• Skip to main content

Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

  • Informieren
    • Kampagnen
      • Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!
      • Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt
      • Killerroboter stoppen!
      • Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr
      • Weitere Kampagnen
    • Unsere Themen
      • Anti-Militarisierung
      • Kriege & Konflikte
      • Waffen & Rüstung
      • Theorie & Praxis
      • Positionen von A-Z
    • Pressemitteilungen
  • Mitmachen
    • Mitglied werden
    • Landesverbände
    • Ortsgruppen
    • Jugend
    • Aktionsmaterial
    • Newsletter abonnieren
  • Über uns
    • Die DFG-VK
      • Unsere Geschichte
      • Organigramm
      • Satzung der DFG-VK
      • Programm
      • DFG-VK Bundessprecher*innen
      • Konfliktberatung
    • Kontakt
    • Partner*innen
    • ZivilCourage-Magazin
    • CvO-Solidaritätsfonds
    • BvS-Stiftung
  • Spenden
  • Shop

Ziviler Ungehorsam

06.01.2022

Verurteilung von Friedensaktivistin bestätigt

Das Landgericht Koblenz verwarf heute die Berufung der Kölner Journalistin Ariane Dettloff (78 J.), die 2019 gemeinsam mit sechzehn weiteren Friedensaktivist*innen auf dem Atomwaffenstationierungsgelände der Bundeswehr in Büchel (Eifel) den Übungsbetrieb mit US-Atombomben unterbrochen hatte.

Anhörung von Sachverständigem abgelehnt

Richterin Klein lehnte es ab, den Informatiker Prof. Dr. Karl Hans Bläsius, einen Fachmann für Künstliche Intelligenz und Frühwarnsysteme, als sachverständigen Zeugen anzuhören. In vorangegangenen Prozessen anderer Friedensaktivist*innen wurde die Anhörung von Bläsius gleichfalls als irrelevant abgelehnt.

Mit zivilem Ungehorsam für Menschenrechte

Ihren Zivilen Ungehorsam („Hausfriedensbruch“) in Büchel am 30.4.2019 begründete Dettloff mit völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Argumenten. Atomwaffen sind als Massenvernichtungswaffen gemäß einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus 1996 verboten.

Deutsche Soldat*innen dürfen gemäß dem Atomwaffensperrvertrag (NPT), den Deutschland unterzeichnet hat, nicht über Atomwaffen verfügen. Die Bundesregierung muss das grundgesetzlich verbürgte Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit achten.

Berufung abgelehnt

Der Anwalt der Beklagten Christian Mertens plädierte auf Freispruch und erklärte: „Für Deutschland ist das Völkerrecht bindend.“ Er verwies darauf, dass die USA in ihrer Atomkriegsstrategie „Nuclear Posture Review“ einen Erstschlag mit Atomwaffen vorsehen. „Das ist illegal“, so Mertens.

Der Staatsanwalt entgegnete: „Jeder wünscht sich eine Welt ohne Atomwaffen. Straftaten sind jedoch nicht hinnehmbar.“ Die Justiz dürfe nicht politisiert werden.

Richterin Klein verwarf die Berufung und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts über 40 Tagessätze, ersatzweise Haft. Dettloff zeigte sich enttäuscht, dass der erhoffte „Mutanfall“ des Gerichts und die Weiterentwicklung der deutschen Justiz ausblieb.


Eine Pressemitteilung von der DFG-VK Gruppe Köln vom 06.01.2022

Kontakt

Ariane Dettloff
DFG-VK Mitglied

0176/53766189
ariane.dettloff@contraste.org

Kategorie: Allgemein, Pressemitteilung Stichworte: Atomwaffen, Büchel, Landgericht Koblenz, Ziviler Ungehorsam

  • Mitglied werden
  • Spenden
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Copyright © 2023 Deutsche-Friedensgesellschaft Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen · Anmelden