Solidaritätsarbeit ist nicht schwierig – und schützt von Michael Behrendt
Auch in diesem Jahr entscheiden sich konsequente Kriegsdienstverweigerer wieder bewusst für die direkte Auseinandersetzung mit der Bundeswehr. Aktuelle Anfragen zur Totalverweigerung erreichen uns außerdem auch von staatlich anerkannten KDVern, die beabsichtigen, den Zivildienst zu verweigern. Nachdem dreieinhalb Jahre kein Fall von Totalverweigerung in der Bundeswehr bekannt geworden war, sind im letzten Jahr drei Totalverweigerer zur „Truppe“ einberufen worden. Und es geht weiter:
Matthias Schirmer und Silvio Walther wurden zum 1. April einberufen – und traten den Dienst nicht an. Anfang Juni ist Matthias nach zwei Arresten mit einem Dienstverbot belegt worden, Silvio jedoch steht kurz vor dem vierten Arrest.
Matthias Schirmer wurde am 4. April von Feldjägern zu Hause aufgegriffen. Seit dem 5. April befand er sich in der Kaserne Viereck in Mecklenburg-Vorpommern. In den ersten Tagen musste er sich auf „der Stube“ aufhalten und mehrmals täglich beim Kompaniechef melden. Der Bataillonskommandeur beantragte nach mehreren Verhören einen 21-tägigen Arrest, dem das zuständige Truppendienstgericht (TDG) zustimmte. Dieser wurde vom 17. April bis zum 7. Mai vollstreckt. Der Kommandeur beantragte direkt im Anschluss daran am 8. Mai erneut einen 21-tägigen Arrest, der regulär am 30. Mai geendet hätte.
Wegen dieser erneuten Strafe ging Matthias am 8. Mai abends in Hungerstreik. Die Bundeswehr drohte ihm die Zwangsernährung an und verschärfte zusätzlich die Arrestbedingungen. So wurde Matthias durch Wachhabende in die Kantine gebracht, um Soldaten beim Essen zuzusehen. Die Vorgesetzten unterbanden den telefonischen Kontakt zur Außenwelt und strichen später den täglichen Rundgang für mehrere Tage. Anfänglich wurde Matthias nachts stündlich geweckt, angeblich um seinen gesundheitlichen Zustand zu überprüfen. Wachsoldaten haben jedoch keine medizinische Qualifikation, daher diente diese Maßnahme offensichtlich nur der Zermürbung. Erst auf Matthias‘ Beschwerde hin unterließ die Bundeswehr diese schikanöse Behandlung.
Das TDG führte am 16. Mai wegen der Beschwerde gegen den zweiten Arrest eine Anhörung durch. Dabei konnte der Bataillonskommandeur nicht schlüssig begründen, warum dieser Arrest überhaupt notwendig sei, und musste einräumen, dass auch er nicht von einer Willensänderung bei Matthias ausgehe. Das TDG entschied, dass der Arrest von 21 Tagen auf 12 Tage gekürzt werde. Die Truppe musste Matthias sofort aus dem laufenden Arrest entlassen, gleichzeitig sprach die Bundeswehr ein „Dienstverbot“ aus.
Am 9. April wurde Silvio Walther von Feldjägern an seinem Wohnort aufgegriffen und am folgenden Tag dem 5./Gebirgsfernmeldebataillon 210 in Bad Reichenhall zugeführt. Sein Disziplinarvorgesetzter beantragte beim zuständigen TDG Süd einen siebentägigen Disziplinararrest. Da Silvio die ärztliche Untersuchung auf Arrestfähigkeit verweigerte, wurde er nicht arrestiert, sondern „vorläufig festgenommen“ und in eine ungeheizte Arrestzelle von vier Quadratmetern gesperrt. Am 17. April begann der Arrest, aus dem er am 23. April entlassen wurde. Da er unmittelbar danach wieder einen Befehl verweigerte, wurde er erneut „vorläufig festgenommen“. Der stellvertretende Bataillonskommandeur beantragte wieder Arrest, diesmal für zehn Tage, der vom 25. April bis zum 4. Mai vollstreckt wurde. Im Anschluss daran wurde Silvio wiederholt verhört.
