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Kinderschutz

14.02.2011

Kinderschutz bei der Bundeswehr – Waffen bleiben Spielzeug

Kinder sind von Waffen fasziniert. Das nutzt die Bundeswehr und lässt die Kleinen auf Panzern turnen. Dafür gibt es nun eine neue Vorschrift.
von MICHAEL SCHULZE VON GLASSER
http://www.taz.de/Kinderschutz-bei-der-Bundeswehr/!78028/
(in der taz vom 13.09.2011)


KASSEL taz
Ralf Willinger, Referent für Kinderrechte beim Kinderhilfswerk terre des hommes, ist sauer. Noch vor kurzer Zeit hat er das Verteidigungsministerium für eine 2007er Vorschrift gelobt, wonach die Bundeswehr Kinder bei Werbeveranstaltungen nicht an Waffen lassen darf. Bis zum Alter von 18 Jahren darf demnach niemand Zugang zu Handfeuerwaffen oder Munition erhalten. „Für ausgestellte Waffensysteme“, so die Vorschrift, „gilt dies adäquat“.

Doch im Januar 2011 wurde dies geändert: Als „Waffen“ gelten nun nur noch Schusswaffen und Vergleichbares. „Schiffe, Flugzeuge sowie nicht-handelsübliche Fahrzeuge der Bundeswehr sind keine [Hervorhebung im Original] Waffensysteme im Sinne des Waffengesetzes.“ Kinder dürfen bei den Werbeveranstaltungen der Armee also kein Gewehr in die Hand nehmen, aber sich in einen Leopard 2-Kampfpanzer oder einen Eurofighter-Kampfjet setzen.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Kinderschutz bei der Bundeswehr – Waffen bleiben Spielzeug

Kategorie: Anti-Militarisierung, Kindersoldat*innen, Rekrutierung der Bundeswehr Stichworte: Kinderschutz, terre des hommes

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