In der Ausgabe 4/00 der antimilitarismus-information ist ein Beitrag zur Militärsteuerverweigerung nachzulesen:
Während auch 1999 rund 165 000 junge Männer (ca. 34% der Wehrpflichtigen) den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigerten, gibt es im Bereich des „Kriegsdienstes mit der Steuer“ nach wie vor keine rechtlichen Möglichkeiten zur Gewissensentlastung. Seit Jahren arbeitet allerdings eine internationale Bewegung auf eine parlamentarisch-rechtliche Regelung von Rüstungssteuerverweigerung hin. Darüberhinaus lassen sich die bisherigen Erfahrungen zu konkreten Vorschlägen der Steuerverweigerung zusammenfassen.(1)