Dieser Artikel von Peter Tobiassen und Stefan Philipp erschien als Titelgeschichte im DFG-VK-Magazin ZivilCourage, Nr. 2, März/April 2004
Peter Tobiassen ist Geschäftsführer der Zentralstelle KDV,
Stefan Philipp ist Chefredakteur der ZivilCourage.
Nicht mehr „ob“, sondern nur noch „wann“ die Wehrpflicht fällt, ist die Frage. Peter Struck hat bei der Vorstellung seiner neuesten Reformpläne für die Bundeswehr im Januar noch einmal ein klares Bekenntnis zur Wehrpflicht abgelegt. Aber: Die derzeit noch knapp 70.000 Wehrpflichtigen in seiner „neuen“ Bundeswehr werden aus den normalen Truppenteilen ausgegliedert und zu besondern Ausbildungseinheiten zusammengefasst. Militärisch spielen sie damit überhaupt keine Rolle mehr, sie kosten nur noch. Weil aber sogar für Militär und Kriegszwecke das Geld nicht einfach nur beliebig gedruckt werden kann, hat Struck sein Bekenntnis zur Wehrpflicht mit der Aussage verbunden, er habe keine Probleme damit, auch ohne sie auszukommen. Deshalb ist die offizielle Bundeswehrplanung so angelegt, dass spätestens zum Ende des Jahrzehnts auf die Wehrpflicht verzichtet werden kann. Spätestens.
Denn zusammen mit Struck am Kabinettstisch sitzt mit Renate Schmidt eine ausgewiesene Wehrpflichtgegnerin, die als Jugendministerin zudem für den anderen – und größeren – Teil der Wehrpflichtigen zuständig ist, für die Zivildienstleistenden. Als sie Anfang des Jahres „Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland“ präsentierte, die die von ihr eingesetzte Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“ erarbeitet hat, wurde klar: Die Wohlfahrtsverbände, größter „Arbeitgeber“ und auch Nutznießer des Zivildienstes, rechnen für 2008 mit dem Wehrpflicht Ende. Jedenfalls haben sie dieses Jahr genannt, bis zu dem aus ihrer Sicht eine reibungslose Umstellung der Arbeitsstrukturen möglich sei.
Und intern spricht man bei der SPD schon von einer Planung, die Wehrpflicht gleich nach der nächsten Bundestagswahl abzuschaffen, also 2007.
Ob allerdings die Sozialdemokraten zu diesem Punkt überhaupt irgendetwas zu entscheiden haben, scheint derzeit mehr als fraglich. Aber wie sagte doch ein hochrangiger SPD-Funktionär in einem internen Gespräch zum Drängen seines Gesprächspartners, die Wehrpflicht angesichts eines wahrscheinlichen Regierungswechsels möglichst vorher abzuschaffen, ganz trocken: „Die Anderen haben auch kein Geld!“
Die kühle Art, mit der Struck faktisch ohne Wehrpflicht plant, und die aufgeregte öffentliche Diskussion zu Jahresbeginn über den ohne Zivildienst scheinbar zusammenbrechenden Sozialstaat mit Forderungen nach einem „sozialen Pflichtjahr“ oder dem Ruf nach Dienstverpflichtungen von Arbeitslosen in Pflegeheimen, machen deutlich: Ohne die Gewöhnung an das „Heer“ hundertausender, vermeintlich billiger Zivis wäre die Abschaffung der Wehrpflicht vermutlich längst erfolgt. Immerhin stellt der Zivildienst mit 93.000 Arbeitskräften bei den Dienstleistern im Sozialbereich eine scheinbar erhebliche Mitarbeitergruppe. Wenn man allerdings weiß, dass allein bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege 1,2 Millionen Menschen arbeiten, dann schrumpft die Bedeutung der Zivildienstleistenden – sie machen nämlich nur rund fünf Prozent aller Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen aus, die entweder staatlich oder von freien Trägern organisiert werden. Außerdem ist ihre Zahl seit 1999 bereits um ca. 60.000 zurückgegangen, ohne dass der soziale Bereich zusammengebrochen wäre. Da wurde anscheinend erfolgreich Konversion betrieben.