Erst zwei Tage später, am 6. Mai, beantragte der Kommandeur der Gebirgsjägerbrigade 23 einen vierzehntägigen Arrest, der vom TDG bestätigt wurde und am gleichen Tag begann. Über das Pfingstwochenende wurde die Militärhaft für vier Tage unterbrochen und am 13. Mai fortgesetzt. Als sie am 23. Mai endete, konnte Silvio die Kaserne verlassen, erhielt aber den Befehl, am 26. Mai den Dienst aufzunehmen. Er erschien in der Kaserne, verweigerte aber erneut den Gehorsam. Die Brigadeführung erklärte Silvio, dass sie diesmal 21 Tage Arrest beantragen würde. Silvio wurde aber von einem zivilen Arzt für eine Woche krank geschrieben und konnte nach Hause gehen. Nach der Krankschreibung erschien Silvio in der Kaserne und wurde wieder verhört. Der angekündigte 21-tägige Arrest wurde beantragt, konnte aber nicht sofort vollstreckt werden, woraufhin Silvio bis einschließlich 9. Juni [dem Redaktionsschluss dieser ZivilCourage] mit einem Dienstverbot belegt wurde. Spätestens am 10. Juni soll er wieder in der Kaserne erscheinen, um diese 21 Tage Militärhaft anzutreten.
In der letzten Maiwoche erhielten wir von Silvio einen Brief aus dem Bundeswehrarrest, in dem schreibt: „Am Freitag, 16.05.08, wurde ich mit einem anderen Mithäftling nach Berchtesgaden gebracht. In Berchtesgaden wurde ich dazu verdonnert, den an die Kaserne angrenzenden Parkplatz zu säubern. Erst hatte ich dagegen protestiert, doch einer der beiden Soldaten, die mich bewacht hatten, griff zu seinem G36[-Ge- wehr] …“
Als Silvio unter Waffenandrohung gezwungen wurde, den Parkplatz zu säubern, war er alleine mit zwei Wachsoldaten – die scharfe Munition bei sich führen – in einer annähernd leeren Kaserne, ohne Zeugen. Er kam der Aufforderung nach und hat sich später bei seinen Disziplinarvorgesetzten über die beiden Wachsoldaten beschwert. Wie zu erwarten stritten die Soldaten in einer Anhörung alles ab. Das Verhalten der Wachsoldaten ist ein schwer wiegendes Dienstvergehen und hat darüber hinaus strafrechtliche Relevanz. Die Vorgesetzten befahlen Silvio unter Strafandrohung Stillschweigen.
Nach Silvios Bericht herrschen in der Gebirgsjägerkaserne derart unhygienische Zustände, dass die Truppe gegen Krätzmilben kämpfen muss. Ständig müssen Soldaten krank nach Hause geschickt werden. Um so beunruhigender war für uns die Information, dass Silvio keine Möglichkeit hat, seine Wäsche zu waschen. Als Totalverweigerer verweigert er natürlich auch das Tragen der Uniform. Nachfragen, wie er seine zivile Kleidung waschen könne, blieben unbeantwortet. Seine Vorgesetzten scheinen ihre Fürsorgepflicht nicht sonderlich ernst zu nehmen.
In der Zwischenzeit wurden Silvios drei Beschwerden gegen die ersten drei Arreste durch „Beschluss des Truppendienstgerichts Süd, 2. Kammer“ in einem Abwasch zurückgewiesen. Der Vizepräsident des Truppendienstgerichts Malzer begründete die Ablehnung so: „Disziplinararrest als Mittel der Erziehung des Soldaten zur Erfüllung der Dienstpflichten durfte und darf gegen den Beschwerdeführer angewandt werden. Er ist 21 Jahre alt und durchaus in seiner Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen (…)“
Erwähnenswert ist, was das TDG zur Wehrpflicht ausführt: „Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bundeswehr auch aus Gründen der Wehrgerechtigkeit, die der Beschwerdeführer ja gerade anführt, gehalten ist, alle Wehrpflichtigen zur Erfüllung der ihnen gesetzlich obliegenden soldatischen Pflichten anzuhalten. Sähe man nämlich bei Soldaten, welche den ihnen erteilten Befehlen grundsätzlich nicht gehorchen, von einer disziplinaren Ahndung ab, hätte dies zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Gehorsamsbereitschaft der übrigen Wehrpflichtigen.“ Eine mit den drei „Maßregelungen“ verbundene „generalpräventive“ Wirkung sei zulässig; es sei nicht „völlig ausgeschlossen“ gewesen, dass Silvio sein Verhalten aufgrund des Arrestes hätte ändern können.
Die zitierten Ausführungen des TDG müssen für einen Menschen, der gerade die nicht vorhandene „Wehrgerechtigkeit“ anprangert, wie Hohn klingen und ihn in seiner Haltung geradezu bestärken.
