Das KDV-Recht des deutschen Grundgesetzes gilt nicht für alle hier lebenden Menschen
DFG-VK-Mitglied Zeynettin Er permanent von Abschiebung in die Türkei bedroht/Von Gerit Ziegler
Selten wird der 15. Mai, der internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung, zum Anlass für große Kundgebungen und Veranstaltungen genommen. Und dies wahrscheinlich deshalb, weil wir denken, dass wir die Bedeutung der KDV bereits erkannt haben und die ihr ihrer würdige Stellung in unserer Verfassung längst gewährleistet wurde. Ist es nicht gerade dieser scheinbare Fortschritt, der einen ursprünglich radikal emanzipatorischen Ansatz zu einem Privileg verkommen lässt und ein Land nicht daran hindert, Kriege zu führen? Dies ist eine Tatsache, die wir vielleicht nicht in aller Deutlichkeit sehen können.