Das Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung dauert zur Zeit mehrere Monate und entspricht dem der Reservist*innenverweigerung.
KDV-Anträge werden nicht über den Dienstweg gestellt, sondern laufen über die Karrierecenter der Bundeswehr. Der Antrag sollte erst gestellt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden und durchgesprochen worden sind. Die Bundeswehr fordert einige der Ausbildungskosten zurück. Bei diesem Verwaltungsverfahren ist die justistische Unterstüzung durch Fachanwält*innen sinnvoll.
Wer als Soldat*in nach Art. 4 Abs. 3 verweigern möchte, kann uns ansprechen oder sich an die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung (EAK) wenden.
Kontaktiere uns gerne unter einer der folgenden Kontaktadressen.