„Ich genieße es, wieder draußen zu sein und habe einen großartigen ersten Tag in der relativen Freiheit außerhalb der Betonmauern verbracht- mit Sonne, Radfahren, einem sehr schönen Dota-Konzert und lieben Menschen. Vielen Dank an dieser Stelle nochmal für all die Post und die solidarische Unterstützung von Transparent bis zu rosanem Panzer! Wir sehen uns auf der Straße! – Hanna“
Am 18.April gegen 14 Uhr wurde Hanna Poddig nach 35 Tagen aus der JVA Preungesheim entlassen. Sie blockierte im Februar 2008 einen Transport von Kriegsmaterial für die Nato-Response-Force, die weiterhin weltweit im Einsatz ist, und wurde dafür zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. “Meine Verurteilung zeigt deutlich, dass die Gerichte die kriegerischen Handlungen der Bundeswehr und damit der BRD schützen. Um deutlich zu machen, dass der Staat auf unliebsamen Widerstand mit Repression antwortet, habe ich mich dazu entschlossen, mindestens einen Teil der Strafe im Gefängnis abzusitzen.“ erklärte Hanna, bevor sie ins Gefängnis ging.
Jetzt resümiert Hanna „Von einer Welt wie wir sie uns wünschen trennt uns noch viel mehr. Solange wenige Privilegierte über den größten Teil des Reichtums der Erde verfügen, während es den allermeißten dreckig geht, gilt es zu kämpfen. Solange Lebensräume für Profitträume zerstört werden, werden wir uns wehren.Ton Steine Scherben hatten Recht, als sie sangen „Ich bin nicht frei, denn ich kann nur wählen, welche Diebe mich bestehlen, welche Mörder mir befehlen” Dennoch freue ich mich, wieder außerhalb der Knastmauern zu sein, um gemeinsam weiter für ein schönes Leben zu kämpfen.“
Ihre Zeit hinter den Mauern beschreibt Hanna in vielen Momentaufnahmen. Eine davon:
„Manchmal verschlägt es mir die Worte, wie hier mit Schicksalen umgegangen wird. Eine Neue kommt. Morgens um 8 kommt sie in die Eingangszelle im Offenen. Gegen halb 12 wird sie zu uns in die Eingangsstation A verlegt. Wir könnten ihr, sagen die Beamten, ja schonmal erklären, wie es hier so liefe. 2 Jahre 4 Monate muss sie rein, ist ziemlich fertig, ist erfreut, dass wir „normale Menschen“ seien (Es scheint sie zu überraschen) und dass sie im offenen Vollzug sei. Sie räumt nach einem Gespräch mit uns ihre Zelle ein, wirkt langsam etwas stabiler. Eine Stunde später wird sie verlegt – in den Geschlossenen.“
Ein Symptom eines Systems, das nicht für Menschen, sondern für Profite und Machterhaltung geschaffen ist.
Dank breiter Solidarisierung und Unterstützung konnten wir Hanna nun freikaufen.
http//www.krieg.nirgendwo.info/kontakt_und_spenden/knastpatenschaft
90 Knastpat_innen haben je einen von Hannas Tagessätzen übernommen
, rund 200 Briefe und Karten bekam Hanna geschickt, in verschiedenen Städten gab es Aktionen der Solidarität – von Infoveranstaltungen und Petitionen bis hin zu rosa gefärbten Panzern. „Hannas Haft war ein wichtiges Zeichen, aber jetzt wird sie hier draußen dringender gebraucht. Denn es gibt noch viel zu tun auf dem Weg in eine Welt, in der Krieg, Unterdrückung und Knäste nicht möglich sind!“, so Christof aus der Unterstützergruppe.
Wir wollen an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass die meisten anderen Frauen, mit denen Hanna die letzten Wochen verbracht habt, leider nicht diese Unterstützung haben und rufen dazu auf, auch anderen Gefangenen, z.B. durch Brieffreundschaften, klare Positionierungen und Aktionen gegen Knäste zur Seite zu stehen. Vom 7.-10. Juni wird es zudem ein Treffen geben, in dem eine Kampagne „Für eine Welt ohne Knast & Strafe“ ins Leben gerufen werden soll.
