Die Organisationsstruktur der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen ergibt sich aus ihrer hier abzurufenden Satzung. Die Struktur mag auf den ersten Blick kompliziert sein, ist aber sehr basisdemokratisch und bietet viele Möglichkeiten der Partizipation. Die konkreten Bereiche und Gremien sind:
Mitglieder
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, sowie juristische Personen können Mitglied der DFG-VK werden. Hier kann man Mitglied werden.
Orts- und Regionalgruppen
Die Mitglieder sind in Orts- und Regionalgruppe organisiert, die autonom agieren und ihre Gelder – die Mitgliederbeiträge werden zwischen dem Bundesverband, den Landesverbänden und den Orts- und Regionalgruppen aufgeteilt – selbst verwalten. Die meiste politische Arbeit in der DFG-VK findet in den örtlichen Gruppen statt. Orts- und Regionalgruppen müssen alle zwei Jahre eine Mitgliederversammlung durchführen und einmal im Jahr formlos über ihre Arbeit berichten.
Landesverbände (LVs) und ihre Konferenzen
Die Orts- und Regionalgruppen können Delegierte zu den Konferenzen ihres Landesverbands schicken. Dort finden Berichte sowie politische Planungen statt. Diese Konferenzen sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert. Auch haben manche Landesverbände eigene Vorstände und Geschäftsführer, andere nicht. Über die Aufteilung der Landesverbände ist hier mehr zu erfahren. Landesverbände müssen alle zwei Jahre eine Mitgliederversammlung durchführen und einmal im Jahr formlos über ihre Arbeit berichten. Sie haben einen eigenen Finanzhaushalt.
Bundesausschuss (BA)
Jeder Landesverband kann bis zu drei Delegierte zu den mindestens 3-Mal im Jahr stattfindenden Bundesausschuss-Treffen schicken. Hier wird über den bundespolitischen Kurs der DFG-VK gesprochen und entschieden. Zudem hat jede bundesweite Arbeits- und Projektgruppe eineN DelegierteN beim Bundesausschuss. Bei den bundesweiten Treffen berichten die Landesverbände, Arbeits- und Projektgruppe, der BundessprecherInnenkreis sowie der/die politische GeschäftsführerIn über ihre Arbeit. Der Bundesausschuss ruft zudem den alle zwei Jahre stattfindenden Bundeskongress aus. In der letzten Sitzung des Bundesausschusses im Jahr wird über den Haushalt des kommenden Jahres diskutiert und – wenn möglich – ein Haushalt beschlossen.
Bundeskongress (Buko)
Der Bundeskongress ist das oberste Gremium der DFG-VK. Orts- und Regionalgruppen sowie Landesverbände schicken Delegierte zu dem Treffen, auf dem der BundessprecherInnenkreis, der/die politische GeschäftsführerIn, der/die verantwortliche für die bundesweiten Medien sowie die Verbands-VertreterInnen in anderen Organisationen Rechenschaft ablegen müssen und befragt werden können. Die verschiedenen Posten werden beim Bundeskongress von den Delegierten auch erneut gewählt. Zudem können inhaltliche Anträge gestellt werden.
Bundessprecher*innenkreis (BSK)
Der BundessprecherInnenkreis führt als eine Art Vorstand die laufenden Geschäfte aus. Das Gremium besteht aus dem/der Bundeskassierer*in und einer unbegrenzten Zahl von Bundessprecher*innen, wobei mindestens drei Leute aus diesem Kreis inkl. dem/der Bundeskassierer*in zusätzlich Mitglieder des haftenden Vorstands nach Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bilden.
Politische*r Geschäftsführer*in
Das politische Tagesgeschäft wird von einem/einer festangestellten politischen Geschäftsführer*in ausgeführt. Die Person arbeitet eng mit dem BSK zusammen, nimmt an deren Sitzungen teil und erstattet dem Bundeskongress und dem Bundesausschuss Bericht.
Verantwortliche*r für die bundesweiten Medien
Der/Die verantwortliche für die bundesweiten Medien erstellt die Mitgliederzeitschrift ZivilCourage, ist – der Bezeichnung entsprechend – für die bundesweiten Medien verantwortlich und erstattet dem Bundeskongress über seine/ihre Arbeit Bericht.
Themenverantwortliche und Organisationen-Vertreter*innen
Die DFG-VK ist als Organisation Mitglied in anderen Verbänden wie beispielsweise „attac“. Auf dem Bundeskongress werden dafür Vertreter*innen gewählt, ebenso für manche Kampagnen und Themen. Die Vertreter*innen erstatten dem Bundeskongress über ihre Arbeit Bericht und in Jahren ohne Bundeskongress einmal dem Bundesausschuss.
Konfliktberatungskommission
Auf dem Bundekongress 2022 wurde beschlossen eine Kommission einzurichten. Die Konfliktberatungskommission dient zur Unterstützung von Gremien, Gliederungen, Mitgliedern, ehrenamtlichen oder bezahlten Beschäftigten der DFG-VK, die in einen verbandsinternen Konflikt geraten sind, wenn die Konfliktparteien das wünschen. Sie soll zur Mediation beraten, um Konflikteskalation vorzubeugen. Das Arbeitskonzept der Kommission gibt es hier (PDF).
Finanzkommission
Die Finanzkommission trifft sich mindestens zwei-Mal im Jahr und besteht aus dem/der BundeskassiererIn und einem/einer VertreterIn aus jedem Landesverband. Die Kommission berät über die aktuelle Finanzsituation, berät vorliegende finanzwirksame Anträge und gibt ihre Beschlussempfehlungen für den Bundesausschuss ab.
Bundesweite Arbeits- und Projektgruppen (AGs)
Mitglieder können sich in Arbeits- und Projektgruppen zusammenfinden, die vom Bundesausschuss sowie dem Bundeskongress offiziell eingerichtet werden können. Die Arbeits- und Projektgruppen haben eineN DelegierteN bei Bundeausschuss-Treffen und können auch einen eigenen Haushaltposten haben.