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Kriegsdienstverweigerung

11.06.2024

Jahresbericht 2023/2024 – Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)

Am 15. Mai, dem Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, veröffentlicht das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) seinen Jahresbericht „Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Europa 2023/24“. Bereits am 10. Mai wurde er in einer Pressekonferenz im Friedenshaus in Brüssel vorgestellt.

Krieg in Europa: Die Lage der Kriegsdienstverweiger*innen

Die Konferenz am 15. Mai 2024 wurde von Sam Biesemans, stellvertretender EBCO-Vorsitzender, moderiert und beinhaltete Beiträge von:

  • Derek Brett, verantwortlicher Herausgeber des EBCO
  • Saša Belik, Leiter der Bewegung der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen in Russland
  • Yurii Sheliazhenko, Exekutivsekretär der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung (online zugeschaltet)
  • Olga Karatch, Leiterin der belarussischen Organisation „Unser Haus“

Die Präsentationen sowie die Videoaufzeichnung und Fotos der Pressekonferenz sind auf der EBCO-Website verfügbar.

Der diesjährige Bericht wird stark vom Krieg in der Ukraine geprägt. Er beleuchtet die Entwicklungen in der Ukraine, Russland und Belarus und die Situation der Flüchtlinge aus diesen Ländern. EBCO arbeitet weiterhin an der #ObjectWarCampaign mit, die gemeinsam mit Connection e.V., War Resisters‘ International (WRI) und der International Fellowship of Reconciliation (IFOR) ins Leben gerufen wurde.

Der Bericht deckt die Entwicklungen von 2023 bis Anfang April 2024 ab. Trotz der globalen Aufmerksamkeit für den Konflikt in Gaza seit Oktober 2023 und den dortigen Kriegsverbrechen liegt der Fokus des EBCO-Berichts auf Europa. EBCO zeigt sich solidarisch mit israelischen Kriegsdienstverweigerern und allen Opfern des bewaffneten Konflikts, jedoch fällt Israel/Palästina nicht in den geografischen Zuständigkeitsbereich des Europarates.

Auch andere Konflikte, wie in Sudan, Äthiopien, der Demokratischen Republik Kongo und Myanmar, werden im Bericht nicht behandelt, da sie außerhalb des Mandats von EBCO liegen.

Die Wolken des Krieges sammeln sich über Europa.

EBCO-Bericht 2024


Europäische Aktivist*innen geraten ins Visier der Behörden

In Europa steigen die Spannungen: Diskussionen über Kriegsvorbereitung, erhöhte Militärausgaben, Rekrutierung und Wiedereinführung der Wehrpflicht (z.B. in Lettland) sind im Gange. Das Recht auf Verweigerung des Militärdienstes ist bedroht.

Ein bemerkenswerter Fall ist Tetlianikov gegen Litauen, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte, dass der angebotene Zivildienst faktisch ein unbewaffneter Militärdienst ist. Ähnliche Tendenzen gibt es in Lettland, Schweden und der Schweiz, wo der Zivildienst enger mit dem Zivilschutz verknüpft wird. Zudem werden militärische Ausbildungsprogramme innerhalb des Schulsystems ausgebaut, oft ohne Möglichkeit zur Verweigerung.

Paradoxerweise wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Kriegszeiten besonders stark bedroht. Daher enthält der diesjährige Bericht einen neuen Abschnitt über „Kriegsdienstverweigerung in Zeiten des Krieges oder eines anderen nationalen Notstands“.

EBCO-Mitglieder sehen sich zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt. Yurii Sheliazhenko wurde in der Ukraine unter Hausarrest gestellt und sein Equipment beschlagnahmt. Saša Belik wurde in Russland zum „ausländischen Agenten“ erklärt, was seine Arbeit erheblich einschränkt. Olga Karatch droht in Belarus eine lange Haftstrafe, sollte sie zurückkehren, und ihr Asyl in Litauen ist gefährdet.

Darüber hinaus erinnert EBCO an die anhaltende Verweigerung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in Aserbaidschan und der Türkei, wo Verweigerer in einem Zustand des zivilen Todes leben.

