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völkerrechtswidrige Gewaltakte

14.11.2012

german-foreign-policy.com: Tabulos

HAMBURG/TÜBINGEN – Eine Dozentin der Bundeswehr-Führungsakademie sieht das Friedensgebot der deutschen Verfassung ausgehebelt. Wie die Politologin Sabine Jaberg in einer aktuellen Publikation schreibt, sei mittlerweile „genau das eingetreten“, was die Urheber des Grundgesetzes „hätten verhindern wollen“: „Streitkräfte dienen wieder als Mittel der Politik“ – als „Instrument blanker Interessenpolitik“ und „im Dauereinsatz“. Jabergs Aufsatz findet sich in einem von Tübinger Wissenschaftlern herausgegebenen Sammelband, der sich mit der an zahlreichen deutschen Hochschulen erhobenen Forderung nach Implementierung sogenannter Zivilklauseln auseinandersetzt. Die damit gemeinte Selbstverpflichtung von Universitäten auf ausschließlich „friedliche Zwecke“ wird allerdings von etlichen Autoren des Buches in ihr Gegenteil verkehrt. Diese reden offen „legitimen Formen der Gewaltanwendung“ das Wort und sehen in dem von der NATO zwecks Unterstützung einer Bürgerkriegspartei gegen die libysche Regierung geführten Krieg einen „schulmäßigen Fall der Anwendung von Schutzverantwortung“. Gleichzeitig mehren sich die Stimmen, die der Universität Tübingen Verstöße gegen ihre eigene „Zivilklausel“ vorwerfen. Wie die Historikerin Irma Kreiten im Gespräch mit dieser Redaktion berichtet, habe das Militärgeschichtliche Forschungsamt (MGFA) der Bundeswehr Arbeiten aus einem „Sonderforschungsbereich“ der Universität für Zwecke der deutschen Streitkräfte genutzt.

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Kategorie: Theorie & Praxis, Zivilklausel Stichworte: Angriffskriegen, Bundesverfassungsgericht, Verfassungswidriger Dauereinsatz der Bundeswehr, völkerrechtswidrige Gewaltakte

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