Presseinfo der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär:
Alexander Hense aus Neuenbürg bei Karlsruhe wurde heute vom Amtsgericht Pforzheim wegen Fahnenflucht die Auflage erteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gleichzeitig setzte das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für ein Jahr aus.
Der zum Juli 2007 einberufene Wehrpflichtige trat, wie er zuvor der Einberufungsbehörde mitteilte, den Wehrdienst nicht an. Er wurde der Truppe durch Feldjäger der Bundeswehr zugeführt. In der Bundeswehr verweigerte er konsequent alle Befehle zur Dienstaufnahme. Nach zweimaligem Arrest mit einer Gesamtdauer von 25 Tagen wurde er Ende Juli aus der Bundeswehr entlassen.
Angeklagt wurde er wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung in drei Fällen. Obwohl die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine Gewissenentscheidung attestierte, forderte sie eine Strafe von 8 Monaten Gefängnis auf Bewährung aus generalpräventiven Gründen. Das Urteil müsse Abschreckungswirkung haben. Ein mildes Urteil wäre ein „Schlag ins Gesicht“ derjenigen, die heute Wehr- oder Zivildienst leisten.
Dabei ist die Wehrpflicht als solche ein Schlag ins Gesicht aller Staatsbürger. Durch den Zwangsdienst werden ihnen in mehrfacher Hinsicht ihre Grundrechte durch den Staat eingeschränkt oder gebrochen.
Alexander Hense: „Einen Menschen seiner Grundrechte derart zu berauben, wie es die Wehrpflicht tut – ohne seine Einwilligung und ohne jegliche Schuld seinerseits – sollte verboten sein und unter Strafe stehen.“
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 – 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 – Fax: 030/44013029