Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) haben alle Bürger*innen mit einem Ausweis der Bundesrepublik Deutschland das Recht den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.
Auch wenn die Wehrpflicht seit Juli 2011 ausgesetzt ist, kann sie jederzeit reaktiviert werden. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (im Folgenden abgekürzt als KDV) gilt unabhängig von der Wehrpflicht.
Das Verfahren wird jedoch Gesetzen entsprechend nur für diejenigen durchgeführt, die zum Kriegsdienst mit der Waffe eingezogen werden könnten. Das Verfahren wird für Berufs- und Zeitsoldat*innen, Reservist*innen, freiwillig Wehrdienstleistende und als tauglich gemusterte Wehrpflichtige durchgeführt.
KDV-Anträge werden beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr (ehem. Kreiswehrersatzamt) gestellt. Die Entscheidung über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, fällt jedoch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen bietet Betroffenen seit vielen Jahrzehnten kostenlose KDV-Beratung.
Du hast Fragen zum Verfahren, benötigst rechtliche Beratung oder Unterstützung bei der Antragsstellung? Kontaktiere uns gerne unter einer der folgenden Kontaktadressen.
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