Das Märchen von den billigen Arbeitskräften
Die konnte gelingen, weil die Annahme, Zivis seien „billige Arbeitskräfte“, eine Mär ist. Ein besetzter Zivildienstplatz kostet im Jahr rund 15.000 Euro. Davon tragen der Bund gut 8.000 Euro und die Einsatzstellen knapp 7.000 Euro. Seit langem herrscht Einigkeit darüber, dass bei einem Ersatz der Zivildienstleistenden durch reguläre Dauerarbeitskräfte ein Verhältnis von drei zu zwei angenommen werden muss; drei Zivildienstleistende sind durch zwei Dauerarbeitskräfte zu ersetzen. Dieses Verhältnis ist möglich, weil durch die alle zehn, voraussichtlich ab Oktober alle neun Monate wechselnden Zivis erhebliche Arbeitszeit für Einarbeitung, Lehrgänge und fachliche Anleitung verloren geht, die bei Dauerarbeitskräften nur einmalig anfällt. 90.000 Zivildienstleistende könnten also durch 60.000 Dauerarbeitskräfte ersetzt werden. Auf Zivildienstplätzen arbeiten junge Männer ohne einschlägige berufliche Vorbildung und in der Regel ohne Arbeitserfahrung. Die Tätigkeiten sind so strukturiert, dass sie innerhalb weniger Wochen erlernt werden können. Die bei einem Wegfall des Zivildienstes neu zu schaffenden Arbeitsplätze sind somit in besonderem Maße geeignet für Menschen mit fehlender oder geringer Berufsqualifizierung, also für Menschen, für die auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt kaum Arbeitsplätze angeboten werden.
Während für drei Zivis 45.000 Euro im Jahr ausgegeben werden, belaufen sich die Arbeitgeberlohnkosten für eine junge Hilfskraft auf deutlich unter 25.000 Euro pro Jahr. Zivildienstleistende können also durch reguläre Arbeitskräfte ersetzt werden, ohne dass Mehrkosten entstehen. Im Gegenteil: volkswirtschaftlich betrachtet werden Arbeitslosengeld und Sozialleistungen für 60.000 dann nicht mehr arbeitslose Menschen eingespart.
Allerdings wird in der Fachdiskussion nicht davon ausgegangen, dass sämtliche Zivildienstplätze durch reguläre Dauerarbeitskräfte ersetzt werden. Angenommen wird, dass sich in der Praxis ein „Mix“ ergibt aus Vollzeitarbeitsplätzen, Teilzeitarbeitsplätzen und Mini-Jobs, Freiwilligendiensten und ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Vollzeitarbeitsplätze werden überall dort entstehen, wo Zivis in der Basisversorgung eingesetzt werden, beispielsweise im Hol- und Bringedienst eines Krankenhauses, in der Küche oder der Wäscherei von Altenheimen, in Notrufzentralen usw.
Teilzeitarbeitsplätze und Mini-Jobs dürften dort eingerichtet werden, wo es zeitliche Arbeitsschwerpunkte gibt, also zum Beispiel bei „Essen auf Rädern“ oder im Behindertenfahrdienst usw.
MitarbeiterInnen aus Freiwilligendiensten werden vermutlich dort tätig werden, wo auch Zivildienstleistende bisher interessante Lernfelder vorfanden, zum Beispiel in der so genannten „ISB-K“, der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung bei Kindern, wo behinderte Kinder in Regelkindergärten und Regelschulen begleitet werden, in Umwelteinrichtungen oder für Tätigkeiten, „die ein bisschen Farbe in das Grau des Heim oder Krankenhauslebens bringen“ wie Besuchs-, Vorlese- und Veranstaltungsbegleitdienste usw.
Ehrenamtliche werden an den Stellen Zivildienstleistende ersetzen können, an denen echte Zusatztätigkeiten übernommen wurden, so zum Beispiel der Baumschnittkurs eines Umweltverbandes, die Theaterbegleitung in einer Alteneinrichtung usw.
Der – bei Abschaffung oder Aussetzung der Wehrpflicht zwangsläufige – Wegfall des Zivildienstes hat seinen Schrecken verloren. Zwischen Staat und Wohlfahrtsverbänden wird nur noch um die Konditionen gerangelt. Dabei geht es vor allem um die finanzielle Begleitung der Umstellung, konkret also darum, wie die bisher für den Zivildienst aufgewendeten Haushaltsmittel des Bundes für die sozialen Dienstleistungen erhalten bleiben können.
Dass eine Gesellschaft auch ohne Zwangsverpflichtungen funktionieren kann, zeigt der Blick zu unseren Nachbarn. In einigen europäischen Staaten wurde in den letzten Jahren die Wehrpflicht – und damit auch Ersatzdienste, im Umfang dort aber jeweils deutlich kleiner als in Deutschland – abgeschafft. Die Diskussion um den Umbau sozialer Dienstleistungen und deren Finanzierung fand und findet in diesen Ländern ebenso wie hier statt. Dabei spielte der wegfallende Alternativdienst aber nur eine völlig untergeordnete Rolle. Bedeutsamer war die Diskussion, welche Angebote Jugendlichen gemacht werden können, um ihre Bereitschaft zu freiwilligem Engagement aufzugreifen. Dass diese Diskussion aber weit gehend unabhängig von der Diskussion um die Wehrpflicht stattfindet, zeigt das Beispiel Großbritannien: dort gibt es seit 1957 keine Wehrpflicht mehr.