Abschließend berichtet der Bericht positiv über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der „Türkischen Republik Nordzypern“ bestätigt. Der Fall Murat Kanatli, ein EBCO-Vorstandsmitglied, zeigt, dass dieses Recht sowohl für Reservisten als auch für die Erstberufung gilt und setzt neue Maßstäbe in der internationalen Rechtsprechung.


Vorbereitungen auf den Krieg

Besorgt äußert sich der Bericht über die zunehmenden Vorbereitungen auf einen weiteren Krieg in Europa. Sie manifestieren sich neben der gewaltigen Steigerung der Rüstungsausgaben einerseits in der Wiedereinführung der Wehrpflicht und der Verlängerung des Wehrdienstes (Lettland, Dänemark, Estland) bzw. in konkreten Diskussionen und Planungen (Deutschland, Italien, Serbien, Tschechien). Andererseits im wieder zunehmenden Einfluss des Militärs auf das Erziehungssystem (u.a. Armenien, Belarus, Frankreich, Kroatien, Russland, Schweden, Ukraine). Zusätzlich gibt es Bestrebungen, den Alternativdienst eng mit der Zivilverteidigung zu verzahnen (Finnland, Lettland, Schweden, Schweiz). Diese Entwicklungen setzen die KDV unter Druck. Einen Tiefpunkt stellt die Außerkraftsetzung des Rechts auf KDV in der Ukraine dar, in einer Kriegssituation, in der das Gewissen ja gerade geschützt sein soll. Die in den letzten Jahrzehnten entwickelte internationale Rechtsauffassung postuliert eindeutig, dass es sich beim Recht auf Kriegsdienstverweigerung um ein unabdingbares Menschenrecht handelt, das auch in Zeiten eines öffentlichen Notstands nicht außer Kraft gesetzt werden darf. Eine Bestätigung dieser Rechtsprechung, die auch durch Lobbyarbeit internationaler KDV-Organisationen beeinflusst ist, ist die erfolgreiche Klage des nordzyprischen Verweigerers Murat Kanatli gegen die Türkei (als Besatzungsmacht verantwortlich) vor dem Europäischen Menschengerichtshof im März 2024. Rechtsauffassungen können sich allerdings auch zurückentwickeln; ohne kämpferischen Einsatz dürfte das Recht auf KDV nicht erfolgreich verteidigt werden können.

DFG-VK an der Seite der Kriegsdienstverweiger*innen

Wir als DFG-VK stellen uns solidarisch an die Seite aller Kriegsdienstverweiger*innen und fordern das Ende ihre Verfolgung und Anerkennung von Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht. Daher beteiligen wir uns jedes Jahr am internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, dem 15. Mai. Einen Redebeitrag unseres Mitglieds und gleichzeitig Vorstands bei EBCO, Dr. Guido Grünewald, am internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung findet ihr hier.

Zum EBCO-Bericht als PDF.

Kontakt

Bei Fragen und für Interviews stehen wir gerne zur Verfügung:

Michael Schulze von Glaßer (DFG-VK): svg@dfg-vk.de, +49 176 23575236

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Anti-Militarisierung, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung, Kriminalisierung von Kriegsgegner*innen, Militarisierung der EU Stichworte: EBCO, Kriegsdienstverweigerung, Ukraine

06.05.2024

Kriegsdienstverweigerer*innen aus der Ukraine brauchen Schutz

Connection e.V., die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), der Bund für Soziale Verteidigung (BSV) und die Evangelische Arbeitsstelle für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) wenden sich entschieden gegen eine drohende Ausweisung ukrainischer Männer, die keinen gültigen Pass mehr haben.

„Die Ukraine erkennt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an“, so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. „Am 2. Mai erst hatte der Oberste Gerichtshof der Ukraine das Urteil gegen den Kriegsdienstverweigerer Mykhailo Yavorsky bestätigt. Damit verstößt die Ukraine gegen die Menschenrechte. Es sind bereits mehrere Urteile zu mehrjährigen Haftstrafen gegen Kriegsdienstverweigerer bekannt geworden.“

„Die gestrige Erklärung des hessischen Innenministers, die Ukraine sei kein Unrechtsstaat, ist zumindest in Bezug auf Kriegsdienstverweigerung falsch, wie die aktuellen Urteile zeigen“, so Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK: „Kriegsdienstverweigerer*innen brauchen Schutz und somit auch einen Passersatz, wenn ihr Reisepass nicht mehr gültig ist.“

„Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, auch im Falle eines Krieges“, ergänzt Rudi Friedrich von Connection e.V. „Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Grundsatzentscheidung festgestellt. Die Ukraine hält sich nicht daran, schickt Verweiger*innen an die Front oder unterwirft sie langen Haftstrafen. Das ist nicht hinnehmbar.“

„Allen, die sich dem Krieg verweigern, muss Schutz gewährt werden – sowohl aus der Ukraine als auch aus Russland und Belarus“, so die Geschäftsführerin des BSV, Dr. Christine Schweitzer: „Deutschland darf keine Geflüchteten, denen Zwangsrekrutierung droht, abschieben.“

Gesetzesänderung und Konsequenzen

Mitte April hatte das ukrainische Parlament Gesetzesänderungen beschlossen, womit konsularische Dienste nur noch im Land selbst erfüllt werden. Damit müssen militärdienstpflichtige Männer, die keinen gültigen Pass mehr haben, in der Ukraine einen neuen Pass beantragen. Konsequenz davon ist, dass sie gemustert werden und einberufen werden können. Zudem ist ihnen die erneute Ausreise verwehrt, da die Ukraine seit Kriegsbeginn die Grenzen für Männer zwischen 18 und 60 Jahren sowie für Frauen mit medizinischer Ausbildung geschlossen hat. „Wenn ukrainische Kriegsdienstverweiger*innen in die Ukraine reisen müssten, wären sie ohne Zweifel der Rekrutierung, Verfolgung als Kriegsdienstverweiger*innen oder dem direkten Einsatz an der Front ausgeliefert“, so Rudi Friedrich.

Alle ukrainischen Staatsbürger, die seit Kriegsbeginn in die Europäische Union gereist sind, haben einen befristeten humanitären Aufenthalt nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie der Europäischen Union erhalten. Voraussetzung dafür war, dass sie einen gültigen Reisepass vorlegen konnten und zum Februar 2022 in der Ukraine lebten. Wenn kein gültiger Pass mehr vorliegt, verlangen die deutschen Behörden in der Regel, dass ein neuer Pass beantragt und vorgelegt wird. Andernfalls würde der Aufenthalt beendet werden.

Nach Schätzungen von Connection e.V. befinden sich über 325.000 militärdienstpflichtige Ukrainer*innen in der Europäischen Union, davon etwa 100.000 Personen in Deutschland. „Aufgrund der neuen Situation wenden sich viele Ukrainer*innen an Connection e.V.,“ so Rudi Friedrich, „um zu erfahren, wie sie weiterhin einer Rekrutierung und Strafverfolgung entgehen können.“

„Niemand darf gezwungen werden“, mahnt Michael Schulze von Glaßer, „eine Waffe in die Hand zu nehmen und andere Menschen zu töten – und niemand darf gezwungen werden, sich den tödlichen Gefahren an der Front auszuliefern.“

Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, so die Friedensorganisationen, ist ein für alle Menschen gültiges und unveräußerliches Menschenrecht, das auch in Zeiten eines Krieges zu gelten hat. „Daran ist die Ukraine zu messen“, ergänzt Schweitzer: „Bestrebungen aus der deutschen Politik, der Ukraine militärdienstpflichtige Männer zuzuführen und damit gegen die Menschenrechte zu verstoßen, lehnen wir entschieden ab.  Die morgige Innenministerkonferenz muss eine Entscheidung treffen, die Kriegsdienstverweiger*innen schützt. Angesichts der Lage der Kriegsdienstverweiger*innen aus der Ukraine ist es notwendig, ihnen dauerhaften Schutz zu gewähren.“

Pressemitteilung von Connection e.V., der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), des Bunds für Soziale Verteidigung (BSV) und der Evangelisches Arbeitsstelle für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), 6. Mai 2024.

