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KDV

11.04.2026

Scharfe Kritik an geplanter Ausreisebeschränkung für junge Männer

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert den mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz aktivierten Paragraphen im Wehrpflichtgesetz, wonach junge Männer im wehrpflichtigen Alter Deutschland nur noch mit Genehmigung für mehr als drei Monate verlassen dürfen, auf das Schärfste.

Breiter bekannt wurde die seit dem 1. Januar 2026 gültige Regelung durch die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau. U.a. die DFG-VK kritisierte die Aktivierung von § 3 Abs. 2 zu Friedenszeiten und bei weiterhin ausgesetzter Wehrpflicht bereits in den frühen Versionen des Entwurfs als unverhältnismäßig.

Trotz dieser frühzeitigen Kritik reagierte das Bundesverteidigungsministerium nicht und behielt die Regelung bei. Auch der Bundestag änderte hieran nichts während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes.

Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft.

Das Bundesverteidigungsministerium will nach massiver Kritik eine grundsätzliche Ausnahme von der Genehmgungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, zumindest, solange die Wehrpflicht ausgesetzt bleibt.

„Eine so elementare Frage von Grundrechten über Verwaltungsvorschriften zu regeln ist zutiefst problematisch. Die nächste Regierung kann das schnell anders handhaben. So verkommt das Grundrecht auf Reisefreiheit zum Gnadenrecht! Es wird dann den Gerichten überlassen ein schlecht geschriebenes Gesetz zu korrigieren. “ erklärt Yannick Kiesel vom Bundesverband der DFG-VK.

Thomas Carl Schwoerer, Mitglied des BundessprecherInnenkreises der DFG-VK, ergänzt: „Hier wird eine Infrastruktur geschaffen, die die Grundlage für die erwartbare Bedarfswehrpflicht darstellt.“

Die DFG-VK bewertet die Regelung als Teil einer schrittweisen Vorbereitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten im Kontext einer Reaktivierung der Wehrpflicht.

Die DFG-VK geht fest davon aus, dass in den kommenden Jahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt wird. In diesem Zusammenhang dürfte der nun diskutierte Paragraph nicht nur bestehen bleiben, sondern dann auch verstärkt zur Anwendung kommen. Die DFG-VK fordert daher:

  • die Streichung des § 3 Absatz 2 WPflG (Wehrpflichtgesetz)
  • den Verzicht auf jede Form der Reaktivierung der Wehrpflicht und andere Zwangsdienste

Die DFG-VK bietet bundesweit Beratung zur Kriegsdienstverweigerung an und stellt mit dem Informationsportal www.verweigern.info umfassende und niedrigschwellige Informationen für Betroffene und Interessierte bereit.

Pressekontakt:
Yannick Kiesel
E-Mail: kiesel@dfg-vk.de
+491578 3452092

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 11. März 2026

Kategorie: Anti-Militarisierung, Bundeswehr abschaffen, Kriegsdienstverweigerung, Pressemitteilung Stichworte: Bundeswehr, KDV, Kriegsdienst, Kriegsdienstverweigerung

24.01.2026

Ukrainischem Kriegsdienstverweigerer droht Zwangsrekrutierung durch das Militär

Dem Geschäftsführer der 2024 mit dem Ludwig-Baumann-Preis des Carl-von-Ossietzky-Solidaritätsfonds der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ausgezeichneten „Ukrainischen Pazifistischen Bewegung“ droht die zwangsweise Einziehung in das Militär. Friedensorganisationen weltweit (Liste siehe unten) protestieren dagegen.

Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre tiefe Besorgnis über die anhaltende Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, der aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert. Er ist derzeit der alarmierenden Gefahr ausgesetzt, verhaftet und im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen Wehrpflicht, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Inhaftierungen und Zwangsüberstellungen an Wehrpflichtämter durchgesetzt wird, zwangsweise zur Armee eingezogen zu werden. Derartige Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen effektiv dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und verstoßen direkt gegen Artikel 18(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Zwangsmaßnahmen verbietet, die die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.

Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kurz vor Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Mitteilungen von mehreren Behörden. [1]  Alle erklärten in schriftlicher Form, dass in der Ukraine in Kriegszeiten keine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird. Das Sekretariat des parlamentarischen Ombudsmannes für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine diesbezügliche Beschwerde:

„Die Mobilisierung durch den ukrainischen Staat ist die einzige notwendige und dringende Maßnahme, um den Angriff eines anderen Staats zu verhindern. In dieser Zeit ist die Option eines Alternativdienstes ausgeschlossen (da die Mobilisierung nicht nur auf die Ableistung des Wehrdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung die Haftung von Personen vor, die gegen die Gesetze über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.“

Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte derjenigen dar, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern. Tatsächlich lassen sich in der Geschichte anderer Länder bewährte Verfahren für Bestimmungen zu einem alternativen Dienst während bewaffneter Konflikte nachweisen. [2]

Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 ICCPR über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [3] und in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.

Gemäß der internationalen Gesetzgebung und den Standards zu Menschenrechten gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie der Menschenrechtsausschuss festgestellt hat.[4]  Artikel 4 Absatz 2 des ICCPR lässt keine Abweichung eines Vertragsstaates von den Verpflichtungen hinsichtlich Artikel 18 über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu, selbst in Zeiten eines öffentlichen Notstands, der die Existenz der Nation bedrohet.[5]

Berichten des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert. [6]

Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann auch demokratische Prinzipien untergraben. Diese sichern das Überleben einer inklusiven Gesellschaft, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die nach Alternativen zum Krieg suchen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Wir fordern die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der sich seit 1998 öffentlich zur Kriegsdienstverweigerung bekannt hat. Und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung derjenigen einzustellen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.

Wir fordern die ukrainischen Behörden außerdem nachdrücklich auf, die Anschuldigung der angeblichen „Rechtfertigung der russischen Aggression” gegen Herrn Sheliazhenko [7] aufgrund seiner pazifistischen Äußerungen, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese zusammen mit allen anderen Kriegen verurteilte, zurückzuziehen und sicherzustellen, dass seine Meinungsfreiheit und seine Rechte in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch die ukrainischen Gesetze geschützt werden.

Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandate des Sonderberichterstatters für das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen und des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit behandelt. [8] Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter und die Antwort der ukrainischen Behörden wurden auch vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in seinem Bericht über die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel „Verzicht auf eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte derjenigen, die die Rechte von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen vertreten oder für sie eintreten”. [9] Sein Fall wurde auch im Jahresbericht 2023/2024 von Amnesty International hervorgehoben. [10]

Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit kriminalisiert werden. Darüber hinaus muss das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Einklang mit internationalen Standards vollständig umgesetzt werden, und Kriegsdienstverweigerer*innen müssen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland oder Asyl erhalten.

*Dr. Yurii Sheliazhenko ist Jurist, Wissenschaftler, Geschäftsführer der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung (Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten War Resisters International) und Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung [11] sowie von World Beyond War.

Unterzeichnende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge)

