Die Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr regelt ein Traditionserlass. Nach dem darin formulierten Verständnis wird Tradition als die Überlieferung von Werten und Normen verstanden, die ein verbindendes Element zwischen den Generationen herstellt. Notwendig sei sie, um eine eigene Identität zu sichern.
Traditionserlass von 1982
Der Traditionserlass aus dem Jahr 1982 regelte insbesondere das Verhältnis zwischen der Bundeswehr und ihren Vorgängerinstitutionen. Der damalige SPD-Verteidigungsminister Hans Apel reagierte mit der Neufassung des Traditionserlasses auf die Zunahme rechtsextremer Traditionspflege in der Bundeswehr seit Mitte der 1970er-Jahre. Er blieb in den entscheidenden Passagen aber unverbindlich.
Traditionserlass von 1965
Mit ihm wurde der erste Erlass aus dem Jahr 1965 abgelöst. Dieser war wiederum nötig geworden, da ohne verbindliche Regelung die Truppe vor Ort – oftmals von ehemaligen Wehrmachtsoffizieren geführt – freie Hand gehabt hatte, selbst zu bestimmen, in welcher Tradition sie sich sieht.
Aktueller Traditionserlass
Der aktuelle Traditionserlass entstand ihm Jahr 2018 unter der ehemaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen.
Die neue Fassung ist auf der Website des Bundesverteidigungsministeriums einzusehen.