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Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

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Pressemitteilung

30.05.2026

DFG-VK kritisiert Entwurf des „Reservestärkungsgesetz“ und bietet Reservist*innen Unterstützung bei der Kriegsdienstverweigerung an

Stuttgart, 30. Mai 2026 – Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegenerInnen (DFG-VK) kritisiert die geplante verpflichtende Heranziehung von Reservist*innen zu regelmäßigen Wehrübungen scharf. Marius Pletsch, Bundessprecher der DFG-VK sagt: „Die Pläne entlarven, dass es der Bundesregierung nicht um Freiwilligkeit bei der Erreichung ihrer Personalziele für die Bundeswehr geht, sondern um staatlichen Zwang, der schrittweise ausgeweitet wird. Das soll jetzt die Reserve zu spüren bekommen.“

Wie Medienberichte (u. a. vom Spiegel und dem RedaktionsNetzwerk Deutschland) über den aktuellen Referentenentwurf für das „Reservestärkungsgesetz“ zeigen, plant das Bundesverteidigungsministerium eine weitreichende Dienstpflicht für Reservist*innen schon in Friedenszeiten. Das bisherige Prinzip der Freiwilligkeit bei Wehrübungen soll fallen: Künftig sollen verpflichtende Übungen von maximal zwölf Wochen pro Jahr angeordnet werden können. Die Dauer und Altersgrenzen dieser Heranziehungen sind dabei nach der bisherigen Dienstzeit gestaffelt: Wer den freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, kann bis zum Monat des 45. Geburtstags für Reservedienstleistungen verpflichtet werden. Für ehemalige Berufssoldat*innen oder Soldat*innen auf Zeit reicht die Pflicht – je nach vorheriger Verpflichtungsdauer – sogar bis zum Monat des 65. Geburtstags. Das Gesetz soll am 1. Juli vom Bundeskabinett beschlossen und noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden, um den Pool an beorderten Reservist*innen bis 2033 von rund 60.000 auf mindestens 200.000 Personen auszubauen.

„Für uns steht fest: Niemand darf gegen seinen Willen in ein System der Kriegsvorbereitung gezwungen werden. Wenn Reservist*innen dafür nicht länger zur Verfügung stehen wollen, können sie ihr Grund- und Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in Anspruch nehmen“, so Marius Pletsch. Die ehrenamtlichen Berater*innen der Friedensorganisation stünden bereit, um allen Betroffenen verlässlich bei der Kriegsdienstverweigerung zur Seite zu stehen.

Die DFG-VK rechnet durch die Pläne mit einer größeren Nachfrage von Reservist*innen an ihrem Angebot zur Kriegsdienstverweigerungsberatung. Erste Informationen können Interessierte hier finden:

Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:

Marius Pletsch (Bundessprecher der DFG-VK): pletsch@dfg-vk.de

Kategorie: Anti-Militarisierung, Bundeswehr abschaffen, Kriegsdienstverweigerung, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung Stichworte: Bundeswehr, KDV, Kriegsdienstverweigerung, Reservestärkungsgesetz, Reservist*innen, Reservisten, Reservistinnen

23.05.2026

KDV-Zahlen steigen deutlich an

Stuttgart, 23. Mai 2026 – Die Zahl der Kriegsdienstverweigerungsanträge in Deutschland hat sich in den ersten drei Monaten 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdreifacht. Das geht laut der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) aus der Antwort einer Sprecherin der Bundeswehr in Köln auf eine kürzliche Anfrage der Friedensorganisation hervor. Demnach haben 3.493 Menschen im ersten Quartal 2026 einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Davon kamen 64 Anträge von aktiven Soldat*innen, 236 von Reservist*innen und 3.193 von Männern, die noch nie bei der Bundeswehr waren. Im Vorjahreszeitraum gingen insgesamt 1.094 Anträge ein (Frage 50, BT-Drucksache 21/3772).