Kontakt und weitere Informationen:
krieg@nirgendwo.info
———-Beitrag vom 15.03.2012—————————-
Online-Aktion: Antimilitaristin Hanna Poddig sitzt
Im Februar 2008 blockierten Aktivist_innen einen Transportzug der Bundeswehr, um gegen den kriegerischen Normalzustand in der BRD zu demonstrieren. Mit einer Ankettaktion gelang es den Antimilitarist_innen damals, den Zug für mehrere Stunden aufzuhalten. Die angekettete Aktivistin wurde in langwierigen Prozessen zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit wurde vom Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Da die Aktivistin sich dagegen entschieden hat, die Strafe zu bezahlen, erschien sie am 15.03.2012 zum Haftantritt.
https://www.frieden-mitmachen.de/41/freiheit_fuer_hanna_poddig
Jetzt Online-Aktion zum Protest bei der Staatsanwaltschaft Flensburg. MITMACHEN!
(bild849) „Kriege gehören längst wieder zum Standardrepertoire deutscher Außenpolitik. Dagegen habe ich mich mit der Aktion gewandt und dazu stehe ich heute unverändert. Es ist eben dieser zunehmend militarisierte Staat, der auf der einen Seite Kriege führt und auf der anderen Seite dann die Gegner_innen dieser Politik verfolgt und bestraft.“
Am 15.3.2012 wurde Hanna vor der JVA Frankfurt III, Obere Kreuzäckerstrasse 4, Frankfurt Preungesheim, von solidarischen Unterstützer_innen verabschiedet um dort ihre Haft anzutreten.
Unterstützungsmöglichkeiten
https://www.frieden-mitmachen.de/41/freiheit_fuer_hanna_poddig
– Jetzt Online-Aktion zum Protest bei der Staatsanwaltschaft Flensburg. MITMACHEN!
– Hanna freut sich über solidarische Aktionen gegen die kriegerische Normalität.
(bild805) „Krieg beginnt vor unserer Haustür und kann auch dort angegriffen werden.
– Seid Sand im Getriebe der Kriegsindustrie! Ob bei Bundeswehrwerbeauftritten an Schulen oder auf Messen, bei Konzerten der Bundeswehr-BigBand oder an den Produktionsstätten von Heckler&Koch, …“
Wer ihr schreiben möchte kann dies unter folgender Adresse tun:
Hanna Poddig, JVA Frankfurt, Obere Kreuzäckerstraße 4, 60435 Frankfurt am Main
(bild850) – Unterstützt Hanna mit einer
http://krieg.nirgendwo.info/kontakt_und_spenden/knastpatenschaft/
Patenschaft
und übernehmt symbolisch einen Tagessatz (15,00 €) ihrer Strafe und/oder helft bei der
http://krieg.nirgendwo.info/kontakt_und_spenden
Begleichung der Gerichtskosten
.
– Verteilt
http://krieg.nirgendwo.info/files/hanna-schon-drinne.pdf
Flyer
in eurem Umfeld.
http://www.facebook.com/Hanna.Poddig
Die Facebook-Seite von/für Hanna
https://www.frieden-mitmachen.de/41/freiheit_fuer_hanna_poddig
Online-Aktion!
1fnx207Ev6w
Weitere Informationen unter:
AHxi1Y-VRPA
https://www.frieden-mitmachen.de/41/freiheit_fuer_hanna_poddig
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—————-Beitrag vom 28.02.2011 ——————————
Oberlandesgericht Schleswig verurteilt Friedensaktivistin zu Schadenersatz
https://zivilcourage.dfg-vk.de
(in Zivilcourage 1-2011)
(bild730) 14.000 Euro soll die Friedensaktivistin Hanna Poddig an die DB Netz zahlen, weil sie sich im Februar 2008 in Ohrstedt/Nordfriesland an die Bahnschienen gekettet hatte, um auf die Militärtransporte der Bahn und die „Auslandseinsätze“ der Bundeswehr aufmerksam zu machen (siehe ZivilCourage 3/2010). Ihr Protest richtete sich grundsätzlich gegen die Existenz der Bundeswehr, einer Institution, die Menschen zum Töten abrichtet. Richter William verkündete am 25. Februar die Entscheidung, die Aktivistin sei dem Grunde nach schadensersatzpflichtig.
