Träger des Aachener Friedenspreises 1993
Alle Wehrpflichtigen kennen die Grundlage, auf welcher die Kriegsdienstverweigerung basiert: auf die Gewissensfreiheit, garantiert in Artikel 4,3 GG.
Es sind aber nicht nur die jungen Männer wehrpflichtig. Wir alle sind wehrpflichtig, indem wir für Rüstung, Militär und Krieg zahlen müssen, lebenslang. Von unseren Steuergeldern gehen mehr als 10% in den ‚Verteidigungs’-Haushalt. Wenn wir aus Gewissensgründen die Zahlung von Militärsteuern verweigern, und uns dabei auf Art. 4,1 und 4,3 GG berufen, wird dies vor Gericht bis jetzt nicht anerkannt.