Friedensorganisationen erwarten Freispruch für Aktivisten
Am kommenden Dienstag, 26. Juli, findet ab 9 Uhr die Verhandlung gegen den Friedensaktivisten Thomas Haschke, am Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5 statt. Haschke wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Er soll bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen haben. Eine Vielzahl von Friedensorganisationen hat bereits im Vorfeld Solidarität erklärt und erwarten Freispruch. Das Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung ist in ihrer zentralen Bedeutung für die Demokratie dem Vorzug zu geben.
Bereits ab 8 Uhr versammeln sich Friedensaktivisten vor dem Amtsgericht mit einer Protestkundgebung.
Im Aufruf der Friedensgruppen heißt es dazu: „das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich zu versammeln, um zu protestieren, sind verfassungsrechtlich besonders geschützt. Immer wieder versuchen jedoch Strafverfolgungsbehörden mit dem Vorwurf des Haus- oder Landfriedensbruches legitimen Protest gegen Krieg und Militär zu kriminalisieren. Krieg und Militär scheinen berechtigt zu sein, der Protest dagegen nicht – das ist jeder Demokratie unwürdig… Unabhängig von der Frage, ob die Person überhaupt am Ort war, ist es falsch, legitimen Protest auf der Messe mit einem Hausfriedensbruch gleichzusetzen und zu kriminalisieren. Es ist insbesondere eine Verhältnismäßigkeit zu überprüfen, bei der das Hausrecht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Hör- und Sichtweite miteinander in Widerspruch stehen.“

Weiter heißt es zum politischen Hintergrund: „Entscheidend ist es, den jungen Menschen vor dem Bundeswehrstand näher bringen zu können, dass diese sich nicht durch die Lockangebote für Aktion und Abenteuer der Bundeswehr ködern lassen. Protest muss in einer Demokratie jederzeit möglich sein und vor Ort bei einer öffentlichen Veranstaltung an die Beteiligten adressiert werden können. Politisch ist dieses von der Polizei bis zur Staatsanwaltschaft reichende Vorgehen skandalös. In einem Land, dass immer stärker militärische Gewalt zur Normalität erklärt, für das Kriege in aller Welt zur Gewohnheit geworden ist und in dem das Militär immer mehr Einfluss in Politik und Gesellschaft einfordert, wird Protest zur Pflicht.“
Insbesondere die Rekrutierungs- und Werbeauftritte der Bundeswehr an Schulen, auf Berufs- und Ausbildungsmessen oder Veranstaltungen, die gezielt auf Minderjährige abzielen, stehen dabei im Mittelpunkt der Kritik. Selbst die Vereinten Nationen haben Deutschland für diese Rekrutierungspraxis bereits gerügt.
Pressemitteiltung der DFG-VK Baden-Württemberg, Stuttgart, den 22. Juli 2016
Kontakt:
Roland Blach, blach@dfg-vk.de