Eine Stellungnahme des Friedensbeauftragten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zu einer militärischen Beteiligung Deutschlands am Kampf gegen den sog. „Islamischen Staat“ in Syrien
Sachstand Das Kabinett hat am 1. Dezember 2015 beschlossen, Frankreich im Kampf gegen den Terrorismus des sogenannten „Islamischen Staates“ auch militärisch zu unterstützen. Danach ist vorgesehen, mit einer Fregatte den französischen Flugzeugträger „Charles de Gaulle“ zu schützen, von dem aus Einsätze gegen den IS in Syrien geflogen werden. Ferner sollen Tornado-Flugzeuge über Syrien fliegen und ein Lagebild liefern. Außerdem sollen Luftbetankungsflugzeuge zum Einsatz kommen. Der Einsatz ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Generalinspekteur der Bundeswehr rechnet mit einem Einsatz von 1200 Soldaten für diese Unterstützung. Von einer erheblich längeren Dauer der Kampfhandlungen insgesamt ist auszugehen. Es ist nicht geplant, eine neue UN-Resolution zu beantragen. Der Kabinettsbeschluss beruft sich auf Art. 51 der UN-Charta sowie auf Resolution 2249 (2015) in Verbindung mit Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrages.
Stellungnahme Aus Sicht des Friedensbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland ist dazu auf der Grundlage der Friedensdenkschrift „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ 2007 folgendes anzumerken: 1. Nach den fürchterlichen Anschlägen in Paris sind die Trauer, der Schrecken und auch die Wut, wie sie in Frankreich und von Anteil nehmenden Menschen weltweit artikuliert worden sind und werden, nur zu gut zu verstehen. Diese Selbstmordattentate und das gezielte Töten vieler unschuldiger Opfer sind brutale Verbrechen. Unser Mitgefühl, unsere Solidarität und unser Gebet gelten zuallererst den Angehörigen der Opfer und denen, die verletzt wurden. Solidarität muss auch dem uns Deutschen so verbundenen französischen Volk insgesamt gelten. Wir verstehen, dass die deutsche Bundesregierung unter einem starken Druck steht, den französischen Verbündeten mit wirksamen Mitteln zu unterstützen. Deutschland fordert europäische Solidarität ein und steht auch in der Pflicht zu solidarischem Handeln in Europa. Gleichzeitig aber braucht es Besonnenheit und Augenmaß in der Reaktion. Eine „uneingeschränkte Solidarität“ wie sie nach 9/11 erklärt wurde, darf nicht voreilige und unter Umständen weitreichende Maßnahmen legitimieren, die wie in Afghanistan zu zweifelhaften Ergebnissen führen würden. Und Solidarität und Mitgefühl gelten auch den Angehörigen der Opfer in Ankara, Beirut, Tunis und den vielen anderen Städten Syriens und des Irak sowie Ländern, in denen Opfer des Terrorismus zu beklagen sind. 2. Das Leitbild des Gerechten Friedens, wie es die EKD vertritt, geht von einem Vorrang des Zivilen und der Gewaltfreiheit vor allen militärischen Mitteln aus. Dabei geht es nicht nur um die Instrumente einer zivilen und gewaltfreien Konflikttransformation im engen Sinne, sondern ausdrücklich um den Vorrang des Politischen – das heißt der diplomatischen Mittel im Sinne von Verhandlungen. Deshalb ist zunächst und zu allererst auf den politischen Prozess zu setzen, der mit den Wiener Gesprächen begonnen hat und der sehr bald fortgesetzt werden muss. Nur die Einbeziehung vieler am Konflikt beteiligter Staaten inklusive Russlands und der Nachbarländer wird einen Prozess ermöglichen, der dem sog. IS den Boden entzieht. Auch die beim G20-Gipfel besprochenen Maßnahmen müssen zeitnah umgesetzt werden. Dazu gehört es vor allem, die Finanzströme des Terrorismus zu unterbrechen. Noch ist das Zeitfenster nicht geschlossen, in dem entschiedener politischer Druck auch durch die als Vermittlerin geschätzte deutsche Regierung die regionalen Akteure und Russland zu einem lösungsorientierten Kompromiss bewegen kann. Gerade angesichts der Konfrontation zwischen Russland und der Türkei nach dem jüngst erfolgten Abschuss eines russischen Kampfflugzeuges durch türkisches Militär ist sofortige entschlossene Deeskalation nötig. Jede direkte militärische Intervention oder gar ein Einsatz von Bodentruppen werden die Eskalation beschleunigen und auch einer weiteren Internationalisierung des islamistischen Terrorismus Vorschub leisten. Das Kalkül des IS, das auf eine Solidarisierung und Radikalisierung der sunnitischen Umma angelegt ist, würde erfüllt und die Legitimität der Politik des Westens in irreparabler Weise geschädigt. 