Frankreich, Belgien, die Niederlande und Großbritannien sind zu unterschiedlichen Lösungen gekommen, meistens einer Mischung aus Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und gezielten Angeboten an Freiwilligendiensten. Letztlich spielte der Wegfall des Zivildienstes für soziale Dienstleister und Gesellschaft keine große Rolle, weil Problembereiche wie Jugendarbeitslosigkeit und Lösungen zur Verbesserung freiwilligen sozialen Engagements die weit wichtigeren gesellschaftspolitischen Fragestellungen sind.
Der Ruf nach dem Pflichtjahr: blanker Populismus
Wer sich dieser Diskussion entziehen will, der ruft populistisch – wie es in den letzten Wochen einige Ministerpräsidenten und Landesminister getan haben – nach dem „sozialen Pflichtjahr“. Im Blick auf die bestehenden Probleme wird damit nur scheinbar eine Lösung präsentiert. Abgesehen von dem eindeutigen Verbot im Grundgesetz und vielen internationalen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik zunächst kündigen müsste, gäbe es ganz praktische und unüberwindbare Schwierigkeiten.
Rund 800.000 Männer und Frauen hat ein durchschnittlicher Geburtsjahrgang. Ca. 100.000 dürften – aus welchen Gründen auch immer – für eine Dienstpflicht nicht in Frage kommen. Jeweils 100.000 könnten die Bundeswehr und der bisherige Zivildienst aufnehmen, da es im Falle der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht wohl bei der faktischen Beibehaltung der Wehr- und Zivildienstpflicht bleiben würde. Wer ein „soziales Pflichtjahr“ fordert, muss also ein Organisationsmodell entwickeln, das pro Jahr 500.000 junge Erwachsene zusätzlich zum bestehenden Wehr und Zivildienst für einen Zeitraum von rund einem Jahr unterbringt. Wegen des Pflichtcharakters müssten dabei sowohl die Kontrolle als auch die entsprechende Sanktionierung für diejenigen, die der Pflicht nicht nachkommen, funktionieren. Da Geldstrafen wegen des „Freikauf-Charakters“ eher ungeeignet sind, bliebe wie bei der jetzigen Wehrpflicht nur die Androhung erheblicher Gefängnisstrafen.
Bedacht werden müsste auch die finanzielle Seite eines „sozialen Pflichtjahres“. Bereits der Blick auf den Zivildienst hat gezeigt, was dies auf staatlicher und der Seite der Träger kostet. Weitere 500.000 Dienstverpflichtete sind mit zusätzlichen ca. 7,5 Milliarden Euro zu veranschlagen, insgesamt mit den 100.000 Zivis also rund 9 Milliarden Euro. Zusammenfassend ist zu sagen: Naturalleistungen zwangsweise einzufordern wäre ein Rückfall in die Zeiten mittelalterlicher Frondienste. Der einzige Staat weltweit, der ein „soziales Pflichtjahr“ praktiziert, ist das diktatorische Burma.
Das Problematische an den populistischen Forderungen nach einer Dienstpflicht ist deshalb nicht ihre drohende Umsetzung – die ist völlig irreal. Gefährlich daran ist die dahinter stehende ideologische Position. Das derzeitige Wehrpflichtsystem ist verfassungsrechtlich so begründet, dass grundsätzlich – und als Grundrecht in Artikel 12 Grundgesetz garantiert und geschützt – jeder und jede „Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei“ wählen darf; nur Krieg und Vorbereitung auf Krieg – die vom Bundesverfassungsgericht behauptete „verfassungsrechtliche Grundentscheidung für die militärische Landesverteidigung“ – rechtfertigen die Ausnahme der Wehrpflicht. Diese Vision von „freien Bürgern“, für die der Staat da ist und nicht die BürgerInnen für den Staat, soll im Rahmen neoliberaler Vorstellungen umgekehrt werden. Die Nutzbarmachung von Menschen und das Verwertungsinteresse an ihnen stehen dabei an erster Stelle. Die Folge dieses Gesellschaftsbildes sind Sozialabbau und die Ausgrenzung von Arbeits- und „Wert“losen.