Der Tag hatte mit einem satirischen Straßentheater begonnen. Aktivisten hatten sich als „Freundeskreis Bundeswehrbahn“ mit Sekt und Smoking vor dem Gericht und in der Innenstadt positioniert, um die bevorstehende Verurteilung zu feiern und darauf anzustoßen, dass nun endlich „freie Bahn für Militär- und Waffentransporte“ bestehe. Die Urteilsverkündung wurde wieder von der schleswig-holsteinischen Justizsondereinheit MEG (einer Anti-Terror-Einsatzgruppe) bewacht. Dementsprechend kam es auch an diesem Verhandlungstag wieder zu rabiaten Eingangskontrollen und willkürlichen Rauswürfen.
Nachdem bereits im vergangenen Jahr das Landgericht in Flensburg gegen die Friedensaktivistin entschieden und sie für dem Grunde nach schadensersatzpflichtig erklärt hatte, ging die heute 25-Jährige in Berufung. „Nach wie vor halte ich es nicht für möglich, mit Kriegsflugzeugen und Panzern gegen Hunger und Dürre zu kämpfen. Die Ursachen vieler Konflikte liegen in einer zutiefst ungerechten Weltwirtschaftsordnung, die wenige profitieren und viele bluten lässt. Genau das sichert die Bundeswehr ab und dagegen wehre ich mich mit kreativen Aktionen. Dass ich dafür dann vor Gericht lande, ist zwar anstrengend und nicht erfreulich, aber auch nicht überraschend, denn Gerichte sind dazu da, Zustände wie sie sind, zu erhalten und möglichen Widerstand gegen herrschende Verhältnisse zu erschweren.“
Juristisch von Belang war in der Auseinandersetzung vor allem die Frage, ob die Bahn als Staatsunternehmen an das Grundgesetz gebunden sei und somit die Aktion als Versammlung hätte behandeln und rechtmäßig auflösen müssen. Vor dem Hintergrund der erst wenige Tage zuvor getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt dieser Frage noch einmal mehr Bedeutung zu. Im Fall einer Demonstration am Frankfurter Flughafen hat Karlsruhe am 22. Februar, entschieden: „Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.“
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte in der mündlichen Verhandlung Anfang Februar eine gegensätzliche Rechtsauffassung vertreten. In Anbetracht des Karlsruher Urteils beantragte der Anwalt der Aktivistin daher eine Aufhebung des Urteilstermins und die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung. Diesem Antrag kam das Gericht nicht nach, sondern verkündete, ohne ausreichend auf die vorgebrachten Argumente einzugehen, das Urteil.
„Gegen die heutige Entscheidung sind weitere Rechtsmittel möglich. Diesen Weg werde ich gemeinsam mit anderen Aktiven und meinem Anwalt selbstverständlich genau prüfen“, so Hanna Poddig.
https://zivilcourage.dfg-vk.de
(erschienen in Zivilcourage 1/2011)
—————-Beitrag vom 04.02.2011 ——————————
Berufungsverhandlung: Bahn fordert 14000 Euro von Antimilitaristin
(bild229) Nachdem das Landgericht Flensburg im November 2010 die Antimilitaristin Hanna Poddig wegen ihres Widerstandes gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr strafrechtlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt hatte, steht nun der nächste Verhandlungsversuch am 4.2.2011 um 11:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht Schleswig bevor. Die Aktivistin hatte sich im Februar 2008 an die Bahngleise in der Nähe eines Militärdepots in Nordfriesland gekettet, um ihrem Protest gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr Nachdruck zu verleihen. Wegen des anschließenden Polizeieinsatzes konnte ein Materialtransport der Bundeswehr für ein Manöver der Nato-Response-Force für mehrere Stunden seine Fahrt nicht fortsetzen. Die Staatsanwalt nahm diese Aktion zum Anlass, um besagte strafrechtliche Verurteilung zu erwirken, und außerdem gegen drei weitere DemonstrantInnen Strafverfahren wegen angeblicher Beihilfe zur Nötigung einzuleiten. In der anstehenden zivil-rechtlichen Verhandlung am 4.2.2011 fordert Die Bahn AG 14.000 Euro für angeblich nach der Räumung notwendige Reparaturen am auf Anweisung des DB-Notfallmanagers von der Polizei zersägte Gleis.
