In den Arrestzeilen der Bundeswehr gedeihen Märtyrer. Schon mehr als 100 Krieger wider Willen warten darauf, daß der Bataillonskommandeur oder sogar der Amtsrichter sie nach einer ersten Arreststrafe gleich ein zweites Mal einsperrt, wegen ein und desselben Delikts: der Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen.
Die Hundertschaft besteht aus Staatsbürgern, die erst in Uniform Gewissens-Skrupel gegen den Dienst mit der Waffe verspürten und als Wehrdienstverweigerer um Entlassung einkamen. Solche späten Entschlüsse werden jetzt für die Verweigerer wie für die Bundeswehr immer mehr zum Problem.