Umorientierung ist nötig
Für PazifistInnen und Kriegsdienstverweigerer und ihre Organisationen stellt sich die Frage, wie sie mit der Diskussion um die Wehrpflicht umgehen sollen. Schon jetzt in der Umbruchphase zeigt sich, dass der Bedarf an Wehrpflichtigen – sowohl bei der Bundeswehr als auch im Zivildienst – erheblich gesunken ist. In Kombination mit dem weit gehend liberalisierten Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer hat sich damit auch die Interessenlage der Ratsuchenden gravierend verändert. Bis zum Ende des Ost ?West Konfliktes und dem in der Folge stattgefundenen Irak-Krieg (nach der Besetzung Kuweits) war die Wehrpflicht insofern allgemein, als der Großteil der jungen Männer damit rechnen musste, zu einem Dienst herangezogen zu werden.
Die Auseinandersetzung der Betroffenen mit ihrer Haltung dazu war auch eine Entscheidung darüber, wie sie zu Militär und Krieg stehen. Bei der Beratung von Kriegsdienstverweigerern hatten PazifistInnen deshalb auch gute Möglichkeiten, Orientierungen zu vermitteln.
Im Verlauf der neunziger Jahre ist der Kriegseinsatz der Bundeswehr zur „Normalität“ geworden – faktisch als Berufsarmee ohne den Rückgriff auf Wehrpflichtige. Die Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz ist parallel dazu ebenfalls zur Normalität geworden. Dass sich junge Männer nicht von einem zu ziviler Praxis in völligem Gegensatz stehenden Militärapparat mit seinen Zwängen und Sinnlosigkeiten vereinnahmen lassen wollen, ist verständlich und gut. Dass sie dabei Militär als vermeintliches Konfliktlösungsinstrument häufig nicht grundsätzlich ablehnen, ist bedauerlich – aber Fakt. Das Interesse der Ratsuchenden war legitimerweise, sich den einfachsten und bequemsten Weg zur Vermeidung des Militärdienstes weisen zu lassen. Organisationen wie die DFG VK, die – ebenfalls legitimerweise – vor allem ihre Inhalte vermitteln wollten, mussten zwangsläufig damit „Schiffbruch“ erleiden.
Die Umfrage, die der baden württembergische DFG-VK-Landessprecher Klaus Pfisterer soeben durchgeführt hat, beweist dies. Von den 111 DFG-VK-Gruppen und -Landesverbänden, denen er seinen KDV-Umfragebogen zuschickte, haben ganze 24 geantwortet. Von diesen machen 11 eine regelmäßige KDV-Beratung, die wenigsten davon wöchentlich. Nach den Angaben aus den zurückgeschickten Fragebögen wurden im letzten Jahr 350 Kriegsdienstverweigerer beraten. Laut der Regierungsstatistik wurden im Jahr 2003 insgesamt 170.745 KDV Anträge gestellt.
Mehr als die Hälfte der Beratungsstellen berät nicht nach der Strategie „Mach´s wie Dieter“ , die als Antwort auf den gesunkenen Bedarf bei Bundeswehr und Zivildienst – „nur noch jeder Zweite muss“ – Wege zeigt, keinerlei Dienst leisten zu müssen. Wer nicht so berät, führt die jungen Männer direkt in den Zivildienst. Sowohl die Nachwuchsgewinnung für die DFG-VK als auch der politische Wert der Beratung sind – allein angesichts der Zahlen – marginal.
Dass es weit gehend unabhängig von der Frage der eigenen Verweigerung nach Art. 4,3 GG, die bei Wehrpflichtigen bezüglich der Nichtintegration in die „kämpfende Truppe“ relativ bedeutungslos ist, ein großes Potenzial an gerade auch jungen Menschen gibt, die Krieg und militärischen „Lösungen“ mindestens skeptisch gegenüber stehen, haben die Proteste gegen den Irak-Krieg im letzten Jahr gezeigt.
PazifistInnen sollten sich freuen, wenn die Wehrpflicht abgeschafft wird – und die Diskussion mit ihren Beiträgen befördern. Es gibt für sie keinen Grund, an dem Zwangsinstrument festzuhalten, auch nicht den, dass die wahrscheinliche Folge der Abschaffung eine Freiwilligenarmee ist. Diese lehnen sie ab wie grundsätzlich jedes Militär als Kriegsführungsinstrument; aber dessen Abschaffung muss schrittweise als eigenständige politische Aufgabe durchgesetzt werden, die nichts mit der Wehrpflichtfrage zu tun hat.