„Setzt sich der Trend fort, werden dieses Jahr deutlich über 15.000 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt werden“, so Cornelia Mannewitz, Bundesprecherin der DFG-VK. Laut Mannewitz baten allein im April mehr als 1.000 Menschen die örtlichen Beratungsstellen der DFG-VK um Informationen und Unterstützung bei ihrer Verweigerung. Nach den Worten der Bundessprecherin waren das „nicht nur Jugendliche des Jahrgangs 2008, die jetzt von Zwangserfassung und Fragebogen betroffen sind“, sondern auch ältere Verweigernde. Obwohl die Wehrpflicht derzeit noch ausgesetzt sei, hätten viele Männer Angst vor einer Einberufung zur Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall. „Diejenigen, die sich bei uns beraten lassen, wollen nicht zum Töten von Menschen ausgebildet werden. Und sie wollen schon gar nicht töten“, sagte Cornelia Mannewitz.

Die DFG-VK sehe im Wachstum der KDV-Zahlen „eine klare politische Absage an das von Verteidigungsminister Boris Pistorius ausgerufene Ziel der Kriegstüchtigkeit und die Bestrebungen der Bundesregierung die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas auszubauen“. Mit ihren bundesweiten Beratungsangeboten für Kriegsdienstverweigerer*innen sei die DFG-VK gefragt und baue weiter die Beratungskapazitäten aus, um Wehrpflichtige sowie aktive oder ehemalige Soldat*innen bei ihrer Kriegsdienstverweigerung kompetent zu begleiten.

Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:

Yannick Kiesel (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de
01578/3452092

Kategorie: Anti-Militarisierung, Bundeswehr abschaffen, Kriegsdienstverweigerung, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung Stichworte: Bundeswehr, KDV, Kriegsdienstverweigerung

13.04.2026

Erfolgreicher 2. Verweigert-Kongress in Kassel

Über 100 Teilnehmende beraten Strategien der Kriegsdienstverweigerung

Kassel, 13. April 2026 – Am 11. und 12. April fand in Kassel der 2. Verweigert-Kongress statt. Mehr als 100 Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet kamen zusammen, um zentrale Fragen rund um Kriegsdienstverweigerung, Militarisierung und Aufrüstung zu diskutieren und gemeinsam Perspektiven für einen breiten gesellschaftlichen Widerstand zu entwickeln.

Die Veranstaltung bot Raum für intensiven Austausch, Vernetzung und strategische Planung. In zahlreichen Workshops und Plenen wurden rechtliche, politische und praktische Aspekte der Kriegsdienstverweigerung beleuchtet. Dabei ging es nicht nur um individuelle Verweigerung, sondern auch um kollektive Ansätze, um der zunehmenden Militarisierung in Deutschland und Europa entgegenzutreten.

Ein zentrales Ergebnis des Kongresses ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Initiativen und Bewegungen. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass es notwendig ist, den Widerstand gegen Krieg und Aufrüstung sichtbarer und breiter zu organisieren.

Im Rahmen des Kongresses wurde zudem ein Solidaritätsfonds ins Leben gerufen, der junge Menschen unterstützt, die im Rahmen des neuen Wehrdienstgesetzes Post von der Bundeswehr bekommen haben. Der Fonds soll praktische Hilfe leisten und gleichzeitig ein starkes Signal der Solidarität senden.

„Die große Beteiligung und die intensive Zusammenarbeit zeigen, dass das Thema Kriegsdienstverweigerung aktuell bleibt und uns alle angeht“, erklärte Yannick Kiesel, politischer Geschäftsführer der DFG-VK. „Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Widerstand zu organisieren und Menschen zu ermutigen, sich aktiv gegen Krieg und Militarisierung zu stellen.“

Die Organisator*innen ziehen ein durchweg positives Fazit: Der 2. Verweigert-Kongress war ein wichtiger Schritt hin zu einer stärkeren Vernetzung der antimilitaristischen Bewegung und hat konkrete Impulse für zukünftige Aktionen gesetzt.

