Mit einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München gestern den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) vom Vorwurf der Aufforderung zu Straftaten freigesprochen. Damit hat zum ersten Mal ein deutsches Strafgericht einen Freispruch ausdrücklich mit der EU-Richtlinie zum Whistleblowing begründet, die das Bundesjustizministerium bereits im Sommer des vergangenen Jahres hätte umsetzen müssen.
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