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USA

23.06.2025

Völkerrechtswidrige Angriffe auf den Iran

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) verurteilt die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran. Der Verband sorgt sich nicht nur um die Opfer, sondern auch um eine dauerhafte Erosion des internationalen Rechts.

In der Nacht zum Sonntag haben US-Bomber Ziele im Iran angegriffen. Damit haben sich die Vereinigten Staaten den seit einigen Tagen laufenden völkerrechtswidrigen Angriffen Israels angeschlossen. Der Iran hat wiederum mit Raketen- und Drohnen-Angriffen auf Israel reagiert. Als pazifistischer Verband verurteilt die DFG-VK jede Gewalt und steht an der Seite der Opfer – sieht aber noch einen weitergehenden Schaden: „Präsident Trumps Entscheidung ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen internationales Recht, sondern droht die Region weiter ins Chaos zu stürzen und die militärische Gewalt in der Region auszuweiten“, sagt Marius Pletsch, Bundessprecher der DFG-VK. Der Verband warnt vor unabsehbaren internationalen Folgen des US-Angriffs: „Das Nichtverbreitungsregime droht geschwächt zu werden, Iran könnte durch den Schritt erst recht ermutigt werden sich aus dem Atomwaffensperrvertrag zurückzuziehen und eine Nuklearwaffe anzustreben“, so Pletsch. Das iranische Regime könne neun neben weiter eskalierenden Gegenschlägen noch schärfer gegen die eigene Bevölkerung vorgehen und so Bemühungen zur Überwindung des Regimes schaden, befürchtet der DFG-VK-Bundessprecher: „Die Menschen in Iran, Israel, den palästinensischen Gebieten und in der Region werden die Folgen dieser rücksichtslosen, gefährlichen, und illegalen Entscheidung mit schwerwiegenden Folgen und Risiken für ihr Leben tragen. Es werden massive Repressionen des iranischen Staates gegen die eigene Bevölkerung und insbesondere gegen progressive Kräfte im Land befürchtet.“

Aktion gegen einen Iran-Krieg 2019 in Berlin.

Die DFG-VK erinnert an das 2018 durch den schon damals amtierenden US-Präsidenten Trump aufgekündigten Atomabkommen: „Das Abkommen, an dem auch Deutschland, Frankreich und Großbritannien beteiligt war, untersagte dem Iran bis 2031 Uran über 3,67 Prozent anzureichern – es war in Kraft und der Iran hielt sich laut strengen Kontrollen der Atomenergiebehörde auch daran“, so Pletsch. Die DFG-VK hatte sich damals gemeinsam mit weiteren Friedensorganisationen mit einer Kampagne für den Erhalt des Abkommens und gegen einen bereits damals drohenden Iran-Krieg eingesetzt. Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten sich klar für das Völkerrecht einsetzen und die Angriffe nicht unterstützen oder begrüßen, warnt die DFG-VK. „Die Angriffe untergraben die eigenen diplomatischen Bemühungen. Die Statements aus der EU und auch aus den G7-Saaten nach den Angriffen Israels in der vergangenen Woche, den ‚Vergeltungsschläge‘ Irans und den nun erfolgten US-Angriffen geben jedoch keinen Anlass anzunehmen, dass das Völkerrecht handlungsleitenend für die Regierungen und EU-Kommission ist“, erklärt Pletsch.

Als Mitglied der 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten „Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen“ (ICAN) spricht sich die DFG-VK deutlich gegen jedes Atomprogramm aus – diese müssten aber politisch und nicht militärisch gestoppt werden. Zudem müssten alle Atomwaffenstaaten – auch die USA und Israel sowie Deutschland als atomarer Teilhaberstaat – endlich dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten, fordert der Friedensverband.

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 23. Juni 2025

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK):
svg@dfg-vk.de

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Atomwaffen abschaffen, Drohnenkriege, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung, Waffen & Rüstung Stichworte: Atomwaffen, Iran, Iran-Krieg, Israel, USA, Völkerrecht

11.07.2023

Keine Streumunition für die Ukraine!

Bundesregierung muss sich gegen Lieferung und Einsatz aussprechen!

„Die Pläne der USA, international geächtete Streumunition an die Ukraine zu liefern sowie der beabsichtigte Einsatz durch die ukrainische Armee, müssen von der Bundesregierung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden.

Humanitäres Völkerrecht einhalten

Die USA und die Ukraine sowie Russland sind dem Übereinkommen über Streumunition (CCM) zwar nicht beigetreten, aber das humanitäre Völkerrecht verbietet Waffen, die unterschiedslos Kämpfer als auch Zivilist*innen treffen. Außerdem werden die Blindgänger praktisch zu Landminen, die noch Jahre und Jahrzehnte später zu Verstümmelungen oder dem Tod vollkommen Unbeteiligter führen können.