Weitere Informationen zum Solidaritätsfonds finden sich unter www.soli-fonds.verweigern.info

Pressekontakt:
Yannick Kiesel (DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de; +491578/3452092

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 13. April 2026

Kategorie: Allgemein, Anti-Militarisierung, Bundeswehr abschaffen, Bundeswehr in Innern, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung, Militarisierung der EU, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Rekrutierung der Bundeswehr, Schulfrei für die Bundeswehr

11.04.2026

Scharfe Kritik an geplanter Ausreisebeschränkung für junge Männer

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert den mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz aktivierten Paragraphen im Wehrpflichtgesetz, wonach junge Männer im wehrpflichtigen Alter Deutschland nur noch mit Genehmigung für mehr als drei Monate verlassen dürfen, auf das Schärfste.

Breiter bekannt wurde die seit dem 1. Januar 2026 gültige Regelung durch die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau. U.a. die DFG-VK kritisierte die Aktivierung von § 3 Abs. 2 zu Friedenszeiten und bei weiterhin ausgesetzter Wehrpflicht bereits in den frühen Versionen des Entwurfs als unverhältnismäßig.

Trotz dieser frühzeitigen Kritik reagierte das Bundesverteidigungsministerium nicht und behielt die Regelung bei. Auch der Bundestag änderte hieran nichts während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes.

Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft.

Das Bundesverteidigungsministerium will nach massiver Kritik eine grundsätzliche Ausnahme von der Genehmgungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, zumindest, solange die Wehrpflicht ausgesetzt bleibt.

„Eine so elementare Frage von Grundrechten über Verwaltungsvorschriften zu regeln ist zutiefst problematisch. Die nächste Regierung kann das schnell anders handhaben. So verkommt das Grundrecht auf Reisefreiheit zum Gnadenrecht! Es wird dann den Gerichten überlassen ein schlecht geschriebenes Gesetz zu korrigieren. “ erklärt Yannick Kiesel vom Bundesverband der DFG-VK.

Thomas Carl Schwoerer, Mitglied des BundessprecherInnenkreises der DFG-VK, ergänzt: „Hier wird eine Infrastruktur geschaffen, die die Grundlage für die erwartbare Bedarfswehrpflicht darstellt.“

Die DFG-VK bewertet die Regelung als Teil einer schrittweisen Vorbereitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten im Kontext einer Reaktivierung der Wehrpflicht.

Die DFG-VK geht fest davon aus, dass in den kommenden Jahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt wird. In diesem Zusammenhang dürfte der nun diskutierte Paragraph nicht nur bestehen bleiben, sondern dann auch verstärkt zur Anwendung kommen. Die DFG-VK fordert daher:

  • die Streichung des § 3 Absatz 2 WPflG (Wehrpflichtgesetz)
  • den Verzicht auf jede Form der Reaktivierung der Wehrpflicht und andere Zwangsdienste

Die DFG-VK bietet bundesweit Beratung zur Kriegsdienstverweigerung an und stellt mit dem Informationsportal www.verweigern.info umfassende und niedrigschwellige Informationen für Betroffene und Interessierte bereit.

Pressekontakt:
Yannick Kiesel
E-Mail: kiesel@dfg-vk.de
+491578 3452092

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 11. März 2026

Kategorie: Anti-Militarisierung, Bundeswehr abschaffen, Kriegsdienstverweigerung, Pressemitteilung Stichworte: Bundeswehr, KDV, Kriegsdienst, Kriegsdienstverweigerung

23.02.2026

Veranstaltung zum 4. Jahrestag des Ukraine-Kriegs

„Stoppt das Töten“ – Stimmen aus der Ukraine und Russland fordern Schutz für Kriegsdienstverweiger*innen und neue diplomatische Initiativen

Unter dem Titel „Stoppt das Töten – Stimmen aus der Ukraine und Russland“ lud das Aktionsbündnis „Stoppt das Töten“ zu einer vielbeachteten Online-Veranstaltung mit über 200 Teilnehmenden ein. Aktivistinnen, Wissenschaftlerinnen und Vertreterinnen der Friedensbewegung aus der Ukraine, Russland und Deutschland kamen zusammen, um über die humanitären Folgen des Krieges, die Situation von Kriegsdienstverweige*rinnen und Perspektiven für eine Beendigung der Gewalt zu sprechen.