Kontakt

Bei Fragen und für Interviews stehen wir gerne zur Verfügung:

Christine Schweitzer, Bund für Soziale Verteidigung, info@soziale-verteidigung.de


Rudi Friedrich, Connection e.V., office@connection-ev.org

Michael Schulze von Glaßer, Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), svg@dfg-vk.de


Sabine Müller-Langsdorf, Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), mueller-langsdorf@zentrum-oekumene.de

Kategorie: Anti-Militarisierung, Kriegsdienstverweigerung, Pressemitteilung Stichworte: Kriegsdienstverweigerung, Kriegsdienstverweigerung im Krieg

28.03.2024

Aufruf zur Aktionswoche zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung

Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine: Rund dreißig Organisationen aus Deutschland rufen zu einer Aktionswoche zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern. Die Aktionswoche wird rund um den 15. Mai, dem Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, stattfinden.

Zwei Jahre nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine gibt es weiter keinen Schutz für diejenigen aus Russland und Belarus, die sich nicht an dem völkerrechtswidrigen Krieg beteiligen wollen. Und auch die Ukraine erkennt kein allgemeines Recht auf Kriegsdienstverweigerung an; einige Verweigerer wurden sogar zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Es gibt mindestens 250.000 Militärdienstpflichtige aus Russland, die seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine das Land verlassen haben und Schutz in anderen Ländern suchen. Schätzungsweise 22.000 belarussische Militärdienstpflichtige haben ihr Land verlassen, weil sie sich nicht an einer möglichen Beteiligung am Krieg in der Ukraine beteiligen wollen. In der Ukraine wird die Zahl der Männer, die versuchen, sich dem Kriegsdienst zu entziehen und in die EU geflohen sind, nach Zahlen von Connection e.V., auf 325.000 geschätzt. Viele Tausend verstecken sich auch innerhalb des Landes. Die Ukraine erkennt kein allgemeines Recht auf Kriegsdienstverweigerung an; die bestehenden Regelungen werden gerade weiter verschärft.

Sie alle müssen wegen ihrer Haltung gegen den Krieg eine mehrjährige Verfolgung befürchten. Sie hoffen auf Schutz in der Europäischen Union.

„Es ist eine Schande, dass die europäischen Staaten der Ukraine unbegrenzte Unterstützung zusagen, aber gleichzeitig denjenigen keine Zuflucht gewähren, die sich an dem Krieg nicht beteiligen wollen. Damit wird hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen zu Mittäter*innen in diesem völkerrechtswidrigen Krieg gemacht werden“, so Dr. Christine Schweitzer vom Bund für Soziale Verteidigung.

„Angesichts des Krieges in der Ukraine brauchen wir eine klare Zusage der deutschen Bundesregierung und der europäischen Institutionen“, so Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V., „dass bei Desertion und ausdrücklich auch bei Militärdienstentziehung in Russland Flüchtlingsschutz garantiert wird. In bisherigen Asylverfahren werden die Betroffenen nach wie vor abgelehnt. Ein echter Schutz für alle, die sich dem Krieg verweigern, ist schon lange überfällig.“ Aber die Quote der Asyl-Anerkennungen von russischen und belarussischen Verweigerern hat sogar abgenommen, wie Zahlen des Bundesinnenministeriums zeigen.

Gruppen und Organisationen, die sich an den Aktionswochen beteiligen wollen, wenden sich bitte an office@Connection-eV.org oder svg@dfg-vk.de. Weitere Informationen sind erhältlich über https://de.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign.

Aufruf zur Aktionswoche zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai)

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. Kriegsdienstverweiger*innen brauchen Asyl

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit.
Aktuell werden in den verschiedensten Ländern Kriege geführt, auf Kosten der jeweiligen Bevölkerung, mit Tausenden von Toten und weitreichenden Zerstörungen. Der Angriffskrieg Russland gegen die Ukraine geht inzwischen ins dritte Jahr. Seit dem Angriff der Hamas führt Israel einen Krieg in Gaza. Die Türkei setzt immer wieder Militär in den benachbarten Staaten in den kurdischen Gebieten ein. Die Lage zwischen Armenien und Aserbaidschan ist weiterhin angespannt. Im Sudan, Jemen oder Myanmar herrschen Kriege, die den genannten Kriegen in Bezug auf Zahlen der Opfer und Grausamkeit um nichts nachstehen, die nur weniger öffentliche Beachtung finden.

