Ein Beitrag von Gerlinde Rambow im FriedensForum 2/2002 vom Mai 2002:
Es ging um den Rechtsstreit eines Mitgliedes des Netzwerkes Friedenssteuer. Der Kläger wollte aus Gewissensgründen seinen Steueranteil, der in den Bundeshaushalt für Militär und Rüstung fließt, verweigern, bzw. umwidmen. Nach Ablehnung durch das Finanzamt und seiner Klage vor dem Finanzgericht wandte er sich an den Bundesfinanzhof.
Von dort kam die Ablehnung seiner Klage. Sie wird mit folgenden Worten des Bundesfinanzhofes begründet:
„Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, ob der Steuerbürger … jedenfalls dann die Steuerzahlung (anteilig) verweigern dürfe, wenn die Bundesrepublik einen verfassungswidrigen und völkerrechtswidrigen Krieg führe, ist nicht klärungsbedürftig.“