Eindringlich schilderte Dr. Angelika Claußen, Vorsitzende der Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), die gesundheitlichen und psychosozialen Folgen des Krieges. Sie machte deutlich, dass bewaffnete Konflikte langfristige Traumatisierungen hinterlassen und zivile Infrastrukturen massiv zerstören: „Vier Jahre Krieg in der Ukraine. Vier Jahre Leid, Tod und Zerstörung.
Wenn wir den Blick auf das Leid zulassen, wird eines deutlich: Dieser Krieg muss beendet werden. Als Friedensbewegung fordern wir politische Konsequenzen und das bedeutet einen Strategiewechsel der deutschen und der europäischen Politik. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine muss angesichts der katastrophalen humanitären Folgen für die Soldaten, die Zivilbevölkerung und die Umwelt schnellstmöglich beendet werden.“

Aus der Ukraine berichtete Andrii Konovalov über die Lage von Kriegsdienstverweiger*innen in seinem Land. Er beschrieb die rechtlichen Einschränkungen, den gesellschaftlichen Druck und die schwierige Situation von Menschen, die sich dem Militärdienst entziehen wollen. Trotz aller Hindernisse gebe es weiterhin Stimmen, die auf zivile Konfliktlösungen und internationale Solidarität setzen:
„Nach dem UN-Zivilpakt darf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen weder eingeschränkt noch außer Kraft gesetzt werden. Dieses Recht ist auch in der Verfassung der Ukraine verankert.
Das ukrainische nationale Recht beschränkt jedoch dieses verfassungsmäßige Recht unzulässig auf bestimmte religiöse Überzeugungen und schließt andere aus, was den Verpflichtungen zu Gleichheit vor dem Gesetz und Nichtdiskriminierung gemäß dem UN-Zivilpakt widerspricht. Zwischen Januar und Juni 2025 registrierte die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine mehr als 125.000 Fälle von Männern, die wegen Desertion oder unerlaubten Verlassens einer Militäreinheit angeklagt wurden. Insgesamt stehen über 2 Millionen Personen wegen Wehrdienstentziehung zur Fahndung.“

Einen Einblick in die Situation in Russland gab Artem Klyga von Connection e.V. Er schilderte die zunehmende Repression gegen Deserteur*innen und Friedensaktivist*innen sowie die Risiken, denen sich Menschen aussetzen, die öffentlich gegen den Krieg auftreten. Gleichzeitig verwies er auf Unterstützungsstrukturen, die Betroffenen helfen, das Land zu verlassen oder sich rechtlich zu verteidigen: „Wer in Russland eine Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung will, muss unterschreiben, dass er Militärdienst leistet. Die Mobilisierung war 2022 nicht vorbei, sondern die Regierung sucht immer neue Wege, Menschen zu rekrutieren.           
Viele Russen werden mit falschen Versprechungen an die Front geschickt, z.B. angeblich um bestimmte Anlagen (z.B. Kraftwerk) zu schützen. In Russland gab es 2025 11.500 Strafverfolgungsfälle wegen Desertion oder Verlassen des Militärs.“