In all diesen Ländern gibt es Menschen, die sich dem Krieg verweigern. Sie wollen keine anderen Menschen töten und auch nicht in diesem Krieg sterben. Soldat*innen an der Front wollen angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen. Ihnen allen drohen dafür Repression und Gefängnisstrafen. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht!

Wir sehen die Kriegsdienstverweigerung als einen wichtigen Baustein, um Krieg, Tod und Zerstörung zu überwinden. Wir fordern die uneingeschränkte Einhaltung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung, gerade in einem Krieg. Wir fordern Schutz und Asyl für verfolgte Kriegsdienstverweiger*innen und Kriegsgegner*innen.

  • Wir fordern von den Regierungen weltweit: Stellen Sie die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen umgehend ein! Entlassen Sie inhaftierte Kriegsgegner*innen. Erkennen Sie das unveräußerliche Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung an!
  • Wir fordern von der EU und der Bundesregierung: Öffnen Sie die Grenzen! Geben Sie Kriegsgegner*innen die Möglichkeit der Einreise in die Europäische Union! Schützen Sie Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen und geben Sie ihnen Asyl!

Dafür organisieren wir in der Woche des 15. Mai, dem „Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung“ – vom 13. bis zum 19. Mai 2024 – Kundgebungen und Demonstrationen vor Regierungseinrichtungen von kriegführenden Staaten, Mahnwachen vor Denkmälern für Deserteur*innen und weitere kreative Aktionen an verschiedenen Orten. Wir betonen dabei: Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht!

Ein Schwerpunkt unserer diesjährigen Aktionswoche wird die #ObjectWarCampaign sein, mit Aktionen für all diejenigen, die sich dem Einsatz im Ukraine-Krieg entzogen haben, auf welcher Seite auch immer. Wir fordern Schutz und Asyl für tausende Menschen, die sich auf beiden Seiten des Krieges verweigern. #ObjectWarCampaign – www.objectwarcampaign.org

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Unterstützung israelischer Kriegsdienstverweiger*innen sein, wie z.B. Sofia Orr, die für ihre Entscheidung ins Gefängnis gegangen ist: „Seit Beginn des Krieges in Gaza bin ich mir sicher, dass wir für eine andere Lösung kämpfen müssen und dass ich mich diesem Kreislauf des Blutvergießens widersetzen muss, sonst wird er nie enden.“ www.Connection-eV.org/Mesarvot

Wir sind besorgt über die politischen Forderungen, Deutschland wieder „kriegstüchtig“ zu machen und eine Militärdienstpflicht oder allgemeine Dienstpflicht einzuführen.

Wer wir sind
Wir sind ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und sind solidarisch mit allen Menschen, die sich dem Krieg widersetzen. Wir laden alle Menschen ein, die sich gegen Krieg und gegen Aufrüstung einsetzen möchten! Für Menschen und Gruppen aus dem nationalistischen und antidemokratischen Spektrum ist auf unseren Aktionen kein Platz. Informiert uns gerne über geplante Aktionen unter office@connection-ev.org.

Initiiert von: act for transformation; Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF); Arbeitskreis Asyl Tribsees; Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin; Bund für Soziale Verteidigung; Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.; Connection e.V.; Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK); Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK); Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.; Flüchtlingsrat Hessen e.V.; Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.; Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e.V.; Forum gewerkschaftliche Linke Berlin; Frauennetzwerk für Frieden e.V.; Friedensbüro Salzburg; Friedensinitiative Nottuln e.V.; Graswurzelrevolution – Monatszeitung für ein gewaltlose, herrschaftsfreie Gesellschaft; Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK); International Peace Bureau (IPB); Initiative Solidarität für Pazifist*innen aus Osteuropa; Komitee für Grundrechte und Demokratie; Kooperation für den Frieden; Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; NaturFreunde Deutschlands e.V.; Netzwerk Friedenssteuer; Netzwerk Friedenskooperative; pax christi – Deutsche Sektion e.V.; Schweizerischer Zivildienstverband CIVIVA; TamieH – ZukunftsWerk Fliegerhorst Crailsheim

Pressemitteilung des Bündnisses für den „Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung 2024“, Offenbach/Minden/Stuttgart, 28. März 2024

