Friedensgruppen haben einen Appell an die Panzerbrigade 21 „Lipperland“ aus Augustdorf (bei Detmold) gerichtet, den unmittelbar bevorstehenden Einsatz in Afghanistan zu verweigern. Die Panzerbrigade aus der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne soll auf Beschluss der Bundesregierung ab 1. Juli eine „Quick Reaction Force“ (QRF) im Norden Afghanistans bilden, die der NATO auch zu offensiven Kampfeinsätzen zur Verfügung steht. Die Bundesregierung versucht unter Verweis auf diesen risikoreicheren Einsatz der QRF-Elitetruppe, einer von den Bündnispartnern geforderten direkten Kriegsbeteiligung im Süden auszuweichen, die auch im Parlament nicht durchsetzbar wäre.
Der Aufruf argumentiert mit der engen Verknüpfung des Kampfeinsatzes im Süden und der Einordnung des ISAF-Einsatzes in die gesamte Kriegsführungsstrategie. Die Soldaten sollten deshalb diesen „völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Einsatz“ verweigern. Jeder Soldat habe das Recht, von seiner Gewissensfreiheit Gebrauch zu machen, wird im Appell unter Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt. Das Gericht hatte einen Major rehabilitiert, der wegen seiner Verweigerung im Irak-Krieg degradiert und abgestraft worden war.
Die Verfasser des Appells erwarten von den Abgeordneten des Bundestages, der im Herbst anstehenden Verlängerung der Kriegsmandate zu widersprechen. Aber auch die eingesetzten Soldaten müssten eine Gewissensentscheidung treffen.