3. Nach den Grundsätzen evangelischer Friedensethik, wie sie in der Friedensdenkschrift „Aus Gottes Frieden leben für gerechten Frieden sorgen“ aus dem Jahr 2007 festgehalten sind, ist der Einsatz militärischer Gewalt nur als äußerste Möglichkeit im Sinne rechtserhaltender Gewalt angesichts schwerster andauernder Menschenrechtsverletzungen legitim. Dazu muss zwingend ein Mandat des UN-Sicherheitsrates vorliegen oder ein Fall von Selbstverteidigung gegeben sein, dies aber nur solange der UN-Sicherheitsrat noch nicht tätig geworden ist (Ziff. 102, Ziff. 119). Die Friedensdenkschrift formuliert eng begrenzte Kriterien für den Einsatz militärischer Gewalt: Militärische Maßnahmen müssen „Bestandteil einer kohärenten Friedenspolitik unter dem Primat des Zivilen bleiben“ (Ziff. 118). Einbeziehung und Zustimmung der lokalen Konfliktparteien sind – wenn irgend möglich – sicher zu stellen (Ziff. 120). Eine „begründete Aussicht auf Erfolg“ für den Einsatz rechtserhaltender militärischer Gewalt muss sich darin zeigen, dass eine bewaffnete Friedensmission Teil eines „friedens- und sicherheitspolitischen Gesamtkonzepts“ zu sein hat (Ziff. 122). Wenn diese Prüfkriterien auf eine deutsche Beteiligung an Militärschlägen gegen den sog. IS auf syrischem Territorium angewandt werden, kommen wir zu dem Schluss, dass in der jetzigen Situation in Syrien diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Daher widerspricht der Friedensbeauftragte der EKD einem deutschen militärischen Engagement unter diesen Voraussetzungen. 4. Für einen militärischen Einsatz der Bundeswehr in Syrien liegt bisher kein Mandat des Weltsicherheitsrates vor. Die Rechtslage hierzu wird, auch von Fachleuten, unterschiedlich beurteilt und kann zumindest als nicht gesichert bezeichnet werden. Zwar wird zurzeit noch darüber diskutiert, ob ein militärisches Engagement Deutschlands als Kampfeinsatz bezeichnet werden kann und damit ein ausdrückliches UN-Mandat nach Kap. VII der UN Charta nötig ist oder ob es sich um bloße logistische Unterstützung handelt und damit ein einfacher Bundestagsbeschluss auf der Grundlage der UN Resolution 2249 und weiterer schon vorliegender Resolutionen ausreichend wäre. In jedem Falle aber wäre Deutschland mit den Einsätzen Konfliktpartei und Teil von Operationen, die vom französischen Verbündeten eindeutig als Krieg bezeichnet werden. Die friedensethische Denkschrift der EKD fordert auch für eine militärische Intervention „unterhalb der Schwelle von Kampfeinsätzen“ die „Autorisierung und Legitimation in Form einer klaren völker- und verfassungsrechtlichen Grundlage“ (Ziff. 121). 5. Terrorismus ist ein Verbrechen und ist wie ein Verbrechen zu bekämpfen. Die Kriegsrhetorik führt in die Irre und darf das Handeln nicht bestimmen. Nach 9/11 haben wir genau das leider erlebt. Die aktuellen Entwicklungen und das Erstarken des IS sind auch eine Folge der Intervention einer „Koalition der Willigen“ im Irak und des Versagens dieser Koalition nach dem sogenannten „Sieg“ über Saddam Hussein. Zehntausende Soldaten des irakischen Regimes wurden ohne eine Entwaffnung entlassen. Die sunnitische Bevölkerung wurde unter der Regierung Maliki ausgegrenzt, ohne dass die westlichen Staaten effektiv widersprachen. Heute sind die Offiziere der ehemaligen Armee des Iraks führende Leute des IS. 6. Auch wenn das humanitäre Elend zum Himmel schreit und einen moralischen Druck zum Handeln erzeugt, zeigen sich für ein militärisches Eingreifen, das nach allen Erfahrungen in der Konsequenz die Probleme potenziert, keine belastbaren Erfolgsaussichten. Deshalb setzen wir auf politische Verhandlungen, einen geduldigen Weg politischer Überzeugungsarbeit und zivilgesellschaftlichen gewaltfreien Engagements und auf die Inklusion aller gesellschaftlich relevanten Gruppen in den jeweiligen Staaten bzw. Staatsfragmenten. Besondere Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit den wenigen in Syrien verbliebenen zivilgesellschaftlichen Friedensakteuren. Hier liegen die eigentlichen Ressourcen für einen künftigen syrischen Modus Vivendi.
7. Langfristig halten wir es für nötig, die Erfahrungen aus der Politik der westlichen Staaten in den letzten 60 Jahren in Ruhe auszuwerten. Dazu wird auch die Einsicht in die Mitverantwortung des Westens für die in diesen Jahren gewachsenen Konflikte sowie die Notwendigkeit eines neuen Verhältnisses des Westens zu den Ländern des Nahen Osten gehören müssen. Zu lange haben in diesem Verhältnis geostrategische und wirtschaftliche Interessen die entscheidende Rolle gespielt. Eine friedliche Zukunft wird sich nur auf der Grundlage einer Partnerschaft und des Interessenausgleichs zwischen allen Ländern erreichen lassen. Quelle: EKD