Hinweis (Stand 2026):
Mit dem Inkrafttreten des neuen Wehrdienstmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2026 haben sich die Regelungen zur Datenweitergabe an die Bundeswehr grundlegend geändert. Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der Meldedaten für wehrpflichtige Personen ist inzwischen nicht mehr möglich.
Die Informationen auf dieser Seite sind daher teilweise veraltet. Für aktuelle Informationen und Handlungsmöglichkeiten empfehlen wir, die Website der Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) zu besuchen.
Widerspruch!
Die Daten von Jugendlichen werden an die Bundeswehr weitergegeben. Du kannst Dich dagegen wehren!
Städte und Gemeinden geben die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden, an die Bundeswehr. Diese schickt denen dann Werbematerial für den Dienst in der Bundeswehr.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 58c des Soldatengesetz. Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Da es keine Wehrpflicht mehr gibt ist das eigentlich „völlig überflüssig“. Trotzdem wurde die Regelung aus dem Wehrpflichtgesetz unverändert so übernommen.

Im so genannten Spannungs- und Verteidigungsfall sind dann alle Männer gemäß Wehrpflichtgesetz ab dem 18. Geburtstag „wehrpflichtig“. Neu ist nun, dass auch die Daten weiblicher Jugendlicher erfasst und der Bundeswehr übermittelt werden, um zu versuchen, sie für den Kriegsdienst anzuwerben.
Deine Daten gehören Dir!
Jede/r kann der Datenweitergabe an die Bundeswehr widersprechen. Dies regelt § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG):
„(7) Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.„
Die DFG-VK empfiehlt einen Brief an die örtliche Meldebehörde:
An die Stadt
Musterstadt
Meldebehörde/Bürgerdienste/Bürgeramt/Rathaus
Beispieistr. l l
Meldestelle
12345 Musterstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Datum: xx.xx .201x
ich widerspreche gemäß § 58c Abs. 1 SG und § 18 Abs. 7 MRRG der Übermittlung meiner Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für meine Person. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Ich möchte keine Informationen oder Werbematerial fürs Militär erhalten und möchte auch sichergehen, dass die Bundeswehr nicht in den Besitz meiner Daten gerät.
Mit freundlichen Grüßen
Hannah Mustermann
Beispieistr. 1
12345 Musterstadt
geb. xy.xy.xyxy in X-Stadt