  • Agir pour la Paix – Belgium
  • Aktive Arbeitslose Österreich – Austria
  • Anglican Pacifist Fellowship
  • Another Development Foundation
  • Artist for Peace – Sweden
  • Aseistakieltäytyjäliitto – Finland
  • Association of Conscientious Objectors – Greece
  • Associazione Nazionale Giuristi Democratici – Italy
  • Board of Green Alternative e.V.
  • BOCS Civilization Planning Foundation – Hungary
  • Bottna för Fred ( Bottna for Peace) – Sweden
  • Bund für Soziale Verteidigung (Federation for Social Defence)
  • Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. (Federal Association of Victims of Nazi) – Germany
  • Campaign for Nuclear Disarmament – UK
  • Center for Global Nonkilling
  • Center for Nonviolent Action, Lausanne – Switzerland
  • Center on Conscience & War – USA
  • Centre d’Estudis per la pau JM Delàs – Spain
  • Church and Peace e.V. (European Ecumenical Peace Network)
  • Community of Christ British Isles Mission Centre
  • Connection e.V.
  • Conscientious Objection Initiative – Cyprus
  • Conscientious Objection Watch – Turkiye
  • Coordinamento Fiorentino contro il Riarmo – Italy
  • Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience
  • De Nieuwe Vredesbeweging – The Netherlands
  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Frankfurt – Germany
  • DFG-VK – Germany
  • Dhesarme – Brazilian Action for Humanitarian Disarmament
  • DiEM25
  • European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)
  • Falu FN-förenings styrelse – Sweden
  • Falu United Nations Assosiation
  • Folk mot DCA – Sweden
  • Forum Friedensethik in the Protestant Church of Baden – Germany
  • Forum Nord-Sud – Belgium
  • Friedensinitiative Hersfeld-Rotenburg
  • Friedenszentrum Braunschweig e.V.
  • Gewaltfrei Grün e.V. (non-violent green association)
  • Global Veterans Peace Network
  • Halte aux guerres, halte à la guerre sociale – Belgium
  • Independent and Peaceful Australia network
  • Institute of Peace and Law – Ukraine
  • International Peace Bureau
  • Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)
  • Internationaler Versöhnungsbund – österreichischer Zweig (Austrian branch of IFOR)
  • Internationaler Versöhnungsbund e.V. (German branch of IFOR)
  • Iona Community
  • ISP VIENNA – AbFaNG – Austria
  • Kerk en Vrede – The Netherlands
  • La Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) – Colombia
  • Lay Down Your Arms – Norway & Sweden
  • Le Cercle de libre Pensée – Kring voor het Vrije Denken (CLP-KVD)
  • Lex Innocentium 21st Century – Ireland
  • Meeting of Friends of Ukraine
  • MERA25 – Italy
  • Mesarvot – Israel
  • MIR France (French branch of IFOR)
  • Montreal for a World Beyond War
  • Movimento Internazionale della Riconciliazione – MIR Italy (Italian branch of IFOR)
  • Movimento Nonviolento – Italy
  • Netzwerk Friedenssteuer e.V. – Germany
  • No to war – no to NATO
  • Nouveaux Droits de l’Homme – Cameroon
  • Observatorio de Militarismo
  • Our House – Belarus & Lithuania
  • Pax Christi England & Wales
  • Pax Christi Germany
  • Pax Christi Rhein-Main
  • Peace and Social Concerns committee of Ottawa Quakers
  • Post-Soviet Left
  • Presbyterian Peace Fellowship
  • Public Council of the South Coast of the Gulf of Finland
  • Quaker Council for European Affairs
  • Quakers in Flanders
  • Re-Imagining New Communities
  • School of the Americas Watch in Chile (SOAW-Chile)
  • SERAPAZ – México
  • Stop the War Coalition
  • STOP the War Coalition Philippines
  • Stop Wapenhandel – The Netherlands
  • Stoparmy Movement – Russia
  • Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)
  • Svenska fredskommitten Göteborg – Sweden
  • Swedish Peace and Arbitration Society – Sweden
  • Swedish Peace Committee
  • The Fellowship of Reconciliation England and Scotland
  • The Peace Committee of The Swedish Society of Friends – Sweden
  • The Peace Institute, Ljubljana – Slovenia
  • The Peace Movement of Orust – Sweden
  • Transnational Institute
  • Ukrainian Pacifist Movement
  • Vrede vzw (Belgian Peace organisation) – Belgium
  • Vredesactie – Belgium
  • Vredesbeweging Pais (Dutch section of War Resisters International)
  • War Resisters International
  • Women Against Nuclear Power – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • World Beyond War
  • World Without War

[1] Authorities including Mr. Stanislav Kulish -the Director of the Department for Monitoring the Observance of Rights in the Defence Sector and the Rights of Veterans and Military Personnel, Prisoners of War and Their Family Members in the Secretariat of the Commissioner for Human Rights of the Verkhovna Rada of Ukraine-, Colonel Serhii Kalugin -Commander of the Pechersk District Territorial Conscription Centre in Kyiv City- and Mr. Taras Kovalchuk -Deputy Head of Third Investigative Division of the Territorial Directorate of the State Bureau of Investigations Situated in Kyiv City.

[2] „Conscientious objection in time of war and other national emergencies“, EBCO 2024 annual report, pages 199-204. https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2025-06-05-EBCO_Annual_Report_2024.pdf

[3] UN Human Rights Committee, Communication No. 1642‐1741/2007, Jeong et al. v. Republic of Korea (CCPR/C/101/D/1642‐1741/2007), 27 April 2011, para. 7.3. https://juris.ohchr.org/casedetails/1637/en-US

[4] E.g. CCPR/CO/82/FIN, 2 December 2004, para. 14. http://undocs.org/CCPR/CO/82/FIN

[5] See also: Amy Maguire, “Why banning men from leaving Ukraine violates their human rights”, The Conversation, 8 March 2022.

https://theconversation.com/why-banning-men-from-leaving-ukraine-violates-their-human-rights-178411

And “Right to freedom of thought, conscience and religion or belief, Public sector guidance sheet”.