Kriegsdienstverweigerer aus Belarus
Kontakt

Bei Fragen und für Interviews stehen wir gerne zur Verfügung:

Christine Schweitzer, Bund für Soziale Verteidigung, info@soziale-verteidigung.de, 0571-29 456

Rudi Friedrich, Connection e.V., office@connection-ev.org, +49 69 8237 5534

Michael Schulze von Glaßer, Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), svg@dfg-vk.de, +49 176 2357 5236

Kategorie: Anti-Militarisierung, Kriegsdienstverweigerung, Pressemitteilung Stichworte: KDV, Kriegsdienstverweigerung, Object War

09.02.2024

Ukraine: Verschärfte Rekrutierung, aber kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Mit dem am 7. Februar 2024 vom ukrainischen Parlament in 1. Lesung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Militärdienstgesetzes wird die Rekrutierungspraxis im Land geändert. Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) wenden sich gegen diese Verschärfung und fordern sowohl die ukrainische Regierung wie auch die Europäische Union auf, den Schutz von Kriegsdienstverweiger*innen sicherzustellen.

„Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht“, erklärt Rudi Friedrich von Connection e.V. „Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Grundsatzentscheidung festgestellt. Die Ukraine hält sich nicht daran, schickt Verweiger*innen an die Front oder unterwirft sie langen Haftstrafen. Das ist nicht hinnehmbar.“

„Allen, die sich dem Krieg verweigern, muss Schutz gewährt werden – sowohl aus der Ukraine als auch aus Russland“, ergänzt der politische Geschäftsführer der DFG-VK, Michael Schulze von Glaßer: „Deutschland darf keine Geflüchteten, denen Zwangsrekrutierung droht, abschieben“

Mit der Gesetzesänderung soll eine umfassende Meldepflicht im Militärregister eingeführt werden, die auch für Frauen in medizinischen Berufen gilt. Über eine elektronische Datenbank soll es möglich sein, Musterungs- und Einberufungsbescheide auch online verbindlich zuzustellen, um damit auch auf im Ausland lebende Ukrainer*innen zuzugreifen. Zugleich drohen Militärdienstpflichtigen, die Vorladungen nicht folgen, der Entzug des Führerscheins und das Einfrieren ihrer Konten.

Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinets, hatte im Vorfeld den Entwurf kritisiert, unter anderem weil dort kein Recht auf einen alternativen Dienst vorgesehen ist. Später zog er diese Kritik zurück. „Der Druck des Militärs ist enorm“, sagte Yurii Sheliazhenko von der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung dazu. Die Gruppe setzt sich in der Ukraine für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ein.

Da das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt ist, werden Kriegsdienstverweiger*innen seit Beginn des Krieges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, zum Teil auf Bewährung. In einigen Fällen wurden Kriegsdienstverweiger*innen ohne Verfahren ins Kriegsgebiet geschickt. Yurii Sheliazhenko von der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung schreibt dazu in einer ausführlichen Stellungnahme: „Unsere Recherche ergab, dass in jüngster Zeit acht Urteile ergangen sind, mit denen Kriegsdienstverweigerer bestraft wurden. Ihnen wurde das Recht auf Zugang zu einem Alternativdienst verweigert.“

Kriegsdienstverweiger*innen werden in der Regel als Militärdienstentzieher nach Art. 336 des Strafgesetzbuches wegen Umgehung der Einberufung während der Mobilisierung verfolgt. Dies kann mit einer Gefängnisstrafe von drei bis fünf Jahren sanktioniert werden, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Bewährung hat zur Folge, dass bei einer erneuten Einberufung und Verweigerung die Haftstrafe anzutreten ist.

Die Ukrainische Pazifistische Bewegung weist darauf hin, dass in der Ukraine die Zahl der Strafverfahren wegen Militärdienstentziehung, Unerlaubter Abwesenheit und Desertion zwischen 2022 und 2023 erheblich gestiegen ist. So wurden zwischen Januar und September 2023 fast 19.000 Strafverfahren wegen Militärstraftaten durchgeführt.