Dr. Anke Giesen von Memorial Deutschland hob hervor, wie stark unabhängige zivilgesellschaftliche Arbeit in Russland unter Druck steht. Dennoch gebe es weiterhin Engagement gegen Krieg und Militarisierung, das internationale Aufmerksamkeit und Unterstützung benötige:             
„Es gibt in Russland eine Erziehung hin zum Krieg. Wer den Krieg Krieg nennt, statt Spezialoperation, kann zu erheblichen Strafen verurteilt werden. Die Beschränkungen sind seit 2022 Stück für Stück eingeführt worden. Die russische Gesellschaft ist in gewisser Weise resilient gegen Repressionen. Sie versucht Blockaden zu umgehen und informiert zu bleiben. Man bringt selbstgemachte Plakate und Graffitis im öffentlichen Raum an. Über verschlüsselte Messenger wird Information weiter gegeben. Es gibt immer noch mutige Menschen, die sich auf Kanälen gegen den Krieg aussprechen. Es werden Briefaktionen für öffentlich Gefangene initiiert. Es gibt noch Leute, die Einzelmahnwachen machen. Es gibt ein Netzwerk zur Unterstützung politischer Verfolgter in Russland, z.B. für Kriegsdienstverweigerer oder verschleppte Ukrainer*innen.“

Eine analytische Einordnung lieferte der Soziologe Dr. Volodymyr Ishchenko von der Freien Universität Berlin. Er sprach über gesellschaftliche Dynamiken in der Ukraine, die Rolle sozialer Bewegungen und die Spannungen zwischen Sicherheitslogik und zivilgesellschaftlichem Engagement:
„Die Stimmung in der ukrainischen Bevölkerung ändert sich. Zuerst waren sie enthusiastisch, aber nach 4 Jahren Krieg sind die Ukrainer*innen kriegsmüde. Eine Gruppe von Ukrainer*innen, die Einfluss haben, sind laut und bestimmen die Debatte und vertreten ihre Interessen, aber sie stellen nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Bisher sind die kritischen Stimmen aber nicht organisiert. Es gibt keine politische Vertretung dieser Stimmen. Selbst im engen Zirkel um Präsident Selensky gibt es die Meinung, dass die Ukraine nicht so weitermachen kann: weder politisch, ökonomisch noch gesellschaftlich. Es gibt Widerstand in der Ukraine, aber dieser ist nicht organisiert, eher spontan und wird nicht repräsentiert.“

In der Diskussion wurde deutlich: Wer sich dem Töten verweigert, braucht Schutz – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Das Aktionsbündnis „Stoppt das Töten“ forderte daher neben der Unterstützung und Stärkung demokratischer Strukturen in Russland und der Ukraine, auch sichere Aufnahmeprogramme für Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen sowie verstärkte diplomatische Bemühungen für einen Waffenstillstand.

Das Aktionsbündnis „Stoppt das Töten“ wird getragen von:

  1. Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
  2. attac Deutschland
  3. Bund für Soziale Verteidigung (BSV)
  4. Church and Peace
  5. Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
  6. Netzwerk Friedenskooperative
  7. NaturFreunde Deutschlands
  8. Ohne Rüstung Leben (ORL)   

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): +4917623575236, svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung des „Stoppt das Töten“-Bündnisses, Stuttgart, 22. Februar 2026

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Allgemein, Anti-Militarisierung, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Zivile Konfliktlösung Stichworte: Stoppt das Töten, Ukraine

24.01.2026

Ukrainischem Kriegsdienstverweigerer droht Zwangsrekrutierung durch das Militär

Dem Geschäftsführer der 2024 mit dem Ludwig-Baumann-Preis des Carl-von-Ossietzky-Solidaritätsfonds der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ausgezeichneten „Ukrainischen Pazifistischen Bewegung“ droht die zwangsweise Einziehung in das Militär. Friedensorganisationen weltweit (Liste siehe unten) protestieren dagegen.

Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre tiefe Besorgnis über die anhaltende Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, der aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert. Er ist derzeit der alarmierenden Gefahr ausgesetzt, verhaftet und im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen Wehrpflicht, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Inhaftierungen und Zwangsüberstellungen an Wehrpflichtämter durchgesetzt wird, zwangsweise zur Armee eingezogen zu werden. Derartige Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer*innen aus Gewissensgründen effektiv dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und verstoßen direkt gegen Artikel 18(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der Zwangsmaßnahmen verbietet, die die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beeinträchtigen.

Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kurz vor Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Mitteilungen von mehreren Behörden. [1]  Alle erklärten in schriftlicher Form, dass in der Ukraine in Kriegszeiten keine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird. Das Sekretariat des parlamentarischen Ombudsmannes für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine diesbezügliche Beschwerde:

„Die Mobilisierung durch den ukrainischen Staat ist die einzige notwendige und dringende Maßnahme, um den Angriff eines anderen Staats zu verhindern. In dieser Zeit ist die Option eines Alternativdienstes ausgeschlossen (da die Mobilisierung nicht nur auf die Ableistung des Wehrdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung die Haftung von Personen vor, die gegen die Gesetze über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.“

Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte derjenigen dar, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern. Tatsächlich lassen sich in der Geschichte anderer Länder bewährte Verfahren für Bestimmungen zu einem alternativen Dienst während bewaffneter Konflikte nachweisen. [2]

Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 ICCPR über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [3] und in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.

Gemäß der internationalen Gesetzgebung und den Standards zu Menschenrechten gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie der Menschenrechtsausschuss festgestellt hat.[4]  Artikel 4 Absatz 2 des ICCPR lässt keine Abweichung eines Vertragsstaates von den Verpflichtungen hinsichtlich Artikel 18 über die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu, selbst in Zeiten eines öffentlichen Notstands, der die Existenz der Nation bedrohet.[5]

Berichten des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert. [6]

Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann auch demokratische Prinzipien untergraben. Diese sichern das Überleben einer inklusiven Gesellschaft, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die nach Alternativen zum Krieg suchen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Wir fordern die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der sich seit 1998 öffentlich zur Kriegsdienstverweigerung bekannt hat. Und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung derjenigen einzustellen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.

Wir fordern die ukrainischen Behörden außerdem nachdrücklich auf, die Anschuldigung der angeblichen „Rechtfertigung der russischen Aggression” gegen Herrn Sheliazhenko [7] aufgrund seiner pazifistischen Äußerungen, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese zusammen mit allen anderen Kriegen verurteilte, zurückzuziehen und sicherzustellen, dass seine Meinungsfreiheit und seine Rechte in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch die ukrainischen Gesetze geschützt werden.

Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandate des Sonderberichterstatters für das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen und des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit behandelt. [8] Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter und die Antwort der ukrainischen Behörden wurden auch vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in seinem Bericht über die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel „Verzicht auf eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte derjenigen, die die Rechte von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen vertreten oder für sie eintreten”. [9] Sein Fall wurde auch im Jahresbericht 2023/2024 von Amnesty International hervorgehoben. [10]

Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit kriminalisiert werden. Darüber hinaus muss das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Einklang mit internationalen Standards vollständig umgesetzt werden, und Kriegsdienstverweigerer*innen müssen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland oder Asyl erhalten.

*Dr. Yurii Sheliazhenko ist Jurist, Wissenschaftler, Geschäftsführer der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung (Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten War Resisters International) und Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung [11] sowie von World Beyond War.

Unterzeichnende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge)