Bereits im Februar und März 2010 war der Fall in erster Instanz vor dem Landgericht Flensburg verhandelt worden. Damals hatte Richter Biermann entschieden, dass die Aktivistin die Reparaturkosten übernehmen müsse. Die Verteidigung argumentierte mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit und die durch die Polizeiakten belegte fehlende Auflösungsverfügung. Damit habe nach geltender Rechtsprechung kein Zwang bestanden, sich zu entfernen. Aber Richter Biermann hielt die Privatinteressen der Bahn für wichtiger als die Wahrung von Grundrechten. Dabei argumentierte er, dass das Versammlungsrecht für diese Frage nicht von belang sei, da das Versammlungsrecht die Bürger vor dem Staat schützen solle. Und die (zu 100% in Staatsbesitz befindliche) Bahn-AG sei nicht staatlich, da sie ja privatisiert sei. Mit der Tatsache, dass dieser Staatskonzern (mit Aufgaben der öffentlichen Daseinsfürsorge) Militärgerät (Staatsbesitz) und eine Mannschaft der Militärpolizei (staatlicher Exekutive-Auftrag) transportierte, und Polizei, THW, und Feuerwehr die verhandelte Räumung durchführten, setzte Biermann sich im Urteil nicht weiter auseinander.
Deshalb legte die Verteidigung gegen das Urteil Berufung ein. Diese wird nun am 4.2.2011 vor dem Oberlandesgericht in Schleswig verhandelt.
Die Antimilitaristin hatte im Februar 2008 mit weiteren AktivistInnen anlässlich eines Militärtransportes gegen die deutschen Militärs und ihre Auslandseinsätze demonstriert. Dabei hatte sie sich, um ihren Protest zu verdeutlichen, an die Gleise zwischen Schleswig und Husum gekettet. Der Militärzug mit Kriegsgerät des Flugabwehrraketengeschwaders 1 „Schleswig-Holstein“ war auf dem Weg zu einem Manöver der Nato-Response-Force und verzögerte sich um mehrere Stunden. Die Nato-Response-Force ist eine sogenannte Schnelle Eingreiftruppe der Nato, die innerhalb von einer Woche weltweit kriegsbereit sein soll, u.a. zur „Offenhaltung des Zuganges zu Märkten und Rohstoffen“ für die ausbeuterischen Ökonomien der Nato-Staaten. Das in Nordfriesland stationierte Flugabwehrraketengeschwader 1
„Schleswig-Holstein“ ist mit Patriot-Flugabwehrraketen ausgestattet, und ist deshalb regelmäßig an den Kriegen der deutschen Militärs beteiligt, da es u.a. die Feldlager der Nato-Besatzungstruppen in Afghanistan gegen Angriffe aus der Luft verteidigt. In Verbindung mit dem ebenfalls in Husum stationierten Spezialpionierbattaillion 164, das unter anderem für den Aufbau und Betrieb der Militärcamps zuständig ist, bilden die
Husumer Militärs einen entscheidenden Teil der deutschen Militärinfrastruktur im Ausland. „Die aktuelle Terrorismus- und Sicherheitsdebatte versetzt Menschen in Angst. Sie dient als Rechtfertigung für Aufrüstung von Überwachung und Abbau von Freiheiten. Ich wünsche mir eine Welt in der Menschen kooperieren, statt sich zu misstrauen. Sicherheit entsteht nicht durch Kameras und Halbautomatikwaffen, sondern durch wache und solidarische Individuen.“ so die Beklagte.
Weitere Informationen:
Berufungsprozess gegen Antimilitaristin in Flensburg gestartet
*** Verurteilung bereits jetzt offensichtlich *** Pflichtverteidigung abgelehnt *** „Das kann dann das OLG entscheiden“ *** Militärangehöriger als Schöffe: „Nicht befangen!“ ***
Die 25-jährige Aktivistin Hanna Poddig steht seit heute in Flensburg vor Gericht. Die Vorwürfe gegen sie lauten Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. In erster Instanz wurde sie vom Amtsgericht Husum wegen einer antimilitaristischen Blockadeaktion zu 120 Tagessätzen verurteilt. Gemeinsam mit weiteren Friedensaktivist_innen war es ihr im Februar 2008 gelungen, anlässlich einer Protestaktion die Weiterfahrt eines Militärtransportes der Bundeswehr auf dem Weg zu einem NATO-Response-Force-Manöver für mehrere Stunden zu verzögern.
Ein Transparent vor dem Gericht und solidarische Zuschauer_innen begleiteten den heutigen Prozessauftakt. Der Prozess begann mit einem Antrag der Angeklagten auf Pflichtverteidigung, da hier ein komplexer Sachverhalt verhandelt werde. Die Rechtslage sei überhaupt nicht eindeutig. Das Gericht widersprach dieser Einschätzung nicht, fügte aber an, es gäbe in ähnlichen Fällen bereits Urteile, weswegen eine Pflichtverteidigung nicht notwendig sei. „Diese Einschätzung des Gerichts ist absurd, denn die bisher in ähnlichen Fällen gefällten Urteile sind widersprüchlich und für juristische Laien nahezu undurchschaubar. Eine Pflichtverteidigung hätte in jedem Fall gewährt werden müssen“ so ein Prozessbeobachter. Richter Grisée kommentierte die Erwiderung der Verteidigung nur lapidar mit den Worten: „Mag unser Oberlandesgericht dazu Stellung nehmen!“. „Bereits hier zeigte sich deutlich, dass auch diese Verhandlung die übliche Farce wird!“ sagte die Angeklagte. Der Verweis auf das OLG zeige, dass Richter Grisée bereits mit einer Revision der Verteidigung rechne; dies setze eine Verurteilung voraus.
Geladen waren die Lokführer und Fahrdienstleister, die zum genauen Ablauf der Rangierarbeiten und Streckensperrungen befragt wurden. Der demonstrative Charakter der Aktion wurde mehrmals betont und das Gericht räumte ein, dass die Rechtseinschätzung der ersten Instanz zum Thema Versammlungsrecht so wohl nicht haltbar sei. Das Amtsgericht in Husum hatte in erster Instanz geurteilt, die Aktion sei keine Versammlung gewesen, da sie nachts und abgelegen stattgefunden hätte. Die Angeklagte erklärt dazu: „Ich bin weiterhin der Meinung, dass es zu keiner Zeit eine Pflicht zur Entfernung von den Gleisen gegeben hat, da die Versammlung nicht aufgelöst wurde. Ich rechne dennoch mit einer Verurteilung, denn es entspricht der Rolle der Gerichte, die kriegerischen Einsätze der Bundeswehr zu decken und Widerstand dagegen zu kriminalisieren.“
In einer Verhandlungspause erfuhr die Angeklagte, dass einer der zwei Schöffenrichter beruflich bei der Bundeswehr tätig ist. Sie stellte daraufhin sofort einen Ablehnungsantrag wegen des Verdachtes der Befangenheit. Den lehnte der vorsitzende Richter jedoch ab. Der Schöffe Kowalski arbeite zwar in der Streitkräftebasis, und bilde Soldaten in Fernmeldetechnik aus. Daraus leite sich jedoch noch keine Befangenheit ab. Die Angeklagte dazu: „Deutlicher kann eine Befangenheit kaum sein: In unserer Pressemitteilung vom Februar 2008 fordern wir die Abschaffung der Tötungsinstitution Bundeswehr und nun soll ein Bundeswehrangehöriger darüber entscheiden, ob meine Handlungen oder nicht vielmehr die Kriege der Bundeswehr verwerflich sind- das Ergebnis steht doch fest“. Die Streitkräftebasen stellen zudem die Logistik für die als Auslandseinsätze verharmlosten Kriegsbeteiligungen bereit. „Und gegen genau diese richtete sich die verhandelte Aktion!“ sagte die Angeklagte. Sie blickt trotz allem optimistisch auf die kommenden Prozesstage: „Jeder Prozess bietet eine Plattform, die Inkompetenz der Polizei und den grausamen Krieg der Bundeswehr zu thematisieren- das finde ich
wichtig und dafür lohnt es sich.“
Der Prozess wird am 17. und 19.11. jeweils um 9.00 Uhr vor dem Landgericht Flensburg fortgesetzt.
Kontakt: 0175 9767027
weitere Infos unter:
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04.08.2010
„Guten Tag, wir sind vom Mars!“
Husum: Friedensaktivistin wegen Raketenzugblockade verurteilt
(Von der Initiative „militarismus-jetzt-stoppen“ für ZivilCourage – Mitgliedermagazin der DFG-VK – 3/2010)
Am Amtsgericht Husum wurde Anfang Juni erneut gegen die Antimilitaristin Hanna verhandelt, die mit einer Ankett-Aktion anlässlich eines Militärtransportes der Bundeswehr für die Nato-Response-Force ihren Protest verdeutlicht hatte. Die Weiterfahrt der Militärs verzögerte sich damals um mehrere Stunden. Ein erster Versuch, die Betroffene im Dezember 2009 wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe zu belangen, scheiterte spektakulär an Befangenheitsanträgen. Parallel zum zweiten Verhandlungsversuch machten außerdem lokale FriedensaktivistInnen den Protest und die Ablehnung gegen die Auslandseinsätze der deutschen Militärs auch in Husum mit einer zwölftägigen Dauer-Demo vor dem Kasernentor sichtbar. Im Juli nun verurteilte das Amtsgericht Husum Hanna Poddig zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro, wogegen sie aber Berufung einlegte. ebruar 2008: Die Husumer Militärs stehen kurz davor, erneut Teil der „Nato Response Force“ zu sein. Was die meisten in der Armee wissen, aber selten reflektieren: Sie werden Teil einer weltweit einsetzbaren Angriffsarmee der Nato sein, zu deren Aufgaben u.a. „die Offenhaltung des Zuganges zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt“ gehört. Innerhalb einer Woche sollen dann auch die Husumer Truppen bereit sein, für die politischen Interessen der Eliten im demokratischen Regime ihren Kopf hinzuhalten. Doch vorher geht es zum Nato-Manöver.
„Sperren Sie die Strecke!“
Es ist Sonntag früh, der 12. Februar 2008. Ein Zug, laut Polizeiakte beladen mit Raketen, verlässt das Depot in Ohrstedt. In der ersten Fassung des Polizeiberichtes der Nacht schreibt ein Bundespolizist, wie er mit dem Rangierleiter gesprochen habe, und dieser beschreibe, wie sie auf dem Weg vom Depot zur ca. drei Kilometer entfernten Weiche während der Fahrt einen Knall an den Gleisen vernahmen, Fackeln am Gleisbett überfuhren und Lichtsignale ignorierten, weil sie es für einen „Schabernack“ hielten. Der ganz normale Wahnsinn, wenn die deutschen Militärs mit hochgefährlichem Zeug durch die Gegend tuckern? Viele Wehrpflichtige können ein Lied davon singen, unzählige Videos auf You-Tube zeigen die Unfallträchtigkeit der Bundeswehr.
Dann erreicht der Zug die Weiche zum Hauptgleis. Hier muss der Zug halten. Am Gleis, auf dem das Kriegsgerät transportiert wird, ist seit zehn Jahren nichts investiert worden. Beide Weichenteile müssen von Hand durch den Lokführer verschoben werden. Die Uhren in der nordfriesischen Provinz gehen anders. Der Lokführer springt vom Zug. Eine Stimme ertönt: „Halt! Sie können nicht weiterfahren. Da ist eine Person im Gleisbett angekettet. Dies ist eine Protestaktion gegen die Kriegsbeteiligungen der Bundeswehr. Bitte lassen Sie unverzüglich die Strecke sperren!“
Erst vier Stunden später ist es der Polizei gelungen, die Person zu entfernen. Die Feuerwehr zersägte auf Befehl der Polizei und nach Anraten der DB-Netz die Gleise. Doch nicht dies ist verboten, sondern der Protest gegen staatliche GewalttäterInnen in Uniform.
Bewaffnete Polizei im Gericht
Mittlerweile ist der 1. Dezember 2009, und Hanna Poddig, die sich damals an die Gleise gekettet hatte, steht wegen „Nötigung“ und „Störung öffentlicher Betriebe“ vor Gericht. Kein Wort mehr darüber, dass sie einen Militärtransport blockierte, um gegen die Kriegsbeteiligungen der Bundeswehr zu protestieren. Es zeigt sich hier, wie über das Strafrecht die Behandlung gesellschaftlicher Probleme entpolitisiert und individualisiert wird.
Vor Verhandlungsbeginn „beamt“ sich ein Fernsehteam vom Mars-TV genau vor den Tisch des Staatsanwaltes. „Guten Tag. Wir sind ein Fernsehteam vom Mars. Wir senden gerade live vom Planeten Erde!“ Zum Staatsanwalt gewandt: „Können Sie uns sagen, warum da draußen haufenweise uniformierte GewalttäterInnen rumlaufen, die wie in Kunduz jede Menge Leute umlegen, während Sie hier versuchen, eine Person, die dagegen protestierte, zu bestrafen?“ Eine Antwort blieb der Staatsanwalt leider schuldig.
Hannas Anwalt hatte dem Gericht angeboten, das Verfahren gegen eine Geldspende wegen geringer Schuld einzustellen, da seine Mandantin nicht vorbestraft sei, und außerdem das Ganze doch gar keine richtige Straftat sei, sondern eher eine demonstrative Aktion. Die Staatsanwaltschaft lehnte ab und sprach davon, die Protestaktion offenbare ein hohes Maß an krimineller Energie.
Doch auch nach Eröffnung der Verhandlung wird es nicht besser: Ein Protokollant sagt zur Angeklagten: „Im Fernsehen sehen Sie aber besser aus!“ Doch statt sich zu positionieren, laviert Richter Veckenstedt um die Entscheidung des daraufhin gestellten Befangenheitsantrag und tauscht den Protokollanten einfach aus. Doch es wird noch „besser“. Nach der Mittagspause sind mit Schusswaffen ausgerüstete Polizisten im Saal, weil Richter Veckenstedt sich durch Luftschlangen und Konfetti bedroht fühlt. Der Anwalt der Verteidigung weist auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hin und dass die Pistolen übertrieben seien. Richter Veckenstedt ist durch Konfetti jedoch so verunsichert, dass er diesen Antrag ablehnt. Daraufhin kündigt der Anwalt an, nicht weiter zu verhandeln, wenn die Knarren im Raum bleiben. „Sie können ja gehen!“ Veckenstedt zeigt nun, dass es ihm völlig egal ist, ob die Betroffene angemessen verteidigt wird oder nicht. Der hierauf gestellte Befangenheitsantrag bringt den Prozess zum Platzen.
In einem Zivilverfahren versucht die DB Netz AG derweil, die Ankett-Aktivistin zu Schadensersatzzahlungen zu zwingen. Sie habe die Reparaturkosten am Gleis zu bezahlen, die durch die Räumung entstanden seien. Ungeachtet der Tatsache, dass die Polizei die Durchtrennung der Schiene auf Anregung der DB-Netz angeordnet und Feuerwehr und THW sie durchgeführt haben, und ungeachtet auch des die Aktion schützenden Versammlungsrechts folgt Richter Biermann am Landgericht in Flensburg im März 2010 der Argumentation der Bahn und verurteilt Hanna Poddig. Begleitet wurden auch diese Gerichtstermine von zahlreichen kreativen Aktionen – so feierte beispielsweise ein „Freundeskreis Bundeswehrbahn“ die Verurteilung mit Sekt und lud PassantInnen ein, sich ebenfalls für das Militär und gegen Frieden zu positionieren. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt, und so wird es vor dem Oberlandgericht in Schleswig zu einer weiteren Verhandlung kommen.
Militär wird Stadtgespräch in Husum
In der Strafsache sollte es Ende Mai 2010 weitergehen. Richter Veckenstedt hatte aufgerüstet. Es wurden insgesamt gleich drei Verhandlungstage anberaumt. Einlasskontrollen sollten das erneute Einschmuggeln „gefährlicher“ Gegenstände wie Konfetti und Luftballons verhindern. Die so genannte Mobile Einsatzgruppe Justiz (MEG), Sondereinheiten von speziell geschulten Justizangestellten, wurde beordert, das Amtsgericht in Husum zu bewachen. Immer wieder ließ der Richter ihm unliebsames Publikum aus dem Saal werfen – dabei kam es sogar zu Verletzungen, die der Richter aber nur mit den Worten „Langweilen Sie mich nicht“ kommentierte. Die fotografische Dokumentation der Gewalttaten der MEG wurde durch die eng mit den Justizangestellten kooperierende Polizei auch außerhalb des Gerichtsgebäudes unterbunden, Kameras wurden beschlagnahmt, und die Suche nach einer Speicherkarte endete sogar darin, dass sich zwei Personen komplett ausziehen mussten.
Doch auch der Widerstand schläft nicht: Zum ersten Mal seit langem wurden in Husum die Militärs direkt mit Protest aus der Bevölkerung konfrontiert. Vom 24. Mai bis zum 4. Juni protestierten FriedensaktivistInnen vor der Fliegerhorstkaserne in Husum mit einer Dauer-Demo gegen die als „Auslandseinsätze“ bezeichneten Kriege der deutschen Militärs. „Selbst in einer Militärstadt wie Husum sinkt die Zustimmung zu den Kriegen mit der Bundeswehr in aller Welt“, sagte Jan Hansen, ein Aktivist aus Husum. Gerade dadurch, dass viele Menschen Angehörige bei den Militärs hätten, bekämen viele Menschen durch Erzählungen mit, dass es unmöglich sei, so wie die Bundeswehr es zurzeit versucht, mit Waffengewalt Frieden zu schaffen. „Dadurch begreifen viele Menschen, dass an einer zivilen Sicherheitspolitik, die auch versucht, alle Regionen der Welt gleichberechtigt am Wohlstand zu beteiligen, kein Weg vorbei geht.“ Zwölf Tage lang zelteten AktivistInnen vor dem Haupttor der Fliegerhorstkaserne. Die aufgestellten Banner, die Kreidespüche auf der Einfahrt und Fahnen prägten die Ansicht der Kaserne in ungewöhnlicher Weise. Das Camp wurde innerhalb weniger Tage zum Stadtgespräch in der nordfriesischen Kleinstadt und erfuhr erfreulich viel solidarische Unterstützung.
Ein weiteres Protest-Happening fand am 29. Mai in Husum statt. Mit einer Fahrradtour fuhren AktivistInnen die Militärstandorte der Stadt an, um vor Ort die Teilnehmenden über die internationalen Machenschaften der Militärs hinter dem Zaun zu informieren.
Die Prozesse gehen weiter
„Keine Chance“, sagte die Angeklagte bereits im Vorfeld. „Die Justiz im demokratischen Regime ist unter anderem dazu da, den Staat und seine bezahlten uniformierten GewalttäterInnen vor Kritik zu schützen.“ Die Annahme bestätigte sich: Richter Veckenstedt zeigte keinerlei Interesse, der Argumentation der Verteidigung zu folgen, ließ sämtliche politischen Anträge einfach über sich ergehen und lehnte beispielsweise die Vorladung von (Ex-)Bundespräsident Horst Köhler ab, der als Zeuge hätte bestätigen können, dass es sich bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr um Wirtschaftskriege handelt.
Nach drei Verhandlungstagen folgte Veckenstedt mit seiner Entscheidung der hohen Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Auch gegen dieses Urteil legte die Betroffene Rechtsmittel ein, weshalb es zu weiteren Verhandlungen kommen wird. Außerdem verfolgt die Husumer Justiz noch drei weitere Personen mit Verfahren wegen angeblicher Beihilfe. Die Betroffenen haben Strafbefehle erhalten und dagegen Einspruch eingelegt, sodass die Hauptverhandlungen bevorstehen.
„Wir werden auch diese Anlässe wieder für offensive Öffentlichkeitsarbeit zur Abschaffung der Bundeswehr und anderer Herrschaftsstrukturen nutzen!“, kündigt Jan Hansen von der Initiative „militarismus-jetzt stoppen“ an.
Mehr Infos zur Bundeswehr und Aktivitäten in Husum sind im Internet zu finden:
http://www.militarismus-jetzt-stoppen.de.vu
www.militarismus-jetzt-stoppen.de.vu
Zur Deckung der Anwalts- und Gerichtskosten sind Spenden erwünscht:
Spendenkonto:
Inhaber: H. Thoroe, Kontonummer 111026274, BLZ 21750000
Verwendungszweck: Gleisblockade Ohrstedthttp://krieg.nirgendwo.info