https://www.ag.gov.au/rights-and-protections/human-rights-and-anti-discrimination/human-rights-scrutiny/public-sector-guidance-sheets/right-freedom-thought-conscience-and-religion-or-belief#can-the-right-to-freedom-of-thought-conscience-and-religion-or-belief-be-limited

[6] https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/42nd-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-december-2024-31 (paras. 85, 86)

https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/41st-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-september-30 (paras. 90, 91)

https://rm.coe.int/memorandum-on-human-rights-elements-for-peace-in-ukraine-by-michael-o-/1680b678ec (paras. 49, 50)

[7] Herr Sheliazhenko wird gemäß Artikel 436-2 (2) des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt, der Strafen von bis zu 5 Jahren Haft und die Einziehung von Eigentum vorsieht, weil er dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, eine pazifistische Erklärung mit dem Titel „Friedensagenda für die Ukraine und die Welt” (https://www.civilni.media/235/) geschickt hat. Die Erklärung, in der die  Verurteilung der russischen Aggression durch die UN-Generalversammlung unterstützt wird, ruft alle Parteien des bewaffneten Konflikts auf, die Rechte von Kriegsdienstverweigerern zu respektieren, ihnen zu erlauben, sich gewaltfrei gegen den Krieg zu wehren, und den Feind nicht in einem Maße zu dämonisieren, das jegliche Verhandlungen ausschließt. Aus Sicht des Anklägers „rechtfertigt“ die Erklärung angeblich „die russische Aggression”. Yurii’s Haus wurde durchsucht, sein Smartphone und sein Computer wurden 2023 beschlagnahmt, er stand bis Februar 2024 unter Hausarrest, und der Prozess, der mehrfach verschoben wurde, dauert bis heute an.

[8] AL UKR 1/2023, 8 November 2023, p. 5-6. https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=28562

[9] A/HRC/56/30, 23 April 2024, para. 45. https://docs.un.org/en/A/HRC/56/30

[10] https://www.amnesty.org/en/documents/pol10/7200/2024/en/ p. 385.

[11] https://ebco-beoc.org/ebcoboard

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer):
svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 24. Januar 2026

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Theorie & Praxis Stichworte: KDV, Ukraine, Yurii Sheliazhenko

15.01.2026

Neuer Höchststand! Steigende Kriegsdienstverweigerungen zeigen wachsende Ablehnung von Zwangsdiensten

Hinweis: Eine Nachfrage beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr ergab, dass bis November 2025 sogar 6.739 KDV-Anträge bei ihnen eingegangen sind – noch nicht alle wurden an das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. In unserer folgenden Pressemeldung werden nur die Zahlen der KDV-Anträge genannt, die nach einer absolvierten Musterung bereits beim BAFzA zur Entscheidung vorliegen.

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) sieht sich durch aktuelle Medienberichte deutlich bestätigt: Laut einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ ist die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung innerhalb kurzer Zeit um mehr als 70 Prozent gestiegen. Für die DFG-VK ist dies ein klares gesellschaftliches Signal gegen die politische Debatte um die Wiedereinführung oder Ausweitung von Wehr- und Zwangsdiensten.

„Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache“, erklärt Marius Pletsch, Bundessprecher der DFG-VK. „Immer mehr Menschen – insbesondere junge – wollen nicht Teil militärischer Strukturen werden und lehnen es ab, zum Dienst an der Waffe gezwungen zu werden.“ Die steigenden Verweigerungszahlen seien keine Randerscheinung, sondern Ausdruck einer tiefen Verunsicherung und eines wachsenden Unbehagens angesichts zunehmender Militarisierung. Die Zahlen bilden zudem nur einen Teil der Realität ab, da viele Anträge bei der Bundeswehr hängen, da sie ungediente Antragsstellende mustert und erst nach dem Musterungsergebnis die Anträge an das eigentlich zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiterleitet.

Die DFG-VK kritisiert, dass die Bundesregierung trotz dieser Entwicklung weiter an Konzepten festhält, die faktisch auf eine neue Wehrpflicht hinauslaufen. Statt die steigende Zahl von Verweigerungen ernst zu nehmen, werde versucht, junge Menschen frühzeitig an die Bundeswehr zu binden und gesellschaftlichen Druck aufzubauen.

„Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein hohes Gut“, betont Ralf Buchterkirchen, ebenfalls Bundessprecher der DFG-VK. „Es darf weder ausgehöhlt noch bürokratisch erschwert werden.“ Die DFG-VK weist darauf hin, dass viele Betroffene aktuell unsicher seien, welche Rechte sie haben und wie ein Verweigerungsantrag gestellt werden kann. Genau hier setzt die DFG-VK mit Beratungsangeboten und Informationsportalen, wie www.verweigern.info, an. Die Website verzeichnete im Jahr 2025 über 850.000 Zugriffe.

Aus Sicht der DFG-VK zeigt der starke Anstieg der Verweigerungsanträge vor allem eines: Sicherheit lässt sich nicht durch Zwang, Aufrüstung und Militarisierung schaffen. „Was wir brauchen, sind Investitionen in zivile Konfliktbearbeitung, soziale Sicherheit und eine aktive Friedenspolitik – nicht neue Formen der Wehrpflicht“, so Marius Pletsch.

Die DFG-VK fordert die Politik auf, die Signale aus der Gesellschaft ernst zu nehmen, auf weitere Schritte in Richtung Zwangsdienste zu verzichten und stattdessen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu stärken.

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer
E-Mail: office@dfg-vk.de 
+49176 23575236

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 15. Januar 2026

Kategorie: Anti-Militarisierung, Bundeswehr abschaffen, Kriegsdienstverweigerung, Pressemitteilung Stichworte: Bundeswehr, KDV, Kriegsdienst, Kriegsdienstverweigerung

02.12.2025

Schulstreik und weitere Aktionen am 5. Dezember

Am 5. Dezember 2025 rufen Schülerinnen und Schüler zu einem bundesweiten Schulstreik gegen die Wehrpflicht auf – und viele tausend Jugendliche machen mit. Hintergrund ist die geplante Wiedereinführung der Wehrpflicht: An dem Tag soll im Bundestag über das entsprechende Gesetz abgestimmt werden.

Mit dem Schulstreik wollen junge Menschen ein klares Zeichen setzen gegen Zwangs­dienst, Militarisierung und die Einschränkung individueller Lebensplanung. Viele sehen in der Rückkehr zur Wehrpflicht nicht nur eine sicherheitspolitische, sondern eine fundamentale gesellschaftliche Entscheidung – und sie wollen aktiv mitentscheiden, wie ihre Zukunft aussehen soll.

Wir unterstützen die Proteste aktiv. Bereits in den letzten Monaten haben wir gegen die Wehrdienstpläne der Bundesregierung protestiert, vor dem Verteidigungsministerium symbolisch Erfassungsbögen geschreddert und deutlich gemacht, dass wir Zwangsdienste für unvereinbar mit einer freien, demokratischen Gesellschaft halten. An den dezentralem Schulstreik-Aktionen am 5. Dezember beteiligen sich zahlreiche Orts- und Regionalgruppen unseres Verbands.

In Berlin werden wir zusätzlich am 5. Dezember mit weiteren Organisationen am Morgen (8.30 Uhr) vor dem Bundestag gegen die Einführung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes, wie es offiziell heißt, protestieren, bevor ab Mittags auch dort die Schulstreik-Aktionen von uns unterstützt werden.

Wir stehen solidarisch mit den Jugendlichen, die für Frieden, Selbstbestimmung und eine demokratische Gesellschaft eintreten. Insbesondere alle jungen Menschen ab dem Jahrgang 2008 rufen wir schon jetzt zur Kriegsdienstverweigerung auf – und begleiten sie bei dem Ablauf. Alle Informationen dazu gibt es auf: www.verweigern.info

Kategorie: Allgemein, Anti-Militarisierung, Kriegsdienstverweigerung, Pazifismus und Antimilitarismus, Theorie & Praxis Stichworte: KDV, Kriegsdienst, Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienst, Wehrpflicht

26.11.2025

Zunehmende Hürden bei der Kriegsdienstverweigerung

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK) wird gerade mit Anfragen zur Kriegsdienstverweigerung überflutet. Bereits in den letzten Monaten hat sie tausende Menschen beraten und bei ihren KDV-Verfahren begleitet. Die Bundeswehr baut jedoch zunehmend Hürden für die Verweigerung auf, bemängelt die Organisation.

„Bislang musste man ein Anschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die Verweigerungsbegründung bei der Bundeswehr einreichen“, erklärt Michael Schulze von Glaßer, Geschäftsführer der DFG-VK: „Seit wenigen Wochen verlangen die zuständigen ‚Karrierecenter‘ der Bundeswehr auch noch eine Kopie des Personalausweises – teilweise sogar der Geburtsurkunde“, bemängelt Schulze von Glaßer. „Da werden Hürden erhöht“, kritisiert der Friedensaktivist das Militär.