Deutschland und die Oslo-Konvention

Da Deutschland jedoch Vertragsstaat ist, müssen künftige Waffenlieferungen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta für die Ukraine daraufhin überprüft werden, ob mit diesen die dann gelieferte Streumunition eingesetzt werden kann. Denn Deutschland darf als Unterzeichner der sogenannten „Oslo-Konvention“ den Einsatz von Streumunition nicht unterstützen. Dazu zählt auch die Lieferung von geeigneten Abschussvorrichtungen oder Trägersystemen, wie z. B. Panzerhaubitzen“, sagt Susanne Weipert, Koordinatorin „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.

Es gibt keinen gerechten Krieg

„Es muss sogar bezweifelt werden, dass die Ukraine diese Munition ausschließlich gegen russische Truppen und in nicht bewohnten Gebieten einsetzt. Denn laut einem UN-Bericht haben sowohl die Ukraine als auch Russland im vergangenen Jahr Streumunition in von Zivilist*innen bewohnten Gebieten eingesetzt. Das humanitäre Völkerrecht gilt auch für die Ukraine. Verbrechen Russlands entbinden die Ukraine nicht von ihren internationalen Verpflichtungen.“, so Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK und ergänzt: „Dieser Krieg zeigt einmal mehr, dass es keine guten oder gerechten Kriege gibt, denn die Leidtragenden sind immer unschuldige Zivilist*innen sowie Soldat*innen, denen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung verwehrt wird – wohlgemerkt auf beiden Seiten. Die Bundesregierung muss sich dafür starkmachen, dass sowohl Russland als auch die Ukraine und die USA dem Übereinkommen über Streumunition (CCM) beitreten“.

Steinmeiers Äußerungen inakzeptabel

„Es ist ein Skandal, dass sich Bundespräsident Steinmeier als ‚befangen‘ erklärt bei der Frage nach der beabsichtigten Lieferung von Streumunition durch die USA. Die Tatsache, dass er damals für die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen über Streumunition unterzeichnet hat, sollte ihn gerade dazu veranlassen, sich mit Vehemenz für die Durchsetzung der daraus resultierenden Norm einzusetzen“, erklärt Vincenzo Petracca, Sprecher der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ und Vorstandsmitglied der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden und führt weiter aus: „Außenministerin Baerbock ist in ihrer ablehnenden Position zu der geplanten Lieferung nur zu unterstützen. Sogar Großbritannien und Spanien haben sich dagegen ausgesprochen. Und auch Kambodscha, das bis heute unter dem Einsatz von Streumunition in den 70er Jahren leidet, warnt die Ukraine vor dieser Waffe. Die Bundesregierung muss alles in ihrer Macht Stehende tun und den Einsatz dieser Munition verhindern, der v.a. für Zivilist*innen auch nach Jahren noch eine tödliche Gefahr darstellt.“


Pressemitteilung der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! vom 11.07.2023

Kontakt

Jürgen Grässlin
Bundessprecher der DFG-VK
Sprecher von ‚Aktion Aufschrei‘

+49 170 6113759
graesslin@dfg-vk.de

Weiterführende Links

Website von „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ Weiterleiten

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung, Stoppt den Waffenhandel, Waffen & Rüstung Stichworte: Russland, Streumunition, Ukraine, USA

11.11.2021

Air Base Ramstein: Klage gegen Verteidigungsministerium

Hermann Theisen, Mitglied der DFG-VK, hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesministerium der Verteidigung erhoben. Dabei geht es um ein Auskunftsersuchen zur Rolle der Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen, das vom Ministerium abgelehnt worden ist.

Theisens Anfrage

Im Frühjahr hatte der Friedensaktivist Theisen (Foto) das Verbindungskommando der Luftwaffe in Ramstein-Miesenbach, das Luftwaffentruppenkommando in Köln-Wahn, das Kommando Luftwaffe in Berlin sowie das Bundesministerium der Verteidigung in Bonn und Berlin angeschrieben und um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche konkreten Erkenntnisse hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) über die Hintergründe und die Funktion der US Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen?

2. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) in diesem Zusammenhang seinen Einfluss geltend gemacht und gegenüber der US-Army die Einhaltung der in Deutschland geltenden Straf- und Verfassungsnormen eingefordert?

3. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) die deutschen Strafverfolgungsbehörden über die in diesem Zusammenhang in Rede stehenden Rechtsverstöße informiert?

Ministerium lehnt Anfrage ab

Das Bundesverteidigungsministerium hat daraufhin sämtliche Anfragen an sich gezogen und einen Informationsanspruch mit der Begründung abgelehnt, dass dort „in der Gesamtschau faktisch keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen“ vorlägen. Theisen sieht sich deshalb in seinen Rechten aus dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Landestransparenzgesetz sowie aus seinen Grundrechten aus Art. 5 GG u. Art. 20 GG verletzt, weshalb er Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben hat. Damit will er erreichen, dass das Bundesverteidigungsministerium zur Herausgabe der von ihm erbetenen Informationen verpflichtet wird.

