31.07.2010 – IMI-Analyse 2010/028
IGH-Gutachten zum Kosovo: Weg in einen neuen Imperialismus
Im Februar 2008 verabschiedete das „Parlament“ des Kosovo eine Erklärung, mit der sich die Provinz von Serbien, dem Rechtsnachfolger der Bundesrepublik Jugoslawien, lossagte und für unabhängig erklärte. Allerdings ist Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta eindeutig – das dort verankerte Einmischungsverbot schützt die territoriale Integrität eines Landes vor einer gewaltsamen Zerschlagung. Selbst die nach Beendigung des NATO-Angriffskrieges verabschiedete – und bis heute gültige – Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates vom Juni 1999 nimmt Bezug auf dieses Prinzip. Sie enthält eine „Bekräftigung des Bekenntnisses zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien …“
Nachdem zahlreiche Protagonisten des NATO-Angriffskriegs gegen Jugoslawien den Kosovo nach seiner Unabhängigkeitserklärung umgehend als Staat anerkannten, eine Mehrheit der UN-Vollversammlung dies aber bis heute kategorisch ablehnt, legte die UN-Generalversammlung dem Internationalen Gerichtshof (IGH) auf Betreiben Serbiens folgende Frage zur Entscheidung vor: „Ist die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die Provisorischen Institutionen der Selbstverwaltung des Kosovo im Einklang mit dem Völkerrecht?“ (Resolution 63/3) Am 22. Juli 2010 fällte der Internationale Gerichtshof seine Entscheidung, die wohl weit reichende Folgen für Völkerrecht und Weltfrieden haben dürfte.
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Kosovo
Verlängerung des KFOR-Mandats durch den Bundestag
Plenarrede von Norman Paech zur KFOR-Mandatsverlängerung
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Linke wird der Mandatsverlängerung nicht zustimmen,
(Beifall bei der LINKEN)
und zwar aus ganz einfachen Gründen: Die UN-Sicherheitsratsresolution 1244 von 1999 taugt nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine Verlängerung des Bundeswehreinsatzes. Die Umstände haben sich mit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im Februar 2008 grundlegend und entscheidend verändert. Diese Unabhängigkeitserklärung war völkerrechtswidrig, ebenso die anschließende Anerkennung durch die Bundesregierung. Das haben Sie das ist das Interessante in der Debatte vor einem Jahr genauso gesehen, und das möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen.
Balkan – Serbien / Kosovo
31.07.2010 – IMI-Analyse 2010/028
IGH-Gutachten zum Kosovo: Weg in einen neuen Imperialismus
Im Februar 2008 verabschiedete das „Parlament“ des Kosovo eine Erklärung, mit der sich die Provinz von Serbien, dem Rechtsnachfolger der Bundesrepublik Jugoslawien, lossagte und für unabhängig erklärte. Allerdings ist Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta eindeutig – das dort verankerte Einmischungsverbot schützt die territoriale Integrität eines Landes vor einer gewaltsamen Zerschlagung. Selbst die nach Beendigung des NATO-Angriffskrieges verabschiedete – und bis heute gültige – Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates vom Juni 1999 nimmt Bezug auf dieses Prinzip. Sie enthält eine „Bekräftigung des Bekenntnisses zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien …“
Nachdem zahlreiche Protagonisten des NATO-Angriffskriegs gegen Jugoslawien den Kosovo nach seiner Unabhängigkeitserklärung umgehend als Staat anerkannten, eine Mehrheit der UN-Vollversammlung dies aber bis heute kategorisch ablehnt, legte die UN-Generalversammlung dem Internationalen Gerichtshof (IGH) auf Betreiben Serbiens folgende Frage zur Entscheidung vor: „Ist die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die Provisorischen Institutionen der Selbstverwaltung des Kosovo im Einklang mit dem Völkerrecht?“ (Resolution 63/3) Am 22. Juli 2010 fällte der Internationale Gerichtshof seine Entscheidung, die wohl weit reichende Folgen für Völkerrecht und Weltfrieden haben dürfte.
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