Die Organisation hat mittlerweile ein ganzes Netz an ehrenamtlichen Berater*innen aufgebaut und bietet mit www.verweigern.info eine Website mit aktuellen Informationen zur Kriegsdienstverweigerung an: „Wir rufen alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer dazu auf den neuen Wehrdienst schon jetzt zu verweigern“, so Schulze von Glaßer. Dann müssten sich die jungen Menschen zwar freiwillig mustern lassen, ab 2027 sollen diese laut den aktuellen Plänen der Bundesregierung aber sowieso zwangsgemustert werden.

Wer nach der Musterung als „untauglich“ eingestuft wird, ist vom Kriegsdienst befreit. Wer als „tauglich“ eingestuft wird, dessen KDV-Antrag wird bearbeitet: „Aktuell ist die Chance auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hoch“, berichtet der DFG-VK Geschäftsführer über die Erfahrungen der Berater*innen in seinem Verband. Gleichzeitig melden die Berater*innen zunehmend lange Wartezeiten für Musterungen, mitunter bis zu sechs Monaten. „Solche Verzögerungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass junge Menschen an der Ausübung ihres Grund- und Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung gehindert werden“, betont Michael Schulze von Glaßer von der DFG-VK.

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): +4917623575236, svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 26. November 2025

Kategorie: Anti-Militarisierung, Kriegsdienstverweigerung, Pressemitteilung Stichworte: KDV, Kriegsdienst, Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienst, Wehrpflicht

17.10.2025

Aufruf zur Aktionswoche zum Schutz von Verweigerer*innen

Schutz und Asyl für alle Kriegsdienstverweigerer*innen – weltweit!
Aktionswoche zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2025 – Aufruf zu dezentralen Aktionen vom 8. bis zum 14. Dezember 2025.

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Weltweit toben bewaffnete Konflikte, die unermessliches Leid verursachen – mit hunderttausenden Toten, Verwundeten und Millionen Geflüchteten. In vielen Ländern stehen Menschen unter massivem Druck, sich an Kriegen zu beteiligen, obwohl sie den Kriegsdienst ablehnen. Sie wollen nicht töten – und nicht für politische Interessen sterben. Doch statt Schutz zu erhalten, droht ihnen Repression, Gefängnis oder sogar die Todesstrafe.

Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht! Es darf nicht sein, dass dieses Grundrecht durch autoritäre Staaten, militarisierte Regime oder auch demokratische Länder missachtet wird.

  • Wir fordern von allen Regierungen weltweit: Beenden Sie die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen sofort!
  • Wir fordern von der Europäischen Union und der Bundesregierung: Öffnen Sie die Grenzen für alle, die sich dem Kriegsdienst aus Gewissensgründen entziehen! Gewähren Sie ihnen Schutz, Aufenthalt und Asyl – unabhängig davon, aus welchem Land sie fliehen!

Dafür organisieren wir in der Woche vor dem „Internationalen Tag der Menschenrechte“ – vom 8. bis zum 14. Dezember 2025 – Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen und kreative Aktionen an verschiedenen Orten: vor Regierungseinrichtungen, vor EU-Vertretungen, an Denkmälern für Deserteure oder an symbolischen Orten des Widerstands. Wir zeigen: Kriegsdienstverweigerung ist kein Verbrechen – sondern ein Akt der Menschlichkeit!             

#ObjectWarCampaign #StandWithObjectors         

Wer wir sind     
Wir sind ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, das sich mit allen Menschen solidarisiert, die sich gegen Krieg, Militarisierung und Gewalt einsetzen. Unsere Aktionen stehen allen offen, die für Menschenrechte, Frieden und Gerechtigkeit eintreten. Nationalistische und antidemokratische Gruppen haben bei uns keinen Platz.

Initiiert von: Connection e.V., Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Pax Christi Deutschland, Bund für Soziale Verteidigung.

Kontakt: Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): svg@dfg-vk.de

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Anti-Militarisierung, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung, Pazifismus und Antimilitarismus, Theorie & Praxis Stichworte: KDV, Kriegsdienst, Kriegsdienstverweigerung, Object War, Wehrdienst, Wehrpflicht

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