  • Agir pour la Paix – Belgium
  • Aktive Arbeitslose Österreich – Austria
  • Anglican Pacifist Fellowship
  • Another Development Foundation
  • Artist for Peace – Sweden
  • Aseistakieltäytyjäliitto – Finland
  • Association of Conscientious Objectors – Greece
  • Associazione Nazionale Giuristi Democratici – Italy
  • Board of Green Alternative e.V.
  • BOCS Civilization Planning Foundation – Hungary
  • Bottna för Fred ( Bottna for Peace) – Sweden
  • Bund für Soziale Verteidigung (Federation for Social Defence)
  • Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. (Federal Association of Victims of Nazi) – Germany
  • Campaign for Nuclear Disarmament – UK
  • Center for Global Nonkilling
  • Center for Nonviolent Action, Lausanne – Switzerland
  • Center on Conscience & War – USA
  • Centre d’Estudis per la pau JM Delàs – Spain
  • Church and Peace e.V. (European Ecumenical Peace Network)
  • Community of Christ British Isles Mission Centre
  • Connection e.V.
  • Conscientious Objection Initiative – Cyprus
  • Conscientious Objection Watch – Turkiye
  • Coordinamento Fiorentino contro il Riarmo – Italy
  • Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience
  • De Nieuwe Vredesbeweging – The Netherlands
  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Frankfurt – Germany
  • DFG-VK – Germany
  • Dhesarme – Brazilian Action for Humanitarian Disarmament
  • DiEM25
  • European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)
  • Falu FN-förenings styrelse – Sweden
  • Falu United Nations Assosiation
  • Folk mot DCA – Sweden
  • Forum Friedensethik in the Protestant Church of Baden – Germany
  • Forum Nord-Sud – Belgium
  • Friedensinitiative Hersfeld-Rotenburg
  • Friedenszentrum Braunschweig e.V.
  • Gewaltfrei Grün e.V. (non-violent green association)
  • Global Veterans Peace Network
  • Halte aux guerres, halte à la guerre sociale – Belgium
  • Independent and Peaceful Australia network
  • Institute of Peace and Law – Ukraine
  • International Peace Bureau
  • Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)
  • Internationaler Versöhnungsbund – österreichischer Zweig (Austrian branch of IFOR)
  • Internationaler Versöhnungsbund e.V. (German branch of IFOR)
  • Iona Community
  • ISP VIENNA – AbFaNG – Austria
  • Kerk en Vrede – The Netherlands
  • La Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) – Colombia
  • Lay Down Your Arms – Norway & Sweden
  • Le Cercle de libre Pensée – Kring voor het Vrije Denken (CLP-KVD)
  • Lex Innocentium 21st Century – Ireland
  • Meeting of Friends of Ukraine
  • MERA25 – Italy
  • Mesarvot – Israel
  • MIR France (French branch of IFOR)
  • Montreal for a World Beyond War
  • Movimento Internazionale della Riconciliazione – MIR Italy (Italian branch of IFOR)
  • Movimento Nonviolento – Italy
  • Netzwerk Friedenssteuer e.V. – Germany
  • No to war – no to NATO
  • Nouveaux Droits de l’Homme – Cameroon
  • Observatorio de Militarismo
  • Our House – Belarus & Lithuania
  • Pax Christi England & Wales
  • Pax Christi Germany
  • Pax Christi Rhein-Main
  • Peace and Social Concerns committee of Ottawa Quakers
  • Post-Soviet Left
  • Presbyterian Peace Fellowship
  • Public Council of the South Coast of the Gulf of Finland
  • Quaker Council for European Affairs
  • Quakers in Flanders
  • Re-Imagining New Communities
  • School of the Americas Watch in Chile (SOAW-Chile)
  • SERAPAZ – México
  • Stop the War Coalition
  • STOP the War Coalition Philippines
  • Stop Wapenhandel – The Netherlands
  • Stoparmy Movement – Russia
  • Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)
  • Svenska fredskommitten Göteborg – Sweden
  • Swedish Peace and Arbitration Society – Sweden
  • Swedish Peace Committee
  • The Fellowship of Reconciliation England and Scotland
  • The Peace Committee of The Swedish Society of Friends – Sweden
  • The Peace Institute, Ljubljana – Slovenia
  • The Peace Movement of Orust – Sweden
  • Transnational Institute
  • Ukrainian Pacifist Movement
  • Vrede vzw (Belgian Peace organisation) – Belgium
  • Vredesactie – Belgium
  • Vredesbeweging Pais (Dutch section of War Resisters International)
  • War Resisters International
  • Women Against Nuclear Power – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • Women for Peace – Finland
  • World Beyond War
  • World Without War

