
Telefon: +380 97 31793266

Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:

Yannick Kiesel (kom. Geschäftsführer der DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de
+491578/3452092

Daniele Taurino
Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)
E-Mail: ebco@ebco-beoc.org
Telefon: +39 328 3736667

Sam Biesemans
Vizepräsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)
E-Mail: ebco.brussels@skynet.be
Telefon: +32 477 268893

Yurii Sheliazhenko
Ukrainische Pazifistische Bewegung
E-Mail: shelya.work@gmail.com
Telefon: +380 97 31793266

Ukraine: Torture, detention and denial of alternative service: EBCO calls on Ukraine to uphold the right to conscientious objection

[прес-реліз українською за лінком та у додатку – Ukrainian version here and in attachment]

The European Bureau for Conscientious Objection (EBCO) condemns the torture and death in military custody of Ukrainian conscientious objector Dmytro Koval and calls on Ukraine to immediately end the persecution, arbitrary detention and ill-treatment of conscientious objectors, adopt legislation guaranteeing alternative civilian service in wartime, and ensure accountability for all abuses committed during mobilisation.

We are deeply concerned by a recent report of Ukrainian media about torturing to death a conscientious objector Dmytro Koval and other individuals, at least 26 in total, at Skelya assault regiment. Welcoming the announced start of official investigation, we emphasize that it is not enough to ensure accountability of perpetrators responsible for torture of conscientious objectors in this and other cases. Ukraine must prevent repetition of such incidents by changing current policy of attempts to violently force individuals to change their religion of belief incompatible with service in Armed Forces of Ukraine, contrary to Articles 7 and 18 (2) of the International Covenant on Civil and Political Rights that should be fully respected in time of war and cannot be derogated.

We regret that Ukraine did not respected a commitment of the Rule of Law Roadmap to adopt law providing for alternative nonmilitary service in wartime in the second quarter of 2026, and that commitment itself was restricted only to protection of religiously motivated conscientious objectors discriminating non- religious pacifists. We are concerned that the inaccurate draft law discussed at the closed-doors meeting of officials without civil society under the title “Discussion of expediency of introducing a mechanism of conducting alternative (nonmilitary) service in conditions of martial law” in the Office of President of Ukraine on 17 February 2026 was restrictive and discriminatory, not compliant with international standards, and in the end even in this crippled form did not reached a stage of approval by the Government, not to say adoption by the Parliament. Even more concerning was a reason given for non-compliance with the obligations, namely: the Ministry of Defense and the General Staff “categorically insist” on conducting “alternative” service at non-combatant positions in Armed Forces of Ukraine. This position deeply contradicts religious beliefs of a significant number of Ukrainian conscientious objectors.

More than a hundred conscientious objectors were detained by court decisions last year, and thousands are forcibly held in military units. Punishments for conscientious objection, arbitrary detentions and violence were reported by the UN, CoE and Ukrainian Parliamentary Human Rights Commissioners, by the Independent International Commission of Inquiry on Ukraine and other human rights bodies.

As also documented in our Annual report, these violations must also be read in the broader context of the shrinking civic space for pacifist and antiwar voices in Ukraine, including the unlawful persecution targeting Yurii Sheliazhenko, Executive Secretary of the Ukrainian Pacifist Movement. Being forcibly conscripted and tortured himself for holding Quaker faith, Yurii proposed several reforms that need to be seriously considered by Ukrainian government, such as requiring conscription offices to provide phones so detainees can contact relatives or a lawyer, and displaying information on detainees‘ rights, including the right to conscientious objection. His case shows that the repression of conscientious objection is not limited to individual refusal of military service, but also affects those who document violations, promote nonviolence, and advocate for the right to live according to conscience.

In the 2025 report of the European Commission, it is emphasized that Ukraine needs to establish safeguards protecting individuals from criminal prosecution in case of conscientious objection taking into account the amicus curiae brief of the Venice Commission of March 2025. In the Memorandum on human rights elements for peace in Ukraine, Michael O’Flaherty, Council of Europe Commissioner for Human Rights, recommended that Ukraine uphold international standards on conscientious objection, summarised by the Venice Commission, and insisted the Ukrainian authorities should put in place a mechanism to prevent human rights violations during mobilisation. We welcome the opening of first accession negotiations cluster between EU and Ukraine and hope that EU common position, which underlines the need to strengthen alignment of Ukraine’s legal and institutional framework with the EU acquis and European standards on fundamental rights, will help in the course of negotiations.