Nach Schätzungen von Connection e.V. befinden sich über 325.000 militärdienstpflichtige Ukrainer*innen in der Europäischen Union, davon etwa 100.000 Personen in Deutschland. Sie erhalten durch die Anwendung der Massenzustromrichtlinie bis zum 4. März 2025 einen befristeten humanitären Aufenthalt. Unklar ist, ob ukrainische Geflüchtete anschließend zurückkehren müssen. In diesem Fall würde Militärdienstpflichtigen die Rekrutierung oder Strafverfolgung drohen.

„Schon jetzt wenden sich viele Ukrainer*innen an Connection e.V.,“ so Rudi Friedrich, „um zu erfahren, wie sie einer Rekrutierung und Strafverfolgung entgehen können. Sie sind beunruhigt über die Forderungen der ukrainischen Regierung, sie auszuliefern. Und hier ist klar zu sagen: Für diese Forderungen gibt es keine rechtliche Handhabe. Eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen ist aufgrund des Europäischen Auslieferungsabkommens ausgeschlossen.“

„Niemand darf gezwungen werden“, mahnt Michael Schulze von Glaßer, „eine Waffe in die Hand zu nehmen und andere Menschen zu ermorden – und niemand darf gezwungen werden, sich den tödlichen Gefahren an der Front auszuliefern.“

Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, so Connection e.V. und DFG-VK ist ein für alle Menschen gültiges und unveräußerliches Menschenrecht, das auch in Zeiten eines Krieges zu gelten hat. „Daran ist die Ukraine zu messen“, ergänzt Schulze von Glaßer. „Forderungen aus der deutschen Politik, auf die Forderungen der Ukraine einzugehen und zum Beispiel das Bürgergeld zu kürzen, verurteilen wir scharf. Sie dürfen nicht schlechter behandelt werden als andere Geflüchtete. Vielmehr ist es angesichts der Lage der Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine notwendig, ihnen dauerhaften Schutz zu gewähren.“

Weitere Informationen unter www.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign oder www.objectwarcampaign.org

Pressemitteilung von Connection e.V. und der DFG-VK, 8. Februar 2024

Kriegsdienstverweigerer aus Belarus
Kontakt

Bei Fragen und für Interviews stehen wir gerne zur Verfügung:

Rudi Friedrich, Connection e.V.: office@connection-ev.org, +496982375534

Michael Schulze von Glaßer, DFG-VK: svg@dfg-vk.de, +4917623575236

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Theorie & Praxis Stichworte: Kriegsdienstverweigerung, Russland, Ukraine, Ukraine-Krieg

21.12.2023

Pläne zur Reaktivierung der Wehrpflicht stoppen!

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) erteilt den Plänen von Teilen der Bundesregierung die Wehrpflicht zu reaktivieren eine klare Absage.

Einmal mehr wirbt SPD-Verteidigungsminister Boris Pistorius aktuell für eine Reaktivierung der Wehrpflicht – diesmal nach dem so genannten „Schwedischen Modell“. Danach sollen durchweg alle jungen Frauen und Männer gemustert werden und danach ein Teil von diesen einen Grundwehrdienst ableisten. Finden sich darunter nicht genügend Freiwillige, die zum Militär gehen wollen, soll Zwang angewendet werden. Wer sich dem Militär verweigert wird zudem gezwungen einen – im Kriegsfall das Militär unterstützenden – Zivildienst abzuleisten.

Die DFG-VK stellt sich gegen den Vorstoß des Verteidigungsministers: „Boris Pistorius will alle nicht-volljährigen dazu zwingen sich vor fremden Menschen zu entblößen und teils demütigende Untersuchungen über sich ergehen zu lassen“, kommentiert Ralf Buchterkirchen, Bundessprecher der DFG-VK den Plan der Musterungen. „Die Wehrpflicht ist aus gutem Grund ausgesetzt und muss das auch bleiben: Junge Menschen müssen ihr Leben frei gestalten können statt in staatliche Geiselhaft genommen und dazu verdonnert zu werden das Morden von Menschen zu erlernen“, so Buchterkirchen. Gerade in der aktuellen Zeit des Fachkräftemangels sei es falsch junge Menschen nach der Schule von einer Ausbildung oder einem Studium abzuhalten, so der DFG-VK-Sprecher.

