Zittau/Dresden, den 16.12.2007. Am vergangenen Freitag, dem 14.12.07 ist in der Verhandlung gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter am
Amtsgericht Zittau völlig unerwartet ein Urteil gesprochen worden. Zuvor hatte der Richter die unbequem gewordenen Verteidiger regelrecht aus dem Weg geräumt und dem Angeklagten in der mehr einem Überraschungsangriff ähnelnden Verhandlung keinerlei Gelegenheit mehr gegeben, seine Verteidigung neu zu organisieren.
Kriminalisierung von Kriegsgegner*innen
Prozeß gegen Totalverweigerer am AG Zittau unter martialischem Polizeiaufgebot
Pressemitteilung der TKDV-Initiative Dresden, c/o Jörg Eichler
Verhandlung unterbrochen – Vorsitzender erneut wegen Befangenheit abgelehnt
(Zittau/Dresden) Am heutigen Mittwoch ist die angesetzte Hauptverhandlung gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter am Amtsgericht Zittau erneut ergebnislos unterbrochen worden. Nach etwa einstündiger Verhandlung vertagte der Vorsitzende die Verhandlung auf kommenden Freitag, den 14.12.07, 8.00 Uhr, Saal 201.
In der ersten Reihe des Saals 201 am Amtsgericht Zittau durften die Zuschauer, die den Prozeß gegen den 24jährigen Totalverweigerer mitverfolgen wollten, am heutigen Verhandlungstag nicht Platz nehmen. Nach einer Anordnung des zuständigen Vorsitzenden Ronsdorf war diese ausschließlich für die Polizei reserviert. Diese erschien mit sechs schwer bewaffneten Beamten, vier davon in schußsicherer Weste. Von einem der ca. 40 anwesenden Zuschauer nach der Rechtsgrundlage hierfür befragt, gab der Richter zur Antwort: „Es gibt eine, und wenn Sie sich nicht gleich nach hinten setzen, sind Sie als Erster raus!“
Totalverweigerer wegen Fahnenflucht zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt
Presseinfo der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär:
Alexander Hense aus Neuenbürg bei Karlsruhe wurde heute vom Amtsgericht Pforzheim wegen Fahnenflucht die Auflage erteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gleichzeitig setzte das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für ein Jahr aus.
Der zum Juli 2007 einberufene Wehrpflichtige trat, wie er zuvor der Einberufungsbehörde mitteilte, den Wehrdienst nicht an. Er wurde der Truppe durch Feldjäger der Bundeswehr zugeführt. In der Bundeswehr verweigerte er konsequent alle Befehle zur Dienstaufnahme. Nach zweimaligem Arrest mit einer Gesamtdauer von 25 Tagen wurde er Ende Juli aus der Bundeswehr entlassen.
Kriegsverrat ist Friedenstat
In der jungen welt zeigt Frank Brendle (auch DFG-VK Landesgeschäftsführer des LV Berlin-Brandenburg) den aktuellen Umgang mit dem Widestand im Militär der Nazis heute auf.
Wer nach Auffassung der Nazis »Feindbegünstigung« beging, gilt heute noch als vorbestraft. Führende Militärhistoriker fordern in einer neuen Studie die Rehabilitierung der im Faschismus Verurteilten
In den kommenden Monaten entscheidet der Bundestag, ob Wehrmachtssoldaten, die im Faschimus wegen Kriegsverrats verurteilt worden waren, endlich rehabilitiert werden. Auf dieses Delikt stand im Zweiten Weltkrieg, der vor 68 Jahren von Deutschland vom Zaun gebrochen wurde, ausnahmslos die Todesstrafe. Bis heute rangieren die »Täter« offiziell in der Kategorie »Verbrecher«. Eine Initiative der Linksfraktion will das ändern und stützt sich auf eine jetzt erschienene Studie der Militärhistoriker Wolfram Wette und Detlev Vogel aus Freiburg im Breisgau.
DER SPIEGEL 40/1968: BUNDESWEHR / DIENSTVERWEIGERER – Unbeirrt durchhalten
In den Arrestzeilen der Bundeswehr gedeihen Märtyrer. Schon mehr als 100 Krieger wider Willen warten darauf, daß der Bataillonskommandeur oder sogar der Amtsrichter sie nach einer ersten Arreststrafe gleich ein zweites Mal einsperrt, wegen ein und desselben Delikts: der Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen.
Die Hundertschaft besteht aus Staatsbürgern, die erst in Uniform Gewissens-Skrupel gegen den Dienst mit der Waffe verspürten und als Wehrdienstverweigerer um Entlassung einkamen. Solche späten Entschlüsse werden jetzt für die Verweigerer wie für die Bundeswehr immer mehr zum Problem.