von Inge Höger und Paul Grasse
Im vergangenen Jahr erlebte das Thema deutscher Söldner eine kurze Konjunktur, als die Sicherheitsfirma Asgaard mit Sitz im münsterländischen Ahlen angeblich ihre Angestellten in einen Einsatz zum Schutz eines Warlords nach Somalia schicken wollte. Die Firma heißt nicht nur heidnisch, sie hat auch ein Wikingerschiff im Logo und begrüßt die Besucher ihrer Website mit den Klängen aus Star Wars. Asgaard beschäftigte ausnahmsweise sogar die Staatsanwaltschaft, die den § 109 des Strafgesetzbuches verletzt sah, der das „Anwerben für einen fremden Wehrdienst“ unters Strafe stellt. Zwar handelte es sich anscheinend um eine Angeberei der Geschäftsführung, dennoch hätten diese Affäre und Meldungen aus vergangenen Jahren, die Deutsche unter den Zehntausenden Söldnern im Irak vermuteten, die Bundesregierung zum Handeln motivieren sollen. Auch der Tod eines ehemaligen Bundeswehrsoldaten, der für eine US-Firma in Kunduz als Wachmann arbeitete, beirrte die Bundesregierung nicht in ihrer Haltung, dass die „bestehenden Vorschriften im EG-Sanktionsrecht, Gewerberecht und Außenwirtschaftsrecht ausreichen, Sicherheitsunternehmen mit militärischen Absichten zu begegnen[1]“. Bemerkenswerter Weise sind sich in dieser Hinsicht zumindest die Bundesregierungen vollkommen einig, ob nun SPD und die Grünen oder heute CDU/CSU und die FDP.