Laut der Friedensorganisation, die zu Zeiten der Wehrpflicht hunderttausende junge Männer über die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beraten hat, müsse statt einer Reaktivierung der Wehrpflicht viel mehr über die aktuelle Sicherheitspolitik diskutiert werden: „Die von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene militärische Zeitenwende wird die sicherheitspolitische Lage lediglich verschärfen“, konstatiert Elvin Çetin von der DFG-VK. „Wir brauchen Verhandlungen auf internationaler Ebene, Diplomatie sowie langfristig auch Abrüstungsverträge – gerade bewegen die Militärs und Nationalisten die Welt Richtung Abgrund“, so Çetin – und weiter: „Nur Abrüstung schafft Sicherheit!“ Eine Reaktivierung der Wehrpflicht würde die weltweite Aufrüstungsspirale weiter anheizen: „Die Welt muss gerade aber friedlicher statt noch militärischer werden“, ist Elvin Çetin überzeugt. „Wir werden im Ernstfall alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um junge Menschen vor der Wehrpflicht zu bewahren“, so die DFG-VK-Mitarbeiterin. Jede Zwangsrekrutierung ist in den Augen der DFG-VK eine Menschenrechtsverletzung und ein Akt der Gewalt.

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 21. Dezember 2023

Wehrpflicht
Kontakt

Ralf Buchterkirchen
buchterkirchen@dfg-vk.de

Elvin Çetin
cetin@dfg-vk.de

Michael Schulze von Glaßer
Politischer Geschäftsführer der DFG-VK
+49 17623575236
svg@dfg-vk.de

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Anti-Militarisierung, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung, Kriminalisierung von Kriegsgegner*innen, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Theorie & Praxis, Zivile Konfliktlösung Stichworte: Bundeswehr, Kriegsdienst, Kriegsdienstverweigerung, Pistorius, Wehrpflicht, Zwangsdienst

23.11.2023

Online-Veranstaltung: Kriegsdienstverweigerung im Ukraine-Krieg

Am 7. Dezember 2023 (Donnerstag) von 18.30 bis etwa 20.30 Uhr via ZOOM (Zugangsdaten siehe unten).

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 haben mehr als 250.000 Militärdienstpflichtige Russland verlassen – sie wollen nicht im Krieg gegen die Ukraine kämpfen. Die meisten sind nach Kasachstan, Serbien, Armenien oder Georgien geflohen – einige aber auch nach Deutschland. Auch aus Belarus sind Tausende vor einer Rekrutierung geflohen. Nur wenigen wird in Deutschland dauerhafter Schutz gewährt– trotz anderslautender Versprechen der Bundesregierung und der EU-Kommission. Aus der Ukraine sind mindestens 175.000 Militärdienstpflichtige vor einer Einberufung geflohen. Ihnen wird aktuell nur bis März 2025 Schutz gewährt.

In der Online-Veranstaltung wird die aktuelle Situation von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen in Russland, Belarus und der Ukraine geschildert und die Initiativen für ihren Schutz in der EU präsentiert. Anschließend wird der Raum für Nachfragen und Diskussion geöffnet.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der vom 4. Dezember bis zum „Internationalen Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember 2023 laufenden Aktionswoche „Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine“ statt: www.objectwarcampaign.org

Als Referent*innen stehen uns Rudi Friedrich und Marah Frech zur Verfügung. Beide arbeiten bei Connection e.V., einem Verein aus Offenbach (Main), der sich international für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen einsetzt: www.connection-ev.org

Zugangsdaten der Online-Veranstaltung

Thema: Veranstaltung: Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine

Zeit: 7.Dez. 2023 18:30 Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien

Beitreten Zoom Meeting

https://us06web.zoom.us/j/89416353180?pwd=GYFbdPqlvN8v0pkqOYb6EbdAfrfOzd.1

Meeting-ID: 894 1635 3180

Kenncode: 372724

—

Schnelleinwahl mobil

+496938079883,,89416353180#,,,,*372724# Deutschland

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Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Anti-Militarisierung, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung, Pazifismus und Antimilitarismus, Theorie & Praxis Stichworte: Belarus, KDV, Kriegsdienstverweigerung, Object War, Russland, Ukraine

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