Ulla Jelpke im Friedensforum 5/2007
Beim G8-Gipfel hat die Bundesregierung ihre Entschlossenheit gezeigt, die Bundeswehr im Inland in Marsch zu setzen (vgl. Friedensforum 3/07). Was dort zu sehen war, war im wahrsten Sinn des Wortes nur der Gipfel. Inlandseinsätze haben in den letzten Jahren schleichend zugenommen, es gibt sogar ganz neue Einsatzkategorien.
Die Rechtslage scheint klar: In Friedenszeiten darf das Militär im Inneren nur zur Katastrophenhilfe oder zur Amtshilfe eingesetzt werden (Artikel 35 Grundgesetz). Heiligendamm hat allerdings gezeigt, dass die Bundesregierung den Begriff der Amtshilfe – den das Grundgesetz nicht näher erläutert – derart ausdehnt, dass sie damit den Rahmen der Verfassung sprengt.
In einer Kleinen Anfrage hat die Linksfraktion Aufklärung darüber verlangt, wie oft und auf welcher Rechtsgrundlage die Bundeswehr in den vergangenen zehn Jahren im Inland eingesetzt worden ist. Die im September eingetroffene Antwort bestätigt den Verdacht, dass die Inlandseinsätze zugenommen haben (Drucksache 16/6159).
Aufgeschlüsselt nach Einsatzkategorien: Keine erkennbare Veränderung gab es im Bereich der Hilfe bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen (Artikel 35 Absatz 2 GG) – was den einleuchtenden Grund haben wird, dass sie kaum manipulierbar sind. Die Zahlen liegen (pro Jahr) meist im einstelligen Bereich.
Hingegen gab es einen rasanten Anstieg der Amtshilfeersuchen: Baten andere Behörden die Bundeswehr zwischen 1996 und 1999 gerade einmal jährlich um Hilfe, so erfolgten zwischen 2004 und 2006 jeweils neun bzw. zehn Amtshilfeeinsätze.
Ein ständig wiederkehrender Posten ist dabei „Unterstützung Castor“ bzw. „Unterstützung Nukleartransport“, wobei sich die militärische Beihilfe für den Polizeieinsatz auf die Bereitstellung von Unterkunftsplätzen und Verpflegung beschränkt.
Neue Anlässe für Einsätze
Vor allem aber fällt auf, dass beginnend mit dem Jahr 2005 ein ganz neuer Bereich hinzukommt, in dem offenbar „Amtshilfe“ für notwendig gehalten wird: Staatsbesuche und Großveranstaltungen. Erstmals im Februar 2005 verzeichnet die Statistik den Einsatz von 126 Soldaten zur Absicherung des Bush-Besuchs in Mainz. Im gleichen Jahr wurden 270 Soldaten beim Weltjugendtag in Köln eingesetzt. Im Jahr 2006 war es zunächst die Fußball-Weltmeisterschaft (knapp 2000 Soldaten plus weitere 5000 in Bereitschaft) im Juni/Juli und kurz darauf wiederum der US-Präsident, der diesmal in Rostock weilte (645 Soldaten). Im September 2006 war Papst Ratzinger in Bayern – 375 Soldaten.
Staatsbesuche und Großveranstaltungen gab es schon vor 2005 – dass jetzt die Bundeswehr mit von der Partie ist, ist also erkennbar kein „Sachzwang“, sondern eine rein politische Entscheidung.
Neben Katastrophen- und Amtshilfeeinsätzen gibt es Inlandsverwendungen, die verfassungsrechtlich überhaupt nicht geregelt sind. Dazu gehören Unterstützungsleistungen, die die Bundeswehr auf Anforderung Dritter übernimmt. Das können gemeinnützige Vereine sein, die um Überlassung von Materialien, Gerätschaften oder um Unterstützung von Sportveranstaltungen bitten – klassische Rotkreuz- oder THW-Aufgaben. Auch hier steigt das „Engagement“ des Militärs, wenn auch nicht ganz so dramatisch. Von 1996-1999 waren es 55 Einsätze, in den folgenden vier Jahren 105, seither sind es praktisch in jedem Jahr um die 20. Allerdings ist die Statistik des Verteidigungsministeriums lückenhaft, so fehlt beispielsweise die Unterstützung des rechtslastigen Kameradenkreises der Gebirgstruppe in Mittenwald.
