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Zivilklausel

20.09.2024

Klage gegen das bayerische Bundeswehrgesetz

Die DFG-VK Bayern fördert in Zusammenarbeit mit der GEW Bayern eine Popularklage gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ (Bundeswehrgesetz). Das Bundeswehrgesetz wurde im Juli 2024 vom Bayerischen Landtag verabschiedet und zwingt Schulen und Hochschulen in Bayern zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Wir erkennen das als unverhältnismäßigen und somit verfassungswidrigen Eingriff in die Wissenschafts- und Gewissensfreiheit.

Bis zum 30. November 2024 suchen wir Mitkläger*innen und Unterstützer*innen für die Popularklage.

Klagen

Rechtsanwältin Adelheid Rupp vertritt die Kläger*innen vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Um als Klägerin oder Kläger in Erscheinung zu treten, muss eine Vollmacht an RA Rupp ausgestellt werden sowie eine Spende zur Finanzierung der Gerichts- und Anwaltskosten geleistet werden.

Schicken Sie zur Ausstellung einer Anwaltsvollmacht eine E-Mail mit Angabe von Namen, Anschrift, Beruf und ggf. Funktion an: ra_rupp@web.de. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn bis zum 30. November 2024 auch eine Spende auf das Konto der DFG-VK eingeht. Mit der Eigenschaft als Kläger*in ist keine Arbeit verbunden; beispielsweise müssen Sie nicht zu evtl. Verhandlungsterminen erscheinen.

Spenden

Die Spendenempfehlung ist sozial gestaffelt. Schülerinnen und Schüler werden um eine Spende in Höhe von 5 € gebeten, Auszubildende und Studierende um eine Spende in Höhe von 10 €, andere Einzelpersonen um möglichst 50 €. Wir freuen uns über alle Unterstützenden und akzeptieren auch geringere Spenden. Ehrenamtlich arbeitende Organisationen werden um eine Spende in Höhe von ca. 100 € und Verbände aus Politik und Zivilgesellschaft um eine Spende in Höhe von mind. 200 € gebeten.

Spenden können auf das Konto des DFG-VK-Bundesverbandes überwiesen werden:

IBAN: DE05 3702 0500 0008 3046 00

BIC: BFSWDE33XXX

Verwendungszweck: Popularklage Bayern

Oder per Paypal:

PayPal (auch Kredit- oder Debitkarte)

Verwendungszweck: Popularklage Bayern

Klageschrift

Die Klageschrift ist in Arbeit. Der Fokus liegt auf dem unverhältnismäßigen Eingriff des Bundeswehrgesetzes in Art. 107 (Gewissensfreiheit) und Art. 108 (Wissenschaftsfreiheit) der Bayerischen Verfassung.

Denn im neuen Gesetz heißt es: 

„Die Hochschulen sollen mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. Sie haben mit ihnen zusammenzuarbeiten, wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist.(…) Erzielte Forschungsergebnisse dürfen auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO-Bündnispartner genutzt werden. Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist unzulässig. (…)“.

Durch den Zwang zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und zur Weitergabe von Forschungsergebnisse an die Bundeswehr wird massiv in die Arbeit des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals an Hochschulen eingegriffen. 

Außerdem regelt das Gesetz in Bezug auf Schulen: 

„Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen. Die Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dürfen im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren.“

Für Lehrerinnen und Lehrer wird der Entscheidungsspielraum, ob die Bundeswehr an den einzelnen Schulen Zugang und Werbemöglichkeiten erhält, nicht nur beschnitten, sondern ganz abgeschafft. Durch die Änderung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) wird den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen, in denen ein Bundeswehr-Offizier die Rolle des wertevermittelnden Lehrenden ausübt, teilnehmen wollen oder nicht.

Das Bundeswehrgesetz instrumentalisiert die Schulen und Hochschulen für die Imagepflege von CSU und Freien Wählern, bedroht die Wissenschafts- und Gewissensfreiheit und treibt die Militarisierung der Gesellschaft voran. Das lassen wir nicht zu.

Jetzt gegen das Bundeswehrgesetz klagen!

Aktuelles unter: dfg-vk-bayern.de/klagen

Kategorie: Anti-Militarisierung, Pazifismus und Antimilitarismus, Rekrutierung der Bundeswehr, Schulfrei für die Bundeswehr, Theorie & Praxis, Zivilklausel Stichworte: Bayern, Bundeswehrgesetz, Rekrutierung

29.08.2023

Zivilklausel-Kongress gegen Militärforschung an Universitäten

Im Rahmen der von der Bundesregierung ausgerufenen militärischen „Zeitenwende“ drängen Rüstungsunternehmen und das Militär zunehmend an zivile Universitäten. Um sich dagegen zu organisieren und Zivilklauseln – Selbstverpflichtungen von Bildungseinrichtungen rein friedliche Forschung und Lehre zu betreiben – zu verteidigen gibt es am 28. und 29. Oktober einen Kongress in Kassel.

Man müsse „die strikte Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung hinterfragen“, schrieb Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, am 20. August 2023 in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die FDP-Ministerin will Universitäten und Hochschulen für Militärforschung öffnen und dafür so genannte Zivilklauseln, Selbstverpflichtungen von rund 70 deutschen Universitäten und Hochschulen, Forschung und Lehre nur zu friedlichen und zivilen Zwecken zuzulassen, abschwächen oder sogar abschaffen: „Die Zeitenwende rückt auch Zivilklauseln in ein anderes Licht. Es drängt sich die Frage auf, ob sie noch zeitgemäß sind“, so Stark-Watzinger.

Regierung und Opposition fordern Militarisierung der Bildung

Damit ist die Ministerin auf Linie mit der parlamentarischen Opposition: „Sogenannte Zivilklauseln, die militärische Forschung an den Hochschulen verbieten, sollten aufgehoben werden“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz Mitte Juli in einem Interview.
Angesichts der immer schwierigeren finanziellen Ausstattung des Bildungssektors auf der einen Seite – allein 2024 soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung rund 500 Millionen Euro einsparen – und dem Milliarden-Aufrüstungsprogramm der Bundesregierung für das Militär auf der anderen Seite, wächst der Druck auf Universitäten und Hochschulen ihre Zivilklauseln tatsächlich abzuschaffen und sich dem Militär anzudienen.

Zivilklausel-Kongress im Oktober

Doch dagegen regt sich Widerstand: „Forschung und Lehre sollten dem Wohle der Menschheit dienen und nicht den Profitinteressen der Rüstungsindustrie oder sogar dem Töten von Menschen“, kritisiert Chris Hüppmeier von der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK). Hüppmeier organisiert für den 28. und 29. Oktober 2023 im nordhessischen Kassel einen Zivilklausel-Kongress gegen Militärforschung an zivilen Bildungseinrichtungen mit: „Wir wollen militärkritische Studierende und Uni-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammenbringen, einen Austausch ermöglichen und konkret planen, wie wir der Militarisierung des Bildungssektors Einhalt gewähren können“, so Hüppmeier, der an der Universität Kassel studiert.

Konflikt um Militärforschung an zivilen Einrichtungen nimmt bundesweit zu

Der Konflikt um Militärforschung an zivilen Bildungseinrichtungen hatte sich bereits in den vergangenen Monaten verschärft. So gab es etwa im Mai in Trier vor der Jahresversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), einem Zusammenschluss von 269 deutschen Universitäten und Hochschulen, Proteste von Friedensgruppen: „Wir fürchten konkrete Pläne von Uni-Leitungen um Zivilklauseln abzuschaffen“, so Katharina Dietze von der Arbeitsgemeinschaft Frieden Trier, die damals den Protest initiiert hat und nun den Zivilklausel-Kongress mitorganisiert: „Gerade in den aktuell kriegerischen Zeiten muss sich Wissenschaft für ein Ende von Gewalt und Konflikten einsetzen und darf sich nicht dem Kanon aus Nationalismus und Militarismus unterwerfen“, fordert Dietze.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Informationsstelle Militarisierung aus Tübingen und weitere Organisationen und Gruppen aus dem Friedens- und Bildungsbereich unterstützen den Kongress. Die Teilnahme ist kostenlos. Alle Informationen gibt es auf: www.zivilklausel-kongress.de


Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 29. August 2023

Kontakt

Chris Hüppmeier (DFG-VK, Arbeitskreis Zivilklausel Kassel), zivilklausel@dfg-vk.de

Katharina Dietze (AG Frieden Trier), buero@agf-trier.de

Michael Schulze von Glaßer (Geschäftsführer der DFG-VK): svg@dfg-vk.de, +4917623575236

Kategorie: Anti-Militarisierung, Militarisierung der EU, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Rekrutierung der Bundeswehr, Theorie & Praxis, Umrüstung der Bundeswehr, Waffen & Rüstung, Zivile Konfliktlösung, Zivilklausel Stichworte: Bildung, Hochschulen, Militärforschung, Universitäten, Zivilklausel

09.05.2023

DFG-VK warnt: Zivilklauseln in Gefahr

Angesichts der immer schlechteren finanziellen Ausstattung des Bildungssektors auf der einen und dem Milliarden-Aufrüstungsprogramm der Bundesregierung für das Militär auf der anderen Seite, warnt die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) vor einer Militarisierung von Universitäten und Hochschulen. Bestehende Zivilklauseln seien in Gefahr. Zum Auftakt der Hochschulrektorenkonferenz in Trier gab es deswegen Proteste.

„Seit der von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen militärischen ‚Zeitenwende‘ erleben wir zunehmend Angriffe auf Zivilklauseln“, konstatiert Chris Hüppmeier, Student an der Universität Kassel und im bundesweiten Netzwerk für friedliche Forschung aktiv.
Zivilklauseln sind Selbstverpflichtungen von Universitäten und Hochschulen, Forschung und Lehre nur zu friedlichen und zivilen Zwecken zuzulassen – Militärforschung ist damit ausgeschlossen. „Bundesweit haben etwa 70 Bildungseinrichtungen eine Zivilklausel“, erklärt Hüppmeier, der auch Mitglied der DFG-VK ist.

Die ausgerufene Zeitenwende der Bundesregierung soll auch als eine wissenschaftspolitische Zeitenwende wirken: Das 100-Milliarden-Euro-„Sondervermögen“ für die Bundeswehr führt aktuell zu einem enormen Aufschwung der Militärindustrie. Rüstungsunternehmen investieren in die Entwicklung neuer Waffen und wollen über Drittmittelprojekte auch zivile Universitäten und Hochschulen einbinden. Damit wollen sie Zugang zu für sie wichtigen Forschungs- und Innovationspotentialen bekommen.

„Einige Unis stellen ihre Zivilklauseln daher nun in Frage und wollen sich dem Militär öffnen“, so Chris Hüppmeier. „Sie vergessen dabei, dass Militärforschung meistens geheim ist und Forschungsergebnisse, auch wenn sie teilweise mit öffentlichen Geldern an zivilen Hochschulen erlangt wurden, nur den Rüstungsfirmen zur Verfügung stehen: Das ist intransparent, undemokratisch und öffnet Tür und Tor für eine Militarisierung der Unis“, so der Kasseler Student.

Für den Erhalt der bestehenden Zivilklauseln – und eine Ausweitung auf weitere Einrichtungen – gab es am späten Montagnachmittag (8. Mai 2023) eine Protestaktion in der Innenstadt von Trier. Dort fand die Auftaktveranstaltung der Jahres- und Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) statt. Die HRK ist ein Zusammenschluss von 269 deutschen Universitäten und Hochschulen, an denen mehr als 90 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind.

Dazu Katharina Dietze von der Arbeitsgemeinschaft Frieden Trier: „Die Konferenz bietet den Uni-Vorständen Raum für Absprachen – wir fürchten sie könnten auch über die gemeinsame Abschaffung der Zivilklauseln sprechen.“ Aktuell wolle keine Universität die erste sein, die die Klausel kippt, so Dietze. „Die Zivilklauseln wurden in den letzten Jahrzehnten hart erkämpft und sind ein großer Fortschritt. Forschung muss der Menschheit dienen und nicht den Interessen der Rüstungsindustrie oder des Militärs, um noch effizienter Kriege führen zu können.“

Rund fünfzehn Studierende und Friedensaktivist*innen empfingen die Universitäts- und Hochschulleitungen und auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der HRK mit Transparenten und Schildern. „Zivilklauseln erhalten!“ war darauf in großen Lettern zu lesen.


Pressemitteilung vom 09.05.2023

Kontakt

Michael Schulze von Glaßer
Politischer Geschäftsführer der DFG-VK
svg@dfg-vk.de
+49 176 23575236

Katharina Dietze
buero@agf-trier.de
+49 152 07223622

Chris Hüppmeier
Student
+49 152 36376696

Kategorie: Pressemitteilung, Theorie & Praxis, Zivilklausel Stichworte: Waffenindustrie

31.10.2015

Schwerter zu Fabrikrohren

Niemand muss sich am Krieg beteilgen. – © Michael Schulz von Glaßer

Eigentlich hätte das italienische Unternehmen Morellato Termotecnica den Auftrag dringend gebraucht: Der Hersteller von Kühlsystemen und Solaranlagen steckte 2012 in der Krise und musste Mitarbeiter in Kurzarbeit versetzen. Den Auftrag des Rüstungsherstellers WAAS lehnte die Firma trotzdem ab. WAAS wollte eine Kühlanlage für eine riesige Wasserwanne zum Testen von Torpedo-Unterwasserwaffen erwerben, doch die Mitarbeiter von Morellato Termotecnica sprachen sich in einer Urabstimmung dagegen aus. „Wir können unsere Fähigkeiten nicht in den Dienst einer Sache stellen, mit der man Kriegstechnologien entwickelt“, heißt es im Ablehnungsschreiben an WAAS. Für ihre Überzeugung nahmen die Mitarbeiter des Kühlsystem-Herstellers auch finanzielle Einbußen in Kauf.

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Kategorie: Theorie & Praxis, Zivilklausel Stichworte: Protest, SD&M

24.10.2014

Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens

Vom 24. bis zum 26. Oktober veranstalten Aktive der Zivilklauselbewegung (Bewegung für zivile, Frieden schaffende Wissenschaft) in Hamburg den Ziviklausel-Zukunftskongress 2014? Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens? und Ihr seid herzlich eingeladen, Euch zu beteiligen.

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Kategorie: Theorie & Praxis, Zivilklausel Stichworte: Zivilklauselbewegung

19.04.2014

Lernen für den Frieden

Mit der Kampagne setzen wir uns gegen die Militarisierung von Schulen und Hochschulen und für zivile Bildung und Wissenschaft ein. Wir wollen alle ermuntern, sich für ein Bildungssystem und eine Gesellschaft einzusetzen, die von Aufklärung, Solidarität und Argumentation statt der kriegerischen Durchsetzung politischer und wirtschaftlicher Interessen geprägt sind. Mit den Unterschriften werden Schulen und Hochschulen aufgefordert, sich zu einer strikt zivilen Ausrichtung zu verpflichten. Die Landesregierungen sollen eine zivile und dem Frieden dienende Ausrichtung von Bildung und Wissenschaft ermöglichen.

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Kategorie: Anti-Militarisierung, Bundeswehr in Innern, Theorie & Praxis, Zivilklausel Stichworte: Militarisierung von Schulen und Hochschulen, zivile Bildung

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