Der milliardenschwere Rüstungs-Konzern Diehl erhielt vor dem Landgericht München I recht: Der Regensburger Journalisten Stefan Aigner darf in Zukunft die von Diehl produzierte Munition SMArt 155 nicht mehr – wie dies von der österreichischen Regierung weiterhin getan wird – als Streumunition bezeichnen.
Die Rüstungsfirma wollte damit Orwellsches Neusprech gerichtlich und bei einem vermeintlich schwachen Gegner durchsetzen. Aigner beruft sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro stand im Raum. Die Anwältin des Journalisten, Britta Schön, bezeichnete das Vorgehen der Firma Diehl als „eklatanten Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit.“ Sie verweist darauf, daß selbst im Bundestag zur Sprache kam, was alles unter dem Begriff Streumunition zu verstehen sei und daß dabei auch der Nürnberger Rüstungs-Konzern namentlich genannt wurde. Mit der österreichischen Regierung kann sie sich auf eine kaum zu ignorierende Zeugin berufen: Diese hat die fraglichen Diehl-Produkte als Streumunition gewertet und verboten.
Die Verhandlung dauerte nur eineinhalb Stunden. „Die Sache ist erledigt“, meint Tobias Pichlmaier, Pressesprecher des Landgerichts München I. Durchaus als spannend dürfte es sich aber in Zukunft erweisen, ob gerichtlich gegen Formulierungen wie etwa Folgende vorgegangen werden kann: „Die vom Rüstungs-Konzern Diehl produzierte Munition SMArt 155 wird zwar sowohl von Fachleuten als auch von der österreichischen Regierung als ‚Streumunition‘ angesehen, darf aber in Deutschland nach einem Münchner Gerichtsurteil nicht mehr als solche bezeichnet werden.“ Ob sich also der zynische Journalisten-Spruch „Good news is bad news“ für den Diehl-Konzern auf ganz überraschende Weise erfüllen wird, muß sich erst noch zeigen.