Die Zahl der Kriegsdienstverweigerungen ist 2023 mit 1.609 KDV-Anträgen deutlich angestiegen (Vorjahr: 1.123 Anträge) – und der Trend setzt sich 2024 fort: Bis 31. August 2024 gab es schon 2.053 Anträge. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe DIE LINKE im Bundestag hervor.
Die größte Gruppe der Antragstellenden sind die so genannten Ungedienten mit 835 KDV-Anträgen (2022: 450 Anträge) und bis 31. August 2024 weitere 1.268 Anträge. Als „Ungediente“ werden diejenigen bezeichnet, die bisher keinerlei (Wehr-)Dienst geleistet haben. Diese zumeist „ungedienten“ jungen Männer machen mit ihrer Verweigerung deutlich, dass sie mit der Bundeswehr nichts zu tun haben wollen. Obwohl sie – nach Aussetzung der Wehrpflicht – derzeit keinerlei Dienst leisten müssen, zeigen sie mit ihrer Verweigerung, dass sie für mögliche Kriegseinsätze der Bundeswehr nicht zur Verfügung stehen.
596 KDV-Anträge kamen 2023 von Reservistinnen und Reservisten (Vorjahr: 438 Anträge) und weitere 693 Anträge dieser Gruppe gingen bis zum 31. August 2024 ein. Dies ist eine klare Antwort auf und deutliche Ablehnung der Pläne von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), der Deutschland wieder „kriegstüchtig“ machen möchte. Gerade den Reservist*innen soll nach Plänen des Ministeriums in den Kriegsplanungen eine bedeutende Rolle zugewiesen werden.
Aktive Soldatinnen und Soldaten sind mit 178 KDV-Anträgen im Jahr 2023 die kleinste Gruppe (Vorjahr: 235 Anträge), weitere 92 Anträge gab es bis zum 31. August 2024. Allerdings ist die Gruppe der ausscheidenden Soldat*innen aus der Bundeswehr um ein Vielfaches größer. Rund 25 Prozent derjenigen, die sich zum „Freiwilligen Wehrdienst“ gemeldet hatten, verließen die Bundeswehr während der sechsmonatigen Probezeit wieder.
Erfreulich ist, dass sich die Anerkennungsquote der Kriegsdienstverweigerer*innen gegenüber den Vorjahren noch einmal erhöht hat. 87 Prozent der KDV-Anträge wurden 2023 positiv entschieden, 81 Prozent waren es bis zum 31. August 2024. Das liegt auch daran, dass die Personalstellen im zuständigen „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ (BAFzA) noch einmal erhöht wurden. „Trotzdem dauert es aktuell noch immer mehrere Monate, bis über einen KDV-Antrag entschieden ist“, kritisiert Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK): „Gerade für Soldatinnen und Soldaten, die sich aus Gewissengründen gegen den weiteren Kriegsdienst in der Bundeswehr entschieden haben, stellt die Zeitspanne während des langen Verfahrens eine starke Belastung dar.“
Scharf kritisiert die DFG-VK auch, dass 126 KDV-Anträge im Jahr 2023 abgelehnt wurden und bis 31. August 2024 weitere 236 Anträge. Die DFG-VK setzt sich für die Abschaffung jeglicher Gewissensprüfung für Kriegsdienstverweigerer*innen ein. Es widerspricht dem Grundgesetz, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung das einzige Grundrecht ist, dass nur nach Antrag, Prüfung und Genehmigung gestattet wird. Auf ihrer Website bietet die DFG-VK Informationen und Hilfestellungen für Verweigerer*innen an: www.dfg-vk.de/verweigerung
Und auch gegen einen „Neuen Wehrdienst“ stellt sich die Friedensorganisation bereits und hat dazu eine Kampagne, die sich speziell an junge Menschen richtet, erstellt: www.yusuf-jonna.de
Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 17. Oktober 2024.
Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Michael Schulze von Glaßer (DFG-VK Geschäftsführer) svg@dfg-vk.de
Klaus Pfisterer (KDV-Experte der DFG-VK), pfisterer@dfg-vk.de