Bei den Gebirgsjägern herrschen bekanntlich Zucht und Ordnung. Trotzdem scheint der Erlass des Verteidigungsministeriums vom 21. April 2008, der die Arrestierung von Totalverweigerern auf zwei mal 21 Tage beschränken soll, noch nicht bis in die Berge vorgedrungen. Möglicherweise handeln die Gebirgsjäger aber nach „altbewährten soldatischen Tugenden“ sowie sich selbst und ihrem „soldatischen Gewissen“ verpflichtet gegen diese Erlasslage, indem sie einsperren und schleifen, so gut sie eben können. Denn bindend ist dieser Erlass nicht. Willkürhandlungen gegenüber „Untergebenen“ sind weiterhin möglich. Die Logik der Militärs ist in der Regel, dass eine junge und formbare Persönlichkeit zurechtgestutzt werden soll, und wenn sie sich dagegen wehrt, eben gebrochen werden muss. Dazu mögen in den Augen eines militärischen Vorgesetzten insgesamt 42 Tage Arrest unter Isolationshaftbedingungen nicht ausreichen, deshalb bleibt die Dauer des Arrestes nach oben offen. Deutlich wird: Totalverweigerer bei der Bundeswehr einzusperren – solange und sooft es den Vorgesetzten passt – dient zur Abschreckung von Nachahmern. Und wenn sich die Militärs unbeobachtet fühlen, dann schrecken sie ab, solange es ihnen niemand verwehrt.
Totalverweigerer brauchen Unterstützung von außen. Sie haben nur beschränkte Mittel, sich gegen Willkür und Übergriffe zu wehren, schützen können sie sich kaum dagegen. Deshalb ist es wichtig, dass die Militärs, die für die Bestrafung und Freiheitsberaubung dieser gewaltfrei Widerstehenden verantwortlich sind, erfahren, dass ihre Handlung beobachtet und missbilligt wird. Und diese Missbilligung geschieht durch Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Protest!
Im letzten Jahr konnte die Spontaneität, mit der Totalverweigerer unterstützt wurden, ein gutes Beispiel für Gegenwart und Zukunft liefern. Schnelle Mobilisierungen waren aber nur möglich, weil man vorhandene Netzwerke und Strukturen nutzen konnte. Wichtig war auch, dass Menschen im Vorfeld Informationen erhielten, kontinuierlich informiert wurden und Absprachen getroffen werden konnten.
DFG-VK-Gruppen veranstalteten zum Beispiel Mahnwachen und Kundgebungen vor der Kaserne in Karlsruhe und in Roth bei Nürnberg, wo der Totalverweigerer Jonas G. inhaftiert war. Gleiches geschah bei anderen Betroffenen durch andere Gruppen oder Menschen, die sich spontan zusammengefunden hatten. Moritz K. zum Beispiel erhielt regelmäßigen Besuch von Freunden und Unterstützern. Es wurden Protestbriefaktionen gestartet und Besuche organisiert.
Die drei Totalverweigerer im letzten Jahr konnten auf einen aktiven Freundeskreis bauen. Alexander H. führte mit Hilfe eines Freundes ein Weblog und konnte die Öffentlichkeit so regelmäßig über seine Situation informieren. In allen Fällen wurden PolitikerInnen auf Bundestags- und Lokalebene gewonnen, die sich für die Freilassung der Totalverweigerer aussprachen und sie teilweise auch besuchten. In allen Fällen wurde durch Unterstützergruppen Pressearbeit gemacht.
Am meisten scheint die Militärs zu stören, wenn sie in der Zeitung und den Lokalnachrichten erscheinen, weil eine kleine Gruppe vor dem Kasernentor demonstriert und darauf hinweist, dass ein Mensch lange Zeit eingesperrt wird, obwohl er gar nichts getan hat. Am Ort des Geschehens Betroffenheit zu zeigen, ist und bleibt ein wirkungsvolles gewaltfreies Instrument. Ebenso sinnvoll und wirkungsvoll ist die Anteilnahme am Schicksal des Totalverweigerers und an der Inpflichtname des Verursachers dieses Schicksals. Wir können Vorgesetzte und Truppendienstrichter zwar selten juristisch belangen, wir können aber ihr Verhalten und ihr Urteil gegen Totalverweigerern politisch und moralisch anklagen. Soldaten vor der Kaserne anzusprechen und direkt zu fragen, ob sie es in Ordnung finden, dass da einer seit Wochen eingesperrt wird, nur weil er aus begründbaren Motiven heraus die Befehle verweigert. Es ist möglich, den Vorgesetzten telefonisch zu fragen, ob er glaubt, dass er mit seiner Handlung den Totalverweigerer brechen kann. Den Richter anschreiben und fragen, ob das, was er da genehmigt, sowohl recht als auch gerecht ist. Petitionen für Totalverweigerer verfassen, Briefe an ihn schicken und Postkartenaktionen in der eigenen Gruppe als Protest an die Vorgesetzten durchführen. All das sind Möglichkeiten, die helfen, Arrest und Isolation erträglicher, im allerbesten Fall auch kürzer zu machen.
Michael Behrendt ist Mitarbeiter der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung
(www.asfrab.de).
http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/AktuellePraxisTKDV.php