Bundesweite Aktion zur Militärsteuerverweigerung
Von Gertie Brammer für ZivilCourage 2/2011
Alle Zwangsdienste ausgesetzt? Denkste! Trotz ausgesetzter Wehrpflicht geht der Kriegsdienst mit unser aller Steuergeldern weiter; denn wir alle zahlen über den Verteidigungshaushalt für Rüstung, Militär und Krieg.
Auf Miliär- und Zivildienstleistende kann der Staat verzichten – auf unsere Steuern nicht. Wenn wir hier nichts unternehmen, bleiben wir also lebenslang Soldaten in Zivil.
Weil das unser Gewissen weiterhin belastet, bleiben wir am Ball für ein Zivilsteuergesetz. Das ermöglicht es uns SteuerzahlerInnen, zwischen Militärsteuer und Zivilsteuer zu wählen, d.h.: Wir könnten bestimmen, ob der entsprechende Anteil der Steuern in den Verteidigungshaushalt kommt oder nicht.
Wie das praktisch gehen soll, steht im Entwurf des „Zivilsteuergesetz“, den das Netzwerk Friedenssteuer mit kompetenter fachjuristischer Hilfe formuliert hat. Auch gibt es schon länger zwei ebenso fundierte juristische Gutachten dazu. Alle drei Texte finden sich auf der Internetseite des Netzwerks unter dem Menüpunkt „Zivilsteuergesetz“ (www.netzwerk-friedenssteuer.de).
Mit diesen Texten machen wir, die Arbeitsgruppe Gesetzesinitiative, seit letzten Oktober wieder intensive Lobbyarbeit. Um diese zu unterstützen, starten wir im Mai die bundesweite Steueraktion: „Hallo Finanzamt – Steuern gegen Gewalt“, bei der alle mitmachen können, die Einkommen- bzw. Lohnsteuer zahlen.
Von der KDV zur MSV
Auf der letztjährigen 13. Internationalen Konferenz für Militärsteuerverweigerung und Friedenssteuer-Initiativen in Norwegen entschieden sich die angeschlossenen Länderorganisationen, den internationalen KDV-Tag, den 15. Mai, ebenfalls für die Militärsteuerverweigerung zu begehen. Er eignet sich für eine Steuerverweigerungsaktion in Deutschland auch deshalb besonders gut, weil kurz darauf, am 31. Mai der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist.
Also laden wir dazu ein, sich an der Aktion „Hallo Finanzamt – Steuern Gegen Gewalt“ zu beteiligen und einen Musterbrief an die jeweiligen Finanzämter zu schicken. Dieser Brief enthält für ArbeitnehmerInnen den Antrag, die Steuern zu hinterlegen, also nicht an den Bundeshaushalt weiterzuleiten, und für Nicht-ArbeitnehmerInnen, die Steuern zu stunden. Beides so lange, bis eine gesetzliche Regelung in Kraft ist, nach der Steuerzahlende wählen können, dass ihre Steuern nur für zivile Aufgaben und nicht mehr für militärische verwendet werden.
Keine „Risiken + Nebenwirkungen“
Gibt es denn eine Erfolgsaussicht für Realisierung? Ja! Das Finanzamt kann entscheiden, die Steuern zu hinterlegen oder zu stunden, weil ein Härtefall vorliegt. Bis jetzt wurden nur wirtschaftliche Gründe für einen Härtefall akzeptiert, aber niemand verbietet dem Finanzamt, einen Härtefall unter Berufung auf das Recht auf Gewissensfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz festzustellen. Die Grundrechte sind wichtiger als die einfachen Gesetze, wozu auch das Bundeshaushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan gehört. Das ist auch die Argumentation einer Verfassungsbeschwerde von 10 Militärsteuerverweigernden und 1.244 UnterstützerInnen, die seit zwei Jahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorliegt.
Die Musterbriefe zur persönlichen Verwendung samt „Beipackzettel“ können bei www.netzwerk-friedenssteuer.de heruntergeladen (Menü oben: Downloads > öffentliche Downloads), oder bei unten stehender Kontaktadresse bestellt werden. Die „Nebenwirkungen“ finden sich auf dem „Beipackzettel“, aber so viel vorab: Straf- oder zivilrechtliche Folgen gibt es keine.
Man kann den Brief zusammen mit der Steuererklärung, aber auch extra senden, je nachdem, ob die Steuererklärung erst später gemacht wird oder das Lohnsteuerjahresausgleichsformular schon vorher eingereicht wurde.
Damit wir diese Aktion auswerten können, bitten wir um Rückmeldung (z.B.: Brief an Finanzamt X am Tag Y abgeschickt und Antwort des Finanzamtes). Persönliche Daten werden natürlich vertraulich behandelt.
Vision kann Realität werden!
Es sind schon viele Dinge passiert, die niemand erwartet hat – warum soll nicht jetzt ein Finanzamt den wirklich existierenden Spielraum für eine Grundrechtssache nutzen?! Aber wenn das Finanzamt ablehnt: Dann kann man widersprechen und klagen!
Gertie Brammer ist DFG-VK-Mitglied und engagiert sich in der Arbeitsgruppe Gesetzesinitiative des Netzwerks Friedenssteuer e.V.
Kontakt: Netzwerk Friedenssteuer,
www.netzwerk-friedenssteuer.de.