EBCO calls on Ukraine to:

  • immediately stop arbitrary detention, torture and ill-treatment of conscientious objectors;
  • release imprisoned conscientious objectors and prisoners of conscience;
  • adopt legislation guaranteeing genuinely civilian alternative service during wartime in accordance with international standards;
  • fully implement recommendations of the Venice Commission, UN human rights mechanisms and Council of Europe bodies.

EBCO calls on the European Union to:

  • ensure that accession negotiations with Ukraine include scrutiny of compliance with international standards on conscientious objection;
  • guarantee access to asylum and humanitarian protection for conscientious objectors facing persecution;
  • urge to withdraw the recent proposal of European Commission not to grant humanitarian protection “to newly arriving persons who are not authorised by the Ukrainian authorities to leave Ukraine in view of their military obligations”

For more information please contact:
Daniele Taurino, EBCO President, ebco@ebco-beoc.org, +39 3283736667
Sam Biesemans, EBCO Vice-President, ebco.brussels@skynet.be, +32 477268893
Yurii Sheliazhenko, Ukrainian Pacifist Movement, shelya.work@gmail.com, +380 97 3179326

Kategorie: Anti-Militarisierung, Kriegsdienstverweigerung, Pressemitteilung, Rekrutierung der Bundeswehr Stichworte: Bundeswehr, KDV, KDV-Zahlen, Kriegsdienstverweigerung, Pressemeldung

15.06.2026

PM: Bundesregierung erklärt Zahlen zur Kriegsdienstverweigerung zur Staatsgeheimsache

DFG-VK kritisiert beispiellosen Angriff auf Transparenz bei der Ausübung eines Grundrechts

Stuttgart, 15.6.2026 – Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert die Weigerung der Bundesregierung, aktuelle Zahlen zur Kriegsdienstverweigerung offenzulegen (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106256.pdf). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage verweist die Bundesregierung erstmals darauf, dass die Veröffentlichung entsprechender Daten das „Staatswohl“ gefährden könne.

„Das ist ein neuer Tiefpunkt staatlicher Intransparenz“, erklärt Cornelia Mannewitz, Bundessprecherin der DFG-VK. „Wir reden hier nicht über geheime Einsatzpläne, Waffensysteme oder militärische Fähigkeiten. Es geht um Menschen, die von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen.“

Noch vor wenigen Monaten wurden entsprechende Zahlen regelmäßig veröffentlicht. So teilte die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen detailliert mit, wie viele Menschen Kriegsdienstverweigerungsanträge gestellt hatten. Für das Jahr 2024 wurden beispielsweise 2.998 Anträge genannt, im Jahr 2025 betrug die gemeldete Anzahl eingereichter Anträge bereits 7.691.

Die DFG-VK hält die nun vorgebrachte Begründung für politisch hochproblematisch. Wenn bereits Informationen über die Inanspruchnahme eines Grundrechts als sicherheitsrelevant eingestuft werden, verschiebt sich die Grenze dessen, was einer demokratischen Kontrolle zugänglich ist.

„Eine Demokratie muss aushalten, dass sichtbar wird, wie viele Menschen keinen Dienst an der Waffe leisten wollen. Wer die Zahl der Kriegsdienstverweigerer geheim hält, schützt nicht die Sicherheit des Landes, sondern verhindert öffentliche Debatten über die gesellschaftliche Akzeptanz von Militarisierung und Wehrdienst.“

Die Entwicklung ist besonders brisant, weil die Zahl der Kriegsdienstverweigerungsanträge zuletzt deutlich angestiegen ist. Nach Angaben wurden im ersten Quartal 2026 bereits 2.656 Anträge gestellt.

Für die DFG-VK steht fest: Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung darf nicht politisch marginalisiert oder statistisch unsichtbar gemacht werden.

„Transparenz gefährdet nicht das Staatswohl. Eine Regierung, die Informationen über die Ausübung von Grundrechten zurückhält, gefährdet das Vertrauen in demokratische Institutionen.“

Die DFG-VK fordert die Bundesregierung auf, die bislang übliche Veröffentlichungspraxis wiederherzustellen und die Entwicklung der Kriegsdienstverweigerungszahlen vollständig offenzulegen.

Pressekontakt:
Yannick Kiesel (DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de; +491578/3452092

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 15. Juni 2026

Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:

Yannick Kiesel (kom. Geschäftsführer der DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de
+491578/3452092

Kategorie: Anti-Militarisierung, Kriegsdienstverweigerung, Pressemitteilung, Rekrutierung der Bundeswehr Stichworte: Bundeswehr, KDV, KDV-Zahlen, Kriegsdienstverweigerung, Pressemeldung

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