Unterstützt wird auch der Militärpolitiker Horst Teltschik, der jeden Februar die als „Privatveranstaltung“ deklarierte Münchner Sicherheitskonferenz durchführt. Dort werden mittlerweile 400 Soldaten hingeschickt – zur Hilfe bei der Pressearbeit wie auch zur Sicherung des Tagungshotels. Im Jahr 1996 hatten noch 120 Soldaten genügt.
Ob auf dem Weihnachtsmarkt, beim Berlin-Marathon, der Weltmeisterschaft oder beim Weltwirtschaftsgipfel: Insgesamt ist die Bundeswehr „näher am Bürger“. Es wird signalisiert: Ohne Militär läuft nichts. Die Bevölkerung soll sich an den Anblick von – auch bewaffneten – Soldaten im Straßenbild gewöhnen. Im Hintergrund steht die Forderung vor allem der Unionsminister, dass die Bundeswehr im Inland auch regelmäßig ordnungspolizeiliche Funktionen übernehmen soll. Nachdem eine Gewöhnung an Auslandseinsätze durch eine „Schritt-für-Schritt“-Politik (so der frühere Verteidigungsminister Volker Rühe 1992) weitgehend gelungen ist, soll dies nun auch für Inlandseinsätze gelten. Nur dass diese Politik interessanterweise von der SPD/Grünen-Regierung eingeleitet wurde.
Schatteneinsätze
Dass diese Gewöhnungspolitik systematisch betrieben wird, wird von der Bundesregierung ebenso systematisch verschleiert; Aufklärung wird behindert. Zu den brisantesten Fragen in Zusammenhang mit dem G8-Gipfel gehört die direkte Unterstützung der Bundeswehr für obrigkeitliche Tätigkeiten der Polizei. Hierbei ist die Grenze zwischen (erlaubter) „Amtshilfe“ und (im gegebenen Fall nicht erlaubtem) „Einsatz“ offenkundig überschritten worden. Zwar hat die Bundeswehr nicht direkt Zwangsmittel gegen DemonstrantInnen eingesetzt. Die von ihr betriebene „Aufklärung“ mittels Tornados und Fennek-Spürpanzern sollte aber Polizeieinsätze unmittelbar vorbereiten und zugleich Polizisten einsparen, die woanders ins Gefecht geschickt werden konnten. Das ist mit der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Militär und Polizei nicht zu vereinbaren. Ähnliches gilt, wenn Polizisten auf dem Weg zum oder vom Einsatz von der Bundeswehr transportiert werden.
Ein anderes, bislang auch rechtlich kaum geklärtes Thema ist der Einsatz der Feldjäger. Bei der Münchner Sicherheitskonferenz patrouillierten 90 Militärpolizisten bewaffnet im Tagungshotel, und beim G8-Gipfel war das Krankenhaus Bad Doberan faktisch von Feldjägern besetzt. Die Rechtsgrundlage war weder eine Naturkatastrophe, noch Amtshilfe, noch eine „Unterstützung Dritter“, sondern die schlichte Übertragung des Hausrechts. So jedenfalls die Bundesregierung, die beschwichtigt, das Hausrecht verleihe „nur diejenigen Rechte, die jedem privaten Hausherrn auch zustehen“ – nur dass die kaum Schusswaffen haben und dass Krankenhäuser nicht mit Privathaushalten verglichen werden können. Solche Schatteneinsätze benötigen, zumal angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse, die unbedingte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
Ulla Jelpke ist innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.
Website: http://www.friedenskooperative.de/ff/ff07/5-51.htm