Rechtsstaatlichkeit achten

Der Friedensaktivist ist „erstaunt darüber, dass das Bundesverteidigungsministerium derart rigoros sämtliche Auskünfte zur Causa Ramstein verweigert, denn extralegale Tötungen, die über die in Ramstein stationierte Relaisstation mitgesteuert werden, sind nichts anderes als Hinrichtungen von Menschen ohne jeglicher Rechtsgrundlage. So etwas rüttelt an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation, weshalb die Zivilgesellschaft einen Anspruch auf Zugang zu solchen Hintergrundinformationen hat“, so Theisen.

Recht auf Informationen

Roland Blach, Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg erklärt hierzu: „Die Bundesregierung darf diese völkerrechtswidrigen Praktiken der USA nicht weiter stillschweigend hinnehmen und muss Informationen für eine ernstzunehmende öffentliche Diskussion bereitstellen. Erst jüngst haben KI ExpertInnen nicht nur aus Deutschland der Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr eine klare Absage erteilt. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit Tausenden Toten und der großen Gefahr einer Verschärfung durch vollautonome Waffensysteme“.

Pressemitteilung der DFG-VK Baden-Württemberg


Kontakt


Hermann Theisen
DFG-VK Mitglied

Tel.: 0151/54727508


Roland Blach
Geschäftsführer
DFG-VK Landesverband
Baden-Württemberg

Tel.: 0177/2507286

Kategorie: Drohnenkriege, Militärstützpunkte Stichworte: Air Base Ramstein, Bundesverteidigungsministerium, Drohnenkrieg, Hermann Theisen, USA

29.01.2021

Abrüstungsabkommen New- START verlängert

Die USA und Russland haben am 26. Januar vereinbart, den atomaren Rüstungskontrollvertrag für weitere fünf Jahre zu verlängern – das signalisiert eine Wende in der nuklearen Abrüstung der letzten Jahre.
Mit der heutigen Fotoaktion vor den Botschaften Russlands und der USA begrüßen die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, ICAN Deutschland, IPPNW Deutschland und die NaturFreunde Deutschlands, dass die USA und Russland beim Thema Atomwaffen wieder aufeinanderzugehen. Wir fordern auch weiterhin: Reden statt Rüsten – denn Abrüsten schafft Sicherheit.

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Kategorie: Abrüstung und Konversion, Atomwaffen abschaffen, Waffen & Rüstung Stichworte: Abrüstungsabkommen, Biden, Harris, Russland, USA

08.01.2021

Strafanzeige wegen Kampfdrohnen-Steuerung über US-Stützpunkt Ramstein bei der Tötung von Qassem Soleimani

DFG-VK Aktivist fordert die Justiz zur Klärung sämtlicher Rechtsfragen auf

Hermann Theisen

Der Friedensaktivist der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), Hermann Theisen, hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken Strafanzeige erstattet und fordert Aufklärung bei der Tötung des iranischen Generalmajors Qassem Soleimani. Der tödliche Anschlag auf Soleimani sei mit einer Reaper-Drohne ausgeführt worden, die mutmaßlich über die am US-Stützpunkt Ramstein stationierte Relaisstation gesteuert worden ist. Damit seien das Völkerrecht und Menschenrechte verletzt worden. Extralegale Tötungen seien mit dem in Deutschland geltenden Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar, so der Friedensaktivist. Theisen beruft sich dabei auf eine Stellungnahme der Juristenorganisation IALANA, wonach die US-Army bei der Nutzung von Liegenschaften auf deutschem Staatsgebiet dazu verpflichtet sei, deutsches Recht einzuhalten. Zudem verweist er auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom März 2019, worin die Bundesrepublik aufgefordert worden sei, US-Drohneneinsätze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht zu prüfen.

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Kategorie: Kriege & Konflikte, Pressemitteilung Stichworte: Iran, Trump, USA

07.01.2021

USA-Iran-Konflikt: Zeit für Deeskalation und Diplomatie!

Am 3. Januar 2020 wurde der iranische General Qassem Soleimani am Flughafen von Bagdad auf direkten Befehl des US-Präsidenten Donald Trump durch eine US-Drohne getötet. Seitdem verschärft sich der Ton zwischen dem Iran und den USA täglich.

„General Soleimani ist für unzählige Tote und für Kriegsverbrechen in der Region – etwa im Krieg in Syrien – verantwortlich, wir trauern ihm keine Träne nach“, erklärt dazu Thomas Carl Schwoerer, Bundessprecher der DFG-VK: „Dennoch war seine Ermordung ohne rechtsstaatlichen Strafprozess völkerrechtswidrig und hat zu einer bewusst herbeigeführten Eskalation des schon lange schwelenden Konfliktes zwischen dem Iran und den USA geführt“, so Schwoerer weiter. Dass der überraschende Angriff im Irak stattfand – wobei auch weitere Menschen anderer Nationen getötet wurden – sei ein weiterer Verstoß gegen das Völkerrecht.

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Kategorie: Allgemein, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung Stichworte: Iran, Protest, Trump, USA

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