Amtsgericht Cochem verkündet Urteil im Strafverfahren um fraglichen Geheimnisverrat bei der Bundeswehr 22.09.2015
Dürfen Bundeswehrsoldaten die Zivilgesellschaft über die nukleare Teilhabe der Bundeswehr informieren, oder ist das Geheimnisverrat?
Das Amtsgericht Cochem verhandelt am Donnerstag, 24.09.2015, 13:30 Uhr (Ravenestraße 39, Sitzungssaal 100) abschließend über die Frage der Strafbarkeit von atomwaffenkritischen Aufrufen zum Whistleblowing.
Anlass des Strafverfahrens sind Flugblätter des Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen (Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen), womit dieser an Bundeswehrsoldaten appellierte, die Zivilgesellschaft über die Hintergründe der nuklearen Teilhabe der Bundeswehr und der geplanten Modernisierung von auf dem Atomwaffenstützpunkt Büchel gelagerten Atomwaffen zu informieren. Die Staatsanwaltschaft Koblenz sieht darin eine Aufforderung zu Straftaten, da die Bundeswehrsoldaten mit den Flugblättern zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgefordert worden seien (§ 111 StGB, § 353b StGB).