[1] Authorities including Mr. Stanislav Kulish -the Director of the Department for Monitoring the Observance of Rights in the Defence Sector and the Rights of Veterans and Military Personnel, Prisoners of War and Their Family Members in the Secretariat of the Commissioner for Human Rights of the Verkhovna Rada of Ukraine-, Colonel Serhii Kalugin -Commander of the Pechersk District Territorial Conscription Centre in Kyiv City- and Mr. Taras Kovalchuk -Deputy Head of Third Investigative Division of the Territorial Directorate of the State Bureau of Investigations Situated in Kyiv City.

[2] „Conscientious objection in time of war and other national emergencies“, EBCO 2024 annual report, pages 199-204. https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2025-06-05-EBCO_Annual_Report_2024.pdf

[3] UN Human Rights Committee, Communication No. 1642‐1741/2007, Jeong et al. v. Republic of Korea (CCPR/C/101/D/1642‐1741/2007), 27 April 2011, para. 7.3. https://juris.ohchr.org/casedetails/1637/en-US

[4] E.g. CCPR/CO/82/FIN, 2 December 2004, para. 14. http://undocs.org/CCPR/CO/82/FIN

[5] See also: Amy Maguire, “Why banning men from leaving Ukraine violates their human rights”, The Conversation, 8 March 2022.

https://theconversation.com/why-banning-men-from-leaving-ukraine-violates-their-human-rights-178411

And “Right to freedom of thought, conscience and religion or belief, Public sector guidance sheet”.

https://www.ag.gov.au/rights-and-protections/human-rights-and-anti-discrimination/human-rights-scrutiny/public-sector-guidance-sheets/right-freedom-thought-conscience-and-religion-or-belief#can-the-right-to-freedom-of-thought-conscience-and-religion-or-belief-be-limited

[6] https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/42nd-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-december-2024-31 (paras. 85, 86)

https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/41st-periodic-report-human-rights-situation-ukraine-1-september-30 (paras. 90, 91)

https://rm.coe.int/memorandum-on-human-rights-elements-for-peace-in-ukraine-by-michael-o-/1680b678ec (paras. 49, 50)

[7] Herr Sheliazhenko wird gemäß Artikel 436-2 (2) des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt, der Strafen von bis zu 5 Jahren Haft und die Einziehung von Eigentum vorsieht, weil er dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, eine pazifistische Erklärung mit dem Titel „Friedensagenda für die Ukraine und die Welt” (https://www.civilni.media/235/) geschickt hat. Die Erklärung, in der die  Verurteilung der russischen Aggression durch die UN-Generalversammlung unterstützt wird, ruft alle Parteien des bewaffneten Konflikts auf, die Rechte von Kriegsdienstverweigerern zu respektieren, ihnen zu erlauben, sich gewaltfrei gegen den Krieg zu wehren, und den Feind nicht in einem Maße zu dämonisieren, das jegliche Verhandlungen ausschließt. Aus Sicht des Anklägers „rechtfertigt“ die Erklärung angeblich „die russische Aggression”. Yurii’s Haus wurde durchsucht, sein Smartphone und sein Computer wurden 2023 beschlagnahmt, er stand bis Februar 2024 unter Hausarrest, und der Prozess, der mehrfach verschoben wurde, dauert bis heute an.

[8] AL UKR 1/2023, 8 November 2023, p. 5-6. https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=28562

[9] A/HRC/56/30, 23 April 2024, para. 45. https://docs.un.org/en/A/HRC/56/30

[10] https://www.amnesty.org/en/documents/pol10/7200/2024/en/ p. 385.

[11] https://ebco-beoc.org/ebcoboard

Pressekontakt:
Michael Schulze von Glaßer (pol. Geschäftsführer):
svg@dfg-vk.de

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 24. Januar 2026

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Theorie & Praxis Stichworte: KDV, Ukraine, Yurii Sheliazhenko

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