In den Arrestzeilen der Bundeswehr gedeihen Märtyrer. Schon mehr als 100 Krieger wider Willen warten darauf, daß der Bataillonskommandeur oder sogar der Amtsrichter sie nach einer ersten Arreststrafe gleich ein zweites Mal einsperrt, wegen ein und desselben Delikts: der Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen.
Die Hundertschaft besteht aus Staatsbürgern, die erst in Uniform Gewissens-Skrupel gegen den Dienst mit der Waffe verspürten und als Wehrdienstverweigerer um Entlassung einkamen. Solche späten Entschlüsse werden jetzt für die Verweigerer wie für die Bundeswehr immer mehr zum Problem.
Wer beim Kommiß von der Kraft seines Gewissens gegen den Kriegsdienst übermannt wird, brauchte früher kein Gewehr mehr anzufassen, bis äußerstenfalls alle drei Spruchinstansen — die Prüfungsausschüsse beim Kreiswehrersatzamt und Wehrbereich, die Prüfungskammern sowie das Verwaltungsgericht — über seinen Kündigungsantrag befunden hatten.
Denn es sei, so hatte der Bundeswehr-Generalinspekteur Ulrich de Maizière am 15. Oktober 1966 befohlen, ein „Gebot der Kameradschaft und der Fürsorge, diesem Soldaten … Gewissenskonflikte zu ersparen. (weiterlesen bei Spiegel online)
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